16 Im Notfall ist das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum, Freiestr. 16, 8032 Zürich, Notfallnummer (Tag und Nacht) 145 oder +41 (0)44 251 51 51, anzurufen. 1. Stoff-, Zubereitungs- und Firmenbezeichnung a) Angaben zum Produkt Handelsname Produkt-Typ Varianten Anwendung Bekämpfung breiblättriger Unkräuter b) Firmenbezeichnung COMPO Jardin AG Hegenheimermattweg 65 CH-4123 Allschwil Tel. +41 (0)61 486 20 00 Fax +41 (0)61 486 20 01 c) Notruf-Telefon 145 oder +41 (0)44 251 51 51, Toxikologisches Informationszentrum oder +41 (0)61 486 20 00, COMPO Jardin AG 2. Zusammensetzung und Angaben zu den Bestandteilen a) Chemische Charakterisierung b) Chemische Bezeichnung c) CAS-Nummer d) EINECSELINCS-Nummer e) Chemische Formel f) Gefährliche Inhaltsstoffe GESAL WINDENVERTILGER Herbizid (Aerosol) 200 ml Gemisch aus nachfolgend aufgeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengen Aerosol entfällt bei Gemischen entfällt bei Gemischen entfällt MCPA-dimethylammonium, 2.4-D-dimethylammonium, Propan, Butan Stoff % CAS-Nr. EINECS Symbol R-Sätze MCPA-dimethylammonium 1.97 2039-46-5 Xn R22-38-41 2.4-D-dimethylammonium 0,98 2008-39-1 217-915-8 Xn; N R22-41-43-5153 Propan 3 74-98-6 200-827-9 F+ R12 Butan 5 106-97-8 203-448-7 F+ R12 Xn: Gesundheitsschädlich F+: Hochentzündlich R12: Hoch entzündlich R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R38. Reizt die Haut R41: Gefahr ernster Augenschäden R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R5153: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben 3. Mögliche Gefahren a) Bezeichnung der Gefahren Einatmen des Sprühnebels kann gesundheitsschädlich sein. Das Produkt ist brennbar: enthält 8% PropanButan. Behälter steht unter Druck. b) Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Nicht verschlucken, nicht einatmen oder mit der Haut in Berührung kommen lassen. Bei Kontakt mit dem Produkt sofort mit Wasser abwaschen. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen a) Allgemeine Hinweise Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen (die Verpackung zeigen).
26 b) Nach Einatmen c) Nach Hautkontakt d) Nach Augenkontakt e) Nach Verschlucken f) Hinweise für den Arzt Nach Inhalation Frischluft zuführen. Sofort mit viel fliessendem Wasser abspülen und mit Seife nachwaschen. Verschmutzte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Mehrere Minuten unter fliessendem Wasser gründlich ausspülen. Den Arzt konsultieren. Sofort den Arzt hinzuziehen. Keinem Bewusstlosen etwas durch den Mund eingeben. Kein Erbrechen herbeiführen. Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Zürich, 145 oder +41 (0)44 251 51 51 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung a) Geeignete Löschmittel C02, Schaum, Wassersprühnebel oder Trockenlöschmittel. b) Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. c) Besondere Gefährdungen durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Druckgaspackung kann bei starker Erwärmung oder Feuereinwirkung explodieren und hochentzündliches Treibgas (PropanButan) freisetzen. Entstehung äztender Gase. d) Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Schutzkleidung und umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Löschwasser auffangen um ein Eindringen ins Erdreich, Grundwasser, in Gewässer und Abwassersysteme zu vermeiden. e) Zusätzliche Hinweise Im Brandfall Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Die Druckgaspackung kann bei starker Erwärmung oder Feuereinwirkung explodieren und hochentzündliches Treibgas (PropanButan) freisetzen. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung a) Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen Alle Zündquellen entfernen. Raum lüften. Undichte Druckgaspackungen an eine gut belüftete, von Zündquellen entfernte Stelle bringen. b) Umweltschutzmassnahmen c) Verfahren zur Reinigung d) Zusätzliche Hinweise Produkt nicht in die Kanalisation oder Oberflächengewässer dringen lassen. Mit Absorptionsmitteln wie Sand, Kieselgur abdecken und in einem speziell markierten, verschliessbaren Behälter sammeln. Kontakt mit dem Hersteller undoder Wasserbehörden aufnehmen. Anfallende Wässer sind aufzufangen. Zuständige Behörden bei unfallbedingtem Einleiten informieren und das Grundwasser, bzw. das Gewässer auf toxische Inhaltstoffe hin kontrollieren. Dieses kann toxisch auf Wasserorganismen wirken. Bei grossen Havarien oder Bränden immer auf umluftunabhängige Atemschutzgeräte achten.
36 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Handhabung a) Hinweise zum sicheren Umgang Nicht gegen offene Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Von Zünd- und Wärmequellen entfernen. Nicht rauchen. Vor der Anwendung Lebens- oder Futtermittel entfernen. b) Hinweise zum Brand und Explosionsschutz Zündquellen entfernen. 7.2. Lagerung a) Anforderungen an Lagerräume und Behälter Lagerung des Produkts unter Beachtung der massgeblichen behördlichen Bestimmungen. Im Originalbehälter an einem kühlen, trockenen, gut gelüfteten Ort lagern. Vor übermässiger HitzeWärme und Kälte schützen. b) Zusammenlagerungshinweise Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken, Futtermitteln, Arzneimitteln und Kosmetika aufbewahren. c) Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Augenspülflasche bereit stellen. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung a) Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen Schutzausrüstungen nach Punkt 8.c) bereitstellen. Im Betrieb abgedeckte oder geschlossene Apparate verwenden. Gefässe am Arbeitsplatz nicht offen lassen. Stets mit Absaugungen an den Anlagen arbeiten. b) Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten c) Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Handschutz Augenschutz Körperschutz d) Schutz- und Hygienemassnahmen 9. Physikalische und chemische Eigenschaften a) Aussehen Form Aerosol Farbe b) Geruch c) ph Zustandsänderung: d) SiedepunktSiedebereich e) SchmelzpunktSchmelzbereich f) Flammpunkt C g) EntzündlichkeitZündtemperatur C bei Absaugungen nicht erforderlich bei der Arbeit Gummihandschuhe tragen bei der Arbeit Schutzbrille tragen bei der Arbeit separate Kleidung tragen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte Kleider sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei Berührung mit den Augen unter fliessendem Wasser gründlich ausspülen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Weisser Schaum (wenn gesprüht) schwach ca. 0 C
46 h) Selbstentzündlichkeit i) Explosionsgefahr j) Brandfördernde Eigenschaften k) Dampfdruck l) Dichte m) Löslichkeit n) Verteilungskoeffizient o) Weitere Angaben: Viskosität 10. Stabilität und Reaktivität a) Chemische Stabilität Stabil unter normalen Lagerbedingungen. b) Zu vermeidende Bedingungen Extreme Temperaturen vermeiden. c) Zu vermeidende Stoffe Stark basische, saure oder oxidierende Stoffe. d) Gefährliche ZersetzungspunkteIm üblichen Anwendungsbereich keine. 11. Angaben zur Toxikologie (Bewertung basiert auf Daten des Produkts) 11.1. Toxikologische Prüfung a) Akute Toxizität Oral Dermal b) Spezifische Symptome im Tierversuch c) Reiz-Ätzwirkung Reizend für Haut und Augen (Kaninchen) d) Sensibilisierung e) Wirkungen nach wiederholter oder länger andauernder Exposition (subakute bis chronische Toxizität) f) Krebserzeugende, erbgutverändernde sowie fortpflanzungsgefährdende Wirkungen g) Sonstige Angaben 11.2. Erfahrungen aus der Praxis a) aeinstufungsrelevante b) Sonstige Beobachtungen c) Allgemeine Bemerkungen 12. Angaben zur Ökologie (Bewertung basiert hauptsächlich oder vollständig auf Daten des Wirkstoffes) a) Mobilität b) Angaben zur Elimination Abiotischer Abbau Biologischer Abbau c) (Bio)-Akkumulationspotential d) Ökotoxische Wirkung ja e) Weitere Angaben zur Ökologie Verhalten in KläranlagenAtmungshemmung 2,4-D: LC 50 (96 H) for mallard ducks > 5620 mgkg LC 50 (96H) for rainbow trout > 100 mgl MCPA: LC 50 (96 H) for rainbow trout > 232 mgl Chem. Sauerstoffbedarf CSB Biochem. Sauerstoffbedarf BSB5 AOX-Hinweis Sonstige Hinweise ca. 3.5 bar (20 C) ca. 1 (Konzentrat) ja (in Wasser) dünne Flüssigkeit (Konzentrat) LD 50 Ratte (mgkg): > 5000 (berechnet)
56 13. Hinweise zur Entsorgung a) Produkt Rückgewinnung oder Recycling, wenn möglich. Andernfalls: Unverbrauchte Reste dem Lieferanten oder Hersteller zurückbringen. Grössere Mengen nach örtlichen behördlichen Vorschriftren entsorgen. b) Ungereinigte Verpackungen Empfehlung Empfohlenes Reinigungsmittel Nur leere Verpackungen mit dem Hausmüll entsorgen 14. Angaben zum Transport a) RID Klasse 2, 5F UN Nr: 1950, Aerosol Gefahrennr.: b) ADR Klasse 2, 5F UN Nr: 1950, Aerosol Gefahrennr.: c) IMDG Klasse 2, 5F UN Nr: 1950, Aerosol d) IATA Klasse UN Nr: 1950, Aerosol e) Sonstige Angaben 15. Vorschriften Kennzeichnung Gefahrstoff-Verordnung inkl. EG-Richtlinien (67548EWG sowie 88379EWG) a) Gefahrensymbole Enthält: MCPA-dimethylammonium 1,90% ; 2.4-D-dimethylammonium 0,93%; Propan (3%); Butan (5%) b) R-Sätze R12 Hoch entzündlich. c) S-Sätze S2 S16 S35 S51 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Zündquellen fernhalten- Nicht rauchen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Nicht einnehmen. Vor Sonneneinstrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Behälter steht unter Druck. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flammen oder auf glühende Gegenstände sprühen. Enthält 2,4-D-Dimethylammonium, kann allergische Reaktionen hervorrufen. d) Nationale Vorschriften W 6031 16. Sonstige Angaben Dieses Dokument ergänzt die technischen Gebrauchsanweisungen aber ersetzt dieses nicht. Die vorliegende Information basiert auf unserem gegenwärtigen Wissensstand und dient der Beschreibung unserer Produkte vom Standpunkt der Sicherheitsanforderungen. Sie darf nicht als Garantie für bestimmte Eigenschaften aufgefasst werden. Die Aufmerksamkeit des Empfängers soll (unter anderem) auf die Risikofaktoren gerichtet werden, welche sich ergeben, wenn das Produkt für einen anderen Zweck als den dafür vorgesehenen gebraucht wird.
66 Keinesfalls kann dieses Dokument den Anwender des Produkts von der Notwendigkeit entlasten, die vorgeschriebenen Anweisungen zu verstehen und anzuwenden. Es liegt allein in der Verantwortlichkeit des Anwenders, die notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Alle hierin enthaltenen Informationen unterstützen den Anwender des Produkts lediglich im Erfüllen der vorgeschriebenen Pflichten im Umgang mit gefährlichen Substanzen. Diese Liste an Informationen kann nicht als abschliessend betrachtet werden, und entlastet den Anwender nicht davon, andere Vorsichtsmassnahmen als die hier erwähnten zu treffen, was die Lagerung und den Gebrauch des Produkts betrifft, wofür sie oder er die einzige verantwortliche Person ist. Überarbeitet am 25.11.2009 Datenblattausstellender Bereich: - Abteilung Technik ja - Ansprechpartner M. Ackermann