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Transkript:

Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: DEKRA Certification GmbH 1.2 Straße: Handwerkstraße 15 1.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 70565 Ort: Stuttgart 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben): 290704032 3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): ZZHT003002184001 3.4 Das Zertifikat beinhaltet 5 Anlage(n). 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlage(n) ). 3.7. Das Zertifikat ist gültig bis zum 28.11.2019 4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Fischer Abfallentsorgung GmbH 4.2 Straße: Driburger Straße 15 4.3 Staat: DE Postleitzahl: 33647 Bundesland: NW Ort: Bielefeld 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 33857 Registergericht: Bielefeld 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 5.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG: Zur Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG siehe Anlage(n) 5.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betrieben und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Zur Anerkennung als Annahmestelle/Rücknahmestelle/Demontagebetrieb/Schredderanlage/sonstige Anlage(n) zur weiteren Behandlung nach 2 Absatz 2 AltfahrzeugV siehe Anlage(n) 6. Prüfungsdatum: 29.05.2018 8. Ausstellungsdatum: 13.08.2018 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Wiethof Vorname: Dirk 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Weihofen Vorname: Lothar 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): Seite 1 von 15 zu ZZHT003002184001

Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT003002184001 / 290704032 Name des Entsorgungsfachbetriebs Fischer Abfallentsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Fischer Abfallentsorgung GmbH 1.2 Straße: Driburger Straße 15 1.3. Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: 33647 Ort: Bielefeld 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten vorbereitend abschließend 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen vorbereitend abschließend 2.7 Handeln 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit E711808262 E711808262 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Papierpresse, Bauschuttbrecher, Siebanlage 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 2 von 15 zu ZZHT003002184001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Seite 3 von 15 zu ZZHT003002184001

Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT003002184001 / 290704032 Name des Entsorgungsfachbetriebs Fischer Abfallentsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Fischer Abfallentsorgung GmbH 1.2 Straße: Driburger Straße 15 1.3. Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: 33647 Ort: Bielefeld 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten vorbereitend abschließend 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen vorbereitend abschließend 2.7 Handeln 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit E711742906 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Papierpresse, Bauschuttbrecher, Siebanlage 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 4 von 15 zu ZZHT003002184001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten 020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 020304 020501 020601 030105 040199 040209 040221 040222 070213 080318 090107 090108 100101 100115 100908 101008 101103 101112 101208 101306 101310 101314 110110 120101 120105 120117 150101 150102 150103 150104 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen Glasfaserabfall Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13) Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen Betonabfälle und Betonschlämme Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen Eisenfeil- und -drehspäne Kunststoffspäne und -drehspäne Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Seite 5 von 15 zu ZZHT003002184001

150105 150106 150107 Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas 150203 160103 160112 161106 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170405 170604 170802 170904 190102 190801 190802 190805 190905 191201 191202 191203 191204 191207 191208 191212 200101 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen Altreifen Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Holz Glas Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen Eisen und Stahl Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt Textilien sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen Papier und Pappe 200102 Glas 200108 200110 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Seite 6 von 15 zu ZZHT003002184001

200111 Textilien 200138 200139 200140 200201 200202 200203 200301 200302 200303 200307 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Kunststoffe Metalle biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Seite 7 von 15 zu ZZHT003002184001

Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT003002184001 / 290704032 Name des Entsorgungsfachbetriebs Fischer Abfallentsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Fischer Abfallentsorgung GmbH 1.2 Straße: Driburger Straße 15 1.3. Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: 33647 Ort: Bielefeld 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten vorbereitend abschließend 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen vorbereitend abschließend 2.7 Handeln 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit E711A40016 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagerhalle 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 8 von 15 zu ZZHT003002184001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten 150110* 170204* 170303* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte 170601* 170603* 170605* 191206* 200123* 200135* Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Holz, das gefährliche Stoffe enthält gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen Seite 9 von 15 zu ZZHT003002184001

Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT003002184001 / 290704032 Name des Entsorgungsfachbetriebs Fischer Abfallentsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Fischer Abfallentsorgung GmbH 1.2 Straße: Driburger Straße 15 1.3. Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: 33647 Ort: Bielefeld 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten vorbereitend abschließend 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen vorbereitend abschließend 2.7 Handeln 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit E711742906 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Papierpresse, Bauschuttbrecher, Siebanlage 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 10 von 15 zu ZZHT003002184001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten 020104 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 020304 020501 020601 030105 040199 040209 040221 040222 070213 080318 090107 090108 100101 100115 100908 101008 101103 101112 101208 101306 101314 120101 120105 120117 150101 150102 150103 150104 150105 150106 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen Glasfaserabfall Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 11 fällt Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13) Betonabfälle und Betonschlämme Eisenfeil- und -drehspäne Kunststoffspäne und -drehspäne Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Seite 11 von 15 zu ZZHT003002184001

150107 Verpackungen aus Glas 150203 160103 161106 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170405 170604 170802 170904 190102 190801 190802 190805 190905 191201 191202 191203 191204 191207 191208 191212 200101 200102 200108 200110 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen Altreifen Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen Beton Ziegel Fliesen und Keramik Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Holz Glas Kunststoff Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen Eisen und Stahl Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze Papier und Pappe Eisenmetalle Nichteisenmetalle Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt Textilien sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen Papier und Pappe Glas biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung 200111 Textilien 200138 200139 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt Kunststoffe Seite 12 von 15 zu ZZHT003002184001

200140 200201 200202 Metalle biologisch abbaubare Abfälle Boden und Steine 200203 200301 200302 200303 200307 andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Sperrmüll Seite 13 von 15 zu ZZHT003002184001

Anlage 5 zum Zertifikat mit der Nummer ZZHT003002184001 / 290704032 Name des Entsorgungsfachbetriebs Fischer Abfallentsorgung GmbH 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Fischer Abfallentsorgung GmbH 1.2 Straße: Driburger Straße 15 1.3. Staat: DE Bundesland: NW Postleitzahl: 33647 Ort: Bielefeld 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten vorbereitend abschließend 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen vorbereitend abschließend 2.7 Handeln 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit E711A40016 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Behandeln von Abfällen 3.1 Nur bei zertifizierter Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG Die Einhaltung der Anforderungen des ElektroG wurde geprüft und die Anlage gilt als zertifizierte Erstbehandlungsanlage im Sinne des 21 ElektroG. 3.2 Nur bei anerkannten Stellen, Betriebe und Anlagen im Sinne des 2 Absatz 2 AltfahrzeugV Die Einhaltung der Anforderungen der AltfahrzeugV wurde geprüft und die Anlage gilt als 3.2.1 Annahmestelle. 3.2.2 Rücknahmestelle. 3.2.3 Demontagebetrieb. 3.2.4 Schredderanlage. 3.2.5 sonstige Anlage zur weiteren Behandlung Seite 14 von 15 zu ZZHT003002184001

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten 150110* 170204* 170303* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Kohlenteer und teerhaltige Produkte 170601* 170603* 170605* 191206* Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Holz, das gefährliche Stoffe enthält Seite 15 von 15 zu ZZHT003002184001