Merkblatt M 2. Antrag auf Verleihung des Überwachungszertifikates. und Datenblatt zur Benehmensregelung

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Entsorgungsfachbetrieb

Antragsunterlagen zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach 56,57 KrWG

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat gem. 25 EfbV

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

BESTÄTIGUNG. Entsorgungsfachbetrieb. Koppitz Entsorgungs-GmbH. DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat gemäß EfbV

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Zertifikat gemäß 25 EfbV

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

~ ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Folgezertifizierung. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt

"Entsorgungsfachbetrieb"

Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Die Zertifizierung Bau GmbH bestätigt, dass das Unternehmen. C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH & Co. KG. Gußstahlweg Hagen

Zertifikat gem. 25 EfbV

Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Angaben zum Zertifikat Nummer des Zertifikats (durch die Zertifizierungsorganisation frei zu vergeben):

Entsorgungsfachbetrieb

"Entsorgungsfachbetrieb"

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

"Entsorgungsfachbetrieb"

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen.

cireco GmbH Yorckstr Berlin

"Entsorgungsfachbetrieb"

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Albert-Schweitzer-Straße Mittweida

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat. Nr zum "Entsorgungsfachbetrieb"

BESTÄTIGUNG. Entsorgungszentrum Franken GmbH & Co. KG. Zertifizierter Bereich:

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum:

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat. Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Z E R T I F I K A T. "Entsorgungsfachbetrieb"

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

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Z E R T I F I K A T. "Entsorgungsfachbetrieb"

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

"Entsorgungsfachbetrieb"

Postleitzahl: Ort: Bonn

Entsorgungsfachbetrieb

Transkript:

Merkblatt M 2 Antrag auf Verleihung des Überwachungszertifikates und Überwachungszeichens und Datenblatt zur Benehmensregelung der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.v. 01.02.2008 1

Hinweisblatt zum Antrag Der Antrag auf Verleihung des Überwachungszertikats und des Überwachungszeichens der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.v. ist in schriftlicher Form 8 Wochen vor dem gewünschten Überwachungstermin durch den Betriebsinhaber bzw., eine zur Vertretung berechtigte Person bei der Geschäftsstelle einzureichen. Dazu verwenden Sie bitte das beiliegende Formblatt ANTRAG. Voraussetzung für die Zertifizierung zum Efb ist gem. 11 Abs. 1 der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie bzw. 15 Abs. 1 der EfbV die Zustimmung der für das Unternehmen zuständigen Behörde. Dazu ist die Geschäftsstelle verpflichtet ihrer Genehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin, das Datenblatt zur Benehmensregelung einzureichen. Das Beiliegende Formblatt Datenblatt zur Benehmensregelung ist dem ANTRAG in zweifacher Form getrennt nach Standorten und Bundesland/Überwachungsbehörde beizufügen. Das Formblatt ist im unteren rechten Abschnitt mit Firmenstempel und Unterschrift des Betriebsinhabers bzw. eine zur Vertretung berechtigte Person zu versehen. 2

ANTRAG Wir beantragen die Verleihung des Überwachungszertifikates und das Recht zum Führen des Überwachungszeichens der Entsorgergemeinschaft Transport und Umwelt e.v.. Name des Unternehmens: Straße/Postfach: Postleitzahl, Ort: Bundesland: Telefon: Fax: e-mail: Rechtsform: Registergericht und Nummer: Betriebsgröße gesamt (Anzahl der gewerblich Tätigen) 3

Standort (wenn abweichend vom Unternehmen), für den das Überwachungszertifikat und - zeichen beantragt wird: Zu zertifizierende Standorte (siehe Merkblatt M0) Bundesland Handelsregisterauszug ja nein Das Überwachungszertifikat wird beantragt für folgende Leistungsspektren 1 ): 1 ) Es wird nur das zertifiziert, wo die Erfahrungen und Voraussetzungen bei Antragstellung vorliegen. 4

a) Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß 2 (1) EfbV sowie 52 KrW-/AbfG Einsammeln Befördern Lagern Behandeln Verwerten Beseitigen Handeln Vermitteln b) Verfahren zur Behandlung, Verwertung, Beseitigung (bitte einzeln aufführen und stichwortartig beschreiben) (evtl. auf Extrablättern darstellen) 5

c) Abfallarten (bitte Abfallgruppen/-schlüssel-Nummern aufführen) Ist der Betrieb nach DIN ISO zertifiziert? ja nein Ist der Betrieb nach Umweltauditgesetz zertifiziert? ja nein Besitz der Betrieb andere Zertifizierungen? ja nein Falls ja, welche 6

Mit unserer Unterschrift erklären wir ausdrücklich, dass uns bekannt ist, dass wir das Überwachungszeichen erst führen dürfen, wenn uns dieses Recht durch Übergabe des Überwachungszertifikates verliehen worden ist....... Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel 7

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Brückenstraße 6, 10173 Berlin Datenblatt zur Benehmensregelung nach 11 Abs. 1 EgRL und 15 Abs. 1 EfbV Entsorgergemeinschaft / TÜO: I. Betrieb Name: Hauptsitz: (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) Standort: (Pro Standort (Straße / Hausnummer) (PLZ / Ort) ein Blatt ausfüllen!) Erzeugernummer Entsorgernummer Beförderernummer Händler- /Vermittlernr. Ansprechpartner: (Name / Funktion) (Telefon-Nr.) (e-mail) II. Art des Betriebes: III. Anlagen: Nr. 1: (max. Kapazität) Nr. 2: (max. Kapazität) Nr. 3: (max. Kapazität) (ggf. weiteres Blatt anhängen mit fortlaufender Nummerierung) 1

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Brückenstraße 6, 10173 Berlin (Fortsetzung Datenblatt zur Benehmensregelung nach 11 Abs. 1 EgRL und 15 Abs. 1 EfbV) IV. Abfallarten der zu zertifizierenden Tätigkeiten: (zutreffendes bitte ankreuzen) abfallwirtschaftliche Tätigkeiten gefährlicher Abfall nicht gefährlicher Abfall 1. Einsammeln Anzahl Fahrzeuge: 2. Befördern Anzahl Fahrzeuge: 3. Lagern in Anlage entspr. III Nr.: 4. Behandeln in Anlage entspr. III Nr.: 5. Verwerten in Anlage entspr. III Nr.: 6. Beseitigen in Anlage entspr. III Nr.: 7. Vermitteln o BRD o grenzüberschreitend 8. Handeln o BRD o grenzüberschreitend Betrieb erfüllt Anforderungen nach: o o o Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Gewerbeabfallverordnung Altfahrzeugverordnung als: o Annahme / Rücknahmestelle o Demontagebetrieb o Schredderanlage o sonstige Anlage Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Brückenstraße 6, 10173 Berlin 2

(Fortsetzung Datenblatt zur Benehmensregelung nach 11 Abs. 1 EgRL und 15 Abs. 1 EfbV) V. zu zertifizierende Abfallarten Abfallart AVV-Schlüssel je Anlage Nr. der abfallwirtschaftl. Tatigkeit(en), siehe IV. (Bitte wenn nötig ein weiteres Blatt in dieser Form anhängen) zuständige Überwachungsbehörde: Aktenzeichen / Nummer des Genehmigungsbescheides: Transportgenehmigung: (seit) (Befristung) Erlaubnis nach GüKG: (seit) (Befristung) VI. Grund des Benehmens: (bitte ankreuzen und ggf. ausfüllen) o Neu o Änderungen, welche: (z.b. Tätigkeit(en), Standort, Abfallarten) erstellt (Datum / Name) geprüft (Datum / Name TÜO / EG, Sachverständiger) ggf. Anlagen: o Handelsregisterauszug o Nachweise Produkteigenschaften o Genehmigungsbescheid o Organigramm o andere Unterlagen: 3