Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 1 von 8 Nr. 11-0685-00-01 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges beim bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen gemäß StVZO für das Teil: Karosseriebausatz, bestehend aus 1. Front-Unterfahrschutz 2. Heck-Unterfahrschutz 3. Radlaufverbreiterung vorn links 4. Radlaufverbreiterung vorn rechts 5. Radlaufverbreiterung hinten links 6. Radlaufverbreiterung hinten rechts 7. Seitenleisten 8. Tagfahrleuchten vom Typ: 1. 51 SH 110 2. 51 SH 410 3. 51 SH 921 + 51 SH 911 4. 51 SH 922 + 51 SH 912 5. 51 SH 931 + 51 SH 941 6. 51 SH 932 + 51 SH 942 7. 51 SH 201/202 (links/rechts) 8. 62 SH 600 des Herstellers: Gut Wiesenhof 66663 Merzig QM-Zertifikat-Nr.: 49 02 0460810 Zertifizierungsstelle: TÜV Rheinland Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen: Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 2 von 8 Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I. Verwendungsbereich Der Anbau des Karosseriebausatzes ist bei folgenden Fahrzeugen möglich: Fahrzeughersteller: Citroen Fz.-Typ Ausführungen Handelsname EG-BE-Nr. SH alle Citroen C3 Picasso e2*2001/116*0371*.. SH**** Weitere Einschränkungen des verwendungsbereichs: keine
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 3 von 8 II. Beschreibung der Teile Bezeichnung: Front-Unterfahrschutz Heck-Unterfahrschutz Typ: 51 SH 110 51 SH 410 Ausführungen: eine eine Kennzeichnung: CARLSSON 51 SH 110 CARLSSON 51 SH 410 Art: eingegossen eingegossen Ort der Kennzeichnung: Unterseite Unterseite Hauptabmessungen: Länge: 50 mm 59 mm Breite: 935 mm 842 mm Höhe: 65 mm 116 mm Masse: 0,3 kg 0,325 kg Werkstoff: ABS ABS Befestigung: geklebt geklebt Folgende Spezialkleber sind geeignet: - BETALINK K1 oder K2 - ELCH-P1-Dichtkleber Über die Eignung der Kleber für eine entsprechende Klebeverbindung liegt ein Gutachten des TÜV Südwest Stuttgart bzw. Böblingen vor. Die Montage- und Klebeanleitung wird vom Hersteller jedem Teil beigegeben. Anbau: siehe Montageanleitung
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 4 von 8 Beschreibung der Teile (Fortsetzung): Bezeichnung: Radlaufverbreiterungen Seitenleisten Typ: 51 SH 921 + 51 SH 911 (vorn links) 51 SH 201 (links) 51 SH 922 + 51 SH 912 (vorn rechts) 51 SH 202 (rechts) 51 SH 931 + 51 SH 941 (hinten links) 51 SH 932 + 51 SH 942 (hinten rechts) Ausführungen: links/rechts links/rechts vorn/hinten Kennzeichnung: CARLSSON 51 SH 911 bzw. 51 SH 912 bzw. 51 SH 921 bzw. 51 SH 922 bzw. 51 SH 931 bzw. 51 SH 932 bzw. 51 SH 941 bzw. 51 SH 942 CARLSSON 510 205 bzw. 510 206 Art: eingegossen eingegossen Ort der Kennzeichnung: Unterseite Unterseite Hauptabmessungen: Länge: siehe Zeichnung 1693 mm Breite: siehe Zeichnung Höhe: siehe Zeichnung 96 mm Masse: ca.1,1 kg / Satz je 0,5 kg Werkstoff: ABS ABS Befestigung: geklebt geklebt Folgende Spezialkleber sind geeignet: - BETALINK K1 oder K2 - ELCH-P1-Dichtkleber Über die Eignung der Kleber für eine entsprechende Klebeverbindung liegt ein Gutachten des TÜV Südwest Stuttgart bzw. Böblingen vor. Die Montage- und Klebeanleitung wird vom Hersteller jedem Teil beigegeben. Anbau: siehe Montageanleitung
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 5 von 8 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen gibt es folgende Einschränkungen: 1. Die Verwendung des Karosseriebausatzes an leistungsgesteigerten Fahrzeugen ist wegen der seriennahen Gestaltung der Bauteile technisch unbedenklich. 2. Beim Anbau der Radläufe an Fahrzeugen mit Sonder-Rad-Reifen-Kombinationen ist auf Freigängigkeit zu achten. IV. Auflagen und Hinweise Auflagen und Hinweise für den Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. Auflagen und Hinweise für den Einbaubetrieb: Die Angaben der Montageanleitung sind genau zu beachten. Eine Lackierung der Teile ist zulässig, sofern die Kennzeichnung weiterhin deutlich sichtbar bleibt. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem Tagfahrlicht ist dieses abzuklemmen, wenn die Carlsson Tagfahrleuchten eingebaut werden. Die Verwendung der Tagfahrleuchten als Begrenzungsleuchten ist im vorliegenden Fall nicht zulässig. Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter: Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. Die Montage der Teile sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen.
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 6 von 8 Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme: Die aufgeführten Teile dürfen auch einzeln verbaut werden. Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem Tagfahrlicht ist dieses abzuklemmen, wenn die Carlsson Tagfahrleuchten eingebaut werden. Die Verwendung der Tagfahrleuchten als Begrenzungsleuchten ist im vorliegenden Fall nicht zulässig. Die Serien-Begrenzungsleuchten sind weiterhin zu verwenden. Die Schaltvorschrift der Tagfahrleuchten ist zu prüfen. Beim Anbau der Radlaufverbreiterungen vergrößert sich die Fahrzeugbreite von 1766 auf 1784 mm. Auf fachgerechte Befestigung der Bauteile entsprechend der mitzuliefernden Montageanleitung ist zu achten. Auf Freigängigkeit der Radlaufverbreiterungen in Verbindung mit Sonder-Rad-Reifen- Kombinationen ist zu achten. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Angaben für die Zulassungsbescheinigung: Feld Eintragung 22 mit Carlsson-Karosseriebausatz, bestehend aus Front-Unterfahrschutz Typ 51 SH 110, Heck-Unterfahrschutz Typ 51 SH 410, Radlaufverbreiterungen Typ 51 SH 911/912/921/922/931/932/941/942, Seitenleisten Typ 51 SH 201/202, Tagfahrleuchten Typ 62 SH 600 V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Prüfungen wurden nach den Vorgaben des VdTÜV-Merkblattes 744, Stand 10.2007 durchgeführt. Die Bauteile genügen den darin enthaltenen Anforderungen. Insbesondere wurden folgende Prüfkriterien untersucht: Fahrverhalten Der Umbau hat keine negativen Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Luftwiderstand Durch den Umbau kommt es zu keiner signifikanten Änderung des Luftwiderstandes und der Höchstgeschwindigkeit. Bremsanlage Durch den Anbau der Teile wird die thermische Belastung der Bremsanlage nicht erhöht.
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 7 von 8 Fußgängerschutz Der am Fahrzeug angebaute Front-Unterfahrschutz befindet sich unterhalb der im VdTÜV Mbl. 744, Anh.I Punkt I.2 definierten 285mm-Ebene und erfüllt auch alle sonstigen, in diesem Punkt definierten Bedingungen. Durch die Tagfahrleuchten wird die serienmäßige Fahrzeugstruktur im Frontbereich ebenfalls nicht negativ verändert. Somit kann auf Nachprüfungen gemäß Richtlinie 2003/102/EG verzichtet werden. Anbau Der Anbau ist dauerhaft und sicher, wenn die Bauteile nach der mitzuliefernden Montageanleitung angebaut werden. Die Gefahr oder Schwere von Verletzungen wird durch den Anbau nicht vergrößert. Äußere Gestaltung Hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten entsprechen die Bauteile in Anbaulage der Richtlinie 74/483/EWG in der Fassung 2007/15/EC. Die Karosseriebauteile sind aus splittersicherem Material hergestellt. Abschleppeinrichtung Die vordere und hintere Abschleppöse bleibt weiterhin zugänglich. Beleuchtungseinrichtungen Die Positionierung der Tagfahrleuchten entspricht den Vorschriften der ECE R 48. Eine Bauartgenehmigung liegt vor, Genehmigungs-Nr.: E4-87R-00 13677 Eine EMV-Genehmigung zum zugehörigen Steuergerät liegt vor, Genehmigungs-Nr: E9-10R-02 6153 VI. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Zeichnung Front-Unterfahrschutz Zeichnung Heck-Unterfahrschutz Zeichnung Radlaufverbreiterungen Zeichnung Seitenleisten Fotoblatt Front-Unterfahrschutz Fotoblatt Fahrzeug Front/Seite Fotoblatt Fahrzeug Heck/Seite Fotoblatt Tagfahrleuchte Montageanleitung
Nr. 11-0685-00-01 TGA-Art 11.1 Seite 8 von 8 VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 8 sowie die unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Registrier- Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt. Lambsheim, 08.08.2011 Vejsada
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9