1.) Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Handelsname AMMONIUMPERCHLORAT Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Pyrotechnik Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse TROPAG, Oscar H.Ritter Nachf. GmbH Bundesstr. 4 D-20146 Hamburg Telefon-Nr. +49 (0)40 41 40 13-0 Fax-Nr. +49 (0)40 41 40 13-20 Auskunftgebender Bereich / Telefon +49 (0)40 41 40 13 0 Notrufnummer Für medizinische Auskünfte (in deutscher und englischer Sprache): +49 (0)551 192 40 (Giftinformationszentrum Nord) Auskünfte zum Sicherheitsdatenblatt sdb_info@umco.de 2.) Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Expl. 1.1; H201 Ox. Sol. 1; H271 Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG E; R3 O; R9 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Produktidentifikator 017-009-00-0 (Ammoniumperchlorat) Gefahrenpiktogramme GHS01 Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise H201 H271 Sicherheitshinweise P210 P283 P306+P360 P370+P378 P372 P373 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Schwer entflammbare /flammhemmende Kleidung tragen. BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Bei Brand: zum Löschen verwenden. Explosionsgefahr bei Brand. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/ Gemische/Erzeugnisse Seite 1(5)
P501 erreicht. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 3.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Ammoniumperchlorat Stoff- / Produktidentifikation Index-Nr. 017-009-00-0 CAS-Nr. 7790-98-9 EG-Nr. 232-235-1 Molekulargewicht 117,5 Summenformel NH4 Cl O4 4.) Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. 5.) Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Wasser; Kohlendioxid Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Sand Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, durch Verbrennungsprodukte oder durch beim Brand entstehende Gase Bei Brand kann freigesetzt werden: Sauerstoff; Stoff selbst brennt nicht, reagiert aber unter Abgabe von Sauerstoff mit brennbaren Stoffen, dass er diese z.t. ohne weitere Zündquelle zur Entzündung bringen und einen bestehenden Brand erheblich fördern kann. Explosionsgefahr bei Vermischung mit brennbaren pulverförmigen Stoffen. Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzanzug tragen. Sonstige Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. 6.) Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme Anfeuchten, mechanisch aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. 7.) Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz. Staubbildung und Staubablagerung Seite 2(5)
vermeiden. Vorsichtig handhaben - Stoss, Reibung und Schlag vermeiden. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen verwenden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Hitze- und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammenlagern mit: Reduktionsmitteln; Metallen in Pulverform; Säuren; Phosphor; Schwefel; Ammoniak; Nicht zusammen mit brennbaren Stoffen lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. VCI-Lagerklasse 5.1 Entzündend wirkende Stoffe 8.) Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Expositionsgrenzwerte ALLGEMEINER STAUBGRENZWERT TRGS 900 Allgemeiner Staubgrenzwert alveolengängige Fraktion Wert 3 mg/m³ TRGS 900 Allgemeiner Staubgrenzwert einatembare Fraktion Wert 10 mg/m³ Spitzenbegrenzung 2() Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden, sind bei Bildung von Stäuben ausreichende Atemschutzmaßnahmen zu treffen. Handschutz Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die Verwendung von Handschuhen, geprüft nach z.b. EN 374, ausreichenden Schutz. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.b. mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Anweisungen und Informationen des Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung, Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Arbeitsvorgänge so gestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen. Geeignetes Material Gummi Augenschutz Schutzbrille (DIN EN 166) Körperschutz Chemieübliche Arbeitskleidung. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Staub nicht einatmen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. 9.) Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form Farbe Geruch Pulver weiß geruchlos Seite 3(5)
Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Zustandsänderungen Art Schmelzpunkt Wert 130 C Art Zersetzungspunkt Wert > 210 C Dichte Wert 1,95 g/cm³ Wasserlöslichkeit Wert 234 g/l Bezugstemperatur 20 C 10.) Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Hitze; Staubbildung vermeiden. Zu vermeidende Stoffe Reduktionsmittel; Metalle in Pulverform; Säuren; Phosphor; Schwefel; Ammoniak Thermische Zersetzung Wert >= 210 C 11.) Toxikologische Angaben Erfahrungen aus der Praxis Einatmen von Stäuben kann zu Reizungen der Atemwege führen. Produktkontakt kann zu Reizungen an Haut und Augen führen. 12.) Umweltspezifische Angaben Sonstige Angaben Produkt nicht in Gewässer oder Kanalisation einleiten und nicht auf öffentlichen Deponien lagern. Ökologische Daten liegen nicht vor. 13.) Hinweise zur Entsorgung Produkt Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger vorzunehmen. Verpackung Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind in Abstimmung mit dem regionalen Entsorger zu entsorgen. 14.) Angaben zum Transport Transport ADR/RID/ADN Klassifizierungscode O2 Gefahrennr. (Kemler-Zahl) 50 Bezeichnung des Gutes AMMONIUMPERCHLORAT Tunnelbeschränkungscode E Gefahrzettel 5.1 Transport IMDG Proper shipping name AMMONIUM PERCHLORATE EmS F-H+S-Q Label 5.1 Seite 4(5)
Transport ICAO/IATA Proper shipping name Ammonium perchlorate Label 5.1 15.) Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Störfall-Verordnung) Bemerkung Anhang I, Teil 2, Kategorie 3 Nationale Vorschriften Deutschland Wassergefährdungsklasse Klasse 1 Kenn-Nr. 294 Quelle VwVwS (Anhang 2) 16.) Sonstige Angaben Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden: EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung. EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EG Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung. Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung. Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden, sind direkt in den jeweiligen Kapiteln angegeben. Relevante R-Sätze (Kapitel 3): Datenblatt ausstellender Bereich UMCO Umwelt Consult GmbH Georg-Wilhelm-Str. 183 b, D-21107 Hamburg Telefon: 040 / 41 92 13 00 Fax: 040 / 41 92 13 57 e-mail: umco@umco.de Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Änderungen / Textergänzungen: Änderungen im Text sind am Seitenrand gekennzeichnet. Seite 5(5)