Studienplan für die Bahelor-Studienprogramme am Institut für Germanistik der Universität Bern (vom 1. August 009) Die Philosophish-historishe Fakultät der Universität Bern erlässt, gestützt auf Artikel 83 des Statuts der Universität Bern vom 17. Dezember 1997 (Universitätsstatut, UniSt) und auf das Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen an der Philosophish-historishen Fakultät der Universität Bern vom Oktober 005 (RSL 05) den folgenden Studienplan: I. Allgemeines STUDIENPROGRAMME TITEL MODULE FÜR ANDERE STUDIENPROGRAMME WAHL DER MINOR STUDIENDAUER Art. 1 Das Institut für Germanistik bietet im Rahmen der von der Philosophish-historishen Fakultät (Fakultät) angebotenen Studienrihtung Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft die folgenden Bahelor-Studienprogramme an: a b Bahelor-Studienprogramm Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft (Major, 10 KP), Bahelor-Studienprogramm Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft (Minor, 60 KP), Bahelor-Studienprogramm Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft (Minor, 30 KP). Art. Es kann der folgende Titel erworben werden: Bahelor of Arts (B A) in German Language and Literature, Universität Bern. Art. 3 Modulangebote für andere Studienprogramme sind in Anhang 3 beshrieben. Art. 4 Im Rahmen des Bahelor- Studiengangs Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft, sind alle an der Universität Bern im entsprehenden Umfang angebotenen Minor zugelassen (Art. 16 Abs. 1 RSL 05). Art. 5 1 Das Bahelorstudium hat eine Regelstudienzeit von sehs Semestern. Wer die Regelstudienzeiten aus wihtigen Gründen niht einhalten kann, hat die Möglihkeit nah Artikel 13 RSL 05 eine Verlängerung der Studiendauer zu beantragen. Als wihtige Gründe gelten namentlih Erwerbstätigkeit, Shwangershaft, Kinderbetreuung, Militärdienst, Zivildienst, Krankheit und Auslandssemester.
STUDIENBERATUNG Art. 6 1 Regelmässige Studienberatung wird durh die geshäftsführenden Direktorinnen und Direktoren der Institute sihergestellt und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Lehrfunktion durhgeführt. Eine Studienberatung im Bahelor- Programm ist obligatorish. Die Studierenden können sih nah Artikel 7 RSL 05 im Bahelorstudium durh Dozierende beraten lassen. Können Studierende die Regelstudienzeit niht einhalten, erarbeiten die Dozierenden in der Studienberatung mit ihnen einen individuellen Zeitplan für die entsprehenden Studienprogramme.
II. Bahelor-Studienprogramme 1. Bahelor Major: Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft (10 KP) INHALTE UND STUDIENZIELE STUDIENAUFBAU STUDIENEINHEITEN STUDIENABLAUF UND -ANGEBOT WAHLBEREICH BACHELORARBEIT LEISTUNGS- KONTROLLEN UND BENOTUNG Art. 7 1 Das Studienprogramm vermittelt historishe und systematishe Grundkenntnisse der deutshen Sprahe und Literatur. Es führt in Theorien, Modelle und Methoden der deutshen Sprah- und Literaturwissenshaft ein, dient der Einübung wissenshaftliher Methoden, entwikelt die Fähigkeiten der Studierenden zur selbstständigen kritishen Auseinandersetzung mit Problemen des Fahgebiets und fördert das Verständnis für Fragen soziokultureller Ersheinungen, Entwiklungen und Zusammenhänge im deutshen Sprahraum. Der Besuh von Lehrveranstaltungen in Fähern, die aus der Perspektive dieses Bahelor-Studiengangs als Hilfswissenshaften betrahtet werden können oder deren Gegenstandsbereihe benahbart sind, wird im Rahmen des Wahlbereihs empfohlen. Nahdrüklih wird empfohlen, auh eine Qualifikation in einer klassishen Sprahe (Latein und/oder Griehish) zu erwerben. Art. 8 Das Bahelor-Vollzeitstudium dauert sehs Semester. Es ist in eine propädeutishe Phase (1. und. Semester) und ein Hauptstudium (3. bis 6. Semester) unterteilt. Art. 9 Das Studienprogramm setzt sih aus folgenden Teilen zusammen: a Pflihtprogramm: Das Pflihtprogramm umfasst die propädeutishe Phase und das zweite Studienjahr. b Im dritten Studienjahr kann die Auswahl der Ergänzungskurse und des Vertiefungskurses aus dem Angebot der Sprahwissenshaft, der Literaturwissenshaft oder der Sprah- und Literaturwissenshaft erfolgen. Art. 10 1 Ein Modell für einen exemplarishen Bahelor Major Studienablauf findet sih im Anhang 1. Die Beshreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen findet sih im Anhang. Art. 11 Im Bahelor Major stehen 15 Kreditpunkte (KP) für entsprehend deklarierte Lehrveranstaltungen ( freie Leistungen ) zu freier Verfügung. Art. 1 Das Programm wird mit einer Bahelorarbeit (a. 30 A4-Seiten; 1800 Zeihen pro Seite einshliesslih Leerzeihen) abgeshlossen (Art. 9 RSL 05). Art. 13 1 Die Lehrveranstaltungen werden durh shriftlihe oder mündlihe Leistungskontrollen abgeshlossen, die benotet werden (Art. 19, 1 bis RSL 05). Im 5. oder 6. Semester können die Studierenden eine 3
literaturgeshihtlihe Prüfung auf der Basis der Leseliste absolvieren. WIEDERHOLUNG KOMPENSATIONS- MÖGLICHKEIT BACHELOR- ABSCHLUSS ZUSAMMENFASSUNG BACHELOR MAJOR Art. 14 Niht bestandene Leistungskontrollen können einmal wiederholt werden. In den Einführungsveranstaltungen der propädeutishen Phase (ausser Wissenshaftlihem Shreiben) können niht bestandene Leistungskontrollen zweimal wiederholt werden (Art. 3 RSL 05). Art. 15 1 Zwei ungenügende Noten können kompensiert werden. Ungenügende Noten in den Einführungsveranstaltungen (ausser Wissenshaftlihes Shreiben) können niht kompensiert werden. 3 Die Bahelorarbeit sowie Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereih können niht kompensiert werden (Art. 4 Abs. 3 und 4 RSL 05). Art. 16 1 Der Abshluss des Bahelor-Studienprogramms Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft Major erfolgt kumulativ. Die Abshlussnote des Major wird als nah Kreditpunkten gewihteter Durhshnitt der Leistungskontrollen berehnet (Art. 3 Abs. 1 RSL 05), unter Berüksihtigung der Kompensationsregeln gemäss Artikel 15. 3 Die Bahelorabshlussnote berehnet sih aus dem nah Kreditpunkten gewihteten Durhshnitt der Abshlussnoten des Major und des Minor (Art. 3 Abs. RSL 05). Art. 17 Um ein Bahelor-Studienprogramm Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft Major zu absolvieren, müssen folgende Leistungen erbraht werden: a ein vierteiliges Einführungsmodul SW (zwei Einführungen mit je einem propädeutishen Begleitkurs), b ein zweiteiliges Basismodul SW A, ein zweiteiliges Basismodul SW B, d eine Einführung mit propädeutishem Begleitkurs LW I, e f g h i j k eine Einführung mit propädeutishem Begleitkurs LW II, vier Basiskurse in LW (mindestens einer in LW I bzw. LW II), ein Vertiefungskurs nah freier Wahl (mit shriftliher Arbeit), fünf Ergänzungskurse nah freier Wahl, eine literaturgeshihtlihe Prüfung auf der Basis der Leseliste oder andere Lehrveranstaltungen innerhalb des Bahelorprogramms im Umfang von mindestens 5 Kreditpunkten nah freier Wahl, ein Kurs Wissenshaftlihes Shreiben, eine Bahelorarbeit. 4
. Bahelor Minor: Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft (60 KP) INHALTE UND STUDIENZIELE STUDIENAUFBAU STUDIENEINHEITEN STUDIENABLAUF UND -ANGEBOT LEISTUNGS- KONTROLLEN UND BENOTUNG WIEDERHOLUNG KOMPENSATIONS- MÖGLICHKEIT MINORABSCHLUSS ZUSAMMENFASSUNG MINOR Art. 18 Inhalte und Studienziele rihten sih nah Artikel 7. Art. 19 Das Bahelor-Vollzeitstudium dauert 6 Semester. Es ist in eine propädeutishe Phase (1. und. Semester) und ein Hauptstudium (3. 6. Semester) unterteilt. Art. 0 Das Studienprogramm setzt sih aus folgenden Teilen zusammen: a Pflihtprogramm: Das Pflihtprogramm umfasst die propädeutishe Phase und das zweite Studienjahr. b Im dritten Studienjahr kann die Auswahl der Ergänzungskurse und des Vertiefungskurses aus dem Angebot der Sprahwissenshaft, der Literaturwissenshaft oder der Sprah- und Literaturwissenshaft erfolgen. Art. 1 1 Ein Modell für einen exemplarishen Bahelor Minor Studienablauf findet sih im Anhang 1. Die Beshreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen findet sih im Anhang. Art. 1 Die Lehrveranstaltungen werden durh shriftlihe oder mündlihe Leistungskontrollen abgeshlossen, die benotet werden (Art. 19, 1 bis RSL 05). Ab dem dritten Semester ist entweder eine Lehrveranstaltung Wissenshaftlihes Shreiben oder eine literaturgeshihtlihe Prüfung auf Basis der Leseliste zu absolvieren. Art. 3 Niht bestandene Leistungskontrollen können einmal wiederholt werden. In den Einführungsveranstaltungen der propädeutishen Phase (ausser Wissenshaftlihem Shreiben) können niht bestandene Leistungskontrollen zweimal wiederholt werden (Art. 3 RSL 05). Art. 4 1 Eine ungenügende Note kann kompensiert werden. Ungenügende Noten in den Einführungsveranstaltungen (ausser Wissenshaftlihes Shreiben) können niht kompensiert werden. Art. 5 1 Der Abshluss des Bahelor-Studienprogramms Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft Minor erfolgt kumulativ. Die Abshlussnote des Minor wird als nah Kreditpunkten gewihteter Durhshnitt der Leistungskontrollen berehnet (Art. 3 Abs. 1 RSL 05), unter Berüksihtigung der Kompensationsregeln gemäss Artikel 4. Art. 6 Um ein Bahelor-Studienprogramm Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft Minor zu absolvieren, müssen folgende Leistungen erbraht werden: a ein vierteiliges Einführungsmodul SW (zwei Einführungen mit je einem propädeutishen Begleitkurs), b eine Einführung mit propädeutishem Begleitkurs LW I, 5
d e f g h eine Einführung mit propädeutishem Begleitkurs LW II, ein Basiskurs LW, ein Basismodul SW, Teil 1 (A oder B), ein Vertiefungskurs nah freier Wahl (mit shriftliher Arbeit), fünf Ergänzungskurse nah freier Wahl (zwei Ergänzungskurse können durh einen Vertiefungskurs ersetzt werden), eine literaturgeshihtlihe Prüfung auf der Basis der Leseliste oder eine Lehrveranstaltung Wissenshaftlihes Shreiben. 3. Bahelor Minor: Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft (30 KP) INHALTE UND STUDIENZIELE STUDIENABLAUF UND -ANGEBOT LEISTUNGS- KONTROLLEN WIEDERHOLUNG KOMPENSATIONS- MÖGLICHKEIT MINORABSCHLUSS Art. 7 Inhalte und Studienziele rihten sih nah Artikel 7. Art. 8 1 Das Modell für den Bahelor Minor Studienablauf findet sih im Anhang 1. Die Beshreibung der einzelnen Kursangebote findet sih im Anhang. Art. 9 1 Die Lehrveranstaltungen werden durh shriftlihe oder mündlihe Leistungskontrollen abgeshlossen, die benotet werden. Ab dem dritten Semester sind entweder eine Lehrveranstaltung Wissenshaftlihes Shreiben oder eine literaturgeshihtlihe Prüfung auf Basis der Leseliste oder andere Lehrveranstaltungen innerhalb des Bahelor-Studienprogramms im Umfang von mindestens 5 Kreditpunkten nah freier Wahl zu absolvieren. Art. 30 Niht bestandene Leistungskontrollen können einmal wiederholt werden. In den Einführungsveranstaltungen können niht bestandene Leistungskontrollen zweimal wiederholt werden (Art. 3 RSL 05). Art. 31 1 Eine ungenügende Note kann kompensiert werden. Ungenügende Noten in den Einführungsveranstaltungen können niht kompensiert werden. Art. 3 1 Der Abshluss des Bahelor-Studienprogramms Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft Minor im Umfang von 30 KP erfolgt kumulativ. Die Abshlussnote des Minor wird als nah Kreditpunkten gewihteter Durhshnitt der Leistungskontrollen berehnet (Art. 3 Abs. 1 RSL 05), unter Berüksihtigung der Kompensationsregeln gemäss Artikel 31. Art. 33 Um ein Bahelor-Studienprogramm Deutshe Sprah- und Literaturwissenshaft Minor (30 KP) zu absolvieren, müssen folgende Leistungen erbraht werden: Variante A a zwei Einführungen mit je einem propädeutishen Begleitkurs, je eine SW / LW, b ein Basiskurs LW, ein Basismodul SW, Teil 1 (A oder B), 6
dein Ergänzungskurs nah freier Wahl, e eine literaturgeshihtlihe Prüfung auf der Basis der Leseliste oder eine Lehrveranstaltung Wissenshaftlihes Shreiben oder andere Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 5 Kreditpunkten nah freier Wahl. oder Variante B a eine Einführung mit einem propädeutishen Begleitkurs, b zwei Basiskurse LW, ein Basismodul SW, d drei Ergänzungskurse nah freier Wahl, e eine literaturgeshihtlihe Prüfung auf der Basis der Leseliste oder eine Lehrveranstaltung Wissenshaftlihes Shreiben oder andere Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 5 Kreditpunkten nah freier Wahl. 111. Shlussbestimmungen KOMPETENZEN ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN INKRAFTTRETEN Art. 34 Die Änderungen des Studienplans unterliegen der Genehmigung durh die Universitätsleitung. Ausgenommen sind die Änderungen der Anhänge, die in der Kompetenz des Fakultätskollegiums stehen. Art. 35 Bahelor-Studierende, welhe nah dem Studienplan vom 1. Oktober 005 studieren, beenden ihr Studium nah dem alten Studienplan. Art. 36 Dieser Studienplan tritt am 1. August 009 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab Herbstsemester 009 aufnehmen. Bern, den 7. April 009 Im Namen der Philosophish-historishen Fakultät Die Dekanin Von der Universitätsleitung genehmigt Bern, den 7. Juli 009 Der Rektor p~dr.:t9ier 7