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1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

Metras STR Version: 1.2 Ausgabedatum: Druckdatum: Seite 1 von 6

Lieferant (Hersteller/Importeur/nachgeschalteter Anwender/Händler): Gerlach Natürliche Düngemittel GmbH & Co.KG Im Wiesenkampe 32; Hannover

Sicherheitsdatenblatt gem.verordnung(eg)1907/2006 Seite 1/5

Transkript:

SICHERHEITSDATENBLATT Entspricht der EU Verordnung EC 1907/2006 und deren Anpassungen Code 106535E Version 16 Datum der Überarbeitung 26 Mai 2010 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Produktname Verwendung des Produkts Bezeichnung des Unternehmens Hersteller/ Händler/ Importeur Reinigungs- und Desinfektionsmittel Das Produkt ist für die professionelle Anwendung bestimmt Ecolab (Schweiz) GmbH Kriegackerstrasse 91 CH-4132 Muttenz Switzerland Tel +41 (0)61 466 94 66 Fax +41 (0)61 466 94 44 ch-orderdesk@ecolab.com Notruf 145 044 251 51 51 (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum; Centre Suisse d'information toxicologique; Centro Svizzero d'informazione Tossicologica) Informationszentrale für Vergiftungsfälle 145 044 251 51 51 (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum; Centre Suisse d'information toxicologique; Centro Svizzero d'informazione Tossicologica) 2. Mögliche Gefahren Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft. Einstufung Gesundheitsrisiken C; R35 R31 Die Klassifizierung dieses Produktes basiert ausschließlich auf dem ph Wert (gemäß derzeit gültiger EU Gesetzgebung). Verursacht schwere Verätzungen. Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. Gefahren für die Umwelt Sehr giftig für Wasserorganismen. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Inhaltsstoffangabe gemäß Detergentienverordnung 648/2004 EG <5% nichtionische Tenside, Phosphonate, Bleichmittel auf Chlorbasis Enthält Desinfektionsmittel. Stoff/Zubereitung Zubereitung Ausgabedatum 26 Mai 2010 Seite 1/5

Name des Inhaltsstoffs EINECS CAS % Einstufung 4. 5. Natriumhydroxid 215-185-5 1310-73-2 2-5 C; R35 [1] [2] Natriumhypochlorit 231-668-3 7681-52-9 2-5 C; R34 [1] R31 Alkylaminoxide 263-016-9 61788-90-7 2-5 Xi; R41, R38 [1] Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R-Sätze Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten. [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich [2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert [3] PBT-Stoff [4] vpvb-stoff Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben. Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen Verschlucken Hautkontakt Augenkontakt Besondere Behandlungen Betrof f ene Person an die f rische Luf t bringen. Sof ort einen Arzt verständigen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Betroffene Person an die frische Luft bringen. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Sofort einen Arzt verständigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Sofort einen Arzt verständigen. Sofort einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unteren Augenlider anheben. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel - Geeignet Löschmittel - Ungeeignet Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Im Brandfall Sprühwasser (Nebel), Schaum, Trockenchemikalien oder CO2 verwenden. Diese Substanz ist für Wasserorganismen sehr toxisch. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen. Keine bekannt. F e u e r w e h r l e u t e s o l l t e n a n g e m e s s e n e S c h u t z k l e i d u n g u n d umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen Kleine freigesetzte Menge Grosse freigesetzte Menge Nicht benötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Stoff ist wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein. Mit Wasser verdünnen und aufnehmen falls wasserlöslich oder mit einem inerten, trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.b. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13). Ausgabedatum 26 Mai 2010 Seite 2/5

Hinweis Siehe Abschnitt 8 für persönliche Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Informationen zur Abfallentsorgung. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Lagerung Verpackungsmaterialien Empfohlen Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Von Säuren fernhalten. Nach Umgang stets die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüf teten Bereichen auf bewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stof f en (vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Von Säuren getrennt halten. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Zwischen den folgenden Temperaturen lagern 0 und 30 C Originalbehälter verwenden. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Name des Inhaltsstoffs Arbeitsplatz-Grenzwerte Natriumhydroxid SUVA (Schweiz, 1/2009). Kurzzeitgrenzwerte 2 mg/m³ 15 Minute(n). Form einatembarer Anteil MAK-Wert 2 mg/m³ 8 Stunde(n). Form einatembarer Anteil Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz (EN 143, 14387) Handschutz (EN 374) Augenschutz (EN 166) Körperschutz (EN 14605) Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind, müssen sie geeignete und zugelassen Atemschutzgeräte tragen. Bei normaler und bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts ist keine Atemschutzmaske erforderlich. 1-4 Stunden Butylkautschuk, Nitrilkautschuk Schutzbrille, Chemikalienschutzbrille oder Vollgesichtsschutz Sicherheitsschürze. Geeignetes Schutz-Schuhwerk. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen Physikalischer Zustand Farbe Geruch Siedepunkt Schmelzpunkt Dampfdruck Relative Dichte Löslichkeit Flüssigkeit. Gelb. [Hell] Chlor Wichtige Angaben zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt ph Flammpunkt > 100 C Entzündbarkeit (Feststoff, Gas) Explosionseigenschaften Explosionsgrenzen Oxidationseigenschaften 13 bis 14 (100%) 1.11 bis 1.15 g/cm 3 (20 C) Leicht löslich in kaltes Wasser, heißem Wasser. Ausgabedatum 26 Mai 2010 Seite 3/5

10. Oktanol-/Wasser- Verteilungskoeffizient Viskosität Dampfdichte Verdunstungsrate (Butylacetat = 1) Stabilität und Reaktivität 11. 12. Stabilität Zu vermeidende Stoffe Toxikologische Angaben Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Einatmen Verschlucken Hautkontakt Augenkontakt Kanzerogenität Mutagenität Reproduktionstoxizität Umweltspezifische Angaben Ökotoxizität Stabil unter normalen Bedingungen. Extrem reaktiv oder inkompatibel mit den folgenden Stoffen organische Stoffen und Säure. Nicht mit anderen Produkten mischen. Kann Gase, Dämpfe oder Staub abgeben, die stark reizend oder ätzend gegenüber den Atemwegen sind. Kann Verätzungen an Mund, Rachen oder Magen verursachen. Verursacht schwere Verätzungen. Verursacht schwere Verätzungen. Persistenz und Abbaubarkeit Die in diesem Produkt enthaltenen Tenside sind gemäß den Anforderungen der Detergentienverordnung 648/2004 EG biologisch abbaubar. 13. Hinweise zur Entsorgung Entsorgungsmethoden Abfallschlüsselnummer 14. Angaben zum Transport Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und N e b e n p r o d u k t e m u s s j e d e r z e i t u n t e r E i n h a l t u n g d e r Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abf lüssen und Abwasserleitungen. Vollständig entleerte Verpackungen können über Wertstoffsammelstellen entsorgt werden. Verpackung nur restentleert der Wiederverwertung zuführen. 200115* Internationale Transportvorschriften Vorschriften UN-Nummer Versandbezeichnung Klasse Verpackungsgruppe Etikett ADR/RID-Klasse UN3266 ÄTZENDER BASISCHER ANORGANISCHER 8 III 8 FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Natriumhydroxid, Natriumhypochlorit) Ausgabedatum 26 Mai 2010 Seite 4/5

IMDG-Klasse UN3266 CORROSIVE LIQUID, BASIC, INORGANIC, 8 III 8 N.O.S. (Sodium hydroxide, Sodium hypochlorite). Marine pollutant Beachten Sie besondere Packanforderungen beim Lufttransport. 15. Angaben zu Rechtsvorschriften EU-Verordnungen Gefahrensymbol / Gefahrensymbole Enthält R-Sätze S-Sätze Nationale Vorschriften VOC-Gehalt 16. Sonstige Angaben Ätzend, Umweltgefährlich Natriumhydroxid R35- Verursacht schwere Verätzungen. R31- Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. S2- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S7- Behälter dicht geschlossen halten. S26- Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39- Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45- Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Befreit. Vollständiger Wortlaut der R- Sätze auf die in Abschnitt 2 und 3 verwiesen wird - Schweiz Historie Druckdatum Datum der Überarbeitung Version Erstellt durch Hinweis für den Leser R34- Verursacht Verätzungen. R35- Verursacht schwere Verätzungen. R41- Gefahr ernster Augenschäden. R38- Reizt die Haut. R31- Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. 26 Mai 2010 26 Mai 2010 16 Ecolab Regulatory Department Europe Die vorgenannten Informationen sind nach unserem besten Wissen korrekt in Bezug auf die zur Herstellung der Produkte im Ursprungsland verwendete Rezeptur. Da sich Daten, Standards und Regularien ändern können und die Nutzungs- und Anwendungsbedingungen außerhalb unseres Einflusses liegen, können wir keine Garantie für die Vollständigkeit oder fortlaufende Richtigkeit der Informationen geben. Version 16 Seite 5/5