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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1 Zweck der Haus- und Badeordnung...2 2 Betriebszeiten...2 3 Nutzungsentgelt...2 4 Badegäste...3 5 Zutritt...3 6 Badekleidung...3 7 Badbenutzung...3 8 Verhalten im Bad...4 9 Körperreinigung...4 10 Aufbewahren von Geld und Wertsachen...5 11 Aufsicht...5 12 Badezeiten...5 13 Unbefugtes Betreten des Freibadgeländes...5 14 Betriebshaftung...6 15 Fundgegenstände...6 16 Wünsche und Beschwerden...6 17 Inkrafttreten...6

Haus- und der 1 Zweck der Haus- und Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse. 2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen der Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. 3. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der/die Vereins- oder Übungsleiter/-in, bei Schulen oder Schulklassen der/die beaufsichtigende Lehrer/-in für die Beachtung der Haus- und Badeordnung sowie die Aufsicht verantwortlich. 2 Betriebszeiten 1. Die Betriebszeiten werden von der festgesetzt und durch Aushang am Eingang bekannt gemacht sowie in der Presse veröffentlicht. Die zeitweise Schließung des Bades, insbesondere bei Überfüllung oder Schlechtwetter, bleibt vorbehalten. 2. Bei Betriebsende sind die Bäder grundsätzlich zu verlassen. 3. Geschlossene Gruppen können nur nach vorheriger Anmeldung und Vereinbarung der Badezeit mit dem Schwimmmeister zum Baden zugelassen werden. 3 Nutzungsentgelt 1. Die Nutzungsentgelte für die jeweiligen Tages- und Dauerkarten werden von der festgesetzt und durch Aushang am Eingang der Freibäder und in der Presse bekannt gemacht. 2. Mit der Zahlung des Eintrittspreises an der Kasse/beim Schwimmmeister wird eine Eintrittskarte erworben. Der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet. Die Eintrittskarten, auch Mehrfachkarten, sind nicht übertragbar und gelten nur für die jeweilige Badesaison, siehe Kartenaufdruck. 3. Die Einzelkarte gilt an dem Tag der Ausgabe und berechtigt zum einmaligen Betreten des Bades. 4. Die Familiendauerkarte wird auf Antrag erteilt. Anträge sind im Bürgerbüro der, Am Markt 1, zu den jeweiligen Öffnungszeiten oder an den Kassen der Freibäder erhältlich. Eine Familiendauerkarte wird ausgestellt für den jeweiligen Haushaltsvorstand (Erziehungsberechtigte/n) als Hauptkarte. Für die in die Familiendauerkarte einzuschließenden Familienangehörigen werden kostenlos Beikarten ausgegeben. a) Familienangehörige sind alle dauerhaft (nicht weniger als 6 Monate) in einem Haushalt wohnenden Ehe-/Lebenspartner und deren Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bzw. darüber hinaus die Jugendlichen, die nachweisen, dass sie weiterhin eine allgemeinbildende Schule besuchen. b) Für Kinder unter 3 Jahren ist der Eintritt frei. Seite 2 von 6

5. Die Partnerkarte wird auf Antrag erteilt und ausgestellt für die/den Antragsteller/in als Hauptkarte (Ehepartner und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften). Für die/den jeweiligen Partner/in wird eine Beikarte ausgestellt. Eine Partnerkarte wird nur erteilt, wenn die Partner/innen dauerhaft (nicht weniger als 6 Monate) in einem Haushalt gemeldet sind. 6. Werden falsche Angaben zum Antrag gemacht, wird die Dauerkarte mit den dazugehörigen Beikarten von der eingezogen. Eine Erstattung des gezahlten Entgeldes erfolgt nicht. 7. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzulegen. 4 Badegäste 1. Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei. 2. Ausgeschlossen sind Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen, ansteckenden Krankheiten sowie alkoholisierte Personen. 3. Auch sonstigen Kranken (Epileptiker, Geisteskranke) kann die Benutzung des Bades verweigert werden. Das gleiche gilt für Personen, deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt. 4. Kinder unter sieben Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. 5 Zutritt 1. Der Zugang zu den Umkleideräumen und den Becken ist nur unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Wege und Treppen gestattet. 2. Die Beckenumgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 3. Private Schwimmlehrer/-innen zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht sind nicht gestattet. 4. Die Zulassung von Schwimmvereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Abteilungen wird von der Verwaltung besonders geregelt. 6 Badekleidung 1. Der Aufenthalt im Freibad ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, hat das Badepersonal. 2. Badekleidung darf im Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden. Hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen. 7 Badbenutzung 1. Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfall- Seite 3 von 6

körbe vorhanden. Bei Verunreinigungen wird ein Reinigungsgeld von bis zu 25,00 EUR erhoben, das sofort beim Schwimmmeister zu zahlen ist. 2. Findet ein Badegast die Einrichtung beschädigt oder verunreinigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einwände können nicht berücksichtigt werden. 8 Verhalten im Bad 1. Jede/r Besucher/-in hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte gewahrt sowie Ruhe, Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten werden. Störungen oder Belästigungen anderer Besucher/-innen sind zu unterlassen. Ballspiele sind auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet. 2. Alkoholische Getränke dürfen weder in den Räumen des Bades verabreicht, noch in diese mitgebracht werden. Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten und am Beckenrand nicht gestattet. 3. Lärmen und der Betrieb von Rundfunkgeräten, Walkmans und Musikinstrumenten in belästigender Weise ist nicht gestattet. 4. Es ist untersagt, an den Einsteigeleitern, Brüstungen oder dem Trennungsseil zu turnen und außerhalb der Treppen oder Leitern des Schwimmbeckens zu verlassen. 5. Die Benutzung der Sprunganlagen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur zu freigegebenen Zeiten gestattet. Vor dem Absprung hat der Badegast besonders darauf zu achten, dass die Sprungfläche im Schwimmbecken frei ist. Das Unterschwimmen das Sprungbereiches ist verboten. 6. Nichtschwimmer dürfen sich nur in dem für sie kenntlich gemachten Teil des Schwimmbeckens aufhalten. 7. Die Benutzung von Schwimmflossen ist nicht gestattet. 8. Die Umkleidekabinen dienen nur zum Aus- und Ankleiden. 9. Es ist nicht gestattet a) andere Badegäste unterzutauchen oder in das Becken zu stoßen sowie sonstigen Unfug zu treiben, b) vom seitlichen Beckenrand in die Becken springen sowie Sprünge in das Nichtschwimmerbecken zu machen, c) außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche zu springen, d) auf dem Beckenumgang zu rennen, Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen, e) Ausspucken auf den Boden oder in das Badewasser, f) Haustiere jeglicher Art mitzubringen. Einzelanweisungen des Badepersonals ist Folge zu leisten. 9 Körperreinigung 1. Der Badegast hat vor dem Betreten des Schwimmbeckens eine gründliche Körperreinigung im Duschraum vorzunehmen. Seite 4 von 6

2. Im Schwimmbecken ist die Verwendung von Seife, Bürsten und anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Übelriechende Einreibemittel dürfen in den Bädern nicht verwendet werden. 3. Es wird dringend empfohlen, vor Benutzung der Duschen und des Schwimmbeckens die Toiletten aufzusuchen. Jede Verunreinigung der Räumlichkeiten und des Beckenwassers muss vermieden werden. 10 Aufbewahren von Geld und Wertsachen Kabinenschlüssel, Geld, Wertsachen und andere Gegenstände können nicht zur Aufbewahrung abgegeben werden. 11 Aufsicht 1. Das Badepersonal führt die Aufsicht im Bad und hat für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Badegäste, die der Badeordnung zuwider handeln, können aus dem Bad verwiesen werden. 2. Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, b) andere Badegäste belästigen, c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Bad verweisen. Den Anordnungen des Badepersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten 3. Den in Ziffer 2 genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise oder auch dauernd untersagt werden. 4. In jedem Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 5. Widersetzungen gegen diese Badeordnung und die Anordnung des Badepersonals ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich. 6. Dem Badepersonal ist es untersagt einzelnen Badegästen Vergünstigungen und Bevorzugungen zu gewähren. 12 Badezeiten 1. Die Badezeit endet beim Verlassen des Freibades. Dies muss spätestens mit dem täglichen Betriebsschluss erfolgen. 2. Letzter Einlass ist bis 30 min. vor Betriebsende. 13 Unbefugtes Betreten des Freibadgeländes Der Zutritt zum Freibad außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht erlaubt. Personen, die sich unbefugt außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Freibadgelände aufhalten, können wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden. Seite 5 von 6

14 Betriebshaftung 1. Für Unfälle in der Badeanstalt wird nicht gehaftet, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Badepersonals oder der als Träger der Freibäder zurückgeführt werden können. 2. Für Geld und Wertsachen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken wird jede Haftung abgelehnt. 3. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung der auf den Stellflächen der Freibäder abgestellten Gegenstände wie Kinderwagen, Fahrräder, Motorräder und Personenwagen wird nicht übernommen. 4. Bei Schadensfällen ist dem Badepersonal unverzüglich der Sachverhalt mitzuteilen. Wird dieses unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. 15 Fundgegenstände Gegenstände, die in den Bädern gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 16 Wünsche und Beschwerden Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt der Schwimmmeister entgegen. Er schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden können beim Hauptamt der vorgebracht werden. 17 Inkrafttreten Diese Badeordnung ersetzt die bisher gültigen Ordnungen. Sie tritt am 01.05.2007 in Kraft. Seite 6 von 6