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Betreuungsverfügung Diese Formulare sind auch ohne Patientenverfügung gültig. KRANKENHAUS

ALLGEMEINE HINWEISE ZUR VORSORGE Erwachsene jeden Alters können durch Unfall, Krankheit oder Behinderung in die Lage geraten, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln können. Nicht automatisch können sich Ehepartner untereinander gesetzlich vertreten oder Eltern für ihre erwachsenen Kinder oder diese für ihre Eltern einspringen. Dies ist nur möglich, wenn zuvor eine entsprechende Vollmacht erteilt wurde. Was ist eine? Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können eine Person oder auch mehrere Personen bevollmächtigen, im Bedarfsfall in Ihrem Sinne tätig zu werden. Die Vollmacht kann sich sowohl auf die Bereiche der persönlichen Angelegenheiten, z.b. Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung (siehe Punkt 1 + 2) als auch auf die Vertretung bei Behörden und Ämter (siehe Punkt 3 6) gleichermaßen erstrecken oder aber auch nach Aufgabengebiet getrennt werden. Eine ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem/der Vollmachtgeber/in und einer Vertrauensperson (bevollmächtigte Person). Durch diese Vollmacht kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ganz oder teilweise vermieden werden, wenn diese präzise erstellt wurde. Die bevollmächtigte Person wird mit diesem Dokument in die Lage versetzt, den/die Vollmachtgeber/in in den übertragenen Aufgabenkreisen rechtsverbindlich zu vertreten. Was ist eine Betreuungsverfügung? Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht, trifft das zuständige Betreuungsgericht. Dieses Gericht hört Sie zur Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall. Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls für diese Aufgaben in Betracht gezogen werden soll. Eine Betreuungsverfügung kann mit einer verbunden werden. Dies ist z.b. für den Fall empfehlenswert, dass die Vollmacht eine bestimmte Geschäftsbesorgung nicht abdecken sollte oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen sollten. Im beigefügten Vollmachtsformular können Sie deshalb auch verfügen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person für Ihre Betreuung ausgewählt werden soll, wenn trotz der Vollmacht eine Betreuerbestellung notwendig werden sollte. Welche Form der Vorsorge ist für mich die Richtige? Das lässt sich nicht allgemein beantworten: Ist eine Person, der Sie vollständig vertrauen können, bereit, sich im Bedarfsfall um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, dürfte eine vorzuziehen sein. Wenn Sie hingegen niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich die Festlegung einer Betreuungsverfügung. Damit nehmen Sie Einfluss, wer im Bedarfsfall für Sie zum Betreuer bestellt wird und wie sie/er handeln soll. Formales Beachten sollten Sie, dass Sie eine und/oder eine Betreuungsverfügung nur so lange erteilen können, wie Sie als die/der Vollmachtgebende den Sinn der Vollmacht und seine Rechtsfolgen erfassen können. Die Vollmacht gilt ab ihrer Ausstellung, d.h., sie ist sofort wirksam. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Hierzu müssen Sie alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückverlangen. Die in den Musterformularen vorgesehenen Ankreuzmöglichkeiten und die Leerzeilen sollen Ihnen eine individuelle Gestaltung der Vollmacht nach Ihren Bedürfnissen ermöglichen. Dies bedingt aber auch, dass Sie sich jeweils für Ja oder Nein entscheiden. Lassen Sie etwa eine Zeile unangekreuzt oder füllen versehentlich beide Kästchen aus, ist die Vollmacht in diesem Punkt unvollständig bzw. widersprüchlich und ungültig. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen, empfehlen wir, die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Öffentliche Beglaubigungen auf en und Betreuungsverfügungen dürfen Notare und berechtigte Mitarbeiter der Betreuungsbehörde tätigen. Weiterführende Informationen und fachkundige Beratung erhalten Sie bei uns oder bei der ortsansässigen Betreuungsbehörde oder dem Betreuungsverein. Flensburg, 2019 Ethikreferat der DIAKO Flensburg

VOLLMACHT Als Vollmachtgeber/in erteile ich Telefon Telefax E-Mail hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Telefon Telefax E-Mail Musterformular Vollmacht bmjv.de Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann. Vollmacht Seite 1 von 4

1. Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit Die Vertrauensperson darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Die Vertrauensperson darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Durchführung einer Heilbehandlung einwilligen, diese ablehnen oder die Einwilligung in diese Maßnahmen widerrufen, auch wenn mit der Vornahme, dem Unterlassen oder dem Abbruch dieser Maßnahmen die Gefahr besteht, dass ich sterbe oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide ( 1904 Absatz 1 und 2 BGB). Die Vertrauensperson darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber meiner bevollmächtigten Vertrauensperson von der Schweigepflicht. Die Vertrauensperson darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung ( 1906 Absatz 1 BGB), über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Unterbringung ( 1906 Absatz 3 BGB) und über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.b. Bettgitter, Medikamente u.ä.) in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung ( 1906 Absatz 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist. Raum für persönliche Erklärungen: 2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Die Vertrauensperson darf meinen Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen. Die Vertrauensperson darf einen neuen Wohnungsmietvertrag abschließen und kündigen. Die Vertrauensperson darf einen Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Vertrag über die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen; ehemals: Heimvertrag) abschließen und kündigen. Raum für persönliche Erklärungen: Musterformular Vollmacht bmjv.de 3. Behörden Die Vertrauensperson darf mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten. Dies umfasst auch die datenschutzrechtliche Einwilligung. Raum für persönliche Erklärungen: Vollmacht Seite 2 von 4

4. Vermögenssorge Die Vertrauensperson darf mein Vermögen verwalten und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und entgegennehmen sowie Anträge stellen, abändern, zurücknehmen, namentlich über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 1) Zahlungen und Wertgegenstände annehmen Verbindlichkeiten eingehen (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 1) Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben. Sie darf mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten (bitte beachten Sie hierzu auch den nachfolgenden Hinweis 2) Schenkungen in dem Rahmen vornehmen, der einem Betreuer rechtlich gestattet ist. Folgende Geschäfte soll sie nicht wahrnehmen können: Hinweis 1. Denken Sie an die erforderliche Form der Vollmacht bei Immobiliengeschäften, für Handelsgewerbe oder die Aufnahme eines Verbraucherdarlehens. 2. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z.b. der Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden. Können Sie Ihre Bank/Sparkasse nicht aufsuchen, wird sich im Gespräch mit Ihrer Bank/Sparkasse sicher eine Lösung finden. 5. Post- und Fernmeldeverkehr Musterformular Vollmacht bmjv.de Die Vertrauensperson darf die für mich bestimmte Post entgegennehmen, öffnen und lesen. Zudem darf sie über den Fernmeldeverkehr einschließlich aller elektronischen Kommunikationsformen entscheiden. Sie darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen (z.b. Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben. 6. Vertretung vor Gericht Die Vertrauensperson darf mich gegenüber Gerichten vertreten sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen. Vollmacht Seite 3 von 4

7. Untervollmacht Die Vertrauensperson darf Untervollmacht erteilen. 8. Betreuungsverfügung Falls trotz dieser Vollmacht eine gesetzliche Vertretung ( rechtliche Betreuung ) erforderlich sein sollte, bitte ich, die oben bezeichnete Vertrauensperson als Betreuer zu bestellen. 9. Geltung über den Tod hinaus Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus. 10. Weitere Regelungen Musterformular Vollmacht bmjv.de Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mir des Inhalts und der Konsequenzen meiner Entscheidungen dieser Erklärung bewusst bin. Ich befinde mich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und habe diesen Text in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck bearbeitet. Mir ist bekannt, dass ich diese jederzeit ändern oder formlos widerrufen kann. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers Unterschrift der Vollmachtnehmerin/des Vollmachtnehmers Vollmacht Seite 4 von 4

Betreuungsverfügung BETREUUNGSVERFÜGUNG Ich, Telefon, Telefax, E-Mail lege hiermit für den Fall, dass ich infolge Krankheit oder Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein Betreuer für mich bestellt werden muss, folgendes fest: Zu meinem Betreuer/meiner Betreuerin soll bestellt werden: Telefon, Telefax, E-Mail Falls die vorstehende Person nicht zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt werden kann, soll folgende Person bestellt werden: Telefon, Telefax, E-Mail Auf keinen Fall soll zum Betreuer/zur Betreuerin bestellt werden: Musterformular Betreuungsverfügung bmjv.de Telefon, Telefax, E-Mail Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den Betreuer/die Betreuerin habe ich folgende Wünsche: Ort, Datum Unterschrift Betreuungsverfügung Seite 1 von 1

Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Flensburg Knuthstraße 1 24939 Flensburg Telefon 0461 812-0 Internet www.diako.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.bmjv.de Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon 030 18 580 0 Fax 03018 580 95 25 E-Mail poststelle@bmjv.bund.de KRANKENHAUS