W E T T K A M P F B E R E I C H A 55 2.1.3 Beach-Volleyball Bundesfinale 22. - 26. September 2019 Landesmeisterschaft 02. Juli 2019 (Mädchen/Jungen) Regierungsbezirksmeisterschaften bis zum 14. Juni 2019 Stadt- und Kreismeisterschaften bis zum 24. Mai 2019 WK I WK II WK III WK IV --- 2002-2005 --- --- Beim Beach-Volleyball werden auf der Stadt-/Kreisebene nur in der Wettkampfklasse II Spielrunden für gemischte Mannschaften durchgeführt. Der jeweilige Sieger qualifiziert sich bei den Stadt-/Kreismeisterschaften für die Regierungsbezirksmeisterschaft bei der Regierungsbezirksmeisterschaft für die Landesmeisterschaft.
56 W E T T K A M P F B E R E I C H A Für die Landesmeisterschaft qualifiziert sich ein Teilnehmerfeld von 1. Wegen der unterschiedlichen Anzahl von Städten/Kreisen in den einzelnen Regierungsbezirken wird eine entsprechende Zahl von Mannschaftsplätzen festgelegt. Für die Verteilung der insgesamt 12 Plätze ergibt sich folgender Modus: Regierungsbezirk Arnsberg: Regierungsbezirk Detmold: Regierungsbezirk Düsseldorf: Regierungsbezirk Köln: Regierungsbezirk Münster: 3 Mannschaften Die 12. Mannschaft ist der Stadt-/bzw. Kreismeister des die Landesmeisterschaft ausrichtenden Ausschusses für den Schulsport. Die Zweitplatzierte Mannschaft der Stadt- /bzw. Kreismeisterschaft des die Landesmeisterschaft ausrichtenden Ausschusses für den Schulsport ist auf Bezirksebene startberechtigt. Der Landessieger der Wettkampfklasse II qualifiziert sich grundsätzlich für die Finalwettkämpfe des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (vgl. Ziffer 2.2). Für die Akkreditierung beim Bundesfinale ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich: Schülersportausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung für alle Wettkampfklassen sind der Ziffer 1.10 zu entnehmen. Betreuung der Mannschaften, Spielberechtigung Die Betreuung einer Mannschaft sollte unter pädagogischen Gesichtspunkten - auf allen Wettkampfebenen - grundsätzlich von einer Lehrkraft der jeweiligen Schule erfolgen (siehe Ziffer 1.4). Auf jeder Ebene des Landessportfestes, also der Stadt-/Kreisebene, der Regierungsbezirksebene und der Landesebene ist eine Schülerin/ein Schüler nur in der Wettkampfklasse spielberechtigt, die ihrem/seinem Jahrgang entspricht.
W E T T K A M P F B E R E I C H A 57 Die verantwortlichen Lehrkräfte der Schulmannschaften haben bei allen Veranstaltungen des Landessportfestes den Nachweis über die Identität der Teilnehmerinnen/Teilnehmer und ihre Zugehörigkeit zu der Schule, für die der Start erfolgt, zu erbringen. Teilnehmerinnen/Teilnehmer für die zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Nachweis erbracht werden kann, sind nicht startberechtigt (siehe Ziffer 1.4). Eine Mannschaft besteht aus höchstens vier Spielerinnen und vier Spielern (einschließlich der Ersatzspielerinnen/-spieler). Für das Bundesfinale des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind ebenfalls acht Spielerinnen/Spieler und eine Betreuerin/ein Betreuer zugelassen. Spielregeln Soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, gelten die zu dem Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volleyball-Jugend gültigen Offiziellen Beach-Volleyball Spielregeln der FIVB. Der MOLTEN School Master Ball ist in Nordrhein-Westfalen offizieller Spielball der Landesfinalveranstaltung. Gespielt wird jeweils 2:2 (Mädchen, Jungen und Mixed). Vor jeder Begegnung wird von der Betreuerin/dem Betreuer eine Meldung mit einer Mädchen-, einer Jungen- und einer Mixedmannschaft abgegeben. Jede Schülerin/jeder Schüler kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich eine Spielerin/ein Spieler verletzt, kann sie/er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen grundsätzlich neu benannt werden muss, kann ggf. die Ersatzspielerin/der Ersatzspieler zum Einsatz kommen. Abfolge der Spiele in einer Begegnung: 1. Mädchenspiel 2. Jungenspiel 3. Mixedspiel
58 W E T T K A M P F B E R E I C H A Für die Austragung gibt es zwei Möglichkeiten: Ein-Satz-Spiele oder Spiele im Modus Best of three. Der Ausrichter legt den jeweiligen Spielmodus fest. Ein-Satz-Spiele Gewinner eines Satzes ist das Team, das als erstes 25 Punkte mit einem Vorsprung von mindestens zwei Punkten erzielt, wobei die Rally-Point -Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes von 24:24 wird das Spiel fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (26:24, 27:25,...). Die Seiten werden alle 7 Punkte gewechselt. Alle Ergebnisse der drei Spiele (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Sätzen (3:0 oder 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 oder 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden. Spiel im Modus Best of three Spiele im Modus Best of three werden über zwei Gewinnsätze ausgetragen. Alle Sätze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens 2 Punkte Abstand) gespielt, wobei die Rally-Point -Zählweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz so lange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15, ). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach 7 gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig erscheint oder für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gefahr einer physischen Überlastung besteht, kann das Schiedsgericht die Sätze auf 12 Punkte ( Best of three mit mindestens 2 Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach 6 gespielten Punkten. Alle Ergebnisse der drei Spiele (Mädchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 oder 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 oder 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden.
W E T T K A M P F B E R E I C H A 59 Ermittlung der Rangfolge: Es gelten folgende Kriterien in entsprechender Reihenfolge: Punktverhältnis Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren) Anzahl der gewonnenen Sätze Balldifferenz (Subtraktionsverfahren) Anzahl der gewonnenen Bälle Direktvergleich Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften 5 Minuten Einspielzeit auf dem Spielfeld. Jeder Mannschaft stehen pro Satz maximal zwei Auszeiten zur Verfügung. Das Coaching ist nur während der Auszeit und außerhalb der Freizone gestattet. Schiedsrichteraufgaben: Die teilnehmenden Mannschaften müssen vorgegebene Schiedsrichteraufgaben (Erster und Zweiter Schiedsrichter sowie Schreiber) übernehmen. Für die Halbfinal- und Endspiele sorgt der Ausrichter für die Schiedsrichter. Spielfeldgröße: 8 m x 8 m; auf eine ausreichende Freizone ist zu achten! Netzhöhe: Mädchen: Jungen und Mixed: 2,24 m 2,35 m Über jedes Spiel ist ein Spielbericht zu fertigen. der dem für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Ausschuss für den Schulsport zu übersenden ist. Für alle Veranstaltungen des Landessportfestes der Schulen sind Schiedsgerichte - siehe Ziffer 1.8 - zu bilden. Alle Termine sind dem Terminplan 2018/2019 zu entnehmen.