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Transkript:

Nr. 929 Dienstag, 14. Jänner 2014 PARLAMENT UND GESETZE WIR FRAGEN ABGEORDNETE Leopold, Johannes und Bernd Hallo, wir sind die Schüler und Schülerinnen der 1B der HAK Krems. In der Werkstatt mit Parlamentariern bekamen wir die Möglichkeit, uns näher mit dem Thema Demokratie zu befassen. Unter anderem konnten wir zwei Abgeordnete zum Nationalrat treffen und fünf verschiedene Themen behandeln. Unsere ReporterInnenteams bearbeiteten diese Themen: Wahlen, Mitbestimmung des Volkes, Was machen Abgeordnete?, Wie Gesetze entstehen und Die einzelnen Aufgabenbereiche in der Gewaltentrennung.

STECKBRIEFE UNSERER GÄSTE In einem Land können nicht alle Menschen Entscheidungen treffen, deshalb kommt es spätestens alle 5 Jahre zu einer Nationalratswahl, bei der die 183 Abgeordneten neu gewählt werden. Diese Abgeordneten sind VolksvertreterInnen. Zwei von ihnen durften wir heute interviewen. Im Allgemeinen sind sich Julian Schmid und Walter Rosenkranz über die Arbeitsaufgaben von Abgeordneten einig. Unter anderem zählt dazu Gesetze zu beschließen, die Regierung zu kontrollieren und bei verschiedenen Veranstaltungen anwesend zu sein. Julian Schmid, BA (24), Abgeordneter zum Nationalrat Wie wird man Abgeordneter? Man muss gewählt werden, dabei gibt es verschiedene Ebenen. Welche Schulausbildung haben Sie? Gymnasium in Kärnten, danach Studium in Wien und Bachelorabschluss. Welche Aufgaben hat man als Abgeordneter? Gesetze mitbestimmen und z. B. Vorträge in Schulen halten. Ist diese Aufgabe schwierig? Manchmal ist es schwer, aber es macht trotzdem Spaß. Welche Hobbys haben Sie? Ich spiele in einer Band und mache viel Sport. Sind Sie verheiratet? Nein. Haben Sie Kinder? Ich habe keine Kinder, bin doch erst 24. Dr. Walter Rosenkranz (51), Abgeordneter zum Nationalrat Wie wird man Abgeordneter? Man wird von einer Partei aufgestellt und dann gewählt. Welche Schulausbildung haben Sie? Gymnasium, danach Studium der Rechtswissenschaften. Welche Aufgaben hat man als Abgeordneter? Unter anderem Sitzungen im Parlament und Kontakt zu BürgerInnen oder Parteien. Ist diese Aufgabe schwierig? Wenn es einem Spaß macht, kommt es einem nicht schwer vor. Welche Hobbys haben Sie? Münzen sammeln und klassische Musik hören. Sind Sie verheiratet? Ja. Haben Sie Kinder? Ja, drei. Wir beim Interview mit den Abgeordneten. 2 Christina (15), Angelika (15), Bianca (14), Katharina (15), Anes (14), Stephan (14)

WIE ENTSTEHT EIN GESETZ? In unserem Artikel geht es um den Weg eines Gesetzes. Außerdem haben wir zwei Parlamentarier dazu befragt. Zuerst wird ein Gesetz vorgeschlagen von: der Bundesregierung, Abgeordneten zum Nationalrat, Mitgliedern des Bundesrats, oder von BürgerInnen durch ein Volksbegehren (mind. 100.000 Unterschriften) Das Gesetz wird im Ausschuss des Nationalrats besprochen bzw. diskutiert. In einem Ausschuss sitzt eine kleinere Gruppe von Abgeordneten. Manchmal werden auch externe ExpertInnen in den Ausschuss eingeladen. Nun stimmen die Abgeordneten im Nationalrat über das Gesetz ab. Ab jetzt ist das Gesetz gültig, und alle müssen sich daran halten. Danach kommt das Gesetz in den Ausschuss des Bundesrats. Das Gesetz muss nun noch von einem Schriftführer/einer Schriftführerin, von der Nationalratspräsidentin, vom Bundespräsidenten und vom Bundeskanzler unterschrieben werden. Abschließend wird im Bundesrat noch einmal über das Gesetz aus Sicht der Bundesländer abgestimmt. Wir haben unseren zwei Gästen ein paar Fragen zum Thema Gesetze gestellt Wie informieren Sie sich über ein Gesetz? Rosenkranz: Gesetze sind grundsätzlich öffentlich. Ich informiere mich darüber im Internet, im Gesetzbuch oder befrage Freunde, die sich mit diesem Thema auskennen. Kann man sich als Abgeordneter seiner Stimme enthalten? Schmid: Nein, kann man nicht. Man kann jedoch zur Abstimmung nicht erscheinen. Wie lange dauert es, bis ein Gesetz gültig ist? Rosenkranz: Dafür gibt es keine Regeln, jedoch dauert es meistens mindestens zwei Monate. Alexander (17), Elias (14), Paul (15), Julia (14), Sabrina (14), Lejla (15), Laura (17) 3

GEWALTENTRENNUNG In einer Demokratie ist die Macht auf drei Hauptgruppen aufgeteilt. Diese kontrollieren sich gegenseitig. Wir haben auch noch ein Interview mit zwei Abgeordneten über die Gewaltentrennung gemacht. Legislative (Gesetzgebung) Exekutive (Verwaltung) Judikative (Rechtsprechung) Nationalrat und Bundesrat beschließen im Parlament die Gesetze für Österreich. An der Spitze der Verwaltung steht die Bundesregierung. Die Aufgabe der Exekutive (dazu gehören auch LehrerInnen und BeamtInnen) ist es, die Gesetze umzusetzen. RichterInnen entscheiden, ob Gesetze eingehalten worden sind. Sie können Strafen verhängen, wenn Gesetze gebrochen wurden. Unser Interview mit den beiden Gästen von der Legislative Wir haben mit zwei Abgeordneten über das Thema Gewaltentrennung gesprochen und ihnen folgende Fragen gestellt: 1. Wie kontrolliert das Parlament die Regierung? Herr Rosenkranz: Der Nationalrat kann eine Anfrage an eine Ministerin oder einen Minister stellen, die ihr/sein Ressort betreffen. Es gibt auch ein Hilfsorgan des Parlaments, nämlich den Rechnungshof, der dem Parlament Bericht erstattet. Die Abgeordneten können auch einen Misstrauensantrag stellen. 2. Welche Aufgaben haben Sie in der Gesetzgebung? Herr Schmid: Die meisten Gesetze entstehen, wenn z. B. die Regierung einen Antrag stellt (Regierungsvorlage) oder mehrere Abgeordnete (mind. fünf) können einen Antrag für ein neues Gesetz stellen. Dann müssen sie eine Mehrheit unter den Abgeordneten finden. 3. Warum ist die Gewaltentrennung so wichtig? Herr Rosenkranz: Damit es eine wechselseitige Kontrolle gibt. Wenn eine Person die ganze Macht hat, ist die Kontrolle aufgehoben. 4. Was kann passieren, wenn die Gewaltentrennung nicht mehr funktioniert? Herr Schmid: Dann kann es zu einer Diktatur kommen. Während des Interviews mit Herrn Schmid und Herrn Rosenkranz. Carmen (15), Martin (15), Markus (15), Lucas (15), Elias (15), Ahmet (16), Arezu (17) 4

UMFRAGE ZUM THEMA MITBESTIMMUNG Wie Leute auf der Straße und Abgeordnete zum Nationalrat über Demokratie denken: Hier könnt ihr lesen, was die Unterschiede zwischen Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren sind. Außerdem zeigen wir euch, was bei unserer kurzen Umfrage herausgekommen ist. Volksabstimmung: Die Volksabstimmung gehört zur direkten Demokratie. Eine Volksabstimmung muss es geben, wenn es zu einer Gesamtänderung der Verfassung kommt, ansonsten wenn der Nationalrat eine Volksabstimmung veranlasst. Bei einer Volksabstimmung gibt es nur Ja/Nein -Fragen. Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist bindend, d. h. die Gesetzgebung muss sich daran halten. Ein Beispiel ist die Volksabstimmung von 1994 über den EU-Beitritt Österreichs. Volksbefragung: Bei der Volksbefragung werden Wahlberechtigte über ihre Meinung zu einem bestimmten Thema befragt. Ein Beispiel ist die Volksbefragung zur Wehrpflicht in Österreich 2013. Umfrage: Wie kann das Volk in einer Demokratie mitbestimmen? Wir haben heute eine Umfrage mit PassantInnen gemacht und dabei sechs Leute befragt, davon drei Frauen und drei Männer. Vier Personen antworteten, dass man durchs Wählen mitbestimmen kann. Ein Passant meinte, man soll seine Stimme erheben und ebenfalls eine Person meinte, dass die Regierung eh alles allein macht. Volksbegehren: Verschiedene Personengruppen wollen durch eine Initiative erreichen, dass das Parlament ein neues Gesetz beschließt. Wenn mindestens 100.000 Wahlberechtigte das Volksbegehren unterschreiben, muss sich der Nationalrat mit dem Thema beschäftigen. Es muss aber kein neues Gesetz beschlossen werden. Es gab bisher ca. 30 Volksbegehren in Österreich, z. B. das Rundfunkvolksbegehren 1964. Das Ergebnis der heutigen Umfrage. Das Reporterteam bei der Umfrage... Manuel (14), Steffi (14), Bernd (15), Birgit (15), Ioan (16), Leo (14), Johannes (14) 5... vor der Demokratiewerkstatt. Wir als Umfragegruppe hatten die Möglichkeit, zwei Parlamentarier zu ihrer Arbeit und zur Mitbestimmung des Volkes zu befragen. Julian Schmid meinte auf unserere Frage, wie das Volk in einer Demokratie mitbestimmen kann, dass es ideal wäre, überall, wo es einen selbst betrifft, mitbestimmen zu können. Es gibt alle fünf Jahre eine Nationalratswahl, wählen gehen generell sei sehr wichtig. Jeder sollte sich in seinem Lebensbereich einbringen. Walter Rosenkranz betonte, dass man neben dem Wählen auch Volksabstimmungen und Volksbefragungen nutzen sollte, um seine Meinung zu äußern.

WAS MAN ÜBER WAHLEN WISSEN SOLLTE Bei uns geht es um das Thema Wahlen. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Artikel. Ebenfalls haben wir ein Interview mit zwei Parlamentariern geführt: Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) und Julian Schmid, BA (Die Grünen). In Österreich gilt das allgemeine, freie, gleiche, unmittelbare, geheime und persönliche Wahlrecht. Jede/r Staatsbürger/in, welche/r mindestens 16 Jahre alt ist, darf wählen gehen und kann somit das politische Geschehen mitbestimmen. Das Wahlalter wurde im Juni 2007 gesenkt. Davor durfte man erst ab 18 Jahren wählen. Jede Stimme zählt gleich viel. Das Wahlverfahren muss so organisiert sein, dass weder die Öffentlichkeit noch die Wahlbehörde die abgegebene Stimme erkennen kann. Aus diesem Grund findet die Stimmabgabe in einer Wahlkabine statt. Auf die WählerInnen darf kein Zwang oder Druck hinsichtlich ihrer Wahl ausgeübt werden. Der Wahlvorgang: 1. Alle wahlberechtigten BürgerInnen werden von der Wahlbehörde über ihre Wahlberechtigung verständigt. 2. Damit die Wahlkommission weiß, ob du schon wählen warst, wirst du aus einer Liste gestrichen. 3. Nun erhältst du den eigentlichen Stimmzettel mit Kuvert. 4. In einer Wahlkabine kreuzt man jene Partei/ Person an, der man seine Stimme geben möchte. 5. Danach wirft man das Kuvert mit seiner persönlichen Stimme in die Wahlurne ein. Daniela (15), Nicole (14), Anna (15), Alexandra (15), Christoph (15), Alexander (15) Meine Stimme zählt! Bei der Wahl wirft man seine Stimme in die Wahlurne. Interview mit den Abgeordneten: Beide finden es gut, dass man ab 16 wählen darf. Man sollte seine eigene Meinung sagen. Es betrifft die Zukunft junger Leute. Bei den Nationalratswahlen dürfen die Parteien höchstens 7 Millionen Euro ausgeben, sonst droht ihnen eine Strafe. IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber, Verleger, Hersteller: Parlamentsdirektion Grundlegende Blattrichtung: Erziehung zum Demokratiebewusstsein. Werkstatt mit Parlamentariern 1B, HAK Krems an der Donau, Langenloiser Straße 22, 3500 Krems an der Donau 6