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Transkript:

AGB 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle von uns gemachten Angebote und zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt. 2. Angebot und Vertragsschluss Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. 3. Preise Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, in Euro je Kilo bzw. per Stück oder Verpackungseinheit. Verpackung wird nicht gesondert berechnet, sofern der Käufer keine Sonderverpackung wünscht. Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Wir behalten uns vor, die am Tage des Versands gültigen Listenpreise zu berechnen. Soweit die Bestellung nicht im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsverkehrs

erfolgt, sind wir an die Angebotspreise gebunden, wenn die Lieferung nach der Bestellung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen soll. 4. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind bei Erhalt der Rechnung rein netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf eines der auf unseren Rechnungen angegebenen Konten zu leisten. Unsere Vertreter dürfen nur gegen Vorlage von uns unterschriebener Inkasso-Vollmachten kassieren. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber und unter Ausschluss jedweder Haftung für rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vorzeigung und Protesterhebung. Sämtliche anfallenden Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Als Zahlung gelten Wechsel und Scheck erst nach deren Einlösung. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, gelten hinsichtlich der Verzugszinsen die gesetzlichen Regelungen, wonach derzeit Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank geschuldet sind. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, zur unverzüglichen Zahlung fällig. Ein uns bisher unbekannter Käufer erhält die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Unsere Bankdaten: Volksbank-Stuttgart Konto:97553000 BLZ: 600 901 00 5. Gefahrübergang Verladung und Versand/Lieferung erfolgen versichert auf Gefahr des

Käufers. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Wird der Versand auf Wunsch oder auf Verschulden des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 6. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers (z.b. Zahlungsverzug) haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen

Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zweck des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Gläubiger bestehen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inkl. der MwSt.) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und wir uns einig, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum einer Sache verwahrt der Käufer für uns. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten. 7. Gewährleistung Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Beanstandung ist in angemessener Zeit (möglichst

innerhalb von drei Tagen) nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form geltend zu machen. Sollten Seitens der Ordnungsämter Probeentnahmen erfolgen, ist der Käufer verpflichtet, uns sofort amtliche Gegenproben zu übermitteln. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mängelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Gewährleistungsansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Wir haften nicht auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für den Fall, dass wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei Beschädigung oder Gewichtsverlust der Ware auf dem Transport hat der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen den Zustand der Ware durch das betreffende Transportunternehmen rechtsgültig feststellen zu lassen und etwaige Schadenersatzansprüche gegen das Transportunternehmen geltend zu machen. 8. Kennzeichnung Bevor die Ware zum Verkauf an den Endverbraucher angeboten wird, hat der Käufer die gelieferte Ware entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auszuzeichnen. 9. Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtlicher sich zwischen uns und dem Käufer ergebender Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz 70327 Stuttgart, Langwiesenweg 30. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.