Zielvereinbarung 2. Präambel

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Transkript:

Zielvereinbarung 2 Präambel Die Universität Siegen und das Land Nordrhein-Westfalen verabreden mit dieser Vereinbarung die Nutzung der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die hohe Qualität von Lehre und Forschung sowie für ein bedarfsgerechtes und regional ausgewogenes Angebot. Die Universität Siegen wird die bisher erfolgreiche Einführung der international anerkannten Studienabschlüsse Bachelor und Master fortführen. Den Studierenden sollen Studienabschlüsse angeboten werden, die nach einem regulären Studium in der vorgesehenen Zeit erreichbar sind. Hierzu werden die Studierenden, insbesondere die Studienanfängerinnen und Studienanfänger, umfassend beraten und betreut. Das Forschungsprofil der Universität Siegen soll dadurch mehr gestärkt werden, dass Einzelforschungsaktivitäten gebündelt und zu größeren Teams vernetzt werden, möglichst mit Alleinstellungsmerkmalen. Um die hierfür erforderlichen Ressourcen dauerhaft zu sichern, wird die Universität Siegen fortfahren, ihre bereits 2001 entwickelten Konzepte zur Evaluation und Qualitätssicherung von Forschung, Lehre, Gleichstellung und Organisation umzusetzen. Die Universität Siegen setzt sich das Ziel, den Anteil der Frauen an den Professuren und die Qualifizierung der Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen vor allem in den Fächern zu erhöhen, in denen noch ein deutlicher Nachholbedarf an Absolventinnen besteht. Die Chancengleichheit in allen Bereichen ist die Grundlage für die in dieser Vereinbarung beschriebenen Ziele.

2 1 Die Universität Siegen (1) Die Universität Siegen ist durch die Ingenieurwissenschaften in Verbindung mit den Naturwissenschaften, die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften mit einem besonderen Schwerpunkt in der Lehrerbildung sowie die Wirtschaftswissenschaften geprägt; ist der Inter- und Transdisziplinarität in Forschung und Lehre mit dem Ziel verpflichtet, Forschungsteams zu generieren, die Themen mit Alleinstellungsmerkmalen und Profilierungspotential aufgreifen, um national und international mit den starken Konkurrenten ihrer Science Community mithalten zu können; fördert die Internationalisierung durch fremdsprachige und internationale Studienprogramme, Promotionsprogramme und die intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Universitäten und Forschungsorganisationen und ist in der Region verankert; sie kooperiert intensiv mit der regionalen, mittelständisch geprägten Wirtschaft und mit regionalen Einrichtungen aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politisch-administrativen Bereich, bietet den Studierenden ein breites Spektrum an Studienmöglichkeiten und begreift sich als wesentlicher wirtschaftlicher und kultureller Faktor in der Region. (2) Die Universität Siegen hat die in der Anlage aufgeführten Lehr- und Forschungsbereiche. Sie wird die Zahl der diesen Bereichen zugeordneten Normstudienplätze in der angegebenen Weise verändern. 2 Profilbereiche und Innovation (1) Die Universität Siegen wird ihre etablierten Forschungsschwerpunkte weiter ausbauen, insbesondere in den folgenden profilprägenden Bereichen: Medienwissenschaften, Mikro- und Nanochemie, Multidimensionale Sensorik und Optimierung von Konstruktionswerkstoffen und -systemen.

3 In jedem dieser Bereiche soll bis zum Ende des Jahres 2006 ein Sonderforschungsbereich, eine Forschergruppe oder ein Graduiertenkolleg eingerichtet oder fortgesetzt werden. (2) Die Einrichtung von Exzellenzclustern zu den Profilbereichen wird von der Universi- die Universität Siegen auf der Grundlage des Hoch- tät Siegen weiter vorangetrieben. (3) Neben den Profilbereichen fördert schulkonzepts 2010 eine Reihe weiterer Lehr- und Forschungsbereiche unter besonderer Berücksichtigung drittmittelstarker Gebiete. (4) Die Universität Siegen sieht sich traditionell einer ausgezeichneten Lehre und einer hervorragenden Betreuung ihrer Studierenden verpflichtet. Schwerpunkte für die Innova- tion in der Lehre bilden: die Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-Master-System, die inhaltliche Weiterentwicklung der Lehrerbildung, insbesondere die didaktisch-methodische Ausfüllung der konzipierten Module, ihre enge Verzahnung mit den Praxisphasen im Sinne eines forschenden Lernens und die Entwicklung eines studienbegleitenden Rückmelde- und Prüfungssystems sowie die Intensivierung der Aktivitäten der Natur- und Ingenieurwissenschaften bei der Förderung begabter Schülerinnen und Schüler. 3 Kooperation und Transfer (1) Die Universität Siegen wird den interdisziplinären wissenschaftlichen Schwerpunkt Forschung für Kleine und Mittlere Unternehmen der Region als Kooperation der Angewandten Informatik, insbesondere der Sicherheit von IT-Systemen, der Betriebswirtschaftslehre und der Ingenieurwissenschaften stärken. Als weitere Bereiche sollen die Europäische Regionalforschung sowie die Planung und Evaluation Sozialer Dienste aus- gebaut werden. (2) Die Universität Siegen fördert den Wissens- und Technologietransfer mit dem Ziel, die Drittmittel jährlich zu steigern. (3) Die Universität Siegen bietet fachbereichsübergreifende Lehrveranstaltungen zu Grün- PROvendis zusammen derthemen an. Sie richtet eine Kontaktstelle für Gründer ein. (4) Die Universität Siegen wirkt mit dem NRW-Patentverbund und benennt einen Patentbeauftragten, der für die Umsetzung einer Patentstrategie verantwortlich ist.

4 4 Genderprofil Die von der Universität Siegen im Genderbereich bereits initiierten Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden fortgesetzt. Dies gilt besonders für die zwei Professuren im Bereich Gender Studies und die weiteren Professuren mit entsprechenden Aufgaben. Die Univer- sität Siegen beabsichtigt, die Anzahl der Promotionen von Frauen zu erhöhen. 5 Rahmenziele und Strukturentscheidungen (1) Stellen aus Reduktionen der Lern- und Forschungsbereiche werden gemäß Hoch- schulkonzept 2010 dem Innovationspool zugeführt, der im Bedarfsfall kurzfristig und flexibel zur Unterstützung von Forscherteams oder zum Ausgleich von Auslastungsschwankungen temporär eingesetzt wird. (2) Das Ministerium verzichtet für die Geltungsdauer der Zielvereinbarung auf den Ge- nehmigungsvorbehalt nach 108 Abs. 2 Satz 3 HG NRW, solange die in der Anlage fest- gelegten Normstudienplatzkapazitäten unverändert bleiben. Die Aufnahme des Studienbe- voraus, das dem Ministerium un- triebs setzt ein erfolgreiches Akkreditierungsverfahren verzüglich angezeigt wird. Delegiert wird auch die Aufhebung entsprechender Diplomund Magisterstudiengänge. Satz 1 gilt weder für Studiengänge mit staatlichem und kirchlichem Abschluss noch für Modellversuche in der konsekutiven Lehrerausbildung. (3) Das Rektorat wird die Verteilung von Stellen, Mitteln und Räumen stärker an Leistungs- und Belastungsparametern orientieren mit dem Ziel, die Einwerbung von Mit- teln für Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen. (4) Die Universität Siegen sichert die fristgerechte und vollständige Übersendung der Da- Änderung und Aufhebung von Studiengängen an das Ministerium ten für das Stelleninformationssystem SIS sowie in Zusammenhang mit der Einführung, zu.

5 6 Innovationsfonds Die Universität Siegen erhält aus den den Universitäten zugedachten Mitteln des Innovationsfonds für die Jahre 2005 und 2006 einen Anteil von 5,25 %. Das sind im Jahr 2005 1.008.800. Die Mittel stehen für die Ausstattung bei Berufungs- und Bleibeverhandluntelverteilung obliegt dem gen sowie für die in 2 Abs. 1 genannten Profilbereiche zur Verfügung. Die interne Mit- Rektorat. 7 Forschungsbericht Die Universität Siegen erarbeitet gemeinsam mit dem Land ein Konzept zur Forschungsberichterstattung neuen Typs. Die Universität Siegen unterstützt das Land bei der Aufstellung von Forschungskennzahlen und Forschungsprofilen und stellt dafür regelmäßig einen noch zu vereinbarenden Satz Daten zur Verfügung. 8 Controlling und Fristen (1) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2006. (2) Änderungen der Vereinbarung sind nur durch entsprechende schriftliche Regelung möglich. (3) Die in dieser Vereinbarung getroffenen Verabredungen stehen unter dem Haushaltsvorbehalt. (4) Die Universität Siegen berichtet dem Ministerium jeweils zum 30. September eines Jahres über den Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung.

6 Siegen, den 31. Januar 2005 Die Ministerin für Wissenschaft und Forschung Die Rektorin der Universität Siegen des Landes Nordrhein-Westfalen In Vertretung (Hartmut Krebs) (Prof. Dr. Theodora Hantos)

Universität Siegen Lehr- und Forschungsbereiche / Normstudienplätze Lehr- und Forschungsbereich Normstudienplätze 2001 Normstudienplätze 2010 Allgemeine und Vergleichende Literaturund Sprachwissenschaften 256 254 Anglistik 526 447 Architektur 319 245 Bauingenieurwesen 382 320 Bildende Kunst, Kunstgeschichte 142 115 Chemie 470 377 Elektrotechnik 1176 898 Erziehungswissenschaften 1193 1382 Evangelische Theologie 202 202 Germanistik 650 642 Geschichtswissenschaften 346 303 Katholische Theologie 162 162 Maschinenbau 872 711 Mathematik 968 565 Musik 66 56 Philosophie 148 133 Physik 493 378 Psychologie 252 189 Romanistik 426 381 Sozialwissenschaften 938 752 Wirtschaftswissenschaften 2309 2269