Stadtrat Michael Ehmann Sozialamt, Amt für Jugend und Familie, Frauen & Gleichstellung, Wissenschaft Herrn Klubobmann Mag. Armin Sippel Gemeinderatsklub der FPÖ Rathaus, 1. Stock, Zimmer 162 8011 Graz Rathaus, Hauptplatz 1 8011 Graz Tel.: +43 316 872-2030 stadtrat.ehmann@stadt.graz.at www.graz.at Graz, 11.Oktober 2016 Schriftliche Beantwortung der Frage in der GR-Sitzung am 22.09.2016: Bezieherkreis SozialCard im Motivenbericht zu Ihrer Frage in der letzten Fragestunde des Gemeinderates vom 22. September 2016 sprechen Sie von explodierenden Ausgaben im Sozialbereich, von einem Zusammenbruch des Sozialstaates und von notwenigen Kurskorrekturen. Nachdem es wenig Sinn macht, eine schriftliche Diskussion darüber zu führen, merke ich nur an, dass berechnete Steigerungen für das Budget 2017 im Pflichtleistungsbereich auch durch anwachsende Kosten bei der Pflegezuzahlung und in der Behindertenhilfe zustande kommen. Eine Kurskorrektur bei den Sozialleistungen im Pflichtleistungsbereich, was wie Sie angemerkt haben nicht in der Zuständigkeit der Kommunen liegt, hätte also auch massive Verschlechterungen für alte und behinderte Menschen in unserer Stadt zur Folge. Die freiwilligen Leistungen der Stadt Graz im Sozialbereich, welche nicht nur die SozialCard sondern z.b. auch Beschäftigungsprojekte beinhalten, verstehe ich als präventive Leistungen. Investitionen auf dieser Ebene können auf längere Sicht die Kosten im Pflichtleistungsbereich senken und deshalb käme es einem kurzsichtigen Handeln gleich, hier zu sparen. Denn verantwortungsvolle Sozialpolitik hat das Ziel, dass Menschen die gesetzlichen Leistungen erst gar nicht in Anspruch nehmen müssen! Zu Ihrer konkreten Frage bezüglich der Zahlen der BezieherInnen der SozialCard seit dem Zeitpunkt der Einführung, kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Der Gemeinderat hat im Herbst 2012 die Einführung und die Richtlinien für die SozialCard einstimmig beschlossen. Berechtigt zum Bezug der SozialCard sind grundsätzlich Personen die folgende Kriterien erfüllen: mindestens 6 - monatige ununterbrochene Hauptwohnsitzmeldung in Graz Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren (GIS-Befreiung) Personen, die bereits länger als drei Monate Leistungen nach dem Stmk. Sozialhilfegesetz/Stmk. Mindestsicherungsgesetz/Stmk. Behindertengesetz beziehen, müssen keine GIS-Gebührenbefreiung vorlegen Vollendung des 18. Lebensjahres Österreichische Staatsbürger (oder Konventionsflüchtlinge, länger als drei Monate genehmigter Aufenthalt in Österreich, EWR-/EU-Bürger mit Anmeldebescheinigung) 1
Unterfertigung der Integrationsvereinbarung für alle Personen, die keine österreichischen Staatsbürger sind und sich erst seit 01.01.2016 in Graz aufhalten Keinen Anspruch auf eine SozialCard haben: AsylwerberInnen Personen, die Unterstützungen nach dem Stmk. Betreuungsgesetz in Anspruch nehmen (Grundversorgung der Stmk. Landesregierung) Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und sich nicht länger als drei Monate im Land aufhalten dürfen Personen die sich in einer Ausbildung befinden (auch die AMS-Meldung Lehrstellensuchend gilt grundsätzlich als Ausbildung) Zivildiener, Präsenzdiener Personen, die Leistungen von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse erhalten und keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen Personen, die trotz eines aufrechten Dienstverhältnisses zwar unter der Einkommensgrenze der GIS sind, jedoch keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen und auch keine Aufstockung durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten Entwicklung der BezieherInnen seit der Einführung: 2012: 6.557 Haushalte (Einführung am 1. Oktober 2012) 2013: 8.547 Haushalte 2014: 11.406 Haushalte 2015: 12.644 Haushalte 2016 bis zum 21. September 2016: 13.060 Haushalte Eine statistische Auswertung nach Staatsbürgerschaften und Einzelpersonen ist erst seit 2016 möglich, es kann also der Stand per 21. September 2016 bekannt gegeben werden. Zusammengefasst sind 66,2% der InhaberInnen einer SozialCard österreichische StaatsbürgerInnen. 5,8% kommen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 9,3% aus Nicht-EU-Mitgliedern (inkl. der Russischen Föderation), 3,4% aus Afrika, 0,4% aus Amerika (Süd-, Mittel- und Nordamerika), 14,2% aus Asien und 0,7% sind staatenlos oder haben eine Mehrfachstaatsbürgerschaft. BezieherInnen nach Staatsbürgerschaften: Kontinent Staat Anzahl Personen Europa (EU-Mitglieder) Belgien 1 Bulgarien 36 Deutschland 108 Finnland 2 Frankreich 5 Griechenland 16 Irland 1 Italien 29 Kroatien 257 Lettland 7 Litauen 2 Malta 2 Niederlande 6 Österreich 10.596 2
Europa (Nicht-EU-Mitglieder) Polen 27 Rumänien 252 Schweden 5 Slowakei 32 Slowenien 35 Spanien 9 Tschechische Republik 4 Ungarn 82 Vereinigtes Königreich 7 Total 11.521 Albanien 18 Belarus 5 Bosnien und Herzegowina 486 Jugoslawien 48 Kosovo 136 Mazedonien 102 Russische Föderation 491 Schweiz 6 Serbien 109 Serbien und Montenegro 77 Ukraine 14 Total 1.492 Afrika Ägypten 215 Algerien 5 Angola 11 Äthiopien 1 Burkina Faso 1 Côte d Ivoire 1 Eritrea 2 Gambia 6 Ghana 50 Guinea-Bissau 1 Kamerun 2 Kap Verde 1 Kenia 5 Kongo 2 Kongo Demokratische Republik 5 Liberia 3 Libysch-Arabische Dschamahirija 1 Marokko 16 Namibia 1 Nigeria 158 Ruanda 3 Senegal 3 Sierra Leone 1 Somalia 7 Südafrika 3 Sudan 10 Togo 2 3
Tunesien 25 Uganda 1 Total 542 Amerika Brasilien 5 Chile 1 Dominikanische Republik 43 Jamaika 1 Kolumbien 2 Mexiko 4 Peru 1 Venezuela 2 Vereinigte Staaten 1 Total 60 Asien Afghanistan 210 Armenien 91 Aserbaidschan 4 Bangladesch 12 China 14 Georgien 28 Indien 9 Indonesien 1 Irak 21 Iran Islamische Republik 92 Israel 1 Japan 3 Jemen 1 Jordanien 2 Kirgisistan 1 Libanon 5 Mongolei 25 Myanmar 2 Nepal 1 Pakistan 17 Philippinen 2 Syrien Arabische Republik 225 Thailand 9 Türkei 1.503 Usbekistan 2 Vietnam 1 Total 2.282 Staatenlos Staatenlos 33 Ungeklärt 47 Total 80 Mehrfach-Staatsbürgerschaft Total 34 GESAMTSUMME 16.011 4
Mit freundlichen Grüßen Michael Ehmann Stadtrat für Jugend & Familie elektronisch gefertigt Signiert von Zertifikat Datum/Zeit Hinweis Ehmann Michael CN=Ehmann Michael,O=Magistrat Graz,L=Graz, ST=Styria,C=AT 2016-10-12T15:33:17+02:00 Dieses Dokument wurde digital signiert und kann unter: https://sign.app.graz.at/signature-verification verifiziert werden. 5