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Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Transkript:

Exposé Der Freistaat Bayern sucht zur Anmietung für das Bayerische Staatsschauspiel zur Zwischenunterbringung einer Probebühne ca. 400 m² (NUF) Bühnenfläche in München Gewünschter Mietbeginn: ab September 2019 Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München www.immobilien.bayern.de

Objektbeschreibung Objektart: Theater- oder bühnenspezifische Flächen zur sofortigen Bespielbarkeit; z. B. Aufführungssaal, Halle und Ähnliches Nutzung für Probezwecke ohne Lärmbelästigung von außen und ohne Einschränkungen wegen Lärmemissionen An das Objekt werden zwangsläufig keinerlei bühnenspezifische Ausstattungsanforderungen gestellt, da seitens Bayerischen Staatsschauspiels alle bühnentechnischen Einbauten, wie bspw. Bühnenausstattung, Beleuchtung, Audiound Tontechnik, eigens mobil eingebracht werden können Lage: Verkehrsanbindung: Größe: Mietbeginn: Mietdauer: Technische Ausstattung: Tragfähigkeit des Bodens: Tragfähigkeit der Decke: Brandschutz: München sehr gute Anbindung an ÖPNV ca. 400 m² (NUF) Fläche für Probebühne mit einem stützenfreien Maß von mindestens ca. 17,50 x 21 m sowie einer lichten Deckenhöhe von mindestens 6 m ab September 2019 (sofern Ausstattungen durch den Nutzer eingebaut werden müssen, s. u. Wünschenswerte Ausstattung, Mietbeginn ab Juli 2019) mindestens 4 Monate mit Option auf Verlängerung Strom (ein Stromanschluss von mindestens 63A/400V) und Heizung ebener Boden mit einer Belastbarkeit von mindestens 500 kg/m² oder höher Decke für Lastenanbringung von mindestens 50 kg/m² Entfluchtung von ca. 20 Mitarbeiter/innen Einbringungsmöglichkeit von brennbaren Materialien, wie bspw. Dekorationen

Wünschenswerte Ausstattung: Energieeffizienz: - Verdunklungsmöglichkeit - Nebenräume für Umkleiden bzw. Künstlergarderoben der Schauspieler/innen - Sanitärräume mit WC, Dusche und Waschbecken - 8 PKW-Stellplätze auf dem Areal - Dekorationsanlieferungstor (mindestens L 5 m x B 2,50 m x H 2,60 m) - Entladerampe für Dekorationsanlieferungen mit 7,5t LKW Wir bitten um Angabe über den Energiestandard des Objekts. Bei Vorlage eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist gegebenenfalls die Leerstandzeit mit anzugeben. Inhalt Ihres Angebots Angebote per Mail (PDF) mit max. 10 MB, getrennt nach Standorten keine Internet-Links Benennung konkreter Objekte, möglichst auch mit visueller Darstellung Aussage zur derzeitigen/künftigen Nutzungsgenehmigung Flächenzusammenstellung Grundrisse insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten Energieausweis Hinweise Die Option zur Umsatzsteuer ist nicht möglich Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrags keine Maklerprovision leistet. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet aufgrund dieses Mietgesuchs eine Anmietung durchzuführen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietangebot zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.

Ansprechpartner: Herr Christian Fischer Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Tel: (089) 2190 3715 Fax: (089) 2190 3701 E-Mail: Christian.Fischer@immobilien.bayern.de Es wird um schriftliche Einreichung der Mietangebote bis 05.04.2019 per E-Mail oder alternativ unter folgender Adresse gebeten: Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München

Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien Freistaat Bayern gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren. 1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist: Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München Tel.: +49 (89) 2190 3700, Email: poststelle.m@immobilien.bayern.de Immobilien Freistaat Bayern - Zentrale, Lazarettstraße 67, 80636 München Tel. +49 (89) 2190-3800, poststelle@immobilien.bayern.de 2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Immobilien Freistaat Bayern - Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Kobergerstr. 62, 90408 Nürnberg Tel. +49 (911) 760801-21, E-Mail: datenschutzbeauftragter@immobilien.bayern.de 3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfüllung und Pflege geschlossener Verträge (z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Gestattungsverträge, Rechte an Grundstücken, Vergaben im Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Immobilien- und Rechteverwaltung des Freistaates Bayern. Dies schließt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und Ausschreibungen von Leistungen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufs- und Vermietangeboten ein. Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nutzende Dienststelle übermittelt. Soweit im Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Katasterauszüge oder Einsichten gem. 133 Abs. 2, 12 Grundbuchordnung erfolgen. Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfüllung Servicedienstleistern, insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können diese Daten, soweit notwendig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden übermittelt werden. Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen Daten und übermittelt in diesen Fällen soweit erforderlich die jeweils notwendigen Daten an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen und die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten an den jeweiligen Vermieter. Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem. 558a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur Dienstwohnungsvergütung können diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder andere Bescheidadressaten der Festsetzungsbescheide übermittelt werden; für die Generierung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheitsmerkmale bei der Einholung von Vergleichsobjekten verwendet werden. Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister übermittelt. Die notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungsdienstleister, Kreditinstitute und die Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen und etwaig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt. Auf die Übermittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im Rahmen einer Rechnungsprüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird hingewiesen. Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirtschaftsprüfungsdienstleister übermittelt. Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleister zur Datenvernichtung übermittelt werden. Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertretung des Freistaats Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse beauftragt ist, werden die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verarbeitet sowie, soweit erforderlich, an die Kommune im Rahmen der Abwicklung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt.

Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden soweit erforderlich und zulässig Daten an die entsprechen zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayerisches Agrarstrukturgesetz übermittelt. Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen Rechenzentren sowie, soweit erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege, Aufbereitung und Fehlerbehebung der Daten durch Auftragsdatenverarbeiter. Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich, soweit nicht vorstehend genannt, aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. 3, 6 Abs. 2 Satz 1 Dienstwohnungsverordnung (DWV), Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Art. 2 Gesetz über die Immobilien Freistaat Bayern, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Art. 6 Abs. 1 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 BayDSG i.v.m. Art. 95 BayHO, Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO i.v.m. 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO i.v.m. 6 Abs. 2 DWV, Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Art. 87 BayHO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 75 BayHO. 4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck erforderlich ist oder nach haushaltsrechtlichen Vorschriften oder anderen Bestimmungen vorgeschrieben ist. In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach Ende des konkreten Verarbeitungszwecks aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie anderen Verwaltungsvorschriften darüber hinausgehende Speicherfristen ergeben. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen bei der Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 Bayerisches Archivgesetz behandelt. 5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie wie folgt erreichen: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Wagmüllerstr. 18, 80538 München Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: www.datenschutz-bayern.de 6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern abweichend auf Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig, sind Sie verpflichtet, die aus den vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu machen, da ansonsten eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein Vertragsschluss nicht möglich ist.