Leitfaden für Bachelorbewerber aus dem Ausland

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Leitfaden für Bachelorbewerber aus dem Ausland 1. Allgemeine Informationen Zur Ausländerquote gehören ausländische und staatenlose Studienbewerber, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht in der Bundesrepublik erworben haben. EU-Staatsangehörige sind zulassungsrechtlich den deutschen Bewerbern gleichgestellt, ebenso Nicht- EU-Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. Sie müssen Ihre Bewerbung/Antrag auf Zulassung nach vorheriger Registrierung bei hochschulstart.de online über den Webserver der Hochschule Augsburg stellen. Dabei dürfen Sie grundsätzlich nur die von der HS Augsburg bereitgestellten Formulare verwenden. Diese Formulare werden von Ihnen online ausgefüllt, dann ausgedruckt, unterschrieben und ergänzt durch weitere erforderliche Unterlagen. Die gesamte Bewerbung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist an die HS Augsburg übermitteln (auf dem Postweg oder persönlich). Eine E-Mail mit evtl. Dateianhängen wird nicht akzeptiert. Bewerbungsanträge, die der HS Augsburg nicht zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen oder bei denen die erforderlichen Unterlagen nicht beiliegen, werden nicht berücksichtigt! Was sollten Sie beachten? - Vergabeverfahren in NC-Bacheorstudiengängen - Bewerbungsbogen (Online-Bewerbung) - Informationsblatt über die Zulassungsverfahren - Informationsblatt zur Vorpraxis - evtl. Merkblatt zur jeweiligen Eignungsprüfung Das aktuelle Informationsblatt über das Zulassungsverfahren gibt Ihnen wichtige Hinweise zum Ablauf des Zulassungsverfahrens. Es erklärt die Vergabearten; gibt Informationen über Termine, Beglaubigungen von Zeugnissen, beizufügende Antragsunterlagen usw. Das Informationsblatt ist ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung. Bitte lesen Sie sich dieses Informationsblatt daher genau durch. 2. Bewerbungszeitraum Wintersemester: 02. Mai 31. Mai für den Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign 02. Mai 15. Juni für Bachelorstudiengänge mit Eignungsprüfung 02. Mai 31. Mai für den Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign 02. Mai 15. Juli für NC-Bachelorstudiengänge 02. Mai 15. Juli für NC-freie Bachelorstudiengänge Sommersemester: 15. November - 15. Januar für NC-Bachelorstudiengänge Seite 1 von 5

Die Bewerbungsanträge müssen spätestens am Tag des Bewerbungsschlusses zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule Augsburg eingegangen sein (per Post, persönliche Abgabe oder im Briefkasten vor dem Sachgebiet III)! Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Poststempel dieses Tages genügt nicht. 3. Zuständige Stelle für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen (per Post oder persönliche Abgabe) Hochschule Augsburg Sachgebiet III Studienangelegenheiten An der Hochschule 1 86161 Augsburg Raum: A 2.03 (Gebäude A) Öffnungszeiten: Montag Freitag von 8 12 Uhr, Dienstag zusätzlich 8-16 Uhr durchgehend 4. Besonderheiten für Studienbewerber mit ausländischem Abitur Als ausländischer Studienbewerber für einen Bachelorstudiengang benötigen Sie die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihres Abschlusszeugnisses oder den Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg). Bitte lesen Sie dazu unbedingt das aktuelle Informationsblatt über das Zulassungsverfahren Rubrik: Besonderheiten für Ausländer und das Informationsblatt Zeugnisprüfung über uni-assist. Beim Hochschulzugang über uni-assist müssen Sie zusätzlich den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen. Bitte beachten Sie unbedingt die Fachbindung auf Ihrer Vorprüfungsdokumentation. Gegebenenfalls kann diese auf bestimmte Studienrichtungen oder sogar auf einzelne Studiengänge eingeschränkt sein: Zum Beispiel kann ein Bewerber mit der Fachbindung für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge keinen Studiengang der technischen Richtung (Maschinenbau, Informatik etc.) studieren. 5. Ablauf der Bewerbung 1. Schritt: Registrierung bei hochschulstart.de Bitte führen Sie die Registrierung auf hochschulstart.de durch. Eine mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung angelegt haben, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen. 2. Schritt: Aktivierung des Benutzerkontos bei Hochschulstart Sie erhalten nach der Registrierung umgehend eine E-Mail mit einer Bewerber-ID (Bewerber- Identifikations-Nummer) und einem Hinweis auf die BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Beide benötigen Sie zur Bewerbung im Bewerbungsportal der Hochschule Augsburg. 3. Schritt: Registrierung bei der Hochschule Augsburg Für die Selbstregistrierung bei der Hochschule Augsburg geben Sie bitte im Onlinesystem Link der Hochschule Augsburg die im vorherigen Schritt erhaltenen Bewerber-ID und BAN ein, klicken anschließend auf Daten übernehmen und geben Ihre E-Mail-Adresse und ein dazugehöriges Passwort ein. 4. Schritt: E-Mail-Verifizierung bei der Hochschule Augsburg Sie erhalten nach dieser Registrierung eine E-Mail mit einem Link, über den Ihre E-Mail-Adresse bestätigt werden muss. Seite 2 von 5

5. Schritt: Bewerbung bei der Hochschule Augsburg Nach den Registrierungen können Sie sich nun im Bewerbungsportal der Hochschule Augsburg online bewerben. Die ausgefüllte Onlinebewerbung müssen Sie ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen an die Hochschule Augsburg per Post schicken. Die Bewerbung muss bis 15.07.2017 der Hochschule Augsburg vorliegen. Der alleinige Online Antrag ist nicht ausreichend. Beachten Sie bitte, dass der 15.07.2018 eine Ausschlussfrist ist! Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf, zur Priorisierung von Studienwünschen und zur Annahme von Zulassungsangeboten erhalten Sie auf www.hochschulstart.de - Bewerberinnen und Bewerber. Schritt 6: Hinzufügen aller benötigten Bewerbungsunterlagen Nun müssen Sie Ihrem ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsformular noch alle weiteren Unterlagen beifügen. Bitte geben Sie dabei nie Originale ab, sondern immer nur Kopien! Als ausländischer Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abiturzeugnis) brauchen Sie mindestens diese Unterlagen für eine Bewerbung für das 1. Semester: Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist Amtliche beglaubigte Kopie und übersetzte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (entsprechend der Unterlagen, welche Sie bei uni-assist einreichen) Nachweis der ausländischen Vorbildung durch das APS-Zertifikat der akademischen Prüfstelle für Bewerber aus VR CHINA, VIETNAM und der MONGOLEI Kopie Ihres Reisepasses Lebenslauf (tabellarisch in chronologischer Reihenfolge) Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (z.b. Zeugnis der bestandenen DSH-Prüfung) Nachweis Ihrer Vorpraxis nur für die Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen und Energieeffizientes Planen und Bauen (z.b. ein Praktikumszeugnis, Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung oder ein Arbeitszeugnis über eine frühere berufliche Tätigkeit). Folgende Unterlagen können auch zu einem späteren Termin nachgereicht werden. Dabei müssen Sie unbedingt immer Ihre Bewerbernummer und die Studiengänge, für den Sie sich beworben haben, angegeben. Bescheid der Vorprüfungsdokumentation (bis spätestens 27.07. bzw. 30.01) Nachweis der Deutschkenntnisse. (ca. letzte Woche im September/Februar) Beachten Sie bitte: Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die der HS Augsburg auch zusätzlich in schriftlicher Form vorliegen und vollständig sind! Das Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars alleine genügt also nicht. Wenn Sie sich für ein höheres Semester bewerben, wenden Sie sich bitte vorab an den Studienberater Ihres gewünschten Studiengangs. Nur so kann abgeklärt werden, ob und welche vorherige Studienleistungen Ihnen angerechnet werden können und in welchem Fachsemester Sie beginnen können. Seite 3 von 5

Schritt 3: Abgabe der Bewerbungsunterlagen (per Post oder persönlich) Hochschule Augsburg Sachgebiet III Studienangelegenheiten An der Hochschule 1 86161 Augsburg Raum: A 2.03 (Gebäude A) Öffnungszeiten: Montag Freitag von 8 12 Uhr, Dienstag zusätzlich 8-16 Uhr durchgehend Beachten Sie bitte: Die Bewerbungsanträge müssen spätestens bis zum Ende des auf Seite 1 angegebenen Bewerbungszeitraums zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Hochschule Augsburg eingegangen sein (per Post, persönliche Abgabe oder im Briefkasten vor der Studentenkanzlei)! Dies ist eine Ausschlussfrist. Der Poststempel dieses Tages genügt nicht. 6. Wichtige Kontakte Ansprechpartner für Fragen zur Bewerbung allgemein ist das Sachgebiet III/ Abteilung für Studienangelegenheiten (Adresse und Öffnungszeiten s. oben) Ansprechpartner für Fragen zu den einzelnen Studiengängen, sowie für die Anerkennung von bisherigen Studienleistungen (bei Bewerbung für ein höheres Semester) sind die Studienberater der einzelnen Studiengänge. Informationen zu den zusätzlichen Eignungstests/Auswahlverfahren der Studiengänge finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge: Architektur Interaktive Medien Kommunikationsdesign Online-Bewerbung https://www.hs-augsburg.de/nc-bachelorstudiengnge.html Aktuelles Informationsblatt über die Zulassungsverfahren https://www.hs-augsburg.de/binaries/binary9470/infoblatt-zulassung.pdf Studienangebot der Hochschule Augsburg https://www.hs-augsburg.de/studiengaenge-a-z.html uni-assist: Zeugnisprüfung und Feststellung der Durchschnittsnote http://uni-assist.de Zeugnisanerkennungsstelle Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise: http://www.km.bayern.de/lehrer/zeugnisanerkennung.html Feststellungsprüfung über das Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern, Friedrich-Streib-Straße 2, 96450 Coburg, Tel.: 09561/427060 Sprachkenntnisse https://www.hs-augsburg.de/binaries/binary9478/anerkannte-deutschpruefungen.pdf Vorpraxis https://www.hs-augsburg.de/grundpraktikum.html Seite 4 von 5

7. Amtlich beglaubigte Fotokopie Eine amtlich beglaubigte Fotokopie muss im Gegensatz zu einer normalen Fotokopie einige formale Voraussetzungen erfüllen. Die Kopie muss mit einem Vermerk versehen sein, dass die Kopie und Original übereinstimmen (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck eines Dienstsiegels. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Eine amtliche Beglaubigung kann nur anerkannt werden, wenn sie von einer öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt ausgestellt ist. Amtlich beglaubigen können Behörden, Notare oder öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen Genauere Informationen finden Sie z.b. hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=beglaubigung In Augsburg erhalten Sie amtlich beglaubigte Kopien z.b. hier: Studentenwerk Augsburg b!st-beratung, Eichleitnerstr. 30/II, 86159 Augsburg http://web.studentenwerk-augsburg.de/bist/beglaubigung.php Seite 5 von 5