Exposé. Der Freistaat Bayern sucht. zur Anmietung für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen

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Anmeldung für die Aktion: am:

Stand Seite 1 von 5

Absender: Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen): Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistergericht eingetragener Name mit Rechtsform:

UNSER UMGANG MIT IHREN DATEN UND IHRE RECHTE INFORMATIONEN NACH ART. 13, 14 UND 21 DER EU- DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Delegation des Sachkundenachweises durch Benennung von Aufsichtspersonen gemäß 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO

Transkript:

Exposé Der Freistaat Bayern sucht zur Anmietung für das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ca. 3.000 bis 3.500 m² (BGF) Büroflächen in München. Gewünschter Mietbeginn: ab sofort Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München www.immobilien.bayern.de

Objektbeschreibung: Objektart: Lage: Größe: Mietbeginn: Mietdauer: Aufteilung der Fläche: Anzahl und Größe der Büroräume: Büroflächen (mit Publikumsverkehr) Das Objekt sollte sich im Suchradius von ca. 5 Kilometern zum Odeonsplatz befinden und über eine sehr gute ÖPNV-Anbindung verfügen (U-/S-Bahn). ca. 3.000-3.500 m² (BGF) ab sofort 5 Jahre plus Option 5 Jahre In den Flächen sollen ca. 120 Büroarbeitsplätze (überwiegend Einzel- und Doppelbüros) untergebracht werden. Die Flächen sollten zusammenhängend sein. Die genaue Aufteilung, Anzahl und Größe von Besprechungs-, Sozial- und weiteren Funktionsräumen sowie des Pfortenbereiches wird auf Seite 4ff. dargestellt. - 1 Raum mit 30 m² (mit eigenem Vorzimmer von zusätzlich 18 m²) - 5 Räume je 24 m² (davon 3 Räume mit eigenem Vorzimmer von zusätzlich 12 m²) - 51 Räume je 18 m² - 14 Räume je 12 m² Besondere Ausstattung: - Anforderungen Funktionsräume siehe Seite 4 - Anforderungen IuK siehe Seite 4f. - Sicherheitsanforderungen siehe Seite 5 - Weitere Anforderungen siehe Seite 6 Stellplätze: - ca. 10 Kfz-Stellplätze (davon mindestens einer barrierefrei) - Fahrrad-Stellplätze wünschenswert Adaptionsmaßnahmen: Noch festzulegende mieterspezifische Adaptionsmaßnahmen führt der Vermieter vor Mietbeginn zunächst auf eigene Rechnung durch. Der Mieter leistet einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss, der als Einmalsumme oder als gesondert ausgewiesener monatlicher Fixbetrag bis zum Ablauf der ersten Mietzeit zu zahlen ist. Energieeffizienz: Wir bitten um Angabe über den Energiestandard des Objekts. Bei Vorlage eines verbrauchsorientierten Energieausweises ist gegebenenfalls die Leerstandzeit mit anzugeben.

Inhalt Ihres Angebots Angebote per Mail (PDF) mit max. 10 MB, getrennt nach Standorten keine Internet-Links Benennung konkreter Objekte, möglichst auch mit visueller Darstellung Flächenzusammenstellung Grundrisse insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten Energieausweis Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietangebot zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Hinweise Die Option zur Umsatzsteuer ist nicht möglich Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrags keine Maklerprovision leistet. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet aufgrund dieses Mietgesuchs eine Anmietung durchzuführen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietangebot zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. Gemäß 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EEWärmeG wird die Immobilien Freistaat Bayern vorrangig Gebäude bzw. Gebäudeflächen für den Freistaat Bayern anmieten bzw. pachten, die bereits die Vorgaben der 3 Abs. 2 i.v.m. 5a, 6 EEWärmeG erfüllen, oder spätestens zum Zeitpunkt des beabsichtigten Nutzungsbeginns erfüllen werden. (vgl. beiliegenden Hinweisblatt) Ansprechpartner: Herr Christian Fischer Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung München Wagmüllerstraße 20 80538 München Tel: (089) 2190 3715 Fax: (089) 2190 3701 E-Mail: Christian.Fischer@immobilien.bayern.de Es wird um schriftliche Einreichung der Mietangebote bis 17.05.2019 per E-Mail oder alternativ unter folgender Adresse gebeten: Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München

Anforderungen Funktionsräume: Allgemeines: - Einhaltung der baulichen Anforderungen der gängigen Arbeitsschutzvorschriften, insbes. des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Arbeitsstättenverordnung i.v.m. den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). - Böden: Nadelfilz in Büros und Besprechungsräumen; Linoleum in Fluren, Warteräumen, Sozialbereichen, Teeküchen, Poststelle; Sanitärräume gefliest Besprechungsräume: - 1 Besprechungsraum ca. 80 m² für bis zu 80 Personen, teilbar mit Faltwandsystem - 1 Besprechungsraum ca. 40 m² für bis zu 40 Personen Registratur- / Lagerräume: - Telefonanschluss wünschenswert - gut erreichbar, trocken, Erreichbarkeit mit einem Aufzug wünschenswert Schriftgutverwaltung und Posteingangsstelle - 350 m² beinhaltend ein separates Lager á ca. 50 m², einen Aufenthaltsraum á ca. 30 m², 70 m² Scanstelle sowie 200 m² Posteingangsstelle. - 1 Warteraum für Besucherverkehr Warteraum für Besucher: Kopierräume: - 2 Kopier-/Postfachräume mit ca. 12 m² Installationsraum IuK: - 1 Installations- und Lagerraum IuK Multifunktionsräume: Material- und sonstige Lagerräume: Teeküchen: Sozialräume: Sanitärräume: Putzräume: - 2 Multifunktionsräume (Erste-Hilfe/Umkleide/ Mutter-Kind-Raum) - 2 Lagerräume (auch als Kellerraum möglich) - je nach Situierung der Büroräume mind. 1 je Stockwerk; Ausstattung der Teeküchen mit jeweils einer Spüle, Kühlschrank, 4-Platten- Aufsatzelement, Spülmaschine, Mikrowelle, Ofen - 2 Aufenthaltsräume wünschenswert - separate WC-Anlagen für Personal und Besucher mit Duschen - mind. 1 je Stockwerk Anforderungen IuK: IuK-und LAN- Verteilerraum USV-Anlage; Steckdosen 230V in ausreichender Zahl für PC s und Zusatzgeräte mit Anschluss an zentrale USV; Kein Notausschalter; Lüftungsanlage bzw. Klimaanlage nach Bedarf zur Kühlung

Etagen-Netzverteiler LAN-Infrastruktur LAN-Ausstattung Büroräume LAN-Ausstattung Besprechungsräume (Anforderungen vorhanden oder nachrüstbar) Weitere LAN-Anschlüsse: Anschlussmöglichkeit für WLAN: Sternverkabelung, max. 90 m Kabellänge Anwendungsneutrale Verkabelung auf Grundlage der EN 50173; Cat 6a Kupferverkabelung oder höher im tertiären Bereich je Arbeitsplatz: 3x RJ45 Anschlussdosen gem. ISO/IEC 11801, 8-adrig vollbelegt, dienstneutral 4x 230V Stromversorgung je möglichem Arbeitsplatz nach RL Bau: 3x RJ45 Anschlussdosen gem. ISO/IEC 11801, 8-adrig vollbelegt, dienstneutral 4x 230V Stromversorgung Sozialräume, Pforte, Kopierräume; Druckerraum: je möglichem Arbeitsplatz nach RL Bau: 3x RJ45 Anschlussdosen gem. ISO/IEC 11801, 8-adrig vollbelegt, dienstneutral 4x 230V Stromversorgung Posteingangsstelle: 16 Arbeitsplätze: 3x RJ45 Anschlussdosen gem. ISO/IEC 11801, 8-adrig vollbelegt, dienstneutral 4x 230V Stromversorgung Warteraum; Besprechungsräume: Anschlussmöglichkeit für Bayern WLAN Sicherheitsanforderungen: Technik und Einrichtungen - Pforte ca. 9 m² mit Überwachungsmöglichkeit des Eingangsbereichs sowie sämtlicher Ausgänge wünschenswert - Vollständige Barrierefreiheit in sämtlichen Geschossen des Objekts inkl. Zugangsbereich wünschenswert - Mechatronisches Schließsystem wünschenswert - Weitere bauliche Sicherungsmaßnahmen nach Gegebenheiten im Gebäude - Serverraum: Tür abschließbar, mit Türknauf, automatischem Türschließer und Klingelanlage; Fußbodenbelag aus leitfähigem, glatten Material, geerdet. Ableitwiderstand nach DIN/VDE

Weitere Anforderungen: Stromversorgung: (vorhanden oder nachrüstbar) - unterbrechungsfreie Stromversorgung

Der Immobilien Freistaat Bayern ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Immobilien Freistaat Bayern gem. Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren. 1. Für die Datenerhebung verantwortlich ist: Immobilien Freistaat Bayern - Regionalvertretung München, Wagmüllerstraße 20, 80538 München Tel.: +49 (89) 2190 3700, Email: poststelle.m@immobilien.bayern.de Immobilien Freistaat Bayern - Zentrale, Lazarettstraße 67, 80636 München Tel. +49 (89) 2190-3800, poststelle@immobilien.bayern.de 2. Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Immobilien Freistaat Bayern - Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Kobergerstr. 62, 90408 Nürnberg Tel. +49 (911) 760801-21, E-Mail: datenschutzbeauftragter@immobilien.bayern.de 3. Zwecke der Datenverarbeitung / Empfänger von Daten Die Immobilien Freistaat Bayern verarbeitet die erhobenen Daten zum Zwecke der Erfüllung und Pflege geschlossener Verträge (z. B. Mietverträge, Pachtverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Gestattungsverträge, Rechte an Grundstücken, Vergaben im Rahmen der Grundbesitzbewirtschaftung) sowie in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Immobilien- und Rechteverwaltung des Freistaates Bayern. Dies schließt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Vertragsanbahnungen und Ausschreibungen von Leistungen bei Vergaben, Ankaufs- und Anmietgesuchen sowie Verkaufs- und Vermietangeboten ein. Diese Daten werden an die grundbesitzbewirtschaftende bzw. nutzende Dienststelle übermittelt. Soweit im Rahmen der Verarbeitung notwendig, können Katasterauszüge oder Einsichten gem. 133 Abs. 2, 12 Grundbuchordnung erfolgen. Soweit sich die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle zum Zwecke der Vertragserfüllung Servicedienstleistern, insbesondere bei der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung oder Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten bedient, können diese Daten, soweit notwendig, an diese Auftragnehmer zweckgebunden übermittelt werden. Bei bestehenden Dienstwohnungsverhältnissen verarbeitet die Immobilien Freistaat Bayern im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben als Festsetzungsbehörde die personenbezogenen Daten und übermittelt in diesen Fällen soweit erforderlich die jeweils notwendigen Daten an die zuständige Bezügestelle des Landesamtes für Finanzen und die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle sowie bei angemieteten Dienstwohnungen die Nutzerdaten an den jeweiligen Vermieter. Im Falle von notwendigen Übermittlungen von Daten bei Mieterhöhungsverlangen gem. 558a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder zu begründenden Festsetzungsbescheiden zur Dienstwohnungsvergütung können diese an Empfänger des Mieterhöhungsverlangens oder andere Bescheidadressaten der Festsetzungsbescheide übermittelt werden; für die Generierung von Vergleichsmieten können rein immobilienbezogene Lage- und Beschaffenheitsmerkmale bei der Einholung von Vergleichsobjekten verwendet werden. Die für Buchhaltungszwecke notwendigen Daten werden an Buchhaltungsdienstleister übermittelt. Die notwendigen Daten zur Zahlungsabwicklung werden an Buchhaltungsdienstleister, Kreditinstitute und die Staatsoberkasse Landshut übermittelt. Sollten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, so werden ausstehende Zahlungen durch das zuständige Fiskalat am Landesamt für Finanzen gerichtlich geltend gemacht. Die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten werden dann dem zuständigen Fiskalat am Landesamt für Finanzen und etwaig damit beauftragte Rechtsanwälte übermittelt. Auf die Übermittlung von Daten an den Obersten Rechnungshof bzw. die Staatlichen Prüfungsämter im Rahmen einer Rechnungsprüfung oder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsbehörde wird hingewiesen. Die für die Durchführung des Jahresabschlusses notwendigen Daten werden an Wirtschaftsprüfungsdienstleister übermittelt. Zu vernichtende Datenträger können an Dienstleister zur Datenvernichtung übermittelt werden. Soweit für Liegenschaften im Rahmen eines Verwaltervertrages ein Dienstleister in Vertretung des Freistaats Bayern auch für Abschluss, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse beauftragt ist, werden die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verarbeitet sowie, soweit erforderlich, an die Kommune im Rahmen der Abwicklung der Belegungsrechte übermittelt oder von der Kommune an den Vermieter übermittelt.

Bei Jagdpacht- und Landpachtverträgen werden soweit erforderlich und zulässig Daten an die entsprechen zuständigen Behörden nach dem Bundesjagdgesetz bzw. dem Bayerischen Jagdgesetz sowie dem Landpachtverkehrsgesetz / Bayerisches Agrarstrukturgesetz übermittelt. Soweit die personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme auch durch die staatlichen Rechenzentren sowie, soweit erforderlich, temporär im Rahmen der Wartung, Pflege, Aufbereitung und Fehlerbehebung der Daten durch Auftragsdatenverarbeiter. Eine Übermittlung an Empfänger in Drittländern findet nicht statt. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich, soweit nicht vorstehend genannt, aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. 3, 6 Abs. 2 Satz 1 Dienstwohnungsverordnung (DWV), Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Art. 2 Gesetz über die Immobilien Freistaat Bayern, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.v.m. Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO, Art. 6 Abs. 1 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 BayDSG i.v.m. Art. 95 BayHO, Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayDSG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO i.v.m. 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO i.v.m. 6 Abs. 2 DWV, Art. 39 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz, Art. 87 BayHO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG, Art. 75 BayHO. 4. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck erforderlich ist oder nach haushaltsrechtlichen Vorschriften oder anderen Bestimmungen vorgeschrieben ist. In der Regel werden die Daten gem. Nr. 22 bis 26 der Verwaltungsvorschriften zu Art. 71 BayHO für mindestens drei Jahre nach Ende des konkreten Verarbeitungszwecks aufbewahrt, soweit sich nicht aus haushaltsrechtlichen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Rechtsgrundlagen wie anderen Verwaltungsvorschriften darüber hinausgehende Speicherfristen ergeben. Nicht mehr aufzubewahrende Unterlagen bei der Immobilien Freistaat Bayern werden nach Art. 6 Bayerisches Archivgesetz behandelt. 5. Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie wie folgt erreichen: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) Wagmüllerstr. 18, 80538 München Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Tel. 089/212672-0, Fax 089/212672-50 E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de, Internet: www.datenschutz-bayern.de 6. Sofern die Verarbeitung der Daten nicht auf Basis der in Nr. 3 genannten Zwecke sondern abweichend auf Basis einer gesondert erteilten Einwilligung erfolgt, können Sie diese jederzeit für die Zukunft wiederrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 7. Soweit zur Vertragserfüllung oder Angebotsabgabe sowie Vergabe der Leistung notwendig, sind Sie verpflichtet, die aus den vergaberechtlichen Vorschriften oder den zivilrechtlichen Mindestangaben für die Vertragserfüllung resultierenden Angaben zu machen, da ansonsten eine öffentliche Auftragsvergabe oder ein Vertragsschluss nicht möglich ist.