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Transkript:

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der PSD Bank Westfalen-Lippe eg Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag: 31.12.2016) Seite - 1 -

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 5 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)... 9 Kapitalpuffer (Art. 440)... 10 Marktrisiko (Art. 445)... 11 Operationelles Risiko (Art. 446)... 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)... 11 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)... 12 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)... 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)... 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)... 14 Verschuldung (Art. 451)... 15 Anhang... 18 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente... 18 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit... 22 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Seite - 2 -

Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite - 3 -

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unser Risikomanagementsystem haben wir im Lagebericht dargestellt. Ergänzend zu den Darstellungen im Lagebericht legen wir die folgenden zusätzlichen Informationen nach Art. 435 CRR offen: Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 82,9 Mio., die Auslastung lag bei 43 %. Der Vorstand hat in seiner Risikoneigung die Auslastung des Risikodeckungspotenzials auf max. 70 % beschränkt. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder jeweils noch zwei Leitungsmandate in den Tochtergesellschaften der Bank, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate eins. Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen keine weiteren Aufsichtsmandate gem. 25d KWG wahr. Um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte unter anderem einen Risiko- und Prüfungsausschuss gebildet, welcher im vergangenen Jahr zweimal getagt hat. Unabhängig von dem separaten Risiko- und Prüfungsausschuss tragen die Aufsichtsratsmitglieder in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr sieben Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-ccrkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Seite - 4 - Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 90.487 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*) 5.779 - Gekündigte Geschäftsguthaben 88 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 7.948 + Kreditrisikoanpassung 4.000 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 67 - Sonstige Anpassungen 9 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 80.729 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen Staaten oder Zentralbanken 144 Institute 848 Unternehmen 5.852 Mengengeschäft 7.874 Durch Immobilien besichert 11.814 Ausgefallene Positionen 254 Gedeckte Schuldverschreibungen 472 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 11.295 Beteiligungen 907 Sonstige Positionen 2.447 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 3.049 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA 31 Eigenmittelanforderungen insgesamt 45.703 716 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend : Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Seite - 5 -

Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag Staaten oder Zentralbanken 39.663 62.494 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 41.590 40.235 Öffentliche Stellen 1.998 1.496 Multilaterale Entwicklungsbanken 2.048 512 Internationale Organisationen - 2.157 Institute 77.590 105.373 Unternehmen 145.054 143.658 Mengengeschäft 192.393 191.768 Durch Immobilien besichert 423.269 427.979 Ausgefallene Positionen 2.753 2.858 Gedeckte Schuldverschreibungen 58.977 52.390 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 269.152 259.058 Beteiligungen 11.333 10.691 Sonstige Positionen 24.781 24.019 Gesamt 1.290.603 1.324.687 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt Staaten oder Zentralbanken 5.015 12.419 22.229 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 34.154 2.531 4.904 Öffentliche Stellen 1.998 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - 2.048 - Institute 25.714 29.511 22.365 Unternehmen 41.630 55.414 48.011 Mengengeschäft 192.251 41 102 Durch Immobilien besichert 423.053 131 85 Ausgefallene Positionen 2.750 2 - Gedeckte Schuldverschreibungen 23.954 25.984 9.040 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 98.009 120.749 50.394 Beteiligungen 9.224 854 1.255 Sonstige Positionen 24.771-10 Gesamt 882.524 249.684 158.395 Seite - 6 -

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht- Selbständige) Gesamt Gesamt davon Verarbeitendes Gewerbe Nicht-Privatkunden davon Kreditinstitute davon Öffentliche Verwaltung Staaten oder Zentralbanken - 39.663-5.015 34.648 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Davon Sonstige Branchen - 41.590 - - 41.590 - Öffentliche Stellen - 1.998 - - 1.998 - Multilaterale Entwicklungsbanken - 2.048-2.048 - - Institute - 77.590-77.590 - - Unternehmen 5.209 139.845 38.543 37.792 2.000 - Mengengeschäft 191.288 1.105 299 14 - - Durch Immobilien besichert 420.617 2.653 358 97 - - Ausgefallene Positionen 2.687 66 - - - - Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 58.977-58.977 - - - 269.152 20.719 136.617 4.380 60.188 Beteiligungen - 11.333 867 4.362 - - Sonstige Positionen - 24.781 10 24.770-2 Gesamt 619.801 670.802 60.795 347.283 84.616 60.190 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken 14.502 10.845 14.316 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 2.618 38.972 Öffentliche Stellen - - 1.998 Multilaterale Entwicklungsbanken 2.048 - - Institute 25.724 32.802 19.064 Unternehmen 20.421 68.402 56.232 Mengengeschäft 47.158 16.491 128.745 Durch Immobilien besichert 4.645 13.740 404.883 Ausgefallene Positionen 798 290 1.665 Gedeckte Schuldverschreibungen - 17.176 41.802 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 161.137 76.094 31.922 Beteiligungen 10.365 968 - Sonstige Positionen 24.781 - - Gesamt 311.579 239.425 739.599 Seite - 7 -

Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. 2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rück stellungen Direktabschreibungen Privatkunden 956 3.021 2.654 - -153 2 50 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Firmenkunden - - - - - - - Summe 343 2 50 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Deutschland 956 3.021 2.654 - EU - - - - Nicht-EU - - - - Summe 343 Entwicklung der Risikovorsorge: Bestand Rückstellungen Anfangsbestand der Periode Auflösung Verbrauch Zuführungen in der Periode wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 2.807 546 406 293-2.654 Rückstellungen - - - - - - PWB 351-8 - - 343 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite - 8 -

Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Public Finance, Sovereigns & Supranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 99.841 160.505 10 58.978 58.978 20 79.749 70.031 35 423.269 423.269 50 21.583 21.587 70-2.263 75 192.393 187.532 100 138.146 90.854 150 3.023 1.968 250 4.471 4.471 Sonstiges 269.149 269.149 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.h.v. insgesamt 2.196 verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko () Marktbewertungsmethode 4.981 Seite - 9 -

Mit Kreditderivaten, bei denen wir Sicherungsnehmer sind, erreichen wir eine Absicherung von nominal 63.295 (Stichtag 31.12.2016). Insgesamt lässt sich unser Kreditderivategeschäft wie folgt untergliedern: Art der Kreditderivate OTC-Produkte CDS eigenes Kreditportefeuille (Nominalwert) gekauft verkauft 63.295 116.352 63.295 116.352 Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Eigenmittelanforderungen davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 010 020 070 080 090 100 110 120 010 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland 746.779-25.442 - - 25.442 0,62 0 % Brasilien 2.372-190 - - 190 0,00 0 % Finnland 9.694-356 - - 356 0,01 0 % Frankreich 6.137-484 - - 484 0,01 0 % Großbritannien 41.842-2.694 - - 2.694 0,07 0 % Hongkong 400-32 - - 32 0,00 0,63 % Italien 8.175-526 - - 526 0,00 0 % Kanada 5.217-356 - - 356 0,00 0 % Luxemburg 60.865-2.504 - - 2.504 0,06 0 % Niederlande 22.187-1.478 - - 1.478 0,04 0 % Norwegen 11.305-254 - - 254 0,01 1,50 % Österreich 6.851-314 - - 314 0,01 0 % Schweden 6.539-488 - - 488 0,01 1,50 % Singapur 1.192-95 - - 95 0,00 0 % Spanien 3.253-89 - - 89 0,00 0 % Vereinigte Staaten 74.848-4.986 - - 4.986 0,12 0 % Sonstige 17.304-626 - - 626 0,02 0 % 020 1.024.960 40.913 40.913 1 Unter der Position Sonstige sind die Länder zusammengefasst, die pro Land einen Anteil an der RWA von unter 0,2 % haben. Summe Seite - 10 -

Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag 571.261 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,03 % 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 158 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung () Fremdwährungsrisikoposition 716 Summe 716 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält insbesondere Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen Buchwert beizulegender Zeitwert 528 528 Börsenwert 3.012 3.012 - Seite - 11 -

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen. Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden zusätzlich zum Value at Risk unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 99,9 % und einer Haltedauer von 3 Monaten die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario I: Value at Risk 99,9 % 3 Monate Haltedauer Szenario II: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve +200 BP Szenario III: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve -200 BP Rückgang des Zinsbuchbarwerts Zinsänderungsrisiko Erhöhung des Zinsbuchbarwerts Szenario I 7.623 - Szenario II 14.054 - Szenario III - 6.535 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungen bestehen nicht. Seite - 12 -

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien Kreditderivate (Credit Default Swaps) b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Als Gegenpartei bei Kreditderivaten fungiert ausschließlich die DZ BANK AG. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Sonstige öffentliche Stellen 1.998 - Institute 9.568 - Mengengeschäft 2.448 2.413 Unternehmen 2.342 23 Ausgefallene Positionen 10 - Seite - 13 -

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 30.674 1.090.815 Aktieninstrumente - - 268.780 268.791 Schuldtitel 12.012 12.436 180.649 194.525 Sonstige Vermögenswerte - 25.539 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 6.966 26.109 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.16 betrug 1,56 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert aus der Besicherung von Derivategeschäften und Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen bzw. Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Seite - 14 -

Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2016 Name des Unternehmens Anwendungsebene PSD Bank Westfalen- Lippe eg Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.102.087 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören - 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) - 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 6.150 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 6 EU- 6a Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 127.080 - EU- 6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) - 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 1.940 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 1.940 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.237.257 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote 1 Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 1.104.122 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) (95) 3 Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 1.104.027 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 1.170 Seite - 15 -

5 EU- 5a 6 7 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - 10 11 12 13 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) EU- 14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - EU- 15a 16 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 4.981 - - - 6.150 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 181.500 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) (54.420) 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 127.080 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU- 19a EU- 19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen - Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 65.413 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 1.237.257 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 5,29 % EU- 23 EU- 24 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens - - - - - - Vollständig eingeführt - Seite - 16 -

Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote 1.104.122 EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs - EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.104.122 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 58.977 EU-5 EU-6 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 5.985 45.636 EU-7 Institute 47.168 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 421.563 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 130.206 EU- 10 Unternehmen 86.632 EU- Ausgefallene Positionen 11 2.689 EU- Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und 12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 305.265 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 5,29 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht, Derivategeschäft, Änderungen in der Kernkapitalausstattung, Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite - 17 -

Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg- Kennung für Privatplatzierung) PSD Bank Westfalen-Lippe eg 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) k.a. Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 7.951 9 Nennwert des Instruments 8.037 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet Passivum - fortgeführter Einstandswert 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 15 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag nein k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend 20a (zeitlich) vollständig diskretionär Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in 20b Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. Seite - 18 -

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten Seite - 19 -

Nachrangige Verbindlichkeiten VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel 1 Emittent PSD Bank Westfalen-Lippe eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) k.a. Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 11.316 9 Nennwert des Instruments 19.197 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum siehe separate Tabelle 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin siehe separate Tabelle 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,00 % - 3,33 % 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes zwingend zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. nein 30 Herabschreibungsmerkmale nein Seite - 20 -

31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. k.a. Nichtnachrangige Verbindlichkeiten Seite - 21 -

II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG () (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen 7.951 26 (1), 27, 28, 29, verbundene Agio Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 7.951 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 0 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und 43.471 26 (1) sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 14.000 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 0 486 (2) 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.a. 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen k.a. 84, 479, 480 65.422 0 26 (2) Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) -9 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Seite - 22 -

11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) Seite - 23-0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)

21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 48 (1) 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) k.a. 36 (1) (l) 0 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor- CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt k.a. 0 481 0 36 (1) (j) -9 29 Hartes Kernkapital (CET1) 65.413 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen 0 51, 52 verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapi- 0 Seite - 24 -

tal eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 0 486 (3) k.a. 483 (3) 0 85, 86, 480 0 486 (3) Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) Seite - 25 -

41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 k.a. k.a. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) 0 467, 468, 481 0 467 0 468 davon: k.a. 481 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals 0 56 (e) in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 65.413 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 11.249 62, 63 Seite - 26 -

47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 67 486 (4) k.a. 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital 0 87, 88, 480 zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene 0 486 (4) Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 4.000 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 15.316 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.a. 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) Seite - 27 -

56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor- CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne Seite - 28 - k.a. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 0 467, 468, 481 0 467 0 468 davon: k.a. 481 57 Regulatorische Anpassungen des 0 Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 15.316 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 80.729 59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, 0 die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge)

davon: nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Gesamtrisikobetrag 571.261 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,028 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 11,45 % 92 (2) (a), 465 11,45 % 92 (2) (b), 465 14,13 % 92 (2) (c) 5,15 % CRD 128, 129, 130 Seite - 29 -