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Transkript:

13.80% (3.45% p.a.) ZKB Reverse Convertible Defensive on worst of Nestlé N / Novartis N / Roche GS / Swisscom N / Zurich Insurance N 02.10.2015-02.10.2019 Valor 29 551 758 Neuemission Derivatekategorie/Bezeichnung KAG Hinweis Emittentin Keep-Well Agreement Lead Manager, Zahl-, Ausübungsund Berechnungsstelle Symbol/ Valorennummer/ISIN Emissionsbetrag/Nennbetrag/ Handelseinheiten Ausgabepreis pro Strukturiertes Produkt Währung Basiswert Initial Fixing Wert (100%) Cap Level (69 % des Initial Fixing Wertes) Ratio 1. Produktebeschreibung Renditeoptimierung / Reverse Convertible (1220, gemäss Swiss Derivative Map des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte) Hierbei handelt es sich um ein Strukturiertes Produkt. Das Strukturierte Produkt ist keine kollektive Kapitalanlage im Sinne des Kollektivanlagegesetzes (KAG) und untersteht keiner Genehmigungspflicht und keiner Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Anleger tragen ferner ein Emittentenrisiko. Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Limited, Guernsey Die Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Limited ist eine 100% und vollkonsolidierte Gruppengesellschaft der Zürcher Kantonalbank. Die Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Limited untersteht direkt weder in Guernsey noch in der Schweiz einer prudentiellen Aufsicht und verfügt über kein Rating. Die Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Limited ist eine 100% Tochtergesellschaft der Zürcher Kantonalbank. Die Zürcher Kantonalbank verfügt über folgende drei Ratings: Standard & Poors AAA, Moody s Aaa, Fitch AAA. Die Zürcher Kantonalbank ist verpflichtet, die Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Limited finanziell stets so auszustatten, dass diese jederzeit die Ansprüche der Gläubiger termingerecht zu befriedigen vermag. Der vollständige Wortlaut des Keep-Well Agreements, welches Schweizerischem Recht untersteht, ist im Anhang 3 des öffentlich zugänglichen Emissionsprogramms abgedruckt. Zürcher Kantonalbank, Zürich ZKB5HX/ 29 551 758/CH0295517582 Bis zu CHF 5'000'000, mit der Möglichkeit der Aufstockung/CHF 1'000 Nennbetrag pro Strukturiertes Produkt/CHF 1'000 oder ein Mehrfaches davon 100.00% vom Nennbetrag CHF Nestlé SA Namenaktie/CH0038863350/SIX Swiss Exchange/Bloomberg: NESN VX Novartis AG Namenaktie/CH0012005267/SIX Swiss Exchange/Bloomberg: NOVN VX Roche Holding AG Genussschein/CH0012032048/SIX Swiss Exchange/Bloomberg: ROG VX Swisscom AG Namenaktie/CH0008742519/SIX Swiss Exchange/Bloomberg: SCMN VX Zurich Insurance Group AG Namenaktie/CH0011075394/SIX Swiss Exchange/Bloomberg: ZURN VX Basiswert Initial Fixing Wert Cap Level Ratio Nestlé N CHF 72.40 CHF 49.96 CHF 20.0160 Novartis N CHF 91.35 CHF 63.03 CHF 15.8655 Roche GS CHF 251.50 CHF 173.54 CHF 5.7624 Swisscom N CHF 486.80 CHF 335.89 CHF 2.9772 Zurich Insurance N CHF 241.80 CHF 166.84 CHF 5.9938 Coupon 13.80% (3.45% p.a.), Zinsteil 0.0000% p.a., Prämienteil 3.4500% p.a. 1/5

Coupontermin(e) 3. Oktober 2016 2. Oktober 2017 2. Oktober 2018 2. Oktober 2019 Der Coupon wird an den Couponterminen anteilig ausbezahlt. Couponzinsusanz 30/360 (German), modified following Initial Fixing Tag 25. September 2015 Liberierungstag 2. Oktober 2015 Letzter Handelstag 25. September 2019 Final Fixing Tag 25. September 2019 Rückzahlungstag/ Titellieferungstag 2. Oktober 2019 Final Fixing Wert Schlusskurse der Basiswerte an den Referenzbörsen am 25. September 2019 Rückzahlungsmodalitäten Kotierung Clearingstelle Total Expense Ratio (TER)/Vertriebsentschädigungen Wenn die Schlusskurse sämtlicher Basiswerte am Final Fixing Tag höher oder gleich dem Cap Level notieren, beträgt die Rückzahlung 100 % des Nennbetrages. Wenn der Schlusskurs eines oder mehrerer Basiswerte am Final Fixing Tag tiefer als das Cap Level notiert, erfolgt eine Lieferung des Basiswertes mit der schlechtesten relativen Performance (zwischen Initial Fixing Tag und Final Fixing Tag). Die Anzahl Basiswerte pro Nennbetrag CHF 1'000 ist gemäss Ratio definiert (Barabgeltung von Fraktionen, keine Kumulierung). Die Auszahlung des / der Coupons erfolgt am jeweiligen Coupontermin unabhängig von der Entwicklung des Basiswertes. Wird an der SIX Swiss Exchange beantragt, erster provisorischer Handelstag am 2. Oktober 2015. SIX SIS AG/Euroclear/Clearstream Im Sinne der Definitionen der Swiss Funds & Asset Management Association wird eine TER von 0.40% p.a. angestrebt. Die TER benennt sämtliche im Produkt verrechneten Produktions- und Vertriebsentschädigungen. Einmalig anfallende Kosten werden bei der Berechnung der TER auf die gesamte Laufzeit verteilt. Allfällige Risiko- und Transaktionskosten, wie sie zum Beispiel bei Optionen in Form von Geld-Brief Spannen existieren, finden keine Berücksichtigung. Bei diesem Strukturierten Produkt können Vertriebsentschädigungen in Form eines Rabattes auf dem Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer einmalig und/oder periodisch anfallender Gebühren an einen oder mehrere Vertriebspartner bezahlt worden sein. Allfällige Vertriebsentschädigungen sind in der TER enthalten und können bis zu 0.15% p.a. betragen. Sales: 044 293 66 65 SIX Telekurs: 85,ZKB Reuters: ZKBSTRUCT Internet: www.zkb.ch/strukturierteprodukte Bloomberg: ZKBY <go> Wesentliche Produktmerkmale ZKB Reverse Convertible Defensive sind kombinierte Anlageinstrumente, die sich aus einer festverzinslichen Anlage und dem Verkauf einer out of the money Put-Option zusammensetzen. Dadurch profitiert der Investor mit diesem Strukturierten Produkt von der aktuellen Volatilität des Basiswertes. Eine überdurchschnittliche Rendite wird bei stagnierenden oder leicht steigenden Kursen erzielt. Sollte der Kurs einer der Basiswerte am Final Fixing Tag tiefer als das Cap Level notieren, erhält der Investor eine gemäss Rückzahlungsmodalitäten definierte Anzahl des am schlechtesten performenden Basiswertes angedient. Durch das Cap Level unter 100% ergibt sich im Falle einer Titellieferung ein niedrigerer Einstandspreis für den Basiswert. Dadurch ist der Verlust bei einer Titellieferung geringer als bei einer Direktanlage. Notieren sämtliche Basiswerte am Final Fixing Tag höher als das Cap Level, erfolgt eine Rückzahlung von 100 % des Nennbetrages. Der Coupon wird an den Coupon Zahlungsdaten unabhängig von der Entwicklung des Basiswertes ausbezahlt. Während der Laufzeit wird dieses Strukturierte Produkt flat Marchzins gehandelt, d.h. der aufgelaufene Marchzins ist im Handelskurs des Strukturierten Produktes einberechnet. 2/5

Steuerliche Aspekte Dokumentation Angaben zum Basiswert Mitteilungen Das Produkt gilt als steuerlich transparent ohne überwiegende Einmalverzinsung (Non-IUP). Die Coupons von 3.45% p.a. sind aufgeteilt in eine Prämienzahlung von 3.4500% p.a. und in einen Zinsteil von 0.0000% p.a. Der Erlös der Prämienzahlung gilt als Kapitalgewinn und unterliegt für Privatanleger mit Steuerdomizil Schweiz nicht der Einkommenssteuer. Der Zinsteil ist einkommenssteuerpflichtig im Zeitpunkt der Auszahlung. Es wird keine Eidg. Verrechnungssteuer erhoben. Das Produkt unterliegt im Sekundärmarkt der Eidg. Umsatzabgabe. Auf eine mögliche Titellieferung der Basiswerte bei Verfall wird auf Grundlage des Cap Levels die Eidg. Umsatzabgabe erhoben. Das Produkt ist bei einer schweizerischen Zahlstelle dem System des EU-Steuerrückbehalts unterstellt. Der Steuerrückbehalt wird bei Fälligkeit des garantierten Coupon sowie bei Handänderung auf dem jeweiligen Zinsteil nach Massgabe der Haltedauer erhoben (SIX Telekurs EU-Tax Klassifizierungscode: 6, 'in scope'). Die vorstehenden Hinweise zur Besteuerung sind lediglich eine Zusammenfassung dessen, wie die Emittentin unter dem derzeit geltenden Recht und der gängigen Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz die Besteuerung dieser Strukturierten Produkte im Zeitpunkt der Emission versteht. Die Steuergesetzgebung und die Praxis können sich ändern. Die Emittentin schliesst jegliche Haftung für die vorstehenden Hinweise aus. Diese allgemeinen Hinweise können die steuerliche Beratung des einzelnen Anlegers nicht ersetzen. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen (Final Terms) gemäss Artikel 21 des Zusatzreglements für die Kotierung von Derivaten der SIX Swiss Exchange dar. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) ergänzen das in deutscher Sprache veröffentlichte Emissionsprogramm der Emittentin vom 15. April 2015 in der zum Zeitpunkt der Emission geltenden Fassung. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) und das Emissionsprogramm bilden gemeinsam den Emissions- und Kotierungsprospekt für die vorliegende Emission (der 'Kotierungsprospekt'). In diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) verwendete Begriffe haben die im Glossar des Emissionsprogramms definierte Bedeutung, sofern in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) nicht etwas anderes bestimmt wird. Sollten Widersprüche zwischen den Informationen oder Bestimmungen in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) und jenen im Emissionsprogramm bestehen, so haben die Informationen und Bestimmungen in diesen Endgültigen Bedingungen (Final Terms) Vorrang. Strukturierte Produkte werden als Wertrechte begeben und bei der SIX SIS AG als Bucheffekten geführt. Die Ausgabe von Wertpapieren oder Beweisurkunden ist ausgeschlossen. Diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) sowie das Emissionsprogramm können kostenlos bei der Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Abteilung IFSDS sowie über die E-Mailadresse documentation@zkb.ch bezogen werden. Dieses Dokument stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a bzw. 1156 OR dar. Informationen über die Wertentwicklung der Basiswerte/Basiswertkomponenten können öffentlich unter www.bloomberg.com eingesehen werden. Des Weiteren können die aktuellen Jahresberichte direkt über die Webseite des Unternehmens abgerufen werden. Die Übertragbarkeit der Basiswerte/Basiswertkomponenten richtet sich nach deren Statuten. Alle Mitteilungen seitens der Emittentin betreffend dieses Strukturierten Produktes, insbesondere Mitteilungen bezüglich der Anpassung der Bedingungen, werden rechtsgültig über die Internetadresse https://zkb-finance.mdgms.com/products/stp/index.html zum entsprechenden Strukturierten Produkt publiziert. Über die Valorensuchfunktion kann direkt auf das gewünschte Strukturierte Produkt zugegriffen werden. Falls das in diesen Endgültigen Bedingungen erklärte Strukturierte Produkt an der SIX Swiss Exchange kotiert wird, werden die Mitteilungen gemäss den von der SIX Swiss Exchange erlassenen, für das IBL (Internet Based Listing) gültigen Vorschriften, zusätzlich unter http://www.six-exchange-regulation.com/ publications/published_notifications/official_notices_de.html veröffentlicht. Rechtswahl/Gerichtsstand Schweizer Recht/Zürich 1 3/5

2. Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall Gewinn- und Verlustaussichten per Verfall ZKB Reverse Convertible Defensive schlechtester Basiswert Rückzahlung Kurs Prozent Strukturiertes Produkt Coupon Performance % CHF 28.96-60% CHF 579.71 CHF 138.00-28.23% CHF 43.44-40% CHF 869.57 CHF 138.00 0.76% CHF 57.92-20% CHF 1'000.00 CHF 138.00 13.80% CHF 72.40 0% CHF 1'000.00 CHF 138.00 13.80% CHF 86.88 +20% CHF 1'000.00 CHF 138.00 13.80% CHF 101.36 +40% CHF 1'000.00 CHF 138.00 13.80% CHF 115.84 +60% CHF 1'000.00 CHF 138.00 13.80% Quelle: Zürcher Kantonalbank Schliessen sämtliche Basiswerte bei Verfall höher oder gleich dem Cap Level, so ist die Performance des Strukturierten Produktes immer durch den über die Laufzeit ausbezahlten Coupon (gemäss Coupontermin(e)) gegeben, in diesem Fall 13.80 %. Schliesst hingegen einer oder mehrere Basiswerte unter dem Cap Level, so wird eine gemäss Ratio vordefinierte Anzahl Basiswerte pro Strukturiertes Produkt geliefert. Der Einstandspreis der gelieferten Basiswerte liegt bei 69% des Initial Fixing Wertes wodurch die negative Performance des Strukturierten Produktes geringer ausfällt als die negative Performance des Basiswertes mit der schlechtesten Performance. Die obenstehende Tabelle gilt per Verfall und kann nicht als Preisindikation des Emittenten für das vorliegende Strukturierte Produkt während der Laufzeit verwendet werden. Während der Laufzeit des Strukturierten Produkts kommen zusätzliche Risikofaktoren hinzu, welche den Wert des Strukturierten Produkts entscheidend beeinflussen. Der im Sekundärmarkt gestellte Preis kann daher deutlich von der obenstehenden Tabelle abweichen. In dieser Tabelle wurde die Annahme getroffen, dass Nestlé N der Titel mit der schlechtesten Performance war. Die Auswahl ist rein exemplarisch. 3. Bedeutende Risiken für die Anlegerinnen und Anleger Emittentenrisiko Spezifische Produkterisiken Verpflichtungen aus diesem Strukturierten Produkt stellen direkte, unbedingte und ungesicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen im gleichen Rang wie alle anderen direkten, unbedingten und ungesicherten Verpflichtungen der Emittentin. Die Werthaltigkeit des Strukturierten Produktes ist nicht allein von der Entwicklung des Basiswertes und anderen Entwicklungen auf den Finanzmärkten abhängig, sondern auch von der Bonität der Emittentin. Diese kann sich während der Laufzeit dieses Strukturierten Produkts verändern. Strukturierte Produkte sind komplexe Anlageinstrumente, welche hohe Risiken enthalten können und entsprechend nur für erfahrene Anleger gedacht sind, welche die damit verbundenen Risiken verstehen und zu tragen fähig sind. Das Verlustpotenzial einer Anlage in dieses Strukturierte Produkt ist im Falle der Lieferung eines Basiswertes beschränkt auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis des Strukturierten Produktes und dem kumulierten Wert des Basiswertes am Final Fixing Tag (Ratio multipliziert mit dem Kurs des Basiswertes am Final Fixing Tag) oder aber der gemäss Rückzahlungsmodalitäten definierten Höhe der Barrückzahlung. Der Coupon, welcher in jedem Fall ausbezahlt wird, reduziert die Negativperformance des Produktes im Vergleich zum Basiswert. Der Kurs des Basiswertes kann zum Zeitpunkt der Lieferung deutlich unter dem Cap Level liegen. Das Produkt ist in CHF denominiert. Weicht die Referenzwährung des Anlegers vom CHF ab, trägt dieser das Wechselkursrisiko zwischen seiner Referenzwährung und dem CHF. 4. Weitere Bestimmungen Anpassungen Tritt bezüglich des Basiswertes/einer Basiswertkomponente ein in Abschnitt IV des Emissionsprogramms beschriebenes ausserordentliches Ereignis ein oder tritt irgend ein anderes ausserordentliches Ereignis (force majeure) ein, welches es der Emittentin verunmöglicht oder übermässig erschwert, die Rechte aus den Strukturierten Produkten zu erfüllen oder den Wert der Strukturierten Produkte zu bestimmen, trifft die Emittentin, nach freiem Ermessen die geeigneten Massnahmen und hat, falls notwendig die Bedingungen der Strukturierten Produkte nach freiem Ermessen derart anzupassen, dass der wirtschaftliche Wert des Strukturierten Produktes nach dem Eintritt des Ereignisses so weit möglich dem wirtschaftlichen Wert des Strukturierten Produktes vor Eintritt des Ereignisses entspricht. Spezifische Anpassungsregeln für einzelne Arten von Basiswerten im Abschnitt IV des Emissionsprogramms gehen dieser Bestimmung vor. Ist nach Ansicht der Emittentin eine sachgerechte Anpassung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich, ist die Emittentin berechtigt, die Strukturierten Produkte vorzeitig zu kündigen. 4/5

Schuldnertausch Marktstörungen Verkaufsbeschränkungen Prudentielle Aufsicht Aufzeichnung von Telefongesprächen Die Emittentin ist jederzeit und ohne Zustimmung der Anleger berechtigt, die Rechte und Ansprüche aus allen oder einzelnen Strukturierten Produkten ganz (aber nicht teilweise) auf eine schweizerische oder ausländische Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Holdinggesellschaft der Zürcher Kantonalbank, (die "Neue Emittentin") zu übertragen, sofern (i) die Neue Emittentin alle Verbindlichkeiten aus den übertragenen Strukturierten Produkten vollumfänglich übernimmt, welche die bisherige Emittentin den Anlegern mit Bezug auf diese Strukturierten Produkte schuldet und, (ii) die Zürcher Kantonalbank ein Keep-Well Agreement mit der Neuen Emittentin abschliesst, welches inhaltlich jenem zwischen der Zürcher Kantonalbank und der Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Limited entspricht, (iii) die Neue Emittentin alle notwendigen Genehmigungen zur Emission von Strukturierten Produkten und zur Übernahme der Verpflichtungen aus den übertragenen Strukturierten Produkten der Behörden des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, erhalten hat. Vergleiche die Ausführungen im Emissionsprogramm. Es gelten die im Emissionsprogramm detaillierten Verkaufsbeschränkungen - EWR, U.S.A./U.S. persons, Guernsey. Insbesondere darf dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen nicht an Personen, die möglicherweise US-Personen nach der Definition der Regulation S des US Securities Act von 1933 sind, verteilt und/oder weiterverteilt werden. Definitionsgemäss umfasst «US Person» jede natürliche US-Person oder juristische Person, jedes Unternehmen, jede Firma, Kollektivgesellschaft oder sonstige Gesellschaft, die nach amerikanischem Recht gegründet wurde. Im Weiteren gelten die Kategorien der Regulation S. Die Emittentin hat keinerlei Massnahmen ergriffen und wird keinerlei Massnahmen ergreifen, um das öffentliche Angebot der Strukturierten Produkte oder ihren Besitz oder den Vertrieb von Angebotsunterlagen in Bezug auf Strukturierte Produkte in irgendeiner Rechtsordnung ausserhalb der Schweiz zulässig zu machen. Die Aushändigung dieser Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder anderer Emissionsunterlagen und das Angebot der Strukturierten Produkte in bestimmten Ländern kann durch Rechtsvorschriften eingeschränkt sein. Personen, denen diese Endgültigen Bedingungen (Final Terms) oder andere Emissionsunterlagen wie das Emissionsprogramm, Termsheets, Werbeunterlagen oder sonstige Verkaufsunterlagen ausgehändigt wurden, werden von der Emittentin hiermit aufgefordert, die jeweils geltenden Einschränkungen zu überprüfen und einzuhalten. Die Zürcher Kantonalbank untersteht als Bank im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (BankG; SR 952.0) und als Effektenhändlerin im Sinne des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG; SR 954.1) der prudentiellen Aufsicht der FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, http://www.finma.ch. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass Telefonate mit Handels- und Verkaufseinheiten der Zürcher Kantonalbank aufgezeichnet werden. Anleger, die Telefongespräche mit diesen Einheiten führen, stimmen der Aufzeichnung stillschweigend zu. Zürich, 25. September 2015, letztes Update am 26. Mai 2016 5/5