Bildungs- und Betreuungsvertrag

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Transkript:

Sportparkstrasse 5 85560 Ebersberg www.waldhort-ebe.de 0160 702 54 74 08092 696 22 87 Der Freie Waldhort Ebersberg e.v., Sportparkstrasse 5, 85560 Ebersberg und die/der Erziehungsberechtigte Frau/ Herr wohnhaft in Telefon tagsüber Mobil schließen für (Name des Kindes) geboren am in mit der Staatsangehörigkeit wohnhaft in (falls abweichend) Schule/Klasse/Klassenleitung ab für das gesamte Schuljahr folgenden Vertrag. Bitte melden Sie uns jede Änderung der in diesem Vertrag hinterlegten Informationen, insbesondere eine Änderung bei der Anschrift. Wir werden von mehreren Gemeinden des Landkreises unterstützt. Die Unterstützungsleistungen sind an den Wohnort des Kindes gebunden. Stand: Oktober 2017 Seite 1 von 6

Vertrag über die Bildung, Betreuung und Erziehung 1. Betreuungszeiten Montag bis Freitag 11:30 bis 18:00 Uhr In den Ferien von 07:45 bis 18:00 Uhr Um eine regelmäüßige Bildungs- und Erziehungsarbeit sicherzustellen, müssen ein Kind an mindestens drei Tagen anwesend sein. Der Waldhort ist in den Sommerferien 3 Wochen, zwischen Weihnachten und dem 06. Januar, in der zweiten Woche der Pfingstferien, an kirchlichen und staatlichen Feiertagen sowie vor und nach Brückentagen geschlossen. 2. Abholberechtigung Neben den Erziehungsberechtigten sind folgende weitere Personen abholberechtigt: 1. Telefon: 2. Telefon: 3. Telefon: Außer in angekündigten Ausnahmefällen hole ich mein Kind selbst vom Waldhort ab. 3. Krankheiten und Allergien Mein Kind hat folgende Krankheiten und Allergien (z.b. Pflaster): Letzte Tetanusimpfung war am: Folgende Lebensmittel darf mein Kind NICHT zu sich nehmen: Mein Kind muss folgende Medikamente einnehmen (ärztliche Verordnung bitte vorlegen): Stand: Oktober 2017 Seite 2 von 6

Kinderarzt (Name, Adresse, Telefon): Krankenkasse (Name und Mitgliedsnummer): 4. Kündigung Eine Kündigung ist nur schriftlich möglich. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Während des Schuljahres kann der Vertrag unter Angaben von Gründen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen nach dem 31. März gelten als zum 31. August ausgesprochen, da in dieser Zeit der Platz an ein anderes Kind nicht mehr weitergegeben werden kann. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass Buchungszeit und Anwesenheitszeit des Kindes nicht dauerhaft (mehr als 4 Wochen) voneinander abweichen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht bis zum 31. März des laufenden Schuljahres gekündigt worden ist. Eine außerordentliche Kündigung seitens des Waldhortes ist durch Nichteinhaltung ausdrücklicher und wichtiger Absprachen sowie durch Rückstand von zwei Beiträgen bzw. im Falle mehrfacher unpünktlicher Nachzahlungen (mehr als dreimal) gerechtfertigt. Die Eltern können eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind länger als einen Monat krank ist oder infolge einer Unfallverletzung länger als einen Monat nicht anwesend sein kann (ärztliches Attest) oder ein nachfolgendes Kind gefunden wird und den Platz einnehmen kann. 5. Erkrankung Bei Erkrankung des Kindes ist der Waldhort unverzüglich über die Art und Dauer der Krankheit in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt für Läusebefall oder ansteckende Krankheiten in der Familie und im nächsten Beziehungskreis (siehe Anlage zum Infektionsschutzgesetz) sowie für Unfälle des Kindes auf dem Weg zum Waldhort und zurück. Eine Kopie des Impfausweises und eine Auflistung der Allergien und Unverträglichkeiten muss dem Waldhort vorliegen. 6. Versicherung Für die Zeit, in der das Kind von den Pädagogen der Einrichtung beaufsichtigt wird sowie für den Weg vom Waldhort nach Hause ist es gesetzlich unfallversichert. Für Garderobe und weiteres Stand: Oktober 2017 Seite 3 von 6

Eigentum der Kinder übernimmt der Waldhort keine Haftung. Während des Hortbetriebs besteht die Möglichkeit, Rucksäcke und Jacken im Gebäude des Waldhorts zu verwahren. 7. Mitgliedschaft im Verein Die Mitgliedschaft im Freien Waldhort e.v. ist an das Kalenderjahr gebunden und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. 8. Haftpflichtversicherungsnachweis Mit Abschluss des Betreuungsvertrags wird bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung für das Kind seitens des Erziehungsberechtigten besteht. 9. Haftungsausschluss Im Falle einer Schließung des Waldhortes bestehen keine Ansprüche gegenüber der Einrichtung oder des Trägervereins. 10. Nebenabsprachen und Vertragsänderungen Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. 11. Der Waldhort-Leitfaden Der Waldhort-Leitfaden ist Bestandteil dieses Betreuungsvertrags. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Ebersberg. Stand: Oktober 2017 Seite 4 von 6

13. Monatliches Betreuungsgeld Schule 4. Stunde 5. Stunde 6. Stunde davon Summe aus der Summe bis zur abweichende Zeiten *) tägliche der wöchentlich von 11:30 11:30 12:30 12:30 13:15 13:15, z.b. Stunden gebuchten bis 17:30 18:00 17:30 18:00 17:30 18:00 11:30 16:30 Stunden ergibt MO sich DI (geteilt durch 5) MI ein täglicher DO Durchschnitt: FR tgl. Std. 6,00 6,50 5,00 5,50 4,25 4,75 *) abweichende Zeiten müssen sich nach den waldpädagogischen Erfordernissen richten. Der monatliche Betreuungsbeitrag beträgt entsprechend dem errechneten täglichen Durchschnitt (Zutreffendes bitte ankreuzen): Buchung möglich in allen Klassenstufen nur ab 4. Klasse tgl. Std. Beitrag tgl. Std. Beitrag Daraus ergibt sich 3 4 120 1 2 100 folgende Buchungs- 4 5 132 2-3 110 kategorie 5-6 144 Zusätzlich berechnen wir zur Zeit 4,00 Verpflegungsgeld (Mittagessen, Snack, Getränke) pro Anwesenheitstag. Die Teilnahme am Mittagessen ist obligatorisch. Die Buchungszeiten können zum 1. Januar, 1. April und 1. Oktober jeweils zum Ende des Vormonats geändert werden. Die Zahlungsweise erfolgt jeweils zum 1. des Monats auf folgendes Konto:, Bankverbindung: DE51 7025 0150 0022 8840 50 Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Größere Ausflüge und Sonderaktionen werden sich preislich im Rahmen halten, sind jedoch gesondert zu entrichten. Die Beitragspflicht wird durch Schließzeiten des Waldhorts nicht berührt. Ich bin/wir sind darüber informiert, dass unsere Einrichtung gestaffelte Buchungszeiten anbietet und die Elternbeiträge gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (Art. 19 und 21 BayKiBiG) gestaffelt sind. Beide Elternteile sind nicht-deutschsprachiger Herkunft / Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ist nicht-deutschsprachiger Herkunft. (Nachweis liegt vor). Es liegt für das Kind ein Eingliederungshilfebescheid nach 53, 54 SGB XII vor. Stand: Oktober 2017 Seite 5 von 6

Ich erkläre, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Außerdem erkläre ich, alle die mir ausgehändigten Unterlagen (befinden sich im Anhang) Belehrung zum Infektionsschutzgesetz 34 Versorgung kleiner Verletzungen Veröffentlichung von Aufnahmen Entbindung von der Schweigepflicht gelesen und verstanden zu haben und bestätige hiermit mein Einverständnis. Ebenfalls bestätige ich die eingetragenen Buchungszeit sowie mein Einverständnis in den. Änderungen werde ich unverzüglich mitteilen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Einrichtung umgehend über folgende Tatsachen in Kenntnis setzen werde(n): Eine Änderung der Aufenthaltsgemeinde meines/unseres Kindes Die Erteilung eines Eingliederungshilfebescheides Datum und Unterschrift beider bzw. der/des Erziehungsberechtigten Stempel und Unterschrift des Freien Waldhortes Ebersberg e.v. Stand: Oktober 2017 Seite 6 von 6