Amtliche Mitteilung Nr. 32/2018

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Transkript:

Amtliche Mitteilung Nr. 32/2018 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Fachübersetzen mit dem Abschlussgrad Master of Arts der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften der Technischen Hochschule Köln Vom 14. Dezember 2018 Herausgegeben am 7. Januar 2019

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Fachübersetzen mit dem Abschlussgrad Master of Arts der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften der Technischen Hochschule Köln Vom 14. Dezember 2018 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2017 (GV. NRW. S. 806), hat die Technische Hochschule Köln die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:

Artikel I Die Prüfungsordnung für den Studiengang Fachübersetzen mit dem Abschlussgrad Master of Arts der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften der Technischen Hochschule Köln vom 8. August 2017 (Amtliche Mitteilung 27/2017) wird wie folgt geändert: 1. In 2 Abs. 1 Satz 3 werden hinter dem Wort zwei das Komma gestrichen und das Wort oder eingefügt sowie hinter dem Wort drei die Worte oder vier gestrichen und hinter dem Wort Spanisch die Worte und Niederländisch gestrichen sowie hinter der Klammer die Worte und optional eine Ergänzungssprache eingefügt. 2. Hinter 2 Abs. 1 Satz 4 wird der folgende Satz 5 angefügt: Sofern drei Fremdsprachen und eine Ergänzungssprache gewählt werden, kann die Ergänzungssprache nur als Zusatzfach ( 22 Abs. 5) belegt werden. 3. In 3 Abs. 2 Satz 3 wird das Wort Niederländisch gestrichen und durch das Wort Ergänzungssprache ersetzt. 4. In 22 Abs. 6 Satz 6 muss es jeweils statt der Zahl 17 richtig lauten 18,5. 5. In 23 wird in der Modulübersicht bei der Angabe Modul 03 in der Zeile 03 2 das Wort Projektmanagement gestrichen und durch die Worte Management von Sprach- und Übersetzungsprojekten ersetzt, nach Zeile 14 der Erläuterungstext unter der Überschrift MODULGRUPPE Fachtextübersetzen wie folgt neu gefasst: MODULGRUPPE Fachtextübersetzen: Aus den folgenden Modulen zum Fachtextübersetzen sind 42 LPT (28 SWS) zu erbringen, davon grundsätzlich mindestens 18 LPT für die Übersetzung in die Grundsprache und insgesamt mindestens 12 LPT für die Übersetzung in die Fremdsprache(n). Im Falle von zwei gewählten Fremdsprachen sind mindestens 18 LPT pro Sprache und im Falle von drei gewählten Fremdsprachen mindestens 12 LPT pro Sprache zu erbringen. Wird zusätzlich die Zusatzsprache (12 LPT) gewählt, sind im Falle von zwei gewählten Fremdsprachen mindestens 12 LPT pro Sprache zu erbringen. Sofern drei Fremdsprachen und eine Zusatzsprache gewählt werden, kann die Zusatzsprache nur als Zusatzfach gewählt werden. Die Fachgebiete können frei gewählt werden, der Schwerpunkt IT wird allerdings nur im Bereich Fachtextübersetzen Englisch angeboten. und unter der Zeile 81 das Wort Zusatzsprache gestrichen und durch Ergänzungssprache ersetzt sowie im nachfolgenden Erläuterungstext die Angabe 10 LPT gestrichen und durch 12 LPT ersetzt und der Klammerzusatz (min. 6 LPT NL-DE und 4 LPT DE-NL) gestrichen. 6. In der Anlage wird im Studienverlaufsplan der Erläuterungstext unter der Überschrift Fachtextübersetzen wie folgt neu gefasst: MODULGRUPPE Fachtextübersetzen: Aus den folgenden Modulen zum Fachtextübersetzen sind 42 LPT (28 SWS) zu erbringen, davon grundsätzlich mindestens 18 LPT für die Übersetzung in die Grundsprache und insgesamt mindestens 12 LPT für die Übersetzung in die Fremdsprache(n). Im Falle von zwei gewählten Fremdsprachen sind mindestens 18 LPT pro Sprache und im Falle von drei gewählten Fremdsprachen mindestens 12 LPT pro Sprache zu erbringen. Wird zusätzlich die Zusatzsprache (12 LPT) gewählt, sind im Falle von zwei gewählten Fremdsprachen mindestens 12 LPT pro Sprache zu erbringen. Sofern drei Fremdsprachen und eine Zusatzsprache gewählt werden, kann die Zusatzsprache nur als Zusatzfach gewählt werden. Die Fachgebiete können frei gewählt werden, der Schwerpunkt IT wird allerdings nur im Bereich Fachtextübersetzen Englisch angeboten. sowie unterhalb der Zeile mit der Angabe FlexModul das Wort Zusatzsprache gestrichen und durch Ergänzungssprache ersetzt und im nachfolgenden Erläuterungstext die Angabe 10 LPT gestrichen und durch 12 LPT ersetzt sowie der Klammerzusatz (min. 6 LPT NL-DE und 4 LPT DE- NL) gestrichen.

Artikel II Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. September 2018 in Kraft und wird in den Amtlichen Mitteilungen der Technischen Hochschule Köln veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften (Fakultät 03) vom 30. Januar 2018 und nach rechtlicher Überprüfung durch das Präsidium der Technischen Hochschule Köln vom 5. September 2018. Köln, den 14. Dezember 2018 Der Präsident der Technischen Hochschule Köln Prof. Dr. Stefan Herzig