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Transkript:

Bildungsangebot 2019 / 2020 Anmeldeschluss: 31. Mai 2019 Buochserstrasse 8 6373 Ennetbürgen 041 624 98 90 www.schule-ennetbuergen.ch musikschule@schule-ennetbuergen.ch

Unser Bildungsangebot Musikalische Früherziehung Vollzeit-KG In der Musikalischen Früherziehung erfahren die Kinder einen spielerischen Zugang zur Musik. Das geschieht über das Erleben mit allen Sinnen. Die Kinder werden angeregt, differenziert zu hören und Musik zu empfinden. Die Freude am Singen und Sprechen wird auf lustvolle Weise gepflegt und gefördert. Sie erleben und üben Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens mit Körperinstrumenten, Schlagwerk oder selbstgebastelten Instrumenten. Im Bewegen und Tanzen finden sie ihren persönlichen Ausdruck und können auf Musik mit ihrem ganzen Körper reagieren. So erfahren sie erste musikalische Formen und Strukturen, Rhythmus und Melodie. Der Umgang mit Musik und Bewegung fördert das Selbstvertrauen. Ebenso können in der Gruppe wichtige soziale Fähigkeiten wie Selbständigkeit und Anpassung, Toleranz und Fairness erworben werden. Die Musikalische Früherziehung ist ein Angebot für den Vollzeit KG. Es ist ein Jahreskurs; er findet jeweils mit einer Lektion am Freitag Nachmittag statt. 1./2. Klasse Grundausbildung Grundkurs mit Xylophon oder Blockflöte In der Grundausbildung werden die Grundlagen der Musik kennen gelernt und mit dem gewählten Instrument (Xylophon / Flöte) angewendet. Notennamen, Notenwerte, Rhythmussprache bilden das Zentrum dieses zweijährigen Kurses. Es ist eine gründliche und solide Vorbildung, die jedem Kind den Weg zum Instrumentalspiel erleichtert. Die Grundausbildung entscheidet weit mehr als Talent und Eignung über einen späteren Erfolg oder Misserfolg im Instrumentalunterricht. Eine Grundausbildung ist nicht dazu da, ein Instrument zu erlernen, sondern um alle wichtigen Grundkenntnisse zu erlangen. Deshalb empfehlen wir unbedingt jedem Kind, die Grundausbildung zu besuchen, damit es später ein Instrument erlernen kann, wenn es möchte. Die musikalische Grundausbildung ist über zwei Jahre (1./2. Kl.) aufgebaut. Die Eltern werden im April oder Mai zu einer Schnupperlektion eingeladen.

Weiterführender Unterricht ab der 3. Klasse Gesang Klassisch, Jazz-Rock-Pop Blechblasinstrumente Trompete, Waldhorn, Posaune, Euphonium, Tuba Holzblasinstrumente Sopran-, Alt-, Tenor-, Querflöte, Panflöte*, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott Schlaginstrumente Schlagzeug, Konzert-Xylophon, Vibraphon, Kesselpauken Streichinstrumente Violine, Viola, Cello, Kontrabass* Tasteninstrumente Akkordeon, Schwyzerörgeli, Klavier, Kirchenorgel, Zupfinstrumente Akustische Gitarre, Mandoline*, Harfe*, Hackbrett*, E-Gitarre, E-Bass* Chor Kinderchor 3. 6. Klasse Gesangs-Ensemble ab 7. Klasse *Unterricht in anderen Gemeinden wöchentliche Probe à 45 Minuten Ensembles Das Musizieren in einem der attraktiven Ensembles ist eine ideale Bereicherung des Einzelunterrichtes und ab dem 2. Unterrichtsjahr möglich. Wir empfehlen die Mitwirkung sehr. Beginners-Band, Jungmusik, Streich-Ensemble (ad hoc) Das Mitwirken im Chor und in den Ensembles ist kostenlos. Für die Kosten der Musiklager wird ein angemessener Beitrag in Rechnung gestellt.

Schulgeld Schuljahr 2019 / 2020 Grundausbildung (Jahrestarife) Kindergarten Musikalische Früherziehung Fr. 340. 1./2. Klasse Grundausbildung mit Xylophon Fr. 380. 1./2. Klasse Grundausbildung mit Blockflöte Fr. 380. Gesangs- und Instrumentalunterricht (Jahrestarife) 30 Min. Einzelunterricht Fr. 780. 45 Min. Einzelunterricht Fr. 1170. 30 Min. 2er- Gruppe Fr. 410. 45 Min. 2er-Gruppe Fr. 615. 30 Min. 3er-Gruppe* Fr. 360. 45 Min. 3er-Gruppe* Fr. 540. *nur Gesang Angebot für Erwachsene (Jahrestarife) 30 Min. Einzelunterricht Fr. 2100. 45 Min. Einzelunterricht Fr. 3100. 30 Min. Einzelunterricht 14-täglich Fr. 1050. 45 Min. Einzelunterricht 14-täglich Fr. 1550.

Abonnement (für Erwachsene) 5 Lektionen à 30 Min. Fr. 290. 5 Lektionen à 45 Min. Fr. 435. 10 Lektionen à 30 Min. Fr. 580. 10 Lektionen à 45 Min. Fr. 870. Familienrabatt 1. Kind keine Ermässigung 2. Kind 5% auf die Unterichtskosten beider Kinder (ohne Instrumenten-Miete) ab 3. Kind 10% auf die Unterichtskosten aller Kinder (ohne Instrumenten-Miete) Ensembles und Kinderchor Für Musikschüler ist die Mitwirkung in Ensembles gratis. Rechnungstellung Die Rechnungsstellung für das Schulgeld erfolgt zweimal pro Schuljahr und zwar im Oktober und im März.

Allgemeine Informationen und Bestimmungen Leitung: Emil Wallimann 041 624 98 90 musikschule@schule-ennetbuergen.ch Wir - sind eine Abteilung der Volksschule Ennetbürgen - unterrichten rund 220 Kinder, Jugendliche und Erwachsene - haben gegenwärtig 23 Lehrpersonen angestellt Unsere Lehrpersonen - sind hauptsächlich diplomierte Berufsmusiker /innen - konzertieren zum Teil in Orchestern, Bands oder als Solisten - gestalten das Musikleben in Nidwalden aktiv mit Unsere Ziele - Freude am Musizieren vermitteln - fundierten Musikunterricht in verschiedenen Stilrichtungen erteilen - Laienmusizieren fördern (Nachwuchs für die Dorfvereine) - den Anschluss an eine musikalische Berufsausbildung gewährleisten - Werte wie Geduld, Ausdauer, ästhetisches Empfinden und soziales Verhalten fördern Voraussetzung für den Musikunterricht - Interesse! - Zeit und Ruhe zum regelmässigen Spielen und Üben Unser Angebot Der Besuch der Musikschule steht Kindern und Jugendlichen aus Ennetbürgen ab Vollzeitkindergarten (gemäss Unterrichtsangebot) bis zum 20. Altersjahr sowie für in Erstausbildung Stehende bis zum 25. Altersjahr offen. Die Musikschule steht bei der Übernahme der effektiven Kosten gemäss Tarifordnung auch auswärts wohnhaften Schülerinnen und Schülern offen. Die Musikschule führt auch eine Erwachsenenabteilung. Vorzeitiger Eintritt Für Kinder, die sich für ein Instrument früher als angeboten anmelden möchten, ist ein Gesuch an die Musikschulleitung zu richten. Vorzeitiger Austritt In begründeten Fällen ist ein vorzeitiger Austritt per 31. Januar möglich. Dieser muss dem Musikschulleiter bis spätestens am 15. Dezember schriftlich gemeldet werden. Ausschluss aus der Musikschule Eine Schülerin oder ein Schüler kann in folgenden Fällen aus der Musikschule ausgeschlossen werden: a) schlechtes Betragen während des Unterrichts b) nach mehr als zwei unentschuldigten Absenzen c) mangelndem Fleiss über eine längere Zeitspanne d) Nichteinhalten der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Musikschule Schulgeld Rückvergütung Eine Rückvergütung erfolgt bei einer Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen, Wegzug aus Ennetbürgen oder wenn die Anzahl der pro Schuljahr erteilten Lektionen weniger als 32 beträgt. Die Rückzahlung entfällt bei - unentschuldigter Absenz der Schüler/in - Krankheit und Unfall der Schüler/in ohne Arztzeugnis Pro Lektion Differenz zu 32 erteilten Lektionen wird 1/32 der Jahrespauschale rückvergütet. Finanzielle Unterstützung Die Res und Lilly Lussi-Stiftung unterstützt Familien bei finanziellen Engpässen. Das Antragsformular kann von der Homepage der Schule Ennetbürgen / Musikschule heruntergeladen oder beim Musikschulleiter bezogen werden. Unterrichtsbeginn In der 1. Schulwoche findet die Stundenplaneinteilung und Musiklehrerweiterbildung statt. Der offizielle Musikunterricht beginnt in der 2. Schulwoche. Es ist jedoch den Lehrpersonen offen gestellt, mit dem Unterricht bereits in der 1. Schulwoche zu beginnen. An- und Abmeldung An- und Abmeldeschluss: 31. Mai Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Erfolgt keine Abmeldung, wird der Musikunterricht automatisch um ein Jahr verlängert.

Instrumente/Musikalien Die Musikschule vermietet keine Instrumente. Die Musikgesellschaft Ennetbürgen stellt gegen eine Leihgebühr einzelne Blasinstrumente zur Verfügung. Das Bestellformular kann vom Musikschulleiter bezogen werden und liegt jeweils am Parcours auf. Für die Ensembles und den Chorgesang übernimmt die Musikschule die Kosten des Noten materials. Die für das Ensemblespiel erforderlichen Spezialinstrumente (Orff-Instrumente, Schlagzeug, Bassklarinette, Baritonsaxophon etc.) werden unentgeltlich ausgeliehen. Theoretische Fächer Werden neben dem Instrumental- und Vokalunterricht Kurse in Musiktheorie und Gehörbildung durchgeführt, so können die Musikschüler/innen zu deren Besuch verpflichtet werden. Der zusätzliche Unterricht ist unentgeltlich. Dauer der Lektion Gesangs- und Instrumentalschüler/innen erhalten in der Regel Einzel- oder Kleingruppenunterricht. Alle anderen Fächer werden in Gruppen unterrichtet. Über die Einteilung von Gruppen im Instrumentalunterricht entscheidet die Musikschulleitung. Die Instrumentalschüler/innen erhalten als Anfänger wöchentlich 30 Minuten Einzelunterricht. Die Unterrichtszeit im Einzelunterricht beschränkt sich während der Primarschule auf 30 Minuten pro Lektion. Ausnahmen können von der Musikschulleitung bewilligt werden. Ab der 7. Klasse kann die Lektionsdauer auf 45 Minuten erhöht werden. Der Unterricht findet wöchentlich statt. 14-täglicher Unterricht ist möglich für Lehrlinge, Studierende, Erwachsene oder in einem zweiten Unterrichtsfach. Anderer Unterrichtsort Schülerinnen und Schüler, die von der Musikschulleitung an eine andere Musikschule geschickt werden, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Schülerinnen und Schüler der Musikschule Ennetbürgen. Allfällige Transportkosten gehen zu Lasten der Eltern. Mehrere Fächer Ein Kind darf maximal zwei Fächer belegen. Für das zweite Instrument / Fach gibt es keinen Familienrabatt. Wer ein drittes Instrument / Fach belegen will, bezahlt dafür die effektiven Kosten (siehe Erwachsenen-Tarife) Absenzen Regelung Die Musikschule - geht mit den finanziellen Ressourcen haushälterisch um - fördert die Ersthaftigkeit des Musizierens - lässt möglichst wenig Lektionen ausfallen - hält den Unterricht wenn immer möglich ab Die Schülerinnen und Schüler - sind zum Besuch der Lektion verpflichtet - lassen möglichst nur in begründeten und nachvollziehbaren Fällen die Lektion ausfallen - melden die Absenz der Lehrperson direkt, persönlich und wenn möglich bis spätestens am Abend vorher - tauschen eigeninitiativ Lektionen wenn möglich klassenintern ab gemäss Schülerliste und Stundenplan der Musiklehrperson - sind angehalten, von der durch die Lehrperson angebotenen Nachholmöglichkeiten und Alternativprogrammen Gebrauch zu machen Die Lehrpersonen - orientieren ihre Schüler/innen bei unumgänglichem Ausfall oder Verschiebung der Lektion möglichst frühzeitig - vereinbaren bei Verschiebung der Lektion möglichst bald eine Nachhollektion - informieren ihre Schüler/innen über den möglichen Abtausch von Lektionen gemäss ihrem Stundenplan und ihrer Klassenliste - bieten bei Beeinträchtigung der Schüler/innen infolge Unfall nach Möglichkeit ein alternatives Programm an - fragen bei unentschuldigten Absenzen bei ihren Schüler/innen nach Nachholpflicht In folgenden Fällen besteht für die Musiklehrpersonen keine Nachholpflicht: - öffentliche Feiertag - Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Militär- oder Zivilschutz der Lehrperson - Abwesenheit der Schüler/innen infolge Krankheit oder Unfall - unentschuldigte Absenz der Schüler/innen - Schullager und weitere den Musikunterricht tangierende schulische Anlässe - schulinterne Konferenzen