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Transkript:

Amtliche Mitteilung 17/2012 Zweite Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln vom 24. August 2012 Herausgegeben am 04. September 2012

Zweite Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln Vom 24. August 2012 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Lande Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW S. 474), zuletzt geändert durch

Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV. NRW. S. 90), hat die Fachhochschule Köln die folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Masterprüfungsordnung für den Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln vom 10. Dezember 2007 (Amtliche Mitteilung 50/2007), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilung 44/2008) wird wie folgt geändert. 1. In 3 Abs. 1 werden das Wort Zulassungsvoraussetzungen durch das Wort Zulassungsvoraussetzung und das Wort sind durch das Wort ist ersetzt. 2. In 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte und das Bestehen einer Zulassungsprüfung gestrichen. 3. In 3 erhält Absatz 3 den folgenden Wortlaut: (3) Sofern für den Studiengang Zulassungsbeschränkungen bestehen, erfolgt die Auswahl unter den geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern nach der Note des Abschlusses des Erststudiums und dem Ergebnis einer Eignungsfeststellungsprüfung. Dabei werden für die Ermittlung des Rangfolgeplatzes die Note des Abschlusses des Erststudiums mit 51% und die des Ergebnisses der Einstufungsprüfung mit 49% gewichtet. Die Eignungsfeststellungsprüfung umfasst je eine 90minütige Klausur in den zwei Bereichen Recht und Beratung. Die Klausur im Bereich Recht umfasst das Sozial- und Jugendrecht. Die Klausur im Bereich Psychologie überprüft Grundlagenkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und der Psychopathologie. Die Klausuren werden von den Lehrenden des Masterstudiengangs der Fächer Recht, Psychologie oder Sozialmedizin gestellt und entsprechend 11 benotet. 4. In 3 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort schriftlich gestrichen und durch die Worte über das von der Hochschule zur Verfügung gestellte Online-Portal ersetzt. In Satz 2 wird der Wortlaut Dem Antrag sind beizufügen: durch den Wortlaut Zusätzlich zur Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen fristgerecht schriftlich einzureichen: ersetzt und in der Aufzählung die Nr. 4 gestrichen. 5. Hinter 3 Abs. 7 wird der folgende Absatz 8 neu eingefügt: (8) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Master- oder eine sonstige gleichwertige Abschlussprüfung im Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch in diesem Studiengang verloren hat. Die Einschreibung ist ebenfalls zu versagen, wenn die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem anderen verwandten oder vergleichbaren Studiengang des Sozialwesens oder der Rechtswissenschaften eine vergleichbare Prüfung, die einer vorgeschriebenen Prüfung in diesem Studiengang entspricht, endgültig nicht bestanden oder den Prüfungsanspruch hierin verloren hat. 6. In 6 Abs. 2 wird in der Aufzählung in der Nr. 2 das Wort einem durch das Wort zwei ersetzt, die Nr. 3 erhält den Wortlaut einem Mitglied aus dem Kreis der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; und die bisherige Nr. 3 wird zu Nr. 4. 7. In 11 erhält Absatz 1 den folgenden Wortlaut: (1) Prüfungsleistungen sind durch Noten differenziert zu beurteilen oder in unbenoteten Modulen als bestanden bzw. nicht bestanden zu bewerten. Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer festgelegt. Die Bewertung und Begründung ist auf Anforderung des Prüfungsausschusses schriftlich zu

begründen. Sofern im Modulhandbuch aufgeführt, kann die Prüfungsleistung nur aufgrund der persönlichen Anwesenheit der Studierenden während der Kontaktzeiten des Moduls erbracht werden, wenn es das spezifische Lernziel des Moduls erfordert (M4, M5, 9, M10, M 15). 8. In 11 Abs. 2 werden hinter dem Wort Studiengangs die Worte mit Ausnahme der unbenoteten Modulprüfungen eingefügt. 9. In 11 Abs. 6 Satz 1 werden hinter dem Wort ausreichend die Worte benotet oder mit bestanden eingefügt. 10. In 12 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte mindestens mit ausreichend gestrichen. 11. In 24 Abs. 1 wird hinter der Aufzählung zu b) unter dem neuen Buchstaben c) der Wortlaut des bisherigen Absatzes 4) und hinter der Aufzählung zu c) dann eingefügt: d) Studierende ab dem Aufnahmejahrgang Wintersemester 2012/13 müssen die folgenden Modulprüfungen ablegen: M 1: Rechtsverwirklichung und Zivilrecht M 2: Ausg. Gebiete des Sozialrechts M 3: Ausg. Gebiete der Sozial- und Entwicklungspsychologie M 4: Person und Rolle im beruflichen Feld Berufsbezogenes Gruppendynamische Training M 5: Beratung und Mediation M 6: Ethik und Recht der Beratung M 7: Ausg. Rechtsgebiete des Zivilrechts M 8: Gest. Erleben und Verhalten (unter rechtlichen Aspekten) M 9: Strukturen und Prozesse in Teamarbeit und Organisationen M 10: Beratung und Mediation M 11: Sozialpolitik M 12: Wahlpflichtmodul Zivil- und Sozialrecht M 12.1: Beratung zur Arbeitsförderung M 12.2.1: Beratung bei Arbeitslosigkeit und Migration M 12.2.2: Beratung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung M 12.2.3: Beratung bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz M 13: Integratives Fall- und Supervisionsseminar M 14: Prof. Formen der Informationsdarstellung und Kommunikation M 15: Beratung und Mediation M 16: Integrative Projektseminare M 17: Masterseminar M 18: Europäisches Kooperationsseminar M 19: Masterthesis Kolloquium M 20: Studienbegleitender Praxisteil Gesamt ECTS Studiengang 5 cps 9 cps 8 cps 2 cps 5 cps 2 12 cps 120 cps Der bisherige Absatz 4 wird gestrichen.

12. In 24 Abs. 2 werden in Satz 1 hinter dem Wort Teilmodulen die Worte eines aus, in welchem die Prüfungsleistung zu erbringen ist eingefügt und Satz 2 gestrichen. 13. In 24 Abs. 3 wird der Wortlaut des bisherigen Satzes 2 gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: Die Prüfungsleistung umfasst die Dokumentation von Fällen aus dem Bereich der Beratung, Mediation oder Vertretung und eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Praxistätigkeit. 14. Anlage 1 wird wie folgt ergänzt: a) In der Aufzählung 2.1 wird vor dem letzten Absatz eingefügt: Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2012/13 aufgenommen haben, gilt: M 1: Rechtsverwirklichung und Zivilrecht M 2: Ausg. Gebiete des Sozialrechts M 3: Ausg. Gebiete der Sozial- und Entwicklungspsychologie M 4: Person und Rolle im beruflichen Feld Berufsbezogenes Gruppendynamische Training M 5: Beratung und Mediation M 20: Studienbegleitender Praxisteil 5 cps 9 cps b) In der Aufzählung 2.2 wird vor dem letzten Absatz eingefügt: Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2012/13 aufgenommen haben, gilt: M 6: Ethik und Recht der Beratung M 7: Ausg. Rechtsgebiete des Zivilrechts M 8: Gest. Erleben und Verhalten (unter rechtlichen Aspekten) M 9: Strukturen und Prozesse in Teamarbeit und Organisationen M 10: Beratung und Mediation M 11: Sozialpolitik M 20: Studienbegleitender Praxisteil c) In der Aufzählung 2.3 wird vor dem letzten Absatz eingefügt: Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2012/13 aufgenommen haben, gilt: M 12: Wahlpflichtmodul Zivil- und Sozialrecht M 12.1: Beratung zur Arbeitsförderung M 12.2.1: Beratung bei Arbeitslosigkeit und Migration M 12.2.2: Beratung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung M 12.2.3: Beratung bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz M 13: Integratives Fall- und Supervisionsseminar M 14: Prof. Formen der Informationsdarstellung und Kommunikation 8 cps 2 cps

M 15: Beratung und Mediation M 16: Integrative Projektseminare M 17: Masterseminar 5 cps d) In der Aufzählung 2.4 wird vor dem letzten Absatz eingefügt: Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2012/13 aufgenommen haben, gilt: M 18: Europäisches Kooperationsseminar M 19: Masterthesis M 19: Kolloquium 2 15. Am Ende der Anlage 2 wird eingefügt:

Studienplan für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 12/13 aufgenommen haben: 1. SEM. LVS: 20 ECTS: 31 WL: 930 M 1 Rechtsverwirklichung und Zivilrecht LVS: 4, ECTS: 5, WL: 150 (Klausur) M 2 Ausgewählte Gebiete des Sozialrechts LVS: 6, ECTS: 9, WL: 270 (Klausur, Hausarbeit) M 3 Ausgewählte Gebiete der Sozial- und Entwicklungspsychologie LVS: 2, ECTS: 3, WL: 90 (Referate, Hausarbeit, Präsentation) M 4 Person und Rolle im beruflichen Feld Berufsbezogenes Gruppendynamisches Training LVS: 4, ECTS: 4, WL:120 (Referat, Hausarbeit, Präsenta- 2. SEM. LVS: 22 ECTS: 30 WL: 900 M 6 Ethik und Recht der Beratung LVS: 4, ECTS: 4, WL: 120 (Hausarbeit) M 7 Ausgewählte Rechtsgebiete des Zivilrechts LVS: 6, ECTS: 6, WL: 180 (Klausur, Hausarbeit) M 8 Gestörtes Erleben und Verhalten unter rechtlichen Aspekten LVS: 2 ECTS: 3 WL: 90 (Klausur, Hausarbeit, Präsentation) tion M 9 Strukturen und Prozesse in Teamarbeit und Organisationen LVS: 4 ECTS: 4 WL: 120 (Referat, Hausarbeit, Präsentation) M 5 Beratung und Mediation Theoretische Modelle LVS: 4, ECTS: 4, WL: 120 (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) M 10 Beratung und Mediation Praktische Übungen LVS: 4, ECTS: 4, WL: 120 (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) M11 Sozialpolitik LVS: 2, ECTS: 3, WL: 90 (Klausur, Präsentation) Modul 20 Studienbegleitender Praxisteil LVS: 0, ECTS: 6, WL: 180 (Fallberichte aus der Praxis) Modul 20 Studienbegleitender Praxisteil LVS: 0, ECTS: 6, WL: 180 (Fallberichte aus der Praxis) 3. SEM. LVS: 21 ECTS: 29 WL: 870 M 12 Wahlmodul Zivilund Sozialrecht LVS: 6, ECTS: 8, WL: 240 (Referat, Hausarbeit, Präsentation,) M 13 Integrative Fallbearbeitung LVS: 4 ECTS: 6 WL: 180 (Referat, Hausarbeit, Fallberichte) M 14 Prof. Formen der Informationsdarstellung und Kommunikation LVS: 2 ECTS: 3 WL: 90 (Klausur, Referat, Hausarbeit, Fallberichte M 15 Beratung und Mediation Anwendungsfehler LVS: 4 ECTS: 4 WL: 120 (Referat, Hausarbeit, Präsentation) M 16 Integrative Projektseminare LVS:4, ECTS: 5, WL 150 (Hausarbeiten, Präsentationen) M 17 Masterseminar LVS: 3, ECTS: 3, WL: 90 (Referate, Hausarbeit, Exposé)

4. SEM. LVS: 6 ECTS: 30 WL: 900 M 18 Europäisches Kooperationsseminar LVS: 3, ECTS: 4; WL: 120 (Referate, Hausarbeit, Projektarbeit) M 19 Mastertesis LVS: 0, ECTS: 23, WL: 690 Kolloquium LVS: 0, ECTS: 3, WL: 90

Artikel II Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2012 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium im Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht aufnehmen. Sie wird in den amtlichen Mitteilungen der Fachhochschule Köln veröffentlicht. Ausgefertigt und genehmigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften vom 19. Januar 2012 und nach rechtlicher Überprüfung durch das Präsidium vom 16. Mai 2012. Köln, den 24. August 2012 Der Präsident der Fachhochschule Köln (Prof. Dr. phil. J. Metzner)