Studienjahr 2018/19 ausgegeben am 17. April Stück Verleihung der Verdienstmedaille an Herrn em. o.univ.-prof Alexander Jenner.

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Transkript:

Mitteilungsblatt Studienjahr 2018/19 ausgegeben am 17. April 2019 14. Stück Verleihungen 157. Verleihung der Verdienstmedaille an Herrn em. o.univ.-prof Alexander Jenner. Kundmachungen 158. Kundmachung für die Wahl der in 25 Abs 4 Z 1 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen in den Senat. 159. Kundmachung für die Wahl der in 25 Abs 4 Z 2 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat. 160. Kundmachung für die Wahl der in 25 Abs 4 Z 3 UG genannten VertreterInnen der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat. 161. Kundmachung der Auflage des Verzeichnisses der Wahlberechtigten für die Wahl der Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft sowie der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft 2019 an der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 162. Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. 163. Zusammensetzung des Senats. 164. Auflassung des Universitätslehrgangs Historische Musikpraxis. 165. Auflassung des Universitätslehrgangs Kompositionspädagogik.

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-2 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Offene Stellen 166. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Flöte am Franz Schubert Institut für Blas- und Schlaginstrumente in der Musikpädagogik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 167. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Lied und Oratorium am Institut für Gesang und Musiktheater der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. 168. Ausschreibung der Stelle einer Webredakteurin/eines Webredakteurs in der Organisationseinheit Kommunikation und Print der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Berufungskommissionen 169. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan und Mitteilung bezüglich GutachterInnen im Berufungsverfahren für Bildungswissenschaften. 170. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Dirigieren. 171. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan und Bestellung von GutachterInnen im Berufungsverfahren für Klarinette. 172. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan und Mitteilung bezüglich GutachterInnen im Berufungsverfahren für Viola.

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-3 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Verleihungen 157. Verleihung der Verdienstmedaille an Herrn em. o.univ.-prof Alexander Jenner. Der Senat hat in seiner Sitzung am 14.11.2018 beschlossen, Herrn em. o.univ.-prof. Alexander Jenner gemäß 6 Abs 2, Satzungsteil Akademische Ehrungen, eine Verdienstmedaille für besondere Verdienste um die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu verleihen. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl Kundmachungen 158. Kundmachung für die Wahl der in 25 Abs 4 Z 1 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen in den Senat. Wahltag: Mittwoch, 12.6.2019 Wahlort: Raum L 0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien Wahlzeit: 10:00-17:00 Uhr Zu wählen sind: 9 Mitglieder Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Aktiv und passiv Wahlberechtigte: Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in 25 Abs 4 Z 1 UG genannten Personengruppe angehören mit Einschluss der im 25 Abs 4 Z 1 UG genannten LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst. Gem. 20 Abs 2 UG sind Mitglieder des Rektorats vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Stichtag der Wahlberechtigung: Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 17.4.2019 WählerInnenverzeichnis: a) Das Verzeichnis liegt im Büro des Senats vom 23.4.-30.4.2019 während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Mi, Fr von 11:00-13:00 Uhr sowie Do von 13:00-15:00 Uhr) in Raum L 0133, Antonvon-Webern-Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf und wird auf der Website des Senats unter www.mdw.ac.at/senat veröffentlicht. b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Thomas Kreuzberger bis spätestens 30.4.2019 schriftlich einzubringen: im Sekretariat des Instituts für Musikleitung (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, S 0202, Tel.: 01/71155-3201), per E-Mail (kreuzberger@mdw.ac.at) oder durch persönliche Übergabe an den Vorsitzenden nach Terminvereinbarung via E-Mail. Verspätet eingelangte Einsprüche

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-4 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at bleiben unberücksichtigt. Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 3.5.2019 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig. c) Allfällige Ergänzungsanträge des WählerInnenverzeichnisses bei Änderung der Personengruppenzugehörigkeit zwischen Stichtag und Wahltag sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Thomas Kreuzberger bis spätestens 7.6.2019 schriftlich einzubringen: im Sekretariat des Instituts für Musikleitung (1030 Wien, Anton-von-Webern- Platz 1, S 0202, Tel.: 01/71155-3201), per E-Mail (kreuzberger@mdw.ac.at) oder durch persönliche Übergabe an den Vorsitzenden nach Terminvereinbarung via E-Mail. Verspätet eingelangte Ergänzungsanträge bleiben unberücksichtigt. Über diese Ergänzungsanträge hat die Wahlkommission unverzüglich, spätestens jedoch am Wahltag vor Beginn der Wahlhandlung zu entscheiden. Die Entscheidung ist endgültig. Die/der Vorsitzende der Wahlkommission hat die Antragstellerin/den Antragsteller sowie die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Wahlkommission jener Personengruppe, der die Antragstellerin/der Antragsteller bisher angehörte, unverzüglich von dieser Entscheidung zu verständigen. Wahlvorschläge: a) Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Thomas Kreuzberger bis spätestens 24.4.2019 schriftlich einlangen: im Sekretariat des Institutes für Musikleitung (1030 Wien, Anton-von- Webern-Platz 1, S 0202, Tel.: 01/71155-3201), in PDF-Format per E-Mail (kreuzberger@mdw.ac.at) oder durch persönliche Übergabe an den Vorsitzenden nach Terminvereinbarung via E-Mail. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. b) Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten, also mindestens 18 Personen, und hat eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. Im Wahlvorschlag sind mindestens 50 vh Frauen an wählbarer Stelle zu reihen. Das gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein. c) Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen. Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge: Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 22.5.2019 auf der Website des Senats unter www.mdw.ac.at/senat veröffentlicht und können nach Terminvereinbarung mit dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Thomas Kreuzberger via E-Mail (kreuzberger@mdw.ac.at) im Sekretariat des Instituts für Musikleitung (1030 Wien, Anton-von- Webern-Platz 1, S 0202, Tel. 01/71155-3201) eingesehen werden. Stimmabgabe: Die Wahl ist schriftlich und geheim. Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden. Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen. Fristen und Termine für die Briefwahl: a) Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit, mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist schriftlich unter Angabe der gewünschten Zustelladresse entweder per E-Mail im Büro des Senats (senat@mdw.ac.at) oder persönlich am jeweiligen Institut, dem der/die Wahlberechtigte zugeordnet ist, zu beantragen. Es werden dort Sammelanträge für die Briefwahl aufliegen.

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-5 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at b) Den BriefwählerInnen wird ab dem 29.5.2019 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag seitens des Büros des Senats ausgefolgt (Mo, Di, Mi, Fr von 11:00-13:00 sowie Do von 13:00-15:00 Uhr) oder per Post zugestellt. c) Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 12.6.2019 um 10:00 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Thomas Kreuzberger im Sekretariat des Institutes für Musikleitung (1030 Wien, Anton-von-Webern- Platz 1, S 0202) eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben. Der Vorsitzende der Wahlkommission: T. Kreuzberger 159. Kundmachung für die Wahl der in 25 Abs 4 Z 2 UG genannten VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb in den Senat. Wahltag: Mittwoch, 12.6.2019 Wahlort: Raum L 0123, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien Wahlzeit: 10:00-17:00 Uhr Zu wählen sind: 4 Mitglieder Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Aktiv und passiv Wahlberechtigte: Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in 25 Abs 4 Z 2 UG genannten Personengruppe angehören mit Ausnahme der im 25 Abs 4 Z 1 UG genannten LeiterInnen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst. Gem. 20 Abs 2 UG sind Mitglieder des Rektorats vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Stichtag der Wahlberechtigung: Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 17.4.2019 WählerInnenverzeichnis: a) Das Verzeichnis wird auf der Website des Senats unter www.mdw.ac.at/senat veröffentlicht und liegt im Büro des Senats vom 23.4.-30.4.2019 während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Mi, Fr von 11:00-13:00 Uhr sowie Do von 13:00-15:00 Uhr) in Raum L 0133, Anton-von-Webern- Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf. b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.univ.-prof. MMag.Dr. Michael Stephanides bis spätestens 30.4.2019 schriftlich einzubringen: per E-Mail (stephanides@mdw.ac.at) oder Hinterlegung durch die Schulwarte (Tel.:01/71155-6250) in das Hauspostfach des Vorsitzenden in der Lothringerstraße 18, 2. Stock, 1030 Wien oder durch persönliche Übergabe an den Vorsitzenden nach Terminvereinbarung via E-Mail. Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt.

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-6 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 3.5.2019 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig. c) Allfällige Ergänzungsanträge des WählerInnenverzeichnisses bei Änderung der Personengruppenzugehörigkeit zwischen Stichtag und Wahltag sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.univ.-prof. MMag. Dr. Michael Stephanides bis spätestens 7.6.2019 schriftlich einzubringen: per E-Mail (stephanides@mdw.ac.at) oder Hinterlegung durch die Schulwarte (Tel.: 01/71155-6250) in das Hauspostfach des Vorsitzenden in der Lothringerstraße 18, 2. Stock, 1030 Wien oder durch persönliche Übergabe an den Vorsitzenden nach Terminvereinbarung via E-Mail. Verspätet eingelangte Ergänzungsanträge bleiben unberücksichtigt. Über diese Ergänzungsanträge hat die Wahlkommission unverzüglich, spätestens jedoch am Wahltag vor Beginn der Wahlhandlung zu entscheiden. Die Entscheidung ist endgültig. Die/der Vorsitzende der Wahlkommission hat die Antragstellerin/den Antragsteller sowie die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Wahlkommission jener Personengruppe, der die Antragstellerin/der Antragsteller bisher angehörte, unverzüglich von dieser Entscheidung zu verständigen. Wahlvorschläge: a) Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.univ.-prof. MMag. Dr. Michael Stephanides bis spätestens 24.4.2019 schriftlich einlangen: im PDF-Format per E-Mail (stephanides@mdw.ac.at) oder Hinterlegung durch die Schulwarte (Tel.: 01/71155-6250) in das Hauspostfach des Vorsitzenden in der Lothringerstraße 18, 2.Stock, 1030 Wien oder durch persönliche Übergabe an den Vorsitzenden nach Terminvereinbarung via E-Mail. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. b) Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten, also mindestens 8 Personen und hat eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. Im Wahlvorschlag sind mindestens 50 vh Frauen an wählbarer Stelle zu reihen. Dies gilt auch für die Ersatzmitglieder. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten WahlwerberInnen beigefügt sein. c) Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen. Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge: Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 22.5.2019 auf der Website des Senats unter www.mdw.ac.at/senat veröffentlicht und können nach Terminvereinbarung mit dem Vorsitzenden via E-Mail (stephanides@mdw.ac.at) im Unterrichtsraum A 0208 in der Lothringerstraße 18, 2.Stock, 1030 Wien eingesehen werden. Stimmabgabe: Die Wahl ist schriftlich und geheim. Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden. Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen. Fristen und Termine für die Briefwahl: a) Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit, mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist schriftlich unter Angabe der gewünschten Zustelladresse entweder per E-Mail im Büro des Senats (senat@mdw.ac.at) oder persönlich am jeweiligen Institut, dem der/die Wahlberechtigte zugeordnet ist, zu beantragen. Es werden dort Sammelanträge für die Briefwahl aufliegen.

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-7 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at b) Den BriefwählerInnen wird ab dem 29.5.2019 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag seitens des Büros des Senats (Mo, Di, Mi, Fr von 11:00-13:00 Uhr sowie Do von 13:00-15:00 Uhr) ausgefolgt oder per Post zugestellt. c) Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 12.6.2019 um 10:00 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission, ao.univ.-prof. MMag. Dr. Michael Stephanides im Hauspostfach des Vorsitzenden in der Lothringerstraße 18, 2. Stock, 1030 Wien eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben. Der Vorsitzende der Wahlkommission: M. Stephanides 160. Kundmachung für die Wahl der in 25 Abs 4 Z 3 UG genannten VertreterInnen der Personengruppe des Allgemeinen Universitätspersonals in den Senat. Wahltag: Mittwoch, 12.6.2019 Wahlort: Zi A 0101, Anton -von-webern-platz 1, 1030 Wien Wahlzeit: 10:00-14:00 Uhr Zu wählen ist: 1 Mitglied Ersatzmitglieder sind jene WahlwerberInnen, die den gewählten Mitgliedern nach der Reihe ihrer Nennung folgen. Aktiv und passiv Wahlberechtigte: Das aktive und passive Wahlrecht steht allen Personen zu, die am Stichtag und am Wahltag der in 25 Abs 4 Z 3 UG genannten Personengruppe angehören. Gem. 20 Abs 2 UG sind Mitglieder des Rektorats vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Stichtag der Wahlberechtigung: Als der für das aktive und passive Wahlrecht maßgebliche Stichtag wird der Tag der Ausschreibung der Wahlen im Mitteilungsblatt festgesetzt: 17.4.2019 WählerInnenverzeichnis: a) Das Verzeichnis wird auf der Website des Senats unter www.mdw.ac.at/senat veröffentlicht und liegt im Büro des Senats vom 23.4.-30.4.2019 während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Mi, Fr von 11:00-13:00 Uhr sowie Do von 13:00-15:00 Uhr) in Raum L 0133, Anton-von-Webern- Platz 1, 1030 Wien, zur Einsicht auf. b) Allfällige Einsprüche gegen das Verzeichnis sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS bis spätestens 30.4.2019 schriftlich (1030 Wien, Anton-von- Webern-Platz 1, B 0131, strassl@mdw.ac.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Über diese Einsprüche hat die zuständige Wahlkommission längstens bis 3.5.2019 zu entscheiden. Die Entscheidung der Wahlkommission ist endgültig. c) Allfällige Ergänzungsanträge des WählerInnenverzeichnisses bei Änderung der Personengruppenzugehörigkeit zwischen Stichtag und Wahltag sind beim Vorsitzenden der Wahlkommission, DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS bis spätestens 7.6.2019 schriftlich (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, B 0131, strassl@mdw.ac.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Ergänzungsanträge bleiben unberücksichtigt. Über diese Ergänzungsanträge hat die

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-8 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Wahlkommission unverzüglich, spätestens jedoch am Wahltag vor Beginn der Wahlhandlung zu entscheiden. Die Entscheidung ist endgültig. Der Vorsitzende der Wahlkommission hat die Antragstellerin/den Antragsteller sowie die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Wahlkommission jener Personengruppe, der die Antragstellerin/der Antragsteller bisher angehörte, unverzüglich von dieser Entscheidung zu verständigen. Wahlvorschläge: a) Jede(r) Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Wahlvorschläge müssen beim Vorsitzenden der Wahlkommission, DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS bis spätestens 24.4.2019 schriftlich (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, B 0131, strassl@mdw.ac.at) einlangen. Verspätet eingelangte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. b) Jeder Wahlvorschlag hat mindestens doppelt so viele KandidatInnen wie zu wählende Mitglieder zu enthalten, also mindestens 2 Personen, und hat eine/n Zustellungsbevollmächtigte/n zu nennen. Im Wahlvorschlag sind mindestens 50 vh Frauen an wählbarer Stelle zu reihen. Das gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerber/innen beigefügt sein. c) Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von der Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. WahlwerberInnen, denen die Wählbarkeit fehlt (passive Wahlberechtigung) oder deren schriftliche Zustimmungserklärung fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen. Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge: Die zugelassenen Wahlvorschläge werden ab 22.5.2019 auf der Website des Senats unter www.mdw.ac.at/senat veröffentlicht und können nach Terminvereinbarung mit dem Vorsitzenden der Wahlkommission, DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS (1030 Wien, Anton-von- Webern-Platz 1, B 0131, strassl@mdw.ac.at), eingesehen werden. Stimmabgabe: Die Wahl ist schriftlich und geheim. Stimmen können gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge abgegeben werden. Als Identitätsnachweis ist gegebenenfalls ein Lichtbildausweis vorzuweisen. Fristen und Termine für die Briefwahl: a) Aktiv wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich an der persönlichen Teilnahme bei der Wahl verhindert sind, haben die Möglichkeit, mittels Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Zulassung zur Briefwahl ist per E-Mail an das Büros des Senats (senat@mdw.ac.at) oder persönlich am jeweiligen Institut, dem der/die Wahlberechtigte zugeordnet ist, zu beantragen. Es werden dort Sammelanträge für die Briefwahl aufliegen. b) Den BriefwählerInnen wird ab dem 29.5.2019 nachweislich ein amtlicher Stimmzettel samt Wahlkuvert und Briefumschlag seitens des Büros des Senats ausgefolgt (Mo, Di, Mi, Fr von 11:00-13:00 Uhr sowie Do von 13:00-15:00 Uhr) oder per Post zugestellt. c) Die Briefwahl ist gültig, wenn der Stimmzettel im verschlossenen Kuvert spätestens am 12.6.2019 um 10:00 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission, DDr. Karl-Gerhard Straßl, MAS (1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, B 0131) eingelangt ist. Zur Briefwahl Berechtigte können ihre Stimme am Wahltag auch unmittelbar bei der Wahlkommission abgeben. Der Vorsitzende der Wahlkommission: K.-G. Straßl

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-9 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at 161. Kundmachung der Auflage des Verzeichnisses der Wahlberechtigten für die Wahl der Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft sowie der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft 2019 an der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten für die Wahl der Österreichischen Hochschülerinnen und Hochschülerschaft sowie der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft 2019 an der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien liegt gem. 19 Abs 1 HSWO 2014 im Zeitraum vom 17.4.2019 bis einschließlich 23.4.2019 in den Räumen der Hochschülerschaft an der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien zu den folgenden Zeiten auf: Mittwoch, 17.4.2019 10:00-15:00 Uhr Donnerstag, 18.4.2019 10:00-15:00 Uhr Freitag, 19.4.2019 09:00-12:00 Uhr Dienstag, 23.4.2019 10:00-15:00 Uhr Vorsitzender der Wahlkommission: D. Reiners 162. Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 16.4.2019 die Änderung der Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunstund Lehrbetrieb beschlossen. 1 Abs 1 neu lautet daher wie folgt: Diese Richtlinie gilt für die Neuanstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Dies betrifft insbesondere die Stellen von Senior Lecturers, Senior Researchers und UniversitätsassistentInnen. Konsolidierte Fassung der Richtlinie siehe Anhang 1. Die Rektorin: U. Sych 163. Zusammensetzung des Senats. Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.4.2019 zur Kenntnis genommen, dass die hmdw mit Datum 3.4.2019 Jakob Schlögl als Mitglied entsendet hat. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 164. Auflassung des Universitätslehrgangs Historische Musikpraxis. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 9.4.2019 beschlossen, den Universitätslehrgang Historische Musikpraxis mit 1.10.2019 aufzulassen. Die Rektorin: U. Sych

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-10 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at 165. Auflassung des Universitätslehrgangs Kompositionspädagogik. Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 9.4.2019 beschlossen, den Universitätslehrgang Kompositionspädagogik mit 1.10.2019 aufzulassen. Die Rektorin: U. Sych Offene Stellen 166. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Flöte am Franz Schubert Institut für Blas- und Schlaginstrumente in der Musikpädagogik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Am Franz Schubert Institut für Blas- und Schlaginstrumente in der Musikpädagogik der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2020 die unbefristete Stelle gem. 98 UG zu besetzen. einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Flöte Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mindestens 5.130,20 (14 Mal). Ein allfälliges höheres Gehalt, abhängig von Qualifikation und Vorerfahrungen, ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Anstellungserfordernisse: eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung eine hervorragende künstlerische Qualifikation für das zu besetzende Fach und Erfahrungen im Weiterbildungsbereich pädagogische und didaktische Erfahrung in der Studienvorbereitung und im Ausbildungsbereich Gewünschte Qualifikationen: internationale Konzerttätigkeit die der zu besetzenden Stelle adäquate pädagogische und didaktische Eignung, die u.a. mittels einer Lehrprobe überprüft werden kann breitgefächerte Repertoirekenntnisse über alle Stilepochen Führungsqualitäten im organisatorischen Bereich Aufgaben: Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst die Vertretung des Fachs Flöte in der Entwicklung und Erschließung der Künste, die Lehre und die Betreuung der Studierenden im zentralen künstlerischen Fach in den Studienrichtungen Instrumental-(Gesangs)pädagogik, Musikerziehung/Instrumentalmusikerziehung, Musik- und Bewegungspädagogik Rhythmik und Musiktherapie sowie im Vorbereitungslehrgang und in den Lehrveranstaltungen Lehrpraxis und Didaktik, sowie die Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben. Ende der Bewerbungsfrist: 29. Mai 2019

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-11 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen. Die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten BewerberInnen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Die Rektorin: U. Sych 167. Ausschreibung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors für Lied und Oratorium am Institut für Gesang und Musiktheater der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Am Institut für Gesang und Musiktheater der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2020 die Stelle gem. 98 UG zu besetzen. einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Lied und Oratorium Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt Vertrag: unbefristetes Arbeitsverhältnis gem. Kollektivvertrag Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mindestens 5.130,20 (14 Mal). Ein allfälliges höheres Gehalt, abhängig von Qualifikation und Vorerfahrungen, ist Gegenstand von Berufungsverhandlungen. Aufnahmebedingungen: eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung bzw. eine gleich zu wertende künstlerische Eignung eine hervorragende künstlerische Qualifikation als LiedbegleiterIn (associate piano) mit ausgewiesener Unterrichtstätigkeit im Bereich Lied/Oratorium/Konzert die erforderliche pädagogische und didaktische Eignung im Ausbildungs- oder Weiterbildungsbereich und facheinschlägige außeruniversitäre Praxis, die mittels einer Lehrprobe überprüft wird Gewünschte Qualifikationen: eine herausragende internationale künstlerische Laufbahn als LiedbegleiterIn Erfahrung im strukturierten Unterricht eine qualifizierte Vertrautheit mit dem Wiener Musizierstil, um eine Weiterführung und Fortentwicklung der Tradition der Liedbegleitung gewährleisten zu können breitgefächerte Repertoirekenntnis über alle Stilepochen langjährige reiche Erfahrungen in der Interpretation des internationalen Repertoires im Lied-, Oratorien- und Konzertbereich Teamfähigkeit

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-12 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Aufgaben: Der zu übernehmende Aufgabenbereich umfasst die Vertretung des Fachs Lied und Oratorium in der Entwicklung und Erschließung der Künste und in der Lehre in den Studienrichtungen Masterstudium Lied und Oratorium sowie Vocal Performance und im postgradualen Lehrgang Lied und Oratorium am Institut für Gesang und Musiktheater, die Betreuung der Studierenden sowie die Durchführung und Mitarbeit bei künstlerischen und pädagogischen Projekten sowie die Mitarbeit an Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben. Eine Mitbetreuung von Studierenden des Fachs Vokalbegleitung am Institut für Konzertfach Klavier ist angedacht. Ende der Bewerbungsfrist: 15. Mai 2019 Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen. Die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten BewerberInnen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Die Rektorin: U. Sych 168. Ausschreibung der Stelle einer Webredakteurin/eines Webredakteurs in der Organisationseinheit Kommunikation und Print der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. In der Organisationseinheit Kommunikation und Print der mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab Juli 2019 die Stelle zu besetzen. einer Webredakteurin/eines Webredakteurs Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden Vertrag: befristet bis 31. August 2020 Mindestgehalt: 2.614,30 brutto/monat lt. Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe IVa, Grundstufe). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. 3.114,50 brutto/monat (Regelstufe 1) möglich. Anstellungserfordernisse: abgeschlossenes fachspezifisches Studium und/oder gleichwertige langjährige Erfahrung im einschlägigen Bereich Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung mit Webredaktionssystemen (CMS), Wordpress, Erfahrung im Umgang mit Corporate Design, Erfahrung in einer Online-Redaktion und mit allen gängigen Social Media-Kanälen, Routine im professionellen, zielgruppengerechten Konzipieren und Produzieren von Social Media Content, Know-How in Bildbearbeitung, Grundverständnis für Veranstaltungsmarketing, HTML-Kenntnisse. Exzellenter schriftlicher Ausdruck, ausgezeichnete Kenntnisse in Deutsch und Englisch, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kulturaffinität, hohe organisatorische, soziale und kommunikative Kompetenzen sowie Freude am kreativen Denken. Erfahrung im öffentlich-rechtlichen Umfeld von Vorteil.

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-13 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Aufgaben: Contentmanagement, Redaktion, Konzeption und Wartung der Universitätswebsite, Koordinierung der digitalen Kommunikation der mdw sowie Abstimmung mit dem Zentralen Informatikdienst der mdw. Eigenständige redaktionelle Betreuung diverser Social Media- Kanäle (Facebook, YouTube, Twitter, Instagram, International Blog) in enger Abstimmung mit der gesamten Kommunikationsabteilung. Erstellen und Versenden des regelmäßigen Veranstaltungsnewsletters, Monitoring, Reporting und Analyse der Webpräsenz, Unterstützung bei der Umsetzung von PR-Maßnahmen bei Großveranstaltungen und Kommunikationsprojekten, Beratung von mdw-angehörigen in Bezug auf Webauftritt und Social Media sowie Konzipierung und Umsetzung von diversen Online-Projekten. Ende der Bewerbungsfrist: 8. Mai 2019 Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen. Die mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten BewerberInnen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen. Die Rektorin: U. Sych Berufungskommissionen 169. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan und Mitteilung bezüglich GutachterInnen im Berufungsverfahren für Bildungswissenschaften. Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.4.2019 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Berufungsverfahren für Bildungswissenschaften wie folgt zusammensetzt: 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen UniversitätsprofessorInnen: Ersatz: Akademischer Mittelbau: Ersatz: Michaela Hahn Christoph Khittl Elke Nagl Peter Röbke Elisabeth Sattler Angelika Hauser-Dellefant Melanie Unseld Beate Hennenberg Markus Hirsch Noraldine Bailer

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-14 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Entsendete StudierendenvertreterInnen: N.N. (wird ehestmöglich nachgereicht) Mitteilung gemäß 98 Abs 3 UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen: Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.4.2019 die Zusammensetzung der Berufungskommission für Bildungswissenschaften beschlossen. UniversitätsprofessorInnen des Fachbereichs können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von GutachterInnen laut 98 Abs 3 UG bis 30.4.2019 an das Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. per E-Mail an senat@mdw.ac.at richten. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 170. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan im Berufungsverfahren für Dirigieren. Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.4.2019 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Berufungsverfahren für Dirigieren wie folgt zusammensetzt: UniversitätsprofessorInnen: Ersatz: Akademischer Mittelbau: Ersatz: Reinhard Amon Peter Hrncirik Elke Nagl Martin Steidler Johannes Wildner Hanne Pilgrim Christoph Ulrich Meier Claudia Hyrohs-Kettenbach Ottokar Prochazka Ingrun Fußenegger Entsendete StudierendenvertreterInnen: N.N. (wird ehestmöglich nachgereicht) Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 171. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan und Bestellung von GutachterInnen im Berufungsverfahren für Klarinette. Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.4.2019 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Berufungsverfahren für Klarinette wie folgt zusammensetzt: UniversitätsprofessorInnen: Ersatz: Christoph Zimper Gerald Kraxberger Richard Galler Mirjam Schröder-Feldhoff Barbara Strack-Hanisch Klaus-Dieter Lienbacher Thomas Jöbstl Michael Pircher

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-15 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Akademischer Mittelbau: Ersatz: Rupert Fankhauser Barbara Loewe Wolfgang Kornberger Michaela Reingruber Entsendete StudierendenvertreterInnen: N.N. (wird ehestmöglich nachgereicht) Gemäß 98 Abs 3 UG wurden in der Senatssitzung am 12.4.2019 folgende GutachterInnen bestellt: Intern: Extern: Johann Hindler Johannes Gleichweit Michael Gruber Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl 172. Entscheidungsbefugtes Kollegialorgan und Mitteilung bezüglich GutachterInnen im Berufungsverfahren für Viola. Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.4.2019 beschlossen, dass sich die Berufungskommission im Berufungsverfahren für Viola wie folgt zusammensetzt: 5 OberbauvertreterInnen, 2 MittelbauvertreterInnen, 2 StudierendenvertreterInnen UniversitätsprofessorInnen: Ersatz: Akademischer Mittelbau: Ersatz: Mirjam Schröder-Feldhoff Elisabeth Kropfitsch Ulrike Danhofer Thomas Selditz Sebastian Herberg Mirjam Tschopp Clara Schwaiger Herbert Kefer Nadeshda Höbarth Dietmar Flosdorf Entsendete StudierendenvertreterInnen: Yanlin Li Therese Sperlich

Studienjahr 2018/19, 17.4.2019-16 - Mitteilungsblatt 14 mdw.ac.at Mitteilung gemäß 98 Abs 3 UG betreffend Vorschlag für GutachterInnen: Der Senat hat in seiner Sitzung am 12.04.2019 die Zusammensetzung der Berufungskommission für Viola beschlossen. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des Fachbereichs können ihre Vorschläge betreffend die Bestellung von Gutachterinnen oder Gutachtern laut 98 Abs 3 UG bis 30.04.2019 an das Büro des Senats, Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien bzw. per E-Mail an senat@mdw.ac.at richten. Der Vorsitzende des Senats: J. Meissl Das nächste reguläre Mitteilungsblatt erscheint am 8. Mai 2019. Redaktionsschluss: Freitag, 3. Mai 2019, 12:00 Uhr Eigentümerin, Herausgeberin, Verlegerin und Druck: mdw Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Redaktion: Mag. a Silvia Teubl 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1, Tel.: +43 1 71155-6003 E-Mail: mitteilungsblatt@mdw.ac.at

Anhang 1 Beschluss des Rektorats am 20.6.2017 und 16.4.2019 kundgemacht im Mitteilungsblatt Nr. 20 am 28.6.2017 und Nr. 14 am 17.4.2019 Richtlinie des Rektorats zur Anstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb Angesichts der gesetzlich geregelten Berufungsverfahren für UniversitätsprofessorInnen werden Mindeststandards für Auswahlverfahren im Bereich der wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb definiert, die jedenfalls erfüllt werden müssen, im Bedarfsfall aber auch überschritten werden können. Die Richtlinie ist einerseits den Prinzipien der Nachvollziehbarkeit und Objektivität, andererseits aber auch den Grundsätzen der Flexibilität und größtmöglichen Effizienz verpflichtet. 1 Wirkungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt für die Neuanstellung von wissenschaftlichen und künstlerischen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb. Dies betrifft insbesondere die Stellen von Senior Lecturers, Senior Researchers und UniversitätsassistentInnen. (2) Diese Richtlinie gilt ausdrücklich nicht für Berufungsverfahren gem. 98 und 99 UG (UniversitätsprofessorInnen), Qualifizierungsstellen nach KV (AssistenzprofessorInnen bzw. Assoziierte ProfessorInnen), durch Drittmittel finanzierte Stellen, Lehraufträge (Lecturer) und jene Überleitungen (Lecturer zu Senior Lecturer), die in der Überleitungsrichtlinie geregelt sind. 2 Ausschreibung Alle neu zu besetzenden von dieser Richtlinie erfassten Stellen sind vom Rektorat öffentlich auszuschreiben ( 107 UG). 3 Beirat (1) Spätestens mit Ende der Bewerbungsfrist bildet der/die InstitutsleiterIn einen aus mindestens fünf Personen bestehenden Beirat. Der Beirat besteht aus dem/der InstitutsleiterIn und mindestens vier weiteren Angehörigen des künstlerischen und/oder wissenschaftlichen Universitätspersonals gem. 94 Abs 2 UG. (2) Bei der Auswahl der Lehrenden/Forschenden ist die höchstmögliche fachliche Nähe zu dem zu besetzenden Fach anzustreben. Nach Maßgabe der Möglichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis sowohl zwischen UniversitätsprofessorInnen und den künstlerischen/wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb als auch zwischen den Geschlechtern zu achten. Bei Bedarf kann auch ein/e externe/r facheinschlägige/r Experte/in Mitglied des Beirats sein und, falls gewünscht, ein internes Mitglied ersetzen.

(3) Falls das Stellenprofil die Abhaltung von Lehrveranstaltungen einschließt, sind zusätzlich zwei Studierende in den Beirat einzuladen. Die Entsendung der Studierenden erfolgt über die hmdw. Die höchstmögliche fachliche Nähe zu dem zu besetzenden Fach ist auch bei den VertreterInnen der Studierenden wünschenswert. (4) Den Vorsitz führt der/die InstitutsleiterIn oder eine von ihm/ihr beauftragte Person aus dem Beirat. (5) Der Beirat hat alle Bewerbungen zu sichten und geeignete BewerberInnen zu einer Präsentation/zu einem Auswahlgespräch einzuladen. Dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen sind unverzüglich die Liste der eingelangten Bewerbungen und die Liste der eingeladenen BewerberInnen zur Kenntnis zu bringen ( 42 Abs 6 UG). (6) Die Gestaltung der Präsentationen/Auswahlgespräche ist von den Erfordernissen des jeweiligen Fachs abhängig und obliegt dem Beirat. (7) Nach Durchführung der Präsentationen/Auswahlgespräche erstellt der Beirat mit einfacher Stimmenmehrheit eine begründete Reihung der TeilnehmerInnen als Empfehlung an den/die InstitutsleiterIn. Bei der Abstimmung über die Reihung ist eine Stimmenthaltung nicht zulässig, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Institutsleiters/in den Ausschlag. (8) Die Mitglieder des Beirats sind zur Verschwiegenheit über alle Informationen (insbesondere hinsichtlich personenbezogener Daten) verpflichtet, von denen sie im Zuge des Auswahlverfahrens Kenntnis erlangen. Die Geschäftsordnung der mdw ist auf den Beirat nicht anzuwenden. 4 Vorschlag zur Anstellung Auf Basis der Empfehlung des Beirats erstellt der/die InstitutsleiterIn einen Vorschlag an die Rektorin. Eine begründete Abweichung von der Empfehlung des Beirats ist möglich. Dem Vorschlag ist ein schriftlicher Nachweis der Empfehlung des Beirats und eine vollständige Liste der Bewerbungen anzuschließen. 5 Gleichstellung und Antidiskriminierung Im gesamten Auswahlverfahren sind insbesondere die Bestimmungen des geltenden Frauenförderungsplans der mdw zu berücksichtigen und die Gleichbehandlung der BewerberInnen ohne Unterschied des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung) sicherzustellen. Die Rektorin: U. Sych