Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechaniker

Ähnliche Dokumente
Fluggerätmechaniker Fluggerätmechanikerin Ausbildungsrahmenplan Anlage 1

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger / Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Süßwarentechnologe/ Süßwarentechnologin

Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Trockenbaumonteur/ Trockenbaumonteurin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Zimmerer / Zimmerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Rohrleitungsbauer/ Rohrleitungsbauerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Stukkateur/Stukkateurin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung zum Fachpraktiker für Buchbinderei und zur Fachpraktikerin für Buchbinderei

Industrieelektriker/-in Fachrichtung: Geräte und Systeme. - Sachliche Gliederung -

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Fluggerätmechaniker Fluggerätmechanikerin Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Brunnenbauer / Brunnenbauerin

Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Schuhfertiger Schuhfertigerin Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin

Industrielle Metallberufe Industriemechaniker Industriemechanikerin Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Fluggerätelektroniker Fluggerätelektronikerin

Neuordnung. Fluggerätmechaniker Stand: Juni 2013 DIHK 06/2013 1

Sachliche und zeitliche Gliederung

Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotomedienlaboranten / zur Fotomedienlaborantin

Betrieblicher Ausbildungsplan für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen/zur Pflanzentechnologin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Berufskraftfahrer Berufskraftfahrerin Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und zeitliche Gliederung

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag. Fachlagerist/in

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin

für die Ausbildungsregelung zur Fachpraktikerin für Zerspanungsmechanik / zum Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik

Ausbilder(in): Ausbildungsdauer: 1 ½ Jahre* 2 Jahre *

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker / zur Fluggerätmechanikerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Berufskraftfahrer Berufskraftfahrerin Ausbildungsrahmenplan (Inklusive Änderungsverordnung vom 16. Oktober 2017)

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Binnenschiffer / Binnenschifferin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag. Binnenschiffer/in

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag. Ausbildungsbetrieb:. Verantwortlicher Ausbilder:

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan

Ausbildungsrahmenplan und sachliche/ zeitliche Gliederung für die Berufsausbildung zum Fachlagerist/zur Fachlageristin. - Sachliche Gliederung -

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Fachkraft für Möbel-, Küchenund Umzugsservice

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe

Fachkraft im Gastgewerbe

Industrielle Metallberufe Konstruktionsmechaniker Konstruktionsmechanikerin Ausbildungsrahmenplan

Industrielle Metallberufe Konstruktionsmechaniker Konstruktionsmechanikerin Ausbildungsrahmenplan

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Straßenbauer / Straßenbauerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker / zur Fluggerätmechanikerin. vom 20. Juni 1997

Sachliche und zeitliche Gliederung

Gemeinsamer Ausbildungsplan Fachlagerist/ Fachlageristin. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse,

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung. Fachkraft im Gastgewerbe (Ausbildungsverordnung vom )

Fachkraft im Gastgewerbe / Bereich Wirtschaftsdienst. Ausbildungsplan. Ausbildungsbetrieb: Auszubildende(r): Ausbildungszeit von:

Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau

Fachlagerist / Fachlageristin

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Transkript:

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Fluggerätmechaniker/ Fluggerätmechaniker vom. Juni 0

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung vom 6. Juni 0 ist auf den folgenden Seiten niedergelegt. Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Abschlussprüfung des Auszubildenden ist in den einzelnen zeitlichen Richtwerten enthalten. Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufes aus betrieblich oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen in der Person des Auszubildenden bleiben vorbehalten. Gesetzlicher Vertreter Auszubildende/r:... des/der Auszubildenden:... Unterschrift Unterschrift...... Datum Firmenstempel/Unterschrift Bestell- 06a W. Bertelsmann Verlag Postfach 0 06 06 Bielefeld Telefon: 0 /9 0- Telefax: 0 /9 0-9 E-Mail: service@wbv.de www.wbv.de/www.berufe.net

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin Zeitliche Gliederung Abschnitt : Integrative Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht ( Absatz 7 Nummer ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungs - vertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( Absatz 7 Nummer ) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( Absatz 7 Nummer ) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs - vorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und zur Brandbekämpfung ergreifen während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Umweltschutz ( Absatz 7 Nummer ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf - lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zu

Abschnitt :. bis 8. Ausbildungsmonat : Herstellen von Komponenten Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) a) Arbeitsplatz einrichten c) Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) a) Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durch b) technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen Montieren und Demontieren von Geräten, Baugruppen und Systemen ( Absatz Nummer ) a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben e) Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, formen g) Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten bis Durch von ( Absatz Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen b) Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischenund Endkontrollen feststellen sowie zur Behebung ergreifen und dokumentieren Berücksichtigen menschlicher Faktoren ( Absatz Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit berücksichtigen d) physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen : Herstellen von Baugruppen Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) a) Arbeitsplatz einrichten c) Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Montieren und Demon - tieren von Geräten, Baugruppen und Systemen ( Absatz Nummer ) a) Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durch b) technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben

b) Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Be - achtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben e) Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, formen f) Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen bis j) Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten Durch von ( Absatz Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen b) Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischenund Endkontrollen feststellen sowie zur Behebung ergreifen und dokumentieren f) Fremdkörperkontrollen durch Berücksichtigen menschlicher Faktoren ( Absatz Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit berücksichtigen c) psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch, bei der Arbeit am Fluggerät auf den Menschen berücksichtigen d) physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen : Montage und Demontage Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) a) Arbeitsplatz einrichten c) Werkzeuge, Materialien, Bauteile und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf ermitteln und bereitstellen Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Montieren und Demon - tieren von Geräten, Bau - gruppen und Systemen ( Absatz Nummer ) a) Informationen beschaffen und bewerten, Datenbankabfragen durch b) technische Zeichnungen und Pläne auswerten, anwenden und Skizzen anfertigen a) Standard- und Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte unterscheiden und unter Beachtung der Richtlinien des Werkzeug- und Betriebsmittelmanagements handhaben b) Werkstoffe, Geräte, Baugruppen und Systeme unter Be achtung deren Funktion und Eigenschaften handhaben c) elektrische und mechanische Verbindungen nach Eigenschaften und Funktionen unterscheiden, herstellen und sichern d) Aufbau von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Leitungen und deren Verlegungsarten unterscheiden

e) Bauteile, insbesondere aus luftfahrtspezifischen Werkstoffen, formen f) Montage- und Demontagetechniken anwenden und Bauteile anpassen 9 bis g) Bauteile, Geräte, Baugruppen und Systeme zur Lagerung und zum Transport vorbereiten h) Funktion von Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilen i) Übergangswiderstände messen und beurteilen; Isolationswiderstände beachten j) Einbauorte identifizieren, Bauteile und Geräte einmessen und ausrichten Durch von ( Absatz Nummer 7) a) Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsstandards prüfen b) Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen durch Zwischenund Endkontrollen feststellen sowie zur Be hebung ergreifen und dokumentieren f) Fremdkörperkontrollen durch Berücksichtigen menschlicher Faktoren ( Absatz Nummer 8) a) Verantwortung des Einzelnen und eines Teams bei der Arbeit berücksichtigen b) kulturelle Einflüsse und Identitäten bei der Planung und Abstimmung im Team beachten c) psychische Einflüsse, insbesondere Gesundheit, Stress, Zeitdruck, Über- und Unterforderung, Routineaufgaben, Schlafmangel und Drogenmissbrauch, bei der Arbeit am Fluggerät auf den Menschen berücksichtigen d) physische Einflüsse, insbesondere durch Geräusche, Staub, Temperatur und Beleuchtung, und ihre Auswirkungen auf den Menschen sowie das Arbeitsergebnis berücksichtigen Abschnitt : Fachrichtung Instandhaltungstechnik 9. bis. Ausbildungsmonat : Wartung, Inspektion und Modifikation Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern

g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten Instandhaltung ( Absatz Nummer ) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeugund typenspezifischen Systemen durch b) Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebens - dauer kontrollieren c) Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typen - spezifischen Systemen durch sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen bis Durch von ( Absatz Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte ( Absatz Nummer ) a) hydraulische, pneumatische, mechanische und elektrische Bauteile und Baugruppen aus- und einbauen, instand setzen und modifizieren b) Schäden am Rumpf, Trag-, Leit-, Fahr- und Triebwerk durch Kontrollen feststellen, Fehlerbehebung einleiten c) mechanische Bauteile, Baugruppen und Systeme einstellen und justieren d) Fehler an Systemen klassifizieren, Fehler beheben oder deren Behebung veranlassen e) Wartungsarbeiten und Sonderkontrollen durch f) Bodengeräte und Werkzeuge sowie Prüf- und Messzeuge warten und pflegen g) Bodengeräte bedienen h) materialspezifische Besonderheiten beachten i) elektronische und elektropneumatische Geräte und Instrumente von Fluggeräten überprüfen, aus- und einbauen j) Bauteile und Systeme zur Rettung und Sicherheit, insbesondere Sauerstoffmasken, kontrollieren und instand setzen 6

: Analyse und Behebung von Störungen und Schäden Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Analysieren von Störungen an Antriebssystemen ( Absatz Nummer 6) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instand - setzung durch b) Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen Durch von ( Absatz Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie bis Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte ( Absatz Nummer ) 6 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten ( Absatz Nummer ) c) mechanische Bauteile, Baugruppen und Systeme einstellen und justieren d) Fehler an Systemen klassifizieren, Fehler beheben oder deren Behebung veranlassen h) materialspezifische Besonderheiten beachten a) Störungen, insbesondere am Steuer- und Fahrwerk, fest - stellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten b) Störungen am Antriebssystem und dessen Anbaugeräten feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funk tionskontrollen eingrenzen und orten c) Störungen an hydraulischen, pneumatischen, mechanischen und elektrischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen feststellen und Fehler durch Sinneswahrnehmung und Funktionskontrollen eingrenzen und orten d) Sicherheitskontrollen und Endabnahme durch e) Bordinstandhaltungssysteme bedienen 7

6: Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Durch von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden bis j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durch c) Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durch Durch von ( Absatz Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie 8

7: Flugbetrieb Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch bis j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten Durch von ( Absatz Nummer 7) d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie Instandhalten von Bauteilen für Fluggeräte und Bodengeräte ( Absatz Nummer ) Abfertigen von Fluggeräten ( Absatz Nummer ) b) Schäden am Rumpf, Trag-, Leit- und Triebwerk durch Kon trollen feststellen, Fehlerbehebung einleiten g) Bodengeräte bedienen a) Flugbetriebs- und Rundgangskontrollen durch b) Fluggeräte be- und enttanken c) Bordsysteme in Betrieb nehmen und bedienen Abschnitt : Fachrichtung Fertigungstechnik 9. bis. Ausbildungsmonat : Herstelllung von komplexen Baugruppen Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) 9

Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten Durch von Funk tions prüfungen und Einstellarbeiten ( Absatz Nummer ) b) Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durch Durch von ( Absatz Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie 9 bis Herstellen und Instandhalten von metallischen Bauteilen für Fluggeräte ( Absatz Nummer ) 6 Fügen und Lösen von Strukturbauteilen ( Absatz Nummer ) a) Bauteile, insbesondere Strukturbauteile, fertigen oder instand setzen b) Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren c) Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen anwenden d) Schäden an der Fluggerätstruktur bewerten und beheben e) Prüf- und Messverfahren an Bauteilen oder Fluggeräten anwenden f) Bauteile nach Bezugspunkten, -linien und -ebenen messen oder ausrichten g) automatisierte Fertigungsverfahren unterscheiden a) Einzelteile zur Montage vorbereiten b) Einzelteile und Baugruppen durch Nieten, Schrauben und Kleben verbinden und sichern c) luftfahrtspezifische Verbindungs- und Sicherungselemente unterscheiden und verarbeiten d) Oberflächen behandeln und schützen 0

: Be- und Verarbeiten von Kunst- und Verbundwerkstoffen Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch Durch von ( Absatz Nummer 7) e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie bis Herstellen und Instandhalten von Bauteilen aus Kunststoffen oder Verbundwerkstoffen für Fluggeräte ( Absatz Nummer ) Fügen und Lösen von Strukturbauteilen ( Absatz Nummer ) a) beim Be- und Verarbeiten von Kunststoffbauteilen die dort geltenden besonderen zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz anwenden b) Bauteile fertigen oder instand setzen c) Bauteile prüfen und nach Einbau auf Funktion kontrollieren d) Bauvorschriften sowie Wartungs- und Reparaturanweisungen anwenden e) Prüf- und Messverfahren an Bauteilen oder Fluggeräten anwenden f) Bauteile nach Bezugspunkten, -linien und -ebenen messen oder ausrichten g) Herstellungs- und Bearbeitungsverfahren unterscheiden a) Einzelteile zur Montage vorbereiten b) Einzelteile und Baugruppen durch Nieten, Schrauben und Kleben verbinden und sichern c) luftfahrtspezifische Verbindungs- und Sicherungselemente unterscheiden und verarbeiten d) Oberflächen behandeln und schützen

6: Ausrüstung von Baugruppen Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Durch von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten a) Test- und Prüfgeräte anwenden 9 bis b) Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durch c) Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durch Instandhaltung ( Absatz Nummer ) Durch von ( Absatz Nummer 7) 6 Montieren von Fluggerätsystemkomponenten ( Absatz Nummer ) b) Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebens - dauer kontrollieren c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhand buch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie a) Systemkomponenten, insbesondere Hydraulik und Pneu matik, nach Fertigungsvorschriften montieren b) Baugruppen und mechanische Systeme am Fluggerät montieren

7: Wartung und Inspektion Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Durch von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durch c) Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durch bis Instandhaltung ( Absatz Nummer ) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeugund typenspezifischen Systemen durch b) Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebens - dauer kontrollieren c) Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durch sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen Analysieren von Störungen an Antriebssystemen ( Absatz Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnamen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instand - setzung durch b) Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen 6 Durch von ( Absatz Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie

Abschnitt : Fachrichtung Triebwerkstechnik 9. bis. Ausbildungsmonat : Wartung, Inspektion und Modifikation Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Durch von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch i) IT-Systeme zur Auftragsplanung und -abwicklung und Terminverfolgung anwenden j) Rolle der nationalen und internationalen Luftfahrtbehörden beachten a) Test- und Prüfgeräte anwenden Instandhaltung ( Absatz Nummer ) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeug- und typenspezifischen Systemen durch b) Bauteile, Geräte und Baugruppen mit begrenzter Lebens - dauer kontrollieren c) Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typen - spezifischen Systemen durch sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen bis Analysieren von Störungen an Antriebssystemen ( Absatz Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung durch b) Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen 6 Durch von qualitäts sichernden ( Absatz Nummer 7) e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie 7 Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen ( Absatz 6 Nummer ) a) Triebwerkteile manuell und maschinell bearbeiten b) Rohr- und Schlauchleitungen anfertigen und instand setzen c) Triebwerkteile warmbehandeln d) technische Vorschriften, Handbücher und Bauteilverzeichnisse anwenden

8 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken ( Absatz 6 Nummer ) a) Einzelteile und Baugruppen sowie Anbauteile demontieren und montieren b) Justier- und Einstellarbeiten durch c) Verschraubungen sichern d) Lager und Dichtungen einbauen e) Triebwerkverbindungselemente unterscheiden und einsetzen f) Triebwerksysteme auf- und abrüsten 9 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten ( Absatz 6 Nummer ) d) visuelle und zerstörungsfreie Materialprüfung an Triebwerk - teilen durch : Analyse und Behebung von Störungen und Schäden Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) d) Daten erfassen, bearbeiten und sichern f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe anwenden g) Dokumentationen, auch in englischer Sprache, erstellen h) Kommunikation, auch in englischer Sprache, durch Instandhaltung ( Absatz Nummer ) a) Inspektions-, Wartungs-, Instandsetzungs- und Modifikationsarbeiten nach Instandhaltungsunterlagen an luftfahrzeugund typenspezifischen Systemen durch c) Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typen - spezifischen Systemen durch sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen bis Analysieren von Störungen an Antriebssystemen ( Absatz Nummer 6) a) Sicherheitsvorschriften beachten, Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Arbeiten für die Wartung und Instand - setzung durch b) Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen

Durch von ( Absatz Nummer 7) c) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Befugnisse, Verantwortlichkeiten und prozessbezogene Schnittstellen beachten e) Bauvorschriften, betriebliches Qualitätsmanagementhandbuch, Instandhaltungs-, Fertigungshandbücher sowie 6 Analysieren und Beheben von Störungen an Systemkomponenten ( Absatz 6 Nummer ) a) schriftliche Berichte über den Grad der Beschädigung erstellen b) Testdaten ermitteln und auswerten c) Testläufe von Triebwerksystemen durch und überwachen e) Protokolle im Rahmen der Qualitätssicherung anfertigen f) im Testlauf aufgetretene Mängel beheben 6: Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten Planen und Organisieren ( Absatz Nummer ) Betriebliche und tech - ( Absatz Nummer ) Durch von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten ( Absatz Nummer ) a) Test- und Prüfgeräte anwenden b) Funktionsprüfungen an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Beanstandung, Fertigung und Instandhaltung durch c) Einstellarbeiten an Baugruppen, Systemen und Fluggerät nach Fertigung und Instandhaltung durch Instandhaltung ( Absatz Nummer ) c) Fehlersuche und Überprüfungen an luftfahrzeug- und typen - spezifischen Systemen durch sowie Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen Analysieren von Störungen an Antriebssystemen ( Absatz Nummer 6) b) Schäden feststellen und deren Behebung veranlassen 6 Herstellen und Instandhalten von Triebwerksbauteilen ( Absatz 6 Nummer ) d) technische Vorschriften, Handbücher und Bauteilverzeich nisse anwenden 6 bis 8 6

7 Montieren und Demontieren von Flugtriebwerken ( Absatz 6 Nummer ) 8 Durch von Funktionsprüfungen und Einstellarbeiten am Triebwerk ( Absatz 6 Nummer ) 9 Analysieren und Beheben von Schäden an Systemkomponenten ( Absatz 6 Nummer ) b) Justier- und Einstellarbeiten durch a) Bauteil- und Funktionskontrollen durch b) statisches und dynamisches Auswuchten unterscheiden c) Auswuchten von Rotoren vorbereiten d) Rotoren durch Gewichtsverteilung auswuchten e) besondere Arbeitssicherheitsbestimmungen beim Auswuchten anwenden f) Justier- und Einstellarbeiten durch g) Prüfstandanlagen, typenabhängige Prüfprogramme, Schallschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen anwenden h) Triebwerksysteme für den Einsatz vorbereiten b) Testdaten ermitteln und auswerten c) Testläufe von Triebwerksystemen durch und über - wachen e) Protokolle im Rahmen der Qualitätssicherung anfertigen f) im Testlauf aufgetretene Mängel beheben Am Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes soll der Ausbilder zusammen mit dem Auszubildenden alle en der Liste durch gehen. en, die dem Auszubildenden gründlich erklärt worden sind und die er wo es sich um Tätigkeiten han delt aufgrund dieser Unterweisung geübt hat, erhalten in den dafür vorgesehenen kleinen Kästchen der entsprechenden Spalte ein Kreuz. Danach bestätigen Ausbilder und Auszubildender durch ihr Handzeichen, dass die angekreuzten en tatsächlich worden sind. Angekreuzte en : Ausbilder:... Auszubildender:... 7