Erfolgskritische Aufgaben

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Transkript:

Landesweite Stellenausschreibung Beim Polizeipräsidium Hagen ist in der Direktion Zentrale Aufgaben, Dezernat 3, Sachgebiet 31 eine Stelle neu zu besetzen. Funktion Funktionsbewertung besetzbar ab Erfolgskritische Aufgaben IT-Systemtechniker*in Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis einschließlich Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 TV-L möglich. Die Stellenbesetzung erfolgt unbefristet als Vollzeitbeschäftigte bzw. Vollzeitbeschäftigter mit einer grundsätzlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten. sofort Als Spezialist für IT Endgeräte sorgen Sie in einem Team für die Aufrechterhaltung des IT-Betriebs im Bereich des Polizeipräsidiums Hagen mit seinen angeschlossenen Polizeiwachen, Sie sind es gewohnt eingehende Arbeitsaufträge eigenständig zu strukturieren und abzuarbeiten. Im Rahmen der internen Auftrags- und Störungsbearbeitung arbeiten Sie mit einem Ticket-System im Second-Level-Support und wirken mit an der Lösung von Anwendungs- und Systemproblemen. Ihnen obliegt die eigenverantwortliche Administration, Konfiguration und Betreuung sowohl polizeispezifischer Hard- und Software als auch der eingesetzten Standardanwendungen- Hard- und Software Administrieren der verschiedenen Software-Anwendungen, einschließlich Auswerte- und Verschlüsselungssoftware der unterschiedlichen PC einschließlich der Betriebssysteme und speziellen Hardware-Geräte Prüfen und Pflegen der verschiedenen Anwendungsdatenbanken Administrieren der Benutzergruppen, der einzelnen Anwendungen und für spezielle PC, Drucker, Scanner und andere IT-Geräte Herstellen der Lauffähigkeit bei parallelen Verfahren durch Analysen und Beheben der Systemdateien bzw. Treibern Regelmäßige Datensicherung der in Verantwortungsbereich eingesetzten Anwendungen Eigenverantwortliches Betriebsüberwachung und Systemanalysen der im Verantwortungsbereich eingesetzten Anwendungen, insbesondere durch

Auswählen erforderlicher Aktualisierungen (Updates / Treiber oder neuen Software-Versionen) Bearbeitung von Fehlern / Störungen durch selbsterstellte Lösungen mit abschließender Fehler- / Störungsbehebung einschließlich Schlussmeldung an den Vorgesetzten und an das LZPD Feststellung, Analyse und Bewertung des Anwenderbedarfs in Bezug auf den Einsatz von Hard- und Softwarekomponenten, des Bedarfs von Komponenten der lokalen Infrastruktur (LAN- Komponenten) und Erarbeiten und Umsetzen eigener Lösungen Erstellung / Umsetzung und Moderation von Sharepoint Anwendungen. Unterstützung und Beratung der Vorgesetzten in grundlegenden Themen der IT-Technik Eigenständige Konfiguration, Wartung, Fehlersucher, -analyse und beseitigung sowie Reparatur bei eingesetzten Domänenclients, insbesondere bei Cebius-PC bei der Leitstelle (bei Störungen dieser einsatzrelevanten PC ist eine sofortige Reaktion erforderlich, die auch einen Eingriff im laufenden Betrieb erfordert) Eigenständige Administration, Installation und Überwachung der Benutzerzugänge zu Verfahren unter SAP Eigenständige Organisation, Planung und Umsetzung des PC- Austausch, z.b. auch bei PC-Reinvest, einschließlich Installation und Konfiguration bis zur Einsatzfähigkeit Überwachung, Optimierung und Konfiguration der eingesetzten IT-Geräte unter Zuhilfenahme selbst ausgewählter Tools und eigenständig entwickelter und programmierter Batch-Dateien Fehleranalyse und beseitigung in System-abläufen von Betriebssystemen und verwendeten Applikationen Optimierung des Zusammenwirkens der Betriebssysteme, der Hardware und der Netzwerkkomponenten Planen und einrichten strukturierter Vernetzung von Clients innerhalb der Domäne mittels Switche Unterstützung und Beratung der Anwender bei der Nutzung der Hard- und Software Technische Einsatzunterstützung bei Einsätzen aus besonderem Anlass (BAO)

Formale Voraussetzungen Wünschenswerte Voraussetzungen Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale Sonstige Hinweise Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-FH oder Bachelor) in einer technischen Fachrichtung oder Staatlich geprüfter Techniker / staatlich geprüfte Technikerin (z.b. der Fachrichtung Informatik, Informatiktechnik, Informationstechnik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) oder Abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker / Fachinformatikerin bzw. IT-Systemelektroniker / IT-Systemelektronikerin mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung oder einer sonstigen vergleichbaren technischen Ausbildung mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und nachgewiesenen gleichwertigen Fähigkeiten mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrungen in den o.g. Arbeitsfeldern weitergehende Kenntnisse verschiedener Netzwerktechniken und Netzwerktools sowie im Active Directory. Gute Kenntnisse im Bereich der Windows-Betriebssysteme sowie der Microsoft Office Produkte Besitz der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Klasse 3). Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, u.u. auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung sowie Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit sind ebenso erwünscht und für eine erfolgreiche Bewerbung von Vorteil. Aufgrund von Bereitschaftsdiensten ist es wünschenswert, dass der Bewerber/ die Bewerberin in Hagen bzw. bis zu 20km entfernt von der Dienststelle wohnt. Analytische Fähigkeiten Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation Fachwissen Organisations- und Planungsfähigkeit Flexibilität im Handeln Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Teamfähigkeit Die Stelle erfordert die Ausübung feinmotorischer körperlicher Tätigkeiten (z.b. knien, bücken, heben, tragen) und ein ausreichendes Sehvermögen. Die Tätigkeit sollte mindestens für die Dauer von drei Jahren wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (Landesgleichstellungsgesetz). Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist möglich. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des 2 SGB IX sind erwünscht.

Bewerbung Ihre vollständige Bewerbung (inkl. Selbstauskunftsbogen) unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten, Ihrer E-Mailadresse, sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten richten Sie bitte bis zum 23.04.2019 als PDF oder Word Datei an: Sg21.hagen@polizei.nrw.de Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte verzichten Sie daher auf Bewerbungsmappen jeglicher Art und bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail. Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung den Selbstauskunftsbogen bei. Ansprechpartner zu der zu besetzenden Stelle: L/SG 31 Herr Modlich Tel.: 02331-986-1310 zum Verfahren: SB'in/SG 21 Frau Keßler Tel.: 02331-986-1011 Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Polizeipräsidium Hagen (PP Hagen) für Stellenausschreibungen Aufgrund Ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung des PP Hagen werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Im Sinne der Art. 13, 14 EU Datenschutz- Grundverordnung 2016/679 (EU DSGVO 2016/679) gibt das PP Hagen Ihnen für die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Verwaltungshandeln hierzu folgende Informationen: 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Polizeipräsidium Hagen Hoheleye 3 58093 Hagen Telefon: 02331 986-0 Fax: 02331 986-2069 E-Mail: poststelle.hagen@polizei.nrw.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragter persönlich Polizeipräsidium Hagen Hoheleye 3 58093 Hagen Telefon: 02331 986-1130

Fax: 02331 986-1159 E-Mail: datenschutzbeauftragter.hagen@polizei.nrw.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Gemäß 18 Abs. 1 DSG NRW darf das PP Hagen Ihre personenbezogenen Daten als Bewerberin oder Bewerber zu einer Stellenausschreibung zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich ist. Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung kann es auch erforderlich sein, besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 EU DSGVO 2016/679 (bspw. Gesundheitsdaten) i. V. m. 18 Abs. 3, 6 DSG NRW zu verarbeiten. 4. Empfänger und Kategorien von Empfängern Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom PP Hagen verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung Ihres Bewerbungsprozesses betraut sind. 5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden Für die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses ist ggf. die Einsichtnahme in Ihre Personalakte Ihres bisherigen Arbeitgebers erforderlich, welche gemäß 18 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann. Zudem ist bei Neueinstellungen gemäß den Vor-gaben des 18 Abs. 4 DSG NRW eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfassungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden. 6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten, die vor der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben wurden, werden gemäß 18 Abs. 7 DSG NRW unverzüglich gelöscht, so-bald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dass Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung abzuwarten sind. Nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses wer-den Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften der Löschung entgegenstehen. 7. Betroffenenrechte Nach Maßgabe von Art. 15 EU DSGVO 2016/679 haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten im Rahmen der zu 3. angeführten Zwecke einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicher-dauer zu erhalten. Sollten nach Ihrer Meinung unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO 2016/679 ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ein-legen. (Art. 17, 18 und 21 EU DSGVO 2016/679).

Zudem haben Sie das Recht, sich in allen Fragen, die mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte gemäß der EU DSGVO im Zusammenhang stehen, an den Datenschutzbeauftragten des PP Hagen zu wenden. Zudem bleiben Regelungen aus dem Personalvertretungsrecht unberührt. 8. Beschwerderecht Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) zu wenden. Kontaktdaten: LDI NRW Kavalleriestr. 2.4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211 38424-0 Telefax: 0211 38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.