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Transkript:

1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Produktidentifikator : Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird : Mottenschutzmittel Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt : SC Johnson GmbH Mettmanner Strasse 25 D-40699 Erkrath Telefon : +49211302340 Email-Adresse desdbinfo@scj.com Notrufnummer : Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Tel. 030-19240 2. MÖGLICHE GEFAHREN Einstufung des Stoffs oder Gemischs : N Umweltgefährlich Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Symbol(e) : : 2,3,5,6-Tetrafluorbenzyl-trans-2-(2,2-dichlorvinyl)-3,3- dimethylcyclopropancarboxylat 0,27% (0,27g/100g) R-Sätze : R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze : S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zusätzliche Kennzeichnung : Für vollständige Gebrauchs- und Sicherheitshinweise Verpackung aufbewahren. 1/9

Von offenem Feuer fernhalten. Anwendung nur nach Gebrauchsanweisung. Nach Gebrauch Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Karte nicht berühren Nur in Bereichen anwenden, die unzugänglich für Kinder und Haustiere sind. Sensibilisierende Komponenten : 1-(1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro-2,3,8,8-tetramethyl-2- naphthyl)ethan-1-on, Sonstige Gefahren : Keine identifiziert. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Siehe Kapitel 11 für weiterführende Informationen zu gesundheitlichen Effekten und Symptomen 3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung EC No. Reg. No. CAS-Nr. Symbol(e) R-Sätze Gewichtspr ozent 2,6-Dimethyloct-7-en-2-ol 242-362-4-18479-58-8 Xi R36 R38 >= 1,00 - < 5,00 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte mittlere 2,3,5,6-Tetrafluorbenzyl- trans-2-(2,2-dichlorvinyl)-3,3- dimethylcyclopropancarboxyla t 265-148-2-64742-46-7 Xn R65 R66 >= 1,00 - < 5,00 405-060-5-118712-89-3 Xi, N R38 R50/53 >= 0,25 - < 3,7-Dimethyloctan-3-ylacetat 244-033-0-20780-48-7 N, Xi R38 R51/53 >= 0,10 - < 1-(1,2,3,4,5,6,7,8-Octahydro- 2,3,8,8-tetramethyl-2-259-174-3 - 54464-57-2 NXiXi R51/53 R43 R38 >= 0,10 - < naphthyl)ethan-1-on 1,4-Dioxacycloheptadecan- 5,17-dion 203-347-8-105-95-3 N R51/53 >= 0,10 - < Geranylacetat 203-341-5-105-87-3 N R51/53 >= 0,10 - < 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen : Keine speziellen Anforderungen. Hautkontakt : Mit viel Wasser ausspülen. Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Augenkontakt : Mit viel Wasser ausspülen. 2/9

Bei Auftreten einer andauernden Reizung, ärztliche Betreuung aufsuchen. Verschlucken : Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Augen : Bei korrekter Anwendung werden keine Schadwirkungen erwartet. Wirkung auf die Haut : Bei korrekter Anwendung werden keine Schadwirkungen erwartet. Einatmen : Bei korrekter Anwendung werden keine Schadwirkungen erwartet. Verschlucken : Bei korrekter Anwendung werden keine Schadwirkungen erwartet. Mögliche Wirkungen auf die Umwelt : Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Angaben zur schnellen medizinischen Hilfe oder besonderen Behandlung Siehe Hinweise zur Ersten Hilfe sofern nicht anderweitig angegeben 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Löschmittel Geeignet : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignet : Keine identifiziert. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Hinweise für die Brandbekämpfung : Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen. : Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Aktuelle EN Norm oder geeignete nationale Standards heranziehen. Weitere Information : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 3/9

6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Personenbezogene : Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Vorsichtsmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung : Rückstände entfernen. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Lagerung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Spezifische Endanwendungen : Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. : Mottenschutzmittel 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Zu überwachende Parameter Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. Begrenzung und Überwachung der Exposition Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Handschutz : Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen. Augenschutz : Keine speziellen Anforderungen. Haut- und Körperschutz : Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. 4/9

Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : Flüssigkeit absorbiert von inertem Trägermaterial Farbe Geruch Geruchsschwelle ph-wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich Flammpunkt Verdampfungsgeschwindigke it Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Obere/untere Zünd- oder Explosionsgrenzen Dampfdruck Dampfdichte Relative Dichte Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser Selbstentzündungstemperatu r Zersetzungstemperatur Viskosität, dynamisch Viskosität, kinematisch : undurchsichtig : charakteristisch : nicht anwendbar 5/9

Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Reaktivität Chemische Stabilität Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Zu vermeidende Bedingungen Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang. : Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. : Keine bekannt. : Extreme Temperaturen und direkte Sonneneinstrahlung. : Keine bekannt. : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität : geschätzt 2.000 mg/kg Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Kann zu Bauchschmerzen führen. Akute inhalative Toxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Akute dermale Toxizität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Augenschaden/-reizung : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Sensibilisierung : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Toxizität bei wiederholter Verabreichung : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Karzinogenität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien 6/9

Mutagenität : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Fortpflanzungsgefährdende Wirkung : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN Toxizität : Sehr giftig für Wasserorganismen. Persistenz und : Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Mobilität im Boden : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien Ermittlung der PBT- und vpvb-eigenschaften Andere schädliche Wirkungen : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien : Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Verfahren zur Abfallbehandlung : Abfälle nicht in den Ausguss schütten. Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Entsorgung muss in Übereinstimmung mit der örtlichen, regionalen oder nationalen Gesetzgebung erfolgen. Die leere Verpackung entsorgen. Leere Behälter nicht wieder verwenden. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Landtransport ADR: UN-Nummer 3077 Transportgefahrenklassen 9 Gefahrzettel 9 Verpackungsgruppe III Ordnungsgemäße UN- UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. Versandbezeichnung Ausnahme (transfluthrin), 9,III Produkt kann unter begrenzte Mengenregelung fallen. Bitte Beförderungspapiere kontrollieren. 7/9

Seeschiffstransport IMDG: UN-Nummer 3077 Transportgefahrenklassen 9 Gefahrzettel 9 Verpackungsgruppe III Ordnungsgemäße UN- Versandbezeichnung UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (transfluthrin), 9,III EmS Umweltgefahren Ausnahme Lufttransport F-A, S-F Produkt kann unter begrenzte Mengenregelung fallen. Bitte Beförderungspapiere kontrollieren. ICAO/IATA: UN-Nummer 3077 Transportgefahrenklassen 9 Gefahrzettel 9 Verpackungsgruppe III Ordnungsgemäße UN- UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. Versandbezeichnung Ausnahme 15. RECHTSVORSCHRIFTEN (transfluthrin), 9,III Produkt kann unter begrenzte Mengenregelung fallen. Bitte Beförderungspapiere kontrollieren. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch : Das Produkt ist nach der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft und gekennzeichnet. 16. SONSTIGE ANGABEN Markierung (II) am linken Rand kennzeichnet Änderungen zur vorherigen Version Weitere Information Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R36 Reizt die Augen. R38 Reizt die Haut. R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 8/9

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. 9/9