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Transkript:

Report VNLF 081254.2 Klassifizierungsbericht Antragsteller KLEEN-TEX Industries in Europa GmbH Münchner Straße 21 6330-Kufstein Austria Kundenreferenz Frau Antje Schlegel Auftrag Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß EN ISO 13501-1 Prüfgut "PA 540g/m 2-740g/m 2, 1,2 mm NBR rubber" Das zur Prüfung verwendete Prüfgut wurde für Laboratoriumszwecke anonymisiert. Eine detaillierte Musterliste ist im Dokument enthalten. Ausfertigung und Unterschriften Anzahl enthaltener Seiten: 6 Originalausfertigung/Wien 1O.OO.2O15/da2/1124 Zeichnungsberechtigt Ing. Hannes Vittek ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH Spengergasse 20,1050 Vienna, Austria tel +43 1 5442543-0 fax +43 1 5442543-10 email officeßoeti.at FN 326826b VAT No. ATU65149029 UniCredit Bank Austria AG IBAN AT941200023410378800 BIC BKAUATWW j EORI ATEOS1000015903 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Onlyourgeneral terms and conditions apply

VNLF 081254.2 2 / 6 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag... 2 1.1 Auftragschronologie... 2 2 Einleitung... 3 3 Details zum klassifizierten Bauprodukt... 3 3.1 Allgemeines... 3 3.2 Beschreibung des Bauproduktes... 3 4 Prüfberichte und Prüfergebnisse zum Nachweis der Klassifizierung... 4 4.1 Prüfbericht(e)... 4 4.2 Prüfergebnisse... 4 5 Klassifizierung und Anwendungsbereich... 5 5.1 Referenz zur Klassifizierung... 5 5.2 Klassifizierung... 5 5.3 Anwendungsbereich... 5 6 Einschränkungen... 5 6.1 Hinweis... 5 7 Anmerkungen... 6 1 Auftrag 1.1 Auftragschronologie Datum Eingang Auftrag 10.08.2015 12.08.2015 Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß EN ISO 13501-1

VNLF 081254.2 3 / 6 2 Einleitung Dieser Klassifizierungsbericht definiert die Klassifizierung, die der Bauproduktgruppe "PA 540g/m² - 740 g/m², 1,2 mm NBR rubber" in Übereinstimmung mit dem in EN 13 501-1 (a) angegebenen Verfahren zugewiesen wird. 3 Details zum klassifizierten Bauprodukt 3.1 Allgemeines Die Bauproduktgruppe "PA 540g/m² - 740 g/m², 1,2 mm NBR rubber" ist als Bodenbelag definiert, die Klassifizierung ist gültig für die Anwendung gemäß Punkt 5.3. 3.2 Beschreibung des Bauproduktes Die Bauproduktgruppe "PA 540g/m² - 740 g/m², 1,2 mm NBR rubber" ist gemäß EN 14041 wie folgt definiert. Nutzschicht Träger Rücken Maße Herstellungstechnik Oberflächenstruktur Gesamtgewicht Poleinsatzgewicht Gesamtdicke 100% Polyamid (laut Angabe des Antragstellers) Vlies NBR-Gummi (laut Angabe des Antragstellers), Dicke: 1,2 mm Matten getuftet verloursartig 2440 g/m² bis 2640 g/m² 540 g/m² bis 740 g/m² 8 mm bis 14 mm Der Antragsteller des Klassifizierungsberichtes garantiert die Einhaltung der Richtlinien zur Produktgruppenbildung gemäß EN 14041. Folgende Artikel sind Bestandteil der Bauproduktgruppe "PA 540g/m² - 740 g/m², 1,2 mm NBR rubber" Artikel Gesamtgewicht [g/m²] Polgewicht [g/m²] Gesamtdicke [mm] PA 540 g/m² printed frisé, 1,2 mm NBR rubber 2440 540 8 PA 680 g/m² printed frisé, 1,2 mm NBR rubber 2600 680 10 PA 700 g/m² printed SS, 1,2 mm NBR rubber 2500 700 10 PA 600 g/m² solution dyed, 1,2 mm NBR rubber 2500 600 11-12 PA 740 g/m² solution dyed, 1,2 mm NBR rubber 2640 740 13-14

VNLF 081254.2 4 / 6 4 Prüfberichte und Prüfergebnisse zum Nachweis der Klassifizierung Bei Bauproduktgruppen werden gemäß EN 14041 Vorversuche mit der jeweils schwersten/dicksten und leichtesten/dünnsten Qualität durchgeführt (für die ungünstigsten Bedingungen ist dann eine vollständige Prüfserie durchzuführen) bzw. werden für die Beurteilung die Ergebnisse dieser "Randqualitäten" herangezogen. Die Klassifizierung bestimmt sich aus den ungünstigsten Bedingungen ("PA 740 g/m² solution dyed, 1,2 mm NBR rubber"). 4.1 Prüfbericht(e) Prüflabor ÖTI Nr. des Prüfberichtes VNLF 081254.1 Ausstellungsdatum 10.09.2015 Antragsteller KLEEN-TEX Industries in Europa GmbH Prüfverfahren EN ISO 11925-2 und EN ISO 9239-1 4.2 Prüfergebnisse Entzündbarkeit, EN ISO 11925-2 Prüfungsergebnisse (Mittelwert) Anzahl der Versuche Flammenausbreitung 150 mm ja 6 Brandverhalten, EN ISO 9239-1 Kritischer Wärmestrom 5,0 kw/m² 3 Integralwert der Rauchentwicklung 277 %.min 3

VNLF 081254.2 5 / 6 5 Klassifizierung und Anwendungsbereich 5.1 Referenz zur Klassifizierung Diese Klassifizierung wurde nach EN 13501-1 (a) durchgeführt. 5.2 Klassifizierung Das Bauprodukt "PA 540g/m² - 740 g/m², 1,2 mm NBR rubber" wird in Bezug auf sein Brandverhalten wie folgt klassifiziert. Brandverhalten Rauchentwicklung Cfl s1 Klassifizierung des Brandverhaltens Cfl-s1 5.3 Anwendungsbereich Diese Klassifizierung ist für das unter Punkt 3 beschriebene Bauprodukt für die folgende Endanwendung gültig. Verwendungszweck Untergrund Art der Befestigung Horizontal verlegter Bodenbelag in Form von Matten Nicht brennbare Untergründe (Euroklassen A1fl oder A2fl) mit einer Rohdichte von mind. 1350 kg/m³. unverklebt und verklebt bzw. haftfixiert 6 Einschränkungen 6.1 Hinweis Das Klassifizierungsdokument stellt keine Typengenehmigung oder Zertifizierung des Produktes dar. Sollte ein Bauprodukt entsprechend System 3 des Übereinstimmungsnachweisverfahrens CE-gekennzeichnet werden, ist die dem Bauprodukt in diesem Bericht zugeordnete Klassifizierung für eine Herstellererklärung zur Übereinstimmung innerhalb des Nachweisverfahrens System 3 zusammen mit einer CE-Kennzeichnung im Rahmen der Bauproduktenrichtlinie geeignet. Sieht der Hersteller eine CE-Kennzeichnung in Verbindung mit dem Übereinstimmungsnachweisverfahren System 3 vor, hat er eine Erklärung abzugeben, die den Prüfunterlagen beizufügen ist. Diese bestätigt, dass die Produktausführung keine spezifischen Prozesse, Verfahren oder Abläufe beinhaltet (z. B. keine Zusätze von flammhemmenden Stoffen, Begrenzung von organischen Bestandteilen oder Zusätzen von Füllstoffen) zur Verbesserung des Brandverhaltens, um die erzielte Klassifizierung zu erreichen. Als Konsequenz hieraus hat der Hersteller den Schluss gezogen, dass das System 3 des Übereinstimmungsnachweisverfahrens angemessen ist. Die Prüfstelle hat deshalb keine Rolle in der Probenauswahl gespielt, obschon die Prüfstelle angemessene Referenzen, die vom Hersteller stammen, bereithält, um die geprüften Proben zu verfolgen.

VNLF 081254.2 6 / 6 7 Anmerkungen Geltungsdauer Die angeführten Einzel-Normen sehen keine Geltungsdauer vor. Da sich die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen nur auf die eingereichten und untersuchten Proben beziehen, ist für diese der Report unbegrenzt gültig. Die aufgrund einer gutachterlichen Bewertung festgelegte Geltungsdauer liegt im Ermessen des Gutachters bzw. des ÖTI. In der Verantwortung des Herstellers liegt eine Umlegung der Ergebnisse und gutachterlichen Bewertungen. Wobei eine Umlegung der Ergebnisse sowie eine etwaig festgelegte Geltungsdauer lediglich für baugleiche Produkte durchgeführt werden kann und nur solange möglich ist, wie das Produkt in unveränderter Art und Weise weiterproduziert wird. Mögliche nationale oder internationale Regelungen in Bezug auf die Geltungsdauer von Prüf- und Klassifizierungsberichten sind zu berücksichtigen; dies liegt nicht im Verantwortungsbereich der Prüfstelle. Muster Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen beziehen sich nur auf das vorgelegte Probenmaterial. Sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht, ist keine zerstörungsfreie Prüfung bedungen und geht das vorliegende Probenmaterial ins Eigentum des ÖTI über, welches auch berechtigt ist, über Lagerung bzw. Entsorgung alleine zu verfügen. Ausfertigung Die gültige Erstausfertigung erfolgt mit Originalunterschriften in Papierform. Für Referenz- und Ablagezwecke kann ein nicht signiertes Duplikat als pdf-file erstellt werden. Duplikate und Übersetzungen werden am Deckblatt als solche gekennzeichnet. Qualitätsmanagement, Akkreditierung und Notifizierung Alle Leistungen unterliegen einem Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO/IEC 17025 bzw. EN ISO/IEC 17065. Das ÖTI ist akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle sowie notifizierte Stelle (NB0534). (http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/). Die Prüfstellenakkreditierung erfolgte durch die nationale Akkreditierungsstelle Akkreditierung Austria (bmwfw). Der Akkreditierungsumfang ist auf www.bmwfw.gv.at/akkreditierung zu ersehen. In diesem Bericht sind akkreditierte Einzelverfahren bei den Prüfmethoden mit ( a ) als solche gekennzeichnet. Das Akkreditierungszeichen darf gemäß Akkreditierungszeichenverordnung (AkkZV i.d.g.f.) ausschließlich von der akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle verwendet werden. Verwendung der Nummer der notifizierten Stelle: Bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) muss die Verwendung gemäß den Vorgaben der PSA-Sicherheitsverordnung 10, BGBl. Nr. 596/1994 i.d.g.f. sowie dem Artikel 13 der PSA-Richtlinie 89/686/EWG erfolgen. Bei Bauprodukten ist die Verwendung nur im Rahmen einer CE-Leistungserklärung zulässig. Copyright und Verwertungshinweise Es wird darauf hingewiesen, dass jegliche vom Reportersteller nicht autorisierte Veränderungen, Ergänzungen oder Verfälschungen eines Reports sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des ABGB, des UrhG, des UWG, sowie des Strafgesetzbuches. Reports unterliegen internationalen Copyright-Gesetzen. Insbesondere Veröffentlichungen - auch auszugsweise - und Hinweise auf Prüfungen zu Werbezwecken bedürfen in jedem Fall der widerruflichen, schriftlichen Einwilligung des ÖTI Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH. Reports dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nur in voller Länge reproduziert werden. Reportende