BTSV Verbandsausschuss 2017

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Transkript:

Antrag 7 Antragsteller Betreff Inhalt BTSV Präsidium BTSV FO Erhöhung und Vereinheitlichung von Mannschaftsmeldegeldern 10.2. MANNSCHAFTSMELDEGELDER 10.2.1. Feldrunde Das Mannschaftsmeldegeld beträgt je Mannschaft für Prellball und Indiaca, sowie Faustball, Korbball, Korfball und Ringtennis (FO 4.2) Gesamtbetrag Männer/Frauen Eigenanteil Abzuführen an Verbandskasse a) 1. Bundesliga 45.- 0.- 45.- b) 2. Bundesliga 45.- 0.- 45.- c) Bayernliga 55.- 12.- 43.- d) Nord- 53,-- 10,-- 43,-- /Südbayernliga e) Landesliga 53.- 10.- 43.- f) Bezirksliga 50.- 8.- 42.- g) Kreisliga/- 48.- 7.- 41.- klasse h) bis U18/19 17.- 5.- 12.- i) bis U14/15 13.- 4.- 9.- 10.2. MANNSCHAFTSMELDEGELDER Das Mannschaftsmeldegeld beträgt je Mannschaft für Prellball, Indiaca, Faustball, Korbball, Korfball und Ringtennis-Mannschaften: Eigenanteil Fachgebiet Spielbetrieb Melde- Bezirk Verb.- geld Kreis Beitrag DTB- und DFBL-Ligabetrieb 100 0 100 Verbandsliga und Verbandsmeisterschaft 112 12 100 Bezirksliga / Kreisliga Bezirksmeisterschaft / Kreis-Meisterschaft 92 12 80 Senioren Ligaspielbetrieb /Meisterschaft 92 12 80 Jugend Ligaspielbetrieb und Meisterschaften 28 8 20 Innerhalb des BTSV wird das Startgeld nur bei der Erstmeldung erhoben. Für die Teilnahme an Anträge BTSV Präsidium Seite 1

10.2.1. Hallenrunde Nach Abzug des Eigenanteils (Mannschaftsgeld) sind abzuführen an Verbandskasse a) 1. Bundesliga 25,-- b) 2. Bundesliga 25,-- c) Bayernliga 30,-- d) Landesliga 27,-- e) Nord-/Südbayernliga 27,-- f) Bezirksliga 26,-- g) Kreisliga/-klasse 25,-- h) bis U 18/19 12,-- i) bis U 14/15 9,-- weiterführenden Meisterschaften und bei Aufstiegsspielen wird kein weiteres Meldegeld erhoben. Das Meldegeld setzt sich zusammen aus dem Fachgebietsanteil und dem Verbandsbeitrag. In der Halle kann der Fachgebietsanteil bei entsprechendem Bedarf abweichend sein. Die Abgabe Verbandsbeitrag bleibt unverändert. Sonderregelung für Bayerische Jugendmeisterschaft Faustball Halle sind in der BTSV SpOF geregelt. Begründung Erhöhung der Mannschaftsmeldegelder Der BTSV muss sich mit einem enormen Rückgang an Einnahmen auseinandersetzen. 1. Der BLSV hat die BLSV-Eigenmittel für den BTSV stark gekürzt. Das resultiert aus einem Beschluss über eine umfassende Änderung des Verteilerschlüssels an alle Fachverbände. Dieses Defizit wird im Jahr 2020 in vollem Umfang wirksam mit einem Fehlbetrag von ~ 35.000 EUR. 2. Bereits die letzten Haushaltspläne hatten eine Haushaltssperre mit steigender Tendenz, weil die Ausgaben durch Einnahmen nicht mehr gedeckt werden konnten. Das kommt ursächlich aus dem schleichenden, aber Anträge BTSV Präsidium Seite 2

ständigen Rückgang an Mitgliederzahlen und Mannschaftsmeldungen. Hinweis zum neuen Verteilerschlüssel des BLSV Der neue Verteilungsschlüssel des BLSV enthält u.a. Faktoren, die es früher nicht gab. Der Verteilungsschlüssel setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: identischer Sockelbetrag für alle Fachverbände, Anzahl BTSV Vereine, Anzahl BTSV Mitglieder, Wachstumsrate der Mitglieder, Durchdringungsquote (Verhältnis zur Bayerischen Bevölkerung), Anzahl bestehender Schulkooperationen, positive Entwicklung der Schulkooperationen, Anzahl Übungsleiter und Trainer Die Finanzlücke muss durch zusätzliche Einnahmen ausgeglichen werden. Ohne Erhöhung der Einnahmen würde der BTSV in eine Insolvenz laufen. Mit der Höhe der Mannschaftsmeldegelder hält sich der BTSV an die Vorgaben der DTB-Finanz- und Wirtschaftsordnung. Die beantragte Erhöhung der Mannschaftsmeldegelder soll dafür sorgen, dass künftig im Idealfall eine Haushaltssperre nicht mehr erforderlich ist. Da die Erhöhung der Einnahmen erst 2018 spürbar wirksam wird, ist der Haushaltsplan 2017 mit einer Sperre von 30% belegt. Anträge BTSV Präsidium Seite 3

Erläuterung zur Begrifflichkeit der Mannschaftsmeldegelder Da in der Vergangenheit für die Zahlung von Mannschaftsmeldegeldern unterschiedliche Interpretationen angewendet wurden, ist die Formulierung weiter detailliert worden. a) Meisterschaften sind von Meldegeldzahlungen ebenso betroffen, wie der Ligabetrieb. b) Für die Meldegeldzahlung von Seniorenmannschaften war in der Vergangenheit keine Regelung getroffen worden, ob es sich hier um Meldegeld auf Kreis-, Bezirks- oder Verbandsebene handelt. Seniorenmannschaften haben deshalb jetzt einen definierten Meldegeldbetrag. analog der Jugendmannschaften. Das Meldegeld muss bei Jugend und Senioren generell auf der untersten Ebene also Bezirk oder Kreis bezahlt werden. Abstimmungsergebnis Beginn Gültigkeit Hallenrunde 2017/18 Anträge BTSV Präsidium Seite 4

Antrag 8 Antragsteller Betreff BTSV Präsidium BTSV FO Erhöhung der Passgebühren Inhalt 10.3.1 Die Gebühren für die Spielberechtigung (Passwesen) betragen: Männer/Frauen Jugend a) Neuausstellung 6,-- 2,50 b) Passumschreibung wegen Vereinswechsel 3,50 2,50 c) Passanforderung beim früheren Verein 6,-- 6,-- d) Sonstige Passänderungen 2,-- 2,-- 10.3.2 Ersatzausstellung von Schiedsrichterpässen 6,-- 10.3.1 Die Gebühren für die Spielberechtigung (Passwesen) betragen: Männer/Frauen Jugend e) Erstausstellung 25,-- 0,-- f) Neuausstellung nach Ablauf des Startpasses 25,-- 10,-- g) Passumschreibung wegen Vereinswechsel 20,-- 20,-- h) Passanforderung beim früheren Verein 10,-- 10,-- i) Sonstige Passänderungen 10,-- 10,-- 10.3.2 Ersatzausstellung von Schiedsrichterpässen 6,-- Anträge BTSV Präsidium Seite 5

Begründung Siehe Antrag 7 Abstimmungsergebnis Beginn Gültigkeit 01.07.2017 Anträge BTSV Präsidium Seite 6

Antrag 9 Antragsteller Betreff Inhalt BTSV Präsidium BTSV RSO Erhöhung der Einspruchsgebühren 5.1.1 Die Einspruchsgebühr für Verfahren der ersten Instanz beträgt 50,-- 5.1.2 Bei Einlegung eines Rechtsmittels oder Antrag auf Wiederaufnahme ist eine Gebühr von 100,00 zu entrichten. 5.1.1 Die Einspruchsgebühr für Verfahren der ersten Instanz beträgt 100,00 5.1.2 Bei Einlegung eines Rechtsmittels oder Antrag auf Wiederaufnahme ist eine Gebühr von 200,00 zu entrichten. Begründung Abstimmungsergebnis Anpassung an Vorgaben der DTB-Finanz- und Wirtschaftsordnung. Beginn Gültigkeit Hallenrunde 2017/18 Anträge BTSV Präsidium Seite 7

Antrag 10 Antragsteller Betreff Inhalt BTSV Präsidium BTSV Ehrungsordnung Erweiterung Ehrung für langjährige Schiedsrichter 1.3 Für langjährige Tätigkeit a) die Spielernadel mit Jahreszahl; b) die Schiedsrichternadel in Bronze, Silber, Gold; c) die Ehrenurkunde für 25-, 50-, 75jährige Jubiläen von Mitgliedsvereinen und Turnspiel-Abteilungen; d) die Ehrenurkunde mit Ehrengabe für 100jährige und je weitere 25jährige Jubiläen von Mitgliedsvereinen und Turnspiel-Abteilungen. 4.2. Schiedsrichternadel des BTSV 1.1.2 in Gold mit Jahreszahl für verdienstvolle Schiedsrichtertätigkeit von mindestens 15, 20, 25, 30-jähriger Tätigkeit über den zuständigen Landesfachausschuss. 1.3 Für langjährige Tätigkeit a) die Spielernadel mit Jahreszahl; b) die Schiedsrichternadel in Bronze, Silber, Gold. Gold mit Jahreszahl c) die Ehrenurkunde für 25-, 50-, 75jährige Jubiläen von Mitgliedsvereinen und Turnspiel-Abteilungen; d) die Ehrenurkunde mit Ehrengabe für 100jährige und je weitere 25jährige Jubiläen von Mitgliedsvereinen und Turnspiel-Abteilungen. 4.2. Schiedsrichternadel des BTSV 1.1.3 in Gold mit Jahreszahl für verdienstvolle Schiedsrichtertätigkeit von mindestens 15, 20, 25, 30, 40 und 50-jähriger Tätigkeit über den zuständigen Landesfachausschuss. Anträge BTSV Präsidium Seite 8

Begründung Abstimmungsergebnis Das Fachgebiet Korbball hat Schiedsrichter mit 40 und 50 Einsatzjahren und würde diese gern weiterhin ehren. In der BTSV-Ehrenordnung ist diese Ehrung aber bei 30 Einsatzjahren ausgeschöpft. Beginn Gültigkeit 01.05.2017 Anträge BTSV Präsidium Seite 9