GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V.

Ähnliche Dokumente
3 Geschäftsordnung 3

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

B. Geschäftsordnung (GO)

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Allgemeine Geschäftsordnung

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung des Berliner Leichtathletik-Verbandes e.v. Allgemeine Bestimmungen

Geschäftsordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Zu TOP 8: Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Allgemeine Geschäftsordnung des Ringer-Verbandes Sachsen e.v.( RVS )

Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)

GESCHÄFTSORDNUNG. des Kreissportbundes Ludwigslust-Parchim e.v.

Deutsche Classic-Kegler Union e.v. Geschäfts- ordnung

Geschäftsordnung des Kreissportbundes Saale-Holzland e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG der DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT E.V.

- XI Einberufung Eine Versammlung wird vom Versammlungsleiter mindestens eine Woche vorher einberufen ausgenommen Mitgliederversammlung -.

Turn- und Sportverein Rattenharz e.v. Geschäftsordnung

Geschäftsordnung. I. Allgemeines

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2

Geschäftsordnung des FSA

Geschäftsordnung (GSO) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)

Geschäftsordnung Schwul-lesbischer Sportverein Uferlos 1996 Karlsruhe e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESSPORTBUNDES MECKLENBURG-VORPOMMERN e. V.

Turn- und Sportverein Wolfstein e.v. Geschäftsordnung

Geschäftsordnung Version 6

Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin

Landesverband Jüdischer Gemeinden

ALLGEMEINE GESCHÄFTSORDNUNG DES VEREINS FÜR DEUTSCHE SCHÄFERHUNDE (SV) e.v.

Geschäftsordnung (GeO) des Hamburger Leichtathletik-Verband e.v. in der Fassung vom

Geschäftsordnung 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 2. Einberufung 3. Dringlichkeitsanträge 4. Versammlungsleitung 5. Worterteilung und Rednerfolge

Floorball Bund Hamburg e. V.

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

GESCHÄFTSORDNUNG. Des Schülerrates

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.

Geschäftsordnung. Bogensportclub Straßdorf e. V.

Deutscher Skatverband e.v. Versammlungs- und Sitzungsordnung

Geschäftsordnung. american football und cheerleading verband baden-württemberg e. v. american football - flagfootball - cheerleading schiedsrichter

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

G e s c h ä f t s o r d n u n g. der Behinderten-Sportgemeinschaft Gevelsberg e.v. (nachfolgend Verein genannt)

GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes

GESCHÄFTSORDNUNG Stand: Januar 2018

TSG 08 Roth e.v. Wahl- und Versammlungsordnung

1 Vorsitz im Verwaltungsrat

DEUTSCHE TRIATHLON UNION e.v. Verwaltungs- und Verfahrensordnung

Geschäftsordnung. Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Präsidium Im Niedernfeld 2, Bad Nenndorf

Geschäftsordnung des Vereins Power Dogs Rheingau Wiesbaden e.v.

Geschäftsordnung Ball-Spiel-Verein Lendringsen 1919.e.V.

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN

LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE

Geschäftsordnung (GO) für Parteitage der Alternative für Deutschland

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

GESCHÄFTSORDNUNG (GSchO) Art. 1 Versammlungsleitung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) - beschlossen am

Geschäftsordnung für den Turn- und Sportverein Regen von 1888 & 1920 e.v. (gültige Fassung mit Stand vom )

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

Post-Sportverein Nürnberg e. V. Wahl- und Versammlungsordnung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

GESCHÄFTSORDNUNG SBSV

Allgemeine Geschäftsordnung

Landesvereinigung Mecklenburg-Vorpommern

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen des WDA (genehmigt auf der Mitgliederversammlung am )

Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen der Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg

VERSAMMLUNGSORDNUNG (VODS) der International Police Association (IPA), Deutsche Sektion e. V. in der Fassung vom 03. Oktober 2014

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer

Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB

Altenhilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v.

Geschäftsordnung Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes e. V.

Geschäftsordnung der Zahnärztekammer Bremen

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

4.2 Geschäftsordnung der Ärztekammer Berlin

GESCHÄFTSORDNUNG (GSchO)

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.)

Geschäftsordnung des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e.v. (Stand: )

Geschäftsordnung des Bundeskongresses der Jungen Grünen

GESCHÄFTSORDNUNG. Inhalt: Beitragsordnung Seite 2 Finanzordnung Seite 3 Geschäftsordnung Verein Seite 4 Geschäftsordnung Vorstand Seite 7

Rahmenordnung der Bereichsvorstände und der Erweiterten Bereichsvorstände des Schwäbischen Turnerbundes e.v.

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Satzung. 1 Zusammensetzung

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des mauergarten e.v.

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Geschäftsordnung des Polizeisportvereins Trier 1926 e.v. vom

Geschäftsordnung. Deutscher Dart-Verband e.v. DDV

2.4 Die Beschlussfähigkeit richtet sich nach der Satzung des networker NRW e.v.

Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen

Wildau, Einladung zur Mitgliederversammlung am Sehr geehrtes Mitglied,

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN JUGENDGEMEINDERAT DER STADT GÖPPINGEN. 1 Zusammensetzung des Jugendgemeinderats. 2 Teilnahme an Sitzungen

Transkript:

GESCHÄFTSORDNUNG DES LANDESFUSSBALLVERBANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. DIE STETS AKTUELLE AUSGABE GIBT ES ONLINE UNTER GESCHAEFTSORDNUNG.LFVM-V.DE

LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN GESCHÄFTSORDNUNG Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen B-5 2 Einberufung von Tagungen, Einladungen B-5 3 Leitung von Tagungen B-5 4 Beschlussfähigkeit B-6 5 Reden B-6 6 Anträge B-6 7 Protokolle B-7 8 Anträge zur Geschäftsordnung B-7 9 Schriftverkehr/elektronischer Rechtsverkehr B-7 10 Schlussbestimmung B-7 STAND: 19. NOVEMBER 2010 WWW.LFVM-V.DE B-3

LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN GESCHÄFTSORDNUNG 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Die Geschäftsordnung bestimmt das Vorgehen, nach der Tagungen/Sitzungen/Versammlungen/Beratungen (im Weiteren Tagungen) des LFV M.-V durchgeführt werden. Sie hat- Gültigkeit für den Ordentlichen Verbandstag und Außerordentlichen Verbandstag, für dietagungen des Vorstandes, des Präsidiums und der weiteren Verbandsorgane. 2. Die Tagungen sollen von sportkameradschaftlicher Gesinnung und vom ernsten Willen aller Teilnehmer getragen sein, die Tagesordnung zielbewusst und ergebnisorientiert umsetzen. 3. Die Tagungen nebst Diskussionen sollen sachlich und den sportlichen Anstand nicht verletzend geführt werden. Persönliche Streitigkeiten gehören nicht auf Tagungen und sind durch den Tagungsleiter zu unterbinden. 2 Einberufung von Tagungen, Einladungen 1. Die Einberufung von Verbandstagen richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung. 2. Das Präsidium und der Vorstand sowie die Ausschüsse bestimmen Art und Weise dereinberufung von Tagungen selbst. Wird keine Bestimmung getroffen, bestimmt der Präsident oder dessen Stellvertreter Art und Frist der Einberufung. 3. Zu Tagungen sollen den Teilnehmern schriftliche Einladungen (zulässig sind auch E-Mail-Benachrichtigungen) mindestens sieben Tage vorher zugehen. Mündliche Einladungen sind zulässig. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen. Tagungsmaterialien sind den Teilnehmern rechtzeitig zu übersenden, damit sie sich mit diesen vorher beschäftigen können. 3 Leitung von Tagungen 1. Tagungen werden vom Präsidenten, seinen Stellvertretern oder von einem anderenvorstandsmitglied, von Vorsitzenden der Organe, deren Stellvertretern bzw. einem beauftragten Mitglied des Organs eröffnet und geleitet. 2. Die Leitung des Verbandstages obliegt dem Präsidenten im Verhinderungsfall dem jeweiligen Stellvertreter; erforderlichenfalls wählen die Tagungsteilnehmer aus ihrer Mitte einen Tagungsleiter. Der Verbandstag wird mit der Feststellung eröffnet, dass er ordnungsgemäß einberufen ist. Abgestimmt wird nur mit Stimmkarte. Stimmübertragung beim Verbandstag ist nicht möglich. Bei Entlastung am Verbandstag übernimmt der gewählte Wahlleiter bis zur Neuwahl die Versammlungsleitung. 3. Der Tagungsleiter gibt die Tagesordnung bekannt. Wird eine Änderung nicht beschlossen, ist die Tagesordnung in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung zu bringen. 4. Dem Leiter der Tagung stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse zu, insbesondere kann er Unterbrechungen oder Aufhebung der Tagung anordnen. 5. Verletzt ein Teilnehmer den sportlichen Anstand, so hat der Tagungsleiter dies zu rügen und erforderlichenfalls einen Ordnungsruf zu erteilen. Fügt sich ein Teilnehmer trotz wiederholten Ordnungsrufes nicht den Regeln des Anstandes, so kann der Tagungsleiter ihn von der Tagung ausschließen. Das gleiche gilt für Zuhörer. STAND: 19. NOVEMBER 2010 WWW.LFVM-V.DE B-5

GESCHÄFTSORDNUNG LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN 4 Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit eines satzungsgemäß einberufenen Verbandstages richtet sich nach der Satzung. Vorstand, Präsidium und die weiteren Organe sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Vertretung für Wahlfunktionen bzw. Stimmübertragungen sind in den Tagungen des LFV M.-V. nicht gestattet. 5 Reden 1. Die Organe des LFV M.-V. tagen nach parlamentarischen Grundsätzen. 2. Jeder rechtmäßige Tagungsteilnehmer kann sich an den Aussprachen beteiligen. Das Wort hierzu ist vom Tagungsleiter zu erteilen. 3. Erforderlichenfalls ist in jeder Tagung zu jedem Punkt eine Rednerliste aufzustellen. Die Eintragung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Rednerliste kann auf Antrag durch Mehrheitsbeschluss geschlossen werden. 4. Der Tagungsleiter hat im Anschluss an den Antragsteller oder Berichterstatter in der Reihenfolge der Rednerliste das Wort zu erteilen. Antragsteller und Berichterstatter erhalten stets Gelegenheit zu einem Schlusswort. Der Tagungsleiter kann in jedem Falle außer der Reihe das Wort ergreifen oder durch einen Berichterstatter einem Redner antworten lassen. Zu tatsächlichen Berichtigungen und zur Geschäftsordnung ist das Wort unabhängig von der Rednerliste zu erteilen. 5. Die Redezeit kann durch Beschluss der Tagungsteilnehmer beschränkt werden. Einem Redner, der nicht zur Sache spricht oder sich dauernd vom Gegenstand der Beratung mit seinen Ausführungen entfernt, kann der Tagungsleiter nach einer vorherigen Abmahnung das Wort entziehen. 6. Zu Punkten der Tagesordnung und zu Anträgen, über die bereits entschieden wurde, wird das Wort nicht mehr erteilt, es sei denn, dass dies mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wird. Persönliche Bemerkungen sind erst nach der Abstimmung gestattet. 6 Anträge 1. Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können nach Einbringung beim Tagungsleiter als Dringlichkeitsanträge nur mit Unterstützung einer Zweidrittelmehrheit zur Beratung und Abstimmung zugelassen werden. Zu ihrer Annahme ist ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Tagungsleiter bestimmt den Zeitpunkt der Behandlung. Über die Dringlichkeit ist zu entscheiden, nachdem der Antragsteller dieses begründet hat und ein anderer Teilnehmer Gelegenheit hatte, dagegen zu sprechen. 2. Der Tagungsleiter hat Anträge, die dieselbe Angelegenheit betreffen, so zur Abstimmung zu bringen, dass über den weitestgehenden Antrag zuerst abgestimmt wird. Im Zweifelsfall bestimmt der Tagungsleiter die Reihenfolge der Abstimmung. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals zu verlesen. Die Abstimmung erfolgt durch Handaufheben. Der Tagungsleiter kann jedoch eine namentliche oder eine geheime Abstimmung anordnen. Er muss dies tun, wenn es von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten B-6 WWW.LFVM-V.DE STAND: 19. NOVEMBER 2010

LANDESFUSSBALLVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN GESCHÄFTSORDNUNG Teilnehmer verlangt wird. Die schriftliche Abstimmung hat durch Stimmzettel zu erfolgen. 3. Anträge, die sich aus der Beratung eines Antrages ergeben und ihn in gleicher Zielsetzung abändern, sind zugelassen und bedürfen keiner Beschlussfassung über die Dringlichkeit. 4. Die Annahme oder Ablehnung von Anträgen im Verbandstag richtet sich nach der Satzung. 5. Zur Annahme eines Antrages im Vorstand, Präsidium und den Organen ist einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. 6. Die Annahme oder Ablehnung von Anträgen beim Verbandstag richtet sich nach den Bestimmungen der Satzung. 7 Protokolle 1. Über den Verbandstag und die Tagungen aller anderen Organe des LFV M.-V. ist ein Protokoll zu führen. Aus ihm müssen Datum, Namen der Teilnehmer, Gegenstände der- Beschlussfassung in der Reihenfolge der Behandlung und die Beschlüsse im Wortlautersichtlich sein. 2. Das Protokoll ist vom Tagungsleiter und einem Protokollführer zu unterschreiben und in der nächsten Tagung des betreffenden Organs diesem zur Bestätigung vorzulegen. 3. Die Protokolle nebst Anlagen dazu sind zu verwahren. 8 Anträge zur Geschäftsordnung 1. Anträge zur Geschäftsordnung und auf Schluss der Debatte kommen außerhalb der Rednerfolge zur sofortigen Abstimmung, nachdem der Antragsteller dafür und ein anderer Redner dagegen gesprochen haben. Zuvor beendet aber der Redner seine Ausführungen, dem das Wort bereits erteilt worden war. 2. Redner, die zur Sache gesprochen haben, dürfen einen Antrag auf Schluss der Debatte nicht stellen. 3. Ein Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel, über einen Antrag zur Tagesordnung überzugehen, soll vom Antragsteller ausreichend begründet werden, bevor er zur Abstimmung kommt. Zuvor ist einem Redner gegen den Geschäftsordnungsantrag das Wortzuerteilen. 4. Vor Abstimmung über Schluss der Debatte sind die Namen der in der Rednerliste nocheingetragenen Redner zu verlesen. 9 Schriftverkehr/elektronischer Rechtsverkehr Die Übermittlung von Schriftverkehr auf elektronischem Weg (elektronische Postfächer) ist möglich. Wenn die Übermittlung von Schriftverkehr auf elektronischem Weg, sofern zulässig, erfolgt, gilt dieser mit der Einstellung im elektronischen Postfach als zugestellt. 10 Schlussbestimmung Die Geschäftsordnung ist durch den 6. Ordentlichen Verbandstag am 19.11.2010 in Rostock mit den zwischenzeitlichen Änderungen bestätigt worden und tritt in dieser Form danach sofort in Kraft. STAND: 19. NOVEMBER 2010 WWW.LFVM-V.DE B-7