Gutachten MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728

Ähnliche Dokumente
Gutachten MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46269

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46231

Teilegutachten MURD-TG/N2

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46230

Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46276

Gutachten MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45848

Gutachten MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44978

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46421

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE

Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46433

Gutachten WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47883

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 47081

Teilegutachten MIRD-TG/N3

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46229

Teilegutachten WIRD-TG/N2

Gutachten MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45363

Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49355

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 47458

Gutachten MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44472

Teilegutachten MURD/N14

Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46236

Gutachten MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45747

Gutachten MURD/N20 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819

Gutachten MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46257

Gutachten MURD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46370

Gutachten WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47087

Gutachten WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49966

Teilegutachten MURD-TG/N1

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46406

Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 50082

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46229

Gutachten MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46319

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 47303

Gutachten WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46477

Teilegutachten WIRD-TG/N3

Teilegutachten WIRD-TG/N2

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46500

Gutachten WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47869

Teilegutachten WIRD-TG/N1

Gutachten MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45713

Gutachten MURD/N19 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821

Gutachten MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45857

Gutachten MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45851

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46628

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 47369

Teilegutachten MURD-TG

Gutachten MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820

Gutachten MURD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45652

Gutachten MIRD zur Erteilung der ABE 46098

Gutachten MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46233

Gutachten MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46938

Gutachten MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819

Gutachten WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004

Gutachten WIRD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45972

Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 47410

Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 49136

Gutachten MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45851

Teilegutachten WIRD-TG/N3_1K

Gutachten MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43166

Gutachten MIRD zur Erteilung der ABE 46959

Gutachten MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45848

Gutachten WIRD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45747

Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46226

Gutachten WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48118

Gutachten MURD/N3 zur Erteilung der ABE 46056

Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 48990

Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47493

Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45850

Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48879

Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 49049

Gutachten MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45319

Gutachten MURD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45353

Gutachten MURD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45971

Gutachten MURD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44890

Teilegutachten MURD/N1

Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 48991

Gutachten MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45320

Gutachten WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217

Teilegutachten MURD

Gutachten MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45050

Teilegutachten MURD-TG/N9

Gutachten WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49490

Gutachten MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47173

Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 49135

Gutachten MURD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46171

Gutachten WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50562

Gutachten MURD/N8 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45529

Teilegutachten MURD-TG/N7

Gutachten MURD/N12 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44933

Gutachten MIRD/N7 zur Erteilung der ABE 44104

Gutachten MIRD zur Erteilung der ABE 47233

Gutachten MURD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45320

Gutachten MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45829

Gutachten WIRD/N13 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45972

Teilegutachten MURD-TG/N7

Gutachten MIRD/1N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44508

Transkript:

Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, SUBARU Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.033 42R6755.03 3 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 665 2060 12//03 5.033 42R6755.03 3 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 690 1975 12//03 5.033P 42R6755.03P 3 Ø56,1 Ø68 56,1 Kunststoff 665 2060 09/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-Nr. 50337 Anzugsmoment der : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS 100 Nm für Typ : BE/BH; GC/GF; G3 Verkaufsbezeichnung: LEGACY BL/BP e1*2001/116*0228*.. 121-180 205/60R16 51G nur Outback; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 215/55R16 51G Allradantrieb; 215/60R16 95 225/55R16 95 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER SG e13*98/14*0087*.. 101-169 205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G ab SGS e1*2001/116*0209*.. 205/65R16 11A; 24J; 24M; 51G e13*98/14*0087*03; 215/55R16 11A; 24C; 24M; 51G ab 215/60R16 95 11A; 21B; 22B; 24C; 24M e1*2001/116*0209*07; 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 225/60R16 98 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721; 74P; 76U SG e13*98/14*0087*.. 92-155 205/60R16 51G nur bis SGS e1*2001/116*0209*.. 205/65R16 51G e13*98/14*0087*02; 215/55R16 51G nur bis 215/60R16 95 11A; 21B; 22B e1*2001/116*0209*06; 225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 225/60R16 98 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 74P

Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA GC/GF e13*95/54*0026*.., 66-92 195/50R16 84 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Allradantrieb; e13*96/79*0026*.., 24J; 24M; 669 e13*98/14*0026*.. 205/50R16 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71E; 721; 24J; 24M 225/45R16 89 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 74P 24J; 24M G3 e1*2001/116*0438*.. 79 195/55R16 87 11A; 24J; 51J; 65T Schrägheck; 195/60R16 89 11A; 24J; 51J; 56G Allradantrieb; 79-169 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M 215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71E; 225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY BE/BH e1*98/14*0108*.. 92-115 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; nicht Outback; BE/BHS e1*98/14*0149*.. 24M 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71E; 721; 24M; 5EM 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 22F; 24D; 74P 24J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-Nr. 50312 Anzugsmoment der : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T J e11*98/14*0111*.. 85-130 205/55R16 91 11A; 22B; 24C; 24D Kombi; Limousine; RJ e11*98/14*0111*.. 215/55R16-93 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; 225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-Nr. 50337 Anzugsmoment der : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY BE/BH e1*98/14*0108*.. 92-115 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; nicht Outback; BE/BHS e1*98/14*0149*.. 24M 215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71E; 721; 24M; 5EM 225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 22F; 24D; 74P 24J

Seite: 3 von 5 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

Seite: 4 von 5 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 65T) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 669) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01 CONTINENTAL ContiSportContact DUNLOP SP Sport 8000 MICHELIN SX GT PIRELLI P6000 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

Seite: 5 von 5 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.