Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 22. Kinder-Orthopädie (Zusätzliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie) Definition: Die Zusätzliche Weiterbildung Kinder-Orthopädie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz im Gebiet Chirurgie die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade, Verletzungsfolgen sowie angeborenen und en Formveränderungen und Fehlbildungen der Stütz- und Bewegungsorgane im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter. Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Kinder-Orthopädie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte. Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: Facharztanerkennung für Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Kinderchirurgie Weiterbildungszeit: 1 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten für Kinder-Orthopädie gemäß 6 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu - 6 Monate während der hauptberuflichen Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsermächtigten für Kinder-Orthopädie gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - der Durchführung konservativer und operativer Behandlungen von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen, angeborenen und en Formveränderungen sowie Fehlbildungen an der Wirbelsäule und den Extremitäten - der differentialdiagnostischen Bewertung bei komplexen syndromalen Fehlbildungen sowie der Indikationsstellung zu verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren - den orthopädischen Rehabilitations- und Behandlungsverfahren im Kindesalter bei neuroorthopädischen Erkrankungen - Planung, Durchführung und Überwachung bei der Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln, Orthesen, Prothesen im Wachstumsalter 1 Ergänzungen bzgl. des Erfordernisses der Weiterbildungsermächtigung für Kinder-Orthopädie
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/3 Weiterbildungsinhalte in der Durchführung konservativer und operativer Behandlungen von Erkrankungen, Verletzungen, Verletzungsfolgen, angeborenen und en Formveränderungen sowie Fehlbildungen an der Wirbelsäule und den Extremitäten der differentialdiagnostischen Bewertung bei komplexen syndromalen Fehlbildungen sowie der Indikationsstellung zu verschiedenen Untersuchungs- und Behandlungsverfahren Datum / Unterschrift des den orthopädischen Rehabilitations- und Behandlungsverfahren im Kindesalter bei neuroorthopädischen Erkrankungen Planung, Durchführung und Überwachung bei der Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln, Orthesen, Prothesen im Wachstumsalter Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/3 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des Sonographien im Wachstumsalter, davon 250 - an der Säuglingshüfte 0 konservative Behandlungen, davon - am Hüftgelenk, davon - Dysplasie-Behandlungen - an den Füßen, davon - Klumpfußbehandlungen 0 25 0 25 - an den Kniegelenken 25 - an der Wirbelsäule 25 operative Eingriffe, davon - an der Wirbelsäule 2 2 Streichung der Aufzählung von je "instrumentellen Deformitäten" und "bei Tumoren oder Infektionen" Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/3 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des - an der oberen Extremität 25 - an der unteren Extremität, davon - offene Hüftrepositionen - Beckenosteotomien - Femurosteotomien - Osteosyntheseverfahren bei Gelenkersatzoperationen, Frakturen, Knochenverlängerungen, Tumoren - Korrektureingriffe bei Fußdeformitäten Orthopädische Rehabilitations- und Behandlungsverfahren bei neuroorthopädischen Erkrankungen im Kindesalter Planung, Durchführung und Überwachung bei der Anpassung von orthopädischen Hilfsmitteln, Orthesen und Prothesen Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der
Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 01.05.2005 "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin