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Propan-2-ol 0,63 ml % F, Xi R

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Polyvinylpyrrolidoniod (Povidon 5-10 % Xi, N R36-51/53 Iod)

(2-Butoxyethoxy)ethanol 1-5 % Xi R36 anionische Tenside < 5 % Xi R36/38 nichtionische Tenside < 5 % Xn, Xi R22-36/38

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Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung [%] Einstufung Ethanol 45 F R11

Ethanol < 55 % F R Propan-1-ol < 25 % F, Xi R

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Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden.

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Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

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1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

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Transkript:

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Handelsname Art.-No.: 44105, 44106, 44108, 44109 91105, 91106, 91108, 91109 Farben: blau, rot, grün, schwarz Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Industrieller Farbmarkierer 1.2 Angaben zum Hersteller/Lieferanten 805 E. Old 56 Highway Olathe, KS 66061 Telefon: 001 913 397 9889 Telefax: 001 913 397 8761 24 Hour Emergency Contact Number: 001 352 323 3500 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung ( Zubereitung ) Zubereitung in organischen Lösemitteln Gefährliche Inhaltsstoffe (Der volle Wortlaut der aufgeführten R-Sätze ist in Abschnitt 16 zu finden) EG-Nr. CAS-Nr. Stoffname Gehalt Symbole R-Sätze 204-626-7 123-42-2 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on 25-35 % Xi R36 200-746-9 71-23-8 Propan-1-ol 55-65 % F, Xi R11-41-67 3. Mögliche Gefahren Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Entzündlich. Gefahr ernster Augenschäden. Dämpfe können Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft bringen. Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung. Nach Hautkontakt Mit viel Wasser spülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. (D_g) Seite 1 von 7

Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), Wassersprühstrahl Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Bei Brand kann entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig, auch in leeren ungereinigten Behältern. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden. Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Persönliche Schutzkleidung verwenden. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel) Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen. Zusätzliche Hinweise Verunreinigte Flächen gründlich reinigen. (D_g) Seite 2 von 7

7. Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Den Behälter fest verschlossen halten. Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Massnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. 7.2 Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vorschriften des Ex-Schutzes beachten. Zusammenlagerungshinweise Unverträglich mit: starke Säuren und starke Basen starke Oxidationsmittel, Reduktionsmittel Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Lagerklasse (VCI): 3 A 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung 8.1 Expositionsgrenzwerte Luftgrenzwerte (MAK/TRK TRGS 900) Stoffname Grenzwert Spitzenbegr. Art CAS-Nr. ml/m³ mg/m³ F/m³ Kategorie 4-Hydroxy-4-methyl-pentan-2-on 123-42-2 20 96 =1= MAK 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Schutz und Hygienemaßnahmen Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Anschließend mit Hautcreme behandeln. Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät (Gasfiltertyp A) anlegen. (D_g) Seite 3 von 7

Handschutz Chemikalienschutzhandschuhe aus Butyl, Schichtstärke mindestens 0,7 mm, Durchbruchszeit (Tragedauer) ca. 480 Minuten, z.b. Schutzhandschuhe <Butoject 898> der Firma www.kcl.de Diese Empfehlung beruht ausschließlich auf der chemischen Verträglichkeit und dem Test nach EN 374 unter Laborbedingungen Je nach Anwendung können sich unterschiedliche Anforderungen ergeben. Daher sind zusätzlich die Empfehlungen des Schutzhandschuhlieferanten zu berücksichtigen. Augenschutz dicht schliessende Schutzbrille Augenspülflasche mit reinem Wasser Körperschutz chemikalienbeständige Schürze langärmelige Arbeitskleidung 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Erscheinungsbild Aggregatzustand: viskose Flüssigkeit Farbe: verschiedene Geruch: alkoholartig 9.2 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit Zustandsänderungen Siedepunkt: 97 C Flammpunkt: 25 C Zündtemperatur: n.b. C untere Explosionsgrenze: 2,1 Vol.-% obere Explosionsgrenze: 13,7 Vol.-% Dampfdruck: n.b. hpa (bei 20 C) Dichte: < 1 g/ml (bei 20 C) Löslichkeit in Wasser: 70-80 % g/l (bei 20 C) Rel. Dampfdichte: > 1 Lösemittelgehalt < 95 % 9.3 Sonstige Angaben Prüfnorm (D_g) Seite 4 von 7

10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Zu vermeidende Stoffe starke Säuren und starke Basen starke Oxidationsmittel, Reduktionsmittel Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenmonoxid und Kohlendioxid reizende/ätzende, brennbare sowie giftige Schwelgase Weitere Angaben Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 11. Angaben zur Toxikologie Einstufungsrelevante Beobachtungen Gefahr ernster Augenschäden. Dämpfe können Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen. Allgemeine Bemerkungen Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen. Einatmen hoher Dampfkonzentrationen kann zu Effekten führen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Schwäche, Bewusstlosigkeit Wiederholter oder fortgesetzter Kontakt kann Hautreizungen und Dermatitis auf Grund der entfettenden Eigenschaften des Produkts bewirken. 12. Angaben zur Ökologie Weitere Hinweise Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen. Schwach wassergefährdend. 13. Hinweise zur Entsorgung Empfehlung Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen. Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden. Abfallschlüssel Produkt : 080111 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. (D_g) Seite 5 von 7

14. Angaben zum Transport 14.1 Landtransport (ADR/RID/GGVS/GGVE) ADR/RID-GGVSE-Klasse: 3 Gefahr-Nummer: 30 UN-Nummer: 1263 Gefahrzettel: 3 Verpackungsgruppe: III Bezeichnung des Gutes: FARBE Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport "LQ 7: zusammengesetzte Verpackungen: 5 l / 45 l; Trays: 5 l / 20 kg (brutto)" 14.2 Binnenschiffstransport 14.3 Seeschiffstransport IMDG/GGVSee-Klasse: 3 UN-Nr.: 1263 EMS: F-E; S-E Marine pollutant: No Verpackungsgruppe: III Bezeichnung des Gutes PAINT Gefahrzettel: 3 Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport "Begrenzte Mengen (Kapitel 3.4): zusammengesetzte Verpackungen: 5 l / 30 kg (brutto); Trays 5 l / 20 kg (brutto)" 14.4 Lufttransport ICAO/IATA-Klasse: 3 UN/ID-Nr.: 1263 Gefahrzettel: 3 IATA-Verpackungs Instruktionen - Passenger: 309 IATA-Maximale Menge - Passenger: 60 L IATA-Verpackungs Instruktionen - Cargo: 310 IATA-Maximale Menge - Cargo: 220 L Verpackungsgruppe: III Bezeichnung des Gutes PAINT 14.5 Sonstige einschlägige Angaben "Deutschland / Postversand: National: max. 3000 ml je Innenverpackung / max. 6 l je Versandstück; International: verboten" (D_g) Seite 6 von 7

15. Vorschriften 15.1 Kennzeichnung Kennzeichnung Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. 15.2 Nationale Vorschriften Störfallverordnung: Bestimmungen der Störfallverordnung beachten. TA-Luft III: 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ Anteil: < 95 % Wassergefährdungsklasse: 1 - schwach wassergefährdend Einstufung: Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 vom 17.5.1999 Angaben zur VOC-Richtlinie: < 95 % 16. Sonstige Angaben Auflistung der relevanten R-Sätze 11 Leichtentzündlich. 36 Reizt die Augen. 41 Gefahr ernster Augenschäden. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Weitere Angaben Die Angaben der Position 4 bis 8 u. 10 bis 12 sind teilw. nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgem. Anwendung des Produktes bezogen (s. Gebrauchs-/Produktinformation), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes/der Produkte und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen Produktmerkblättern. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes/ der beschriebenen Produkte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar. (n.a. - nicht anwendbar, n.b - nicht bestimmt) (D_g) Seite 7 von 7