Korrosionsschutz PCI-Legaran A für Brücken- und Ingenieurbauwerke nach ZTV-SIB 90 Mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis. Produktinformation 165 Korrosionsschutz-Beschichtung des PCI-Peciment-Systems für die Anwendungsfälle der ZTV-SIB 90: PCC I, PCC II Anwendungsbereiche Für innen und außen. Korrosionsschutz gemäß ZTV-SIB 90 auf entrosteten Bewehrungsstählen, die den Reinheitsgrad SA 2 1 /2 der DIN EN ISO 12 944-4 aufweisen. PCC I: Befahrene Flächen, dynamisch beansprucht (z. B. unter Brückenbelägen). PCC II: Nicht befahrene Flächen, dynamisch beansprucht (z. B. Brückenuntersichten). Haftbrücke an Betonbauteilen zwischen Alt- und Frischbeton: für Reparaturmörtel oder Frischbeton bei der Betoninstandsetzung (außerhalb der ZTV-SIB). Epoxidharz Korrosionsschutz der Bewehrung bei geringer Betonüberdeckung mit PCI-Legaran A. 86159 Augsburg Werk 3 P-56 1-9901
Produkteigenschaften Hoher Korrosionsschutz gegen Chloride und andere Korrosionsverursacher. Mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis, PCI-Legaran A ist entsprechend der ZTV-SIB 90 geprüft und nach TL/TP BE-PCC und TL/TP BE-SPCC fremdüberwacht. Wasserdicht und frostbeständig, universell innen und außen einsetzbar. 2-komponentig, ergibt nach dem Mischen eine zähflüssige und gut streichfähige Masse. Hohe Verbundfestigkeit, schafft kraftschlüssige Verbindungen zwischen Alt- und Frischbeton; erreicht die Eigenfestigkeit hochwertiger Reparaturmörtel und Betone. Daten zur Verarbeitung/ Technische Daten Materialtechnologische Daten Materialbasis Epoxidharz Komponenten 2-komponentig Dichte Basis-Komponente ca. 1,8 g/cm 3 Härter-Komponente ca. 1,1 g/cm 3 Konsistenz Basis-Komponente zähflüssig Härter-Komponente flüssig Farbe Basis-Komponente grün Härter-Komponente honigfarben Flammpunkt > 100 C Kennzeichnung nach Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) Basis-Komponente kein Gefahrgut Härter-Komponente Kl. 8, Verpackungsgruppe III UN 2735 Polyamine, flüssig, ätzend n.a.g. (Mannichbase) Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Basis-Komponente keine brennbare Flüssigkeit Härter-Komponente keine brennbare Flüssigkeit Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Basis-Komponente reizend, umweltgefährlich, enthält Epoxidharze Härter-Komponente ätzend, enthält Mannichbase und Benzylalkohol Weitergehende Informationen: Siehe Abschnitt Sicherheitshinweise. Lieferform Lagerfähigkeit Lagerung Verpackung 1-kg-Kombigebinde (2-komponentig) Art.-Nr./EAN-Prüfz. 1505/6 ca. 18 Monate trocken und kühl Weißblech-Gebinde
Daten zur Verarbeitung/ Technische Daten Anwendungstechnische Daten Verbrauch als Korrosionsschutz Stahl Ø 8 mm: ca. 15 g/m und Lage Stahl Ø 16 mm: ca. 25 g/m und Lage als Haftbrücke ca. 1 bis 2 kg/m 2 Schichtdicke minimal 0,4 mm maximal 1,0 mm Verarbeitungstemperatur +10 C bis +30 C (Untergrund- und Umlufttemperatur) Mischungsverhältnis Basis-Komponente 100 Gewichts-Teile Härter-Komponente 13 Gewichts-Teile Mischzeit Konsistenz Verarbeitbarkeitsdauer* ca. 3 Minuten streichfähig ca. 90 Minuten Aushärtezeiten* 2. Anstrich nach ca. 4 bis 36 Stunden Auftrag der Haftbrücke (PCI-Pecihaft) nach ca. 16 bis 32 Stunden voll ausgehärtet nach ca. 7 Tagen Temperaturbeständigkeit ca. 30 C bis +70 C * Bei + 23 C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen verkürzen, niedrigere Temperaturen verlängern diese Zeiten. Das PCI-Peciment-System umfasst Korrosionsschutz-Epoxidharz PCI-Legaran A Korrosionsschutz-mineralisch PCI-Legaran RP Mörtel-Haftbrücke PCI-Pecihaft Betonersatz PCI-Peciment 50 Feinspachtel PCI-Peciment 5 Untergrundvorbehandlung Der Untergrund muss sauber, fest und trocken sein. Staub, Öl, Fett, Schalwachs, lose Teile und Zementschlämme sorgfältig entfernen. Freiliegende Bewehrungsstähle durch Sandstrahlen bis zum Reinheitsgrad SA 2 1 /2 der DIN EN ISO 12 944-4 entrosten.
Verarbeitung von PCI-Legaran A Geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen! Mischen PCI-Legaran A wird im passenden Mischungsverhältnis geliefert. Beim Gebrauch von Teilmengen gilt folgendes Mischungsverhältnis: 100 Gewichts-Teile Basis-Komponente zu 13 Gewichts-Teilen Härter-Komponente Vor dem Anmischen von PCI-Legaran A Basis- Komponente gründlich aufrühren. Härter-Komponente unter langsamem Rühren vollständig zur Basis-Komponente geben und mit geeignetem Rühr- oder Mischwerkzeug (z. B. von der Firma Collomix) als Aufsatz auf eine langsam laufende Bohrmaschine (ca. 400 UpM) so lange mischen, bis ein gleichmäßiger, schlierenfreier grüner Farbton erreicht ist. Auftragen als Korrosionsschutz Entrostete Bewehrungen beim ersten Anstrich mit einem Pinsel satt streichen. Nach frühestens 4 Stunden, spätestens 36 Stunden Härtungszeit zweiten Anstrich erneut mit Pinsel vollflächig auftragen. Auftragen als Haftbrücke (außerhalb der ZTV-SIB!) Nach erfolgter Beschichtung der Bewehrungsstähle PCI-Legaran A mit einem Flächenstreicher oder einer Stielbürste gleichmäßig deckend in den Untergrund einbürsten. Haftbrücke ca. 10 bis 15 Minuten anhärten lassen. Reparaturmörtel oder Frischbeton aufziehen und durch Verdichten in die PCI-Legaran A-Haftbrücke einarbeiten. Bitte beachten Sie Bei der Verarbeitung nach ZTV-SIB 90 dürfen nur ganze Gebinde verarbeitet werden. PCI-Legaran A nicht bei Untergrundtemperaturen unter +10 C und über + 30 C verarbeiten. PCI-Legaran A darf bei der Verarbeitung nach ZTV-SIB 90 nur als Korrosionsschutz eingesetzt werden. Bei Flächensanierungen mit aufsteigender Feuchtigkeit darf PCI-Legaran A nicht als Haftbrücke verwendet werden. Hierzu PCI-Repahaft verwenden. Nur so viel PCI-Legaran A anmischen, wie innerhalb von 90 Minuten verarbeitet werden kann. Geeignete Werkzeuge können bezogen werden z. B. bei Collomix GmbH Horchstraße 2 85080 Gaimersheim www.collomix.de Werkzeuge und Mischgefäße unmittelbar nach Gebrauch mit PCI-Univerdünner reinigen, im ausgehärteten Zustand nur mechanisches Abschaben möglich. Lagerung: trocken und kühl ca. 18 Monate. Auskristallisierte Basis-Komponente vor dem Mischen in einem warmen Wasserbad (bis + 50 C) lösen und gründlich durchmischen. Erst nach Abkühlung auf Raumtemperatur mit Härter-Komponente mischen. Ausführliche Angaben siehe allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis des PCI-Peciment-Systems.
Sicherheitshinweise Beim Mischen der Komponenten muss eine Schutzbrille getragen werden. Hautkontakt mit den gemischten Materialien bzw. den einzelnen Komponenten kann zu Hautreizungen führen. Hautkontakt ist deshalb unbedingt zu vermeiden, z. B. durch das Tragen von Schutzhandschuhen. Folgende Merkblätter der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie und der Arbeitsgemeinschaft der Bau- Berufsgenossenschaften sind zu beachten: Polyester- und Epoxidharze, Best.-Nr. ZH 1/301 Hautschutz, Best-Nr. ZH 1/132 Diese Merkblätter sind z.b. vom Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln oder von Wiley VCH, Pappelallee 3, 69469 Weinheim sowie von den zuständigen Berufsgenossenschaften zu beziehen. Kennzeichnung der Gebinde nach Gefahrstoffverordnung Basis-Komponente Enthält Epoxidharze mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht 700. Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Gebindeetikett vorzeigen. Härter-Komponente Enthält Mannichbase und Benzylalkohol. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Verursacht Verätzungen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut beschmutzte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen, wenn möglich diese Produktinformation oder das Gebindeetikett vorzeigen. Weitere Informationen können dem PCI-Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.
Architektenund Planer-Service Bitte PCI-Fachberater zur Objektberatung heranziehen. Weitere Unterlagen bitte bei den Technischen PCI- Beratungszentralen in Augsburg, Hamm, Wittenberg, in Österreich und in der Schweiz anfordern. Architekten und Planer können unter der Fax-Nr. 08 21/59 01-459 eine umfangreiche Ausschreibungssoftware auf CD-ROM anfordern. Entsorgung von entleerten PCI-Verkaufsverpackungen Restlos entleerte PCI-Verkaufsverpackungen können entsprechend dem aufgedruckten Symbol auf der Verpackung bei DSD, KBS oder Interseroh entsorgt werden. Sortierund Erfassungskriterien sowie aktuelle Adressen Ihrer regionalen Entsorgungspartner erhalten Sie unter der Fax-Nr. 08 21/59 01-247. Weitere Informationen zur Entsorgung können Sie den Sicherheits- und Umwelthinweisen der Preisliste entnehmen. Piccardstraße 11 86159 Augsburg Postfach 102247 86012 Augsburg Telefon 08 21/59 01-0 Fax 08 21/59 01-372 www.pci-augsburg.de Niederlassung Österreich A-2355 Wr. Neudorf Telefon 00 43 (0 ) 22 36/6 58 30 Fax 00 43 (0 ) 22 36/6 58 22 www.pci-austria.at PCI Bauprodukte AG CH-8048 Zürich Telefon 00 41 (0 ) 1/438 2121 Fax 00 41 (0 ) 1/438 2122 www.pci.ch PCI-Beratungszentralen mit telefonischem Beratungsservice: Service-Rufnummer: (0 180) 5 217 217 (automatische Verbindung mit der nächstgelegenen Beratungszentrale zum Tarif von 0,06 je angefangene 30 Sekunden) oder direkt per Fax: Fax 08 21/59 01 419 Werk Hamm Fax 0 23 88/3 49-252 Werk Wittenberg Fax 0 34 91/6 58-263 PCI-Verkaufsbüros: Berlin, Bad Homburg, Dresden, Hamburg, Hannover. Die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsbereiche unserer Produkte sind sehr unterschiedlich. In den Produktinformationen können wir nur allgemeine Verarbeitungsrichtlinien geben. Diese entsprechen unserem heutigen Kenntnisstand. Der Verarbeiter ist verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Bei speziellen Anforderungen ist unsere Beratung einzuholen. Für unvollständige oder unrichtige Angaben in unserem Informationsmaterial wird nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) gehaftet; etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Bei Neuauflage wird diese Ausgabe ungültig. Ausgabe Juni 2002 D
Architektenund Planer-Service Bitte PCI-Fachberater zur Objektberatung heranziehen. Weitere Unterlagen bitte bei den Technischen PCI- Beratungszentralen in Augsburg, Hamm, Wittenberg, in Österreich und in der Schweiz anfordern. Architekten und Planer können unter der Fax-Nr. 08 21/59 01-459 eine umfangreiche Ausschreibungssoftware auf CD-ROM anfordern. Produktklassierung Basiskomponente Giftklasse 4. Warnung auf den Packungen beachten. Härterkomponente Giftklasse 3. Giftiges Produkt. Unbedingt Vorsichtsmaßnahmen beachten. Weitere Informationen zur Entsorgung können Sie den Sicherheits- und Umwelthinweisen der Preisliste entnehmen. Piccardstraße 11 86159 Augsburg Postfach 102247 86012 Augsburg Telefon 08 21/59 01-0 Fax 08 21/59 01-372 www.pci-augsburg.de PCI-Verkaufsbüros: Berlin, Bad Homburg, Dresden, Hamburg, Hannover. PCI Bauprodukte AG Niederlassung Schweiz CH-8048 Zürich Telefon 00 41 (0 ) 1/438 2121 Fax 00 41 (0 ) 1/438 2122 www.pci.ch Niederlassung Österreich A-2355 Wr. Neudorf Telefon 00 43 (0 ) 22 36/6 58 30 Fax 00 43 (0 ) 22 36/6 58 22 www.pci-austria.at Die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsbereiche unserer Produkte sind sehr unterschiedlich. In den Produktinformationen können wir nur allgemeine Verarbeitungsrichtlinien geben. Diese entsprechen unserem heutigen Kenntnisstand. Der Verarbeiter ist verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Bei speziellen Anforderungen ist unsere Beratung einzuholen. Für unvollständige oder unrichtige Angaben in unserem Informationsmaterial wird nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) gehaftet; etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Bei Neuauflage wird diese Ausgabe ungültig. Ausgabe Juni 2002 CH