1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname GH74 DESINAL 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Desinfektionsmittel 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse van Baerle AG Schützenmattstrasse 21 4142 Münchenstein Telefon-Nr. +41 61 415 91 11 Fax-Nr. +41 61 415 92 22 Auskunftgebender Gefahrgutbeauftragter / +41 61 415 91 11 Bereich / Telefon E-Mail-Adresse der vanbaerle@vanbaerle.ch verantwortlichen Person für dieses SDB 1.4. Notrufnummer Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum 145 (international 0041 44 251 51 51) 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Flam. Liq. 2 Einstufung gemäß EG-Richtlinien Einstufung F, R11 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise Seite 1(7)
Sicherheitshinweise P210 P233 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Behälter dicht verschlossen halten. Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrensymbole Leichtentzündlich R-Sätze 11 Leichtentzündlich. S-Sätze 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung enthält 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Alkoholische Lösung Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. 64-17-5 EINECS-Nr. 200-578-6 Einstufung F, R11 Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Flam. Liq. 2 Sonstige Angaben MAK-Werte siehe Abschnitt 8 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Brandgefahr! Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen. Nach Einatmen Bei intensivem Einatmen von Dämpfen sofort Arzt hinzuziehen. Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Bei andauernder Hautreizung Arzt Seite 2(7)
aufsuchen. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Ärztlicher Behandlung zuführen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid, Alkoholbeständiger Schaum, Wassersprühstrahl, Trockenlöschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennt mit farbloser Flamme. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Übliche Massnahmen bei Bränden mit Chemikalien. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Zündquellen fernhalten. Auf Rückzündung achten. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Umweltschutzmassnahmen erforderlich. Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Bei Austritt grösserer Mengen die weitere Ausbreitung durch Eindämmen verhindern. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Aufkehren und in geeignete Behälter zur Entsorgung geben. Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. 7. Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Nur für gewerbliche Anwendung. Für gute Raumbelüftung sorgen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Nicht rauchen. Die Dämpfe des Produktes sind schwerer als Luft. Produkt und entleerte Behälter von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter Nur im Originalbehälter aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise Getrennt von Lebens-, Futter- oder Heilmitteln lagern. Seite 3(7)
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze schützen. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Hände und Gesicht vor Pausen und sofort nach Handhabung des Produktes waschen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Atemschutz Keine besondere Schutzausrüstung erforderlich. Liegt die Lösemittelkonzentration über den MAK- Grenzwerten, so muss ein für diesen Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Filterausrüstung mit A-Filter. Handschutz Handschuhe aus Nitril Augenschutz Schutzbrille; Berührung mit den Augen vermeiden. Körperschutz leichte Schutzkleidung antistatisch 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form flüssig Farbe farblos, klar Geruch Alkoholisch. ph-wert Wert = 7 Siedepunkt Wert = 78 C Flammpunkt Wert = 19 C Explosionsgrenzen Untere Explosionsgrenze = 3.5 %(V) Dampfdruck Wert = 5.9 kpa Dichte Wert = 0.9 g/cm³ Temperatur = 20 C Wasserlöslichkeit Bemerkung vollkommen löslich Zündtemperatur Wert = 425 C 10. Stabilität und Reaktivität Seite 4(7)
10.4. Zu vermeidende Bedingungen Lagertemperaturen über 40 C vermeiden. Dämpfe könn en mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 10.5. Unverträgliche Materialien Peroxide, Vorsicht: Acrylglas wird angegriffen. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Normalerweise keine zu erwarten. 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität Bezugsstoff Spezies Ratte LD50 > 6200 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Bewertung Haut- und schleimhautreizend. Schwere Augenschädigung/-reizung Bewertung reizend Sensibilisierung Bewertung nicht sensibilisierend Erfahrungen aus der Praxis Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden. Sonstige Angaben Bei bestimmungsgemässem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. 12. Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Fischtoxizität Spezies Goldorfe (Leuciscus idus) LC50 = 8140 mg/l Expositionsdauer 48 h Daphnientoxizität Bezugsstoff EC50 = 10800 Expositionsdauer = 24 h Bemerkung Das Produkt ist biologisch abbaubar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Leichte Abbaubarkeit Wert > 90 % Versuchsdauer 28 d Wert > 70 % Versuchsdauer 28 d 12.6. Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise / Ökologie Seite 5(7)
Enthält keine Stoffe, die bekanntermassen umweltgefährlich sind oder die in Kläranlagen nicht abgebaut werden. 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Entsorgung Produkt EAK-Abfallschlüssel 20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Entsorgung Verpackung EAK-Abfallschlüssel 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff Vollständig entleerten Behälter mit dem Siedlungsabfall entsorgen oder zurückgeben. Teilentleerte Verpackung der Verkaufsstelle zurückgeben oder einer Sammelstelle für Sonderabfäle übergeben. Behälter, Etiketten und Verschlüsse sind aus Polyethylen hergestellt. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID 14.1. UN-Nummer UN 1170 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ETHANOL, LÖSUNG (ETHYLALKOHOL, LÖSUNG) 14.3. Transportgefahrenklassen Klasse 3 Gefahrzettel 3 14.4. Verpackungsgruppe Verpackungsgruppe Seeschiffstransport IMDG/GGVSee 14.1. UN-Nummer UN 1170 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ETHANOL (ETHYLALKOHOL) 14.3. Transportgefahrenklassen Klasse 3 14.4. Verpackungsgruppe Verpackungsgruppe Lufttransport ICAO/IATA 14.1. UN-Nummer UN 1170 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ETHANOL (ETHYLALKOHOL) 14.3. Transportgefahrenklassen Klasse 3 14.4. Verpackungsgruppe Verpackungsgruppe 15. Rechtsvorschriften II II II 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Schweiz BAG T Nr. CHZB 1922 Seite 6(7)
16. Sonstige Angaben Etikette und gegebenenfalls Merkblatt beachten. R-Sätze aus Abschnitt 3 11 Leichtentzündlich. H-Sätze aus Abschnitt 3 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. CLP-Kategorien aus Abschnitt 3 Flam. Liq. 2 Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 Ergänzende Informationen Relevante Änderungen gegenüber der vorhergehenden Version dieses Sicherheitsdatenblattes sind gekennzeichnet mit: *** Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Seite 7(7)