ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens



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1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Alte Gefahren neue Zeichen

Transkript:

Seite 1/10 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/Gemischs: Harzlösung für den Belagbau 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler): Neuteerbit AG Salmsach Seestrasse 26 8599 Salmsach Schweiz Telefon: 0041 71 466 33 33 Telefax: 0041 71 466 33 39 E-Mail: admin@neuteerbit.ch E-Mail (fachkundige Person): roman.studer@neuteerbit.ch TOX-Zentrum: 145 1.4. Notrufnummer Roman Studer, 0041 71 466 33 33 (Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: entzündbare Flüssigkeiten (Flam. Liq. 2) Aspirationsgefahr (Asp. Tox. 1) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (STOT SE 3) Reproduktionstoxizität (Repr. 2) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition (STOT RE 2) Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3) Gefahrenhinweise H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Einstufungsverfahren 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme: GHS02 Flamme GHS07 Ausrufezeichen GHS08 Gesundheitsgefahr

Seite 2/10 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise für physikalische Gefahren H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren H304 H315 H336 H361 H373 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht Hautreizungen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Gefahrenhinweise für Umweltgefahren H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende Gefahrenmerkmale (EU): - Sicherheitshinweise Prävention P210 P243 P280 Sicherheitshinweise Reaktion P301 + P310 P303 + P361 + P353 P308 + P313 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrenpiktogramme: F Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich Gefahrenhinweise R11 Leichtentzündlich. R38 Reizt die Haut. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R63 R65 R66 R67 Sicherheitshinweise S9 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23.1 Dampf/Aerosol nicht einatmen. S24 Berührung mit der Haut vermeiden. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

Seite 3/10 Sicherheitshinweise S62 2.3. Sonstige Gefahren Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe / Gefährliche Verunreinigungen / Stabilisatoren: Produktidentifikatoren CAS-Nr.: 108-88-3 EG-Nr.: 203-625-9 CAS-Nr.: 92062-17-4 EG-Nr.: 295-532-5 Stoffname Einstufung gemäß 67/548/EWG Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Toluol Repr. 2, STOT SE 3, Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, STOT RE 2, Asp. Tox. 1 Gefahr H225-H304-H315-H336-H361d-H373 F; R11 Repr. Cat. Fruchtb. 3; R63 Xn; R48/20-R65 Xi; R38 R67 Tallöl, Reaktionsprodukte mit N-(2-Aminoethyl)piperazin Skin Corr. 1C, Acute Tox. 4, Skin Sens. 1, Aquatic Chronic 1 Gefahr H302-H314-H317-H410 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Konzentration 21 35 Gew-% 0 1 Gew-% ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Angaben: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Einatmen von Sprühnebeln einen Arzt konsultieren und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Hautkontakt: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Selbstschutz des Ersthelfers: Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! 4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel: alkoholbeständiger Schaum Löschpulver Sprühwasser Kohlendioxid (CO2)

Seite 4/10 Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gefährliche Verbrennungsprodukte Kohlenmonoxid. Stickoxide (NOx) Schwefeldioxid (SO2) Gefährliche Verbrennungsprodukte: Kohlenmonoxid. Stickoxide (NOx) Schwefeldioxid (SO2) 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. 5.4. Zusätzliche Hinweise Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Schutzausrüstung: Geeigneten Atemschutz verwenden. Notfallpläne: Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.1.2. Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung: Geeigneten Atemschutz verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.b. durch Eindämmen oder Ölsperren). 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für Rückhaltung: Geeignetes Material zum Aufnehmen: Universalbinder Kieselgur Sägemehl Für Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte 6.5. Zusätzliche Hinweise ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen Hinweise zum sicheren Umgang: Bei offenem Umgang sind nach Möglichkeit Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Brandschutzmaßnahmen: Dämpfe sind schwerer als Luft, breiten sich am Boden aus und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Von Wärmequellen fernhalten (z.b. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen.

Seite 5/10 Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Umweltschutzmaßnahmen: Schächte und Kanäle sind gegen das Eindringen des Produktes zu schützen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen lagern mit: Nahrungs- und Futtermittel Oxidationsmittel Lagerklasse: 3 Weitere Angaben zu Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. 7.3. Spezifische Endanwendungen Empfehlung: Gebrauchsanweisung beachten. Technisches Merkblatt beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.1.1. Arbeitsplatzgrenzwerte Grenzwerttyp (Herkunftsland) IOELV (EU) TRGS 900 (DE) Stoffname Toluol CAS-Nr.: 108-88-3 Toluol CAS-Nr.: 108-88-3 8.1.2. biologische Grenzwerte Grenzwerttyp (Herkunftsland) TRGS 903 (DE) TRGS 903 (DE) 1 Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert 2 Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert 3 Momentanwert 4 Überwachungs- bzw. Beobachtungsverfahren 5 Bemerkung 1 50 ppm (192 mg/m³) 2 100 ppm (384 mg/m³) 5 (May be absorbed through the skin.) 1 50 ppm (190 mg/m³) 2 200 ppm (760 mg/m³) Stoffname Grenzwert 1 Parameter 2 Untersuchungsmaterial 3 Probenahmezeitpunkt 4 Bemerkung Toluol CAS-Nr.: 108-88-3 Toluol CAS-Nr.: 108-88-3 8.1.3. DNEL-/PNEC-Werte 0,6 mg/l 1 Toluol 2 Blut 3 Expositionsende bzw. Schichtende 1,5 mg/l 1 o-kresol 2 Urin 3 bei Langzeitexposition, Expositionsende bzw. Schichtende

Seite 6/10 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition 8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. 8.2.2. Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz: Geeigneter Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz DIN EN 166 Hautschutz: Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Geeigneter Körperschutz: Atemschutz: Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden. 8.2.3. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Ausführliche Hinweise: siehe Technisches Merkblatt. 8.3. Zusätzliche Hinweise ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Aggregatzustand: flüssig Geruch: charakteristisch Sicherheitsrelevante Basisdaten ph-wert nicht anwendbar Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich Zersetzungstemperatur ( C): Flammpunkt < 21 C Verdampfungsgeschwindigkeit Zündtemperatur in C Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen Dampfdruck Dampfdichte Dichte Schüttdichte Wasserlöslichkeit (g/l) Verteilungskoeffizient n-octanol/ Wasser 1,1 7,8 Vol-% bei C Viskosität, dynamisch Viskosität, kinematisch 40 C 9.2. Sonstige Angaben Farbe: schwarz Methode Bemerkung Literaturwert

Seite 7/10 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Erwärmung: Gefahr des Berstens des Behälters. Entzündungsgefahr Explosionsgefahr 10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe Oxidationsmittel 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzt sich nicht bei der vorgesehenen Verwendung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen CAS-Nr. Stoffname Toxikologische Angaben 108-88-3 Toluol LD 50 oral: 636 mg/kg (Ratte) ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität LD 50 dermal: 12.200 mg/kg (Kaninchen) LC 50 inhalativ: 49 mg/l 4 h (Ratte) CAS-Nr. Stoffname Toxikologische Angaben 108-88-3 Toluol LC 50 : 5,5 mg/l 4 d 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6. Andere schädliche Wirkungen ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung 13.1.1. Entsorgung des Produkts/der Verpackung Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV Abfallschlüssel Produkt: LC 50 : 15,5 mg/l 2 d EC 50 : 6 mg/l 2 d EC 50 : 12,5 mg/l 4 d 08 04 09 * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten *: Die Entsorgung ist nachweispflichtig.

Seite 8/10 Abfallschlüssel Verpackung: 15 01 10 Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Abfallbehandlungslösungen Sachgerechte Entsorgung / Produkt: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Sachgerechte Entsorgung / Verpackung: Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. 13.2. Zusätzliche Angaben ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/ RID) Binnenschiffstransport (ADN) Seeschiffstransport (IMDG) Lufttransport (ICAO- TI / IATA-DGR) 14.1. UN-Nr. 1993 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung UN 1993 ENTZÜNDBA- RER FLÜSSIGER STOFF N.A.G. (enthält: Toluol) 14.3. Transportgefahrenklassen 3 14.4. Verpackungsgruppe II 14.5. Umweltgefahren Nein - - - 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Sondervorschriften: 640 D Begrenzte Menge (LQ): Gefahr-Nr. (Kemlerzahl): 33 Klassifizierungscode: F1 Tunnelbeschränkungscode: D/E Bemerkung: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Klassifizierungscode: - Bemerkung: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): EmS-Nr.: Bemerkung: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Bemerkung: 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code

Seite 9/10 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung 15.3. Zusätzliche Angaben ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1. Änderungshinweise 16.2. Abkürzungen und Akronyme 16.3. Wichtige Literaturangaben und Datenquellen 16.4. Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1207/2008 [CLP] Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: entzündbare Flüssigkeiten (Flam. Liq. 2) Aspirationsgefahr (Asp. Tox. 1) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (Skin Irrit. 2) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (STOT SE 3) Reproduktionstoxizität (Repr. 2) Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition (STOT RE 2) Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 3) Gefahrenhinweise H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 16.5. Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) Gefahrenhinweise (R-Sätze) R11 R38 Leichtentzündlich. Reizt die Haut. Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Einstufungsverfahren R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R63 R65 R67 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Gefahrenhinweise H225 H302 H304 H314 H315 H317 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Seite 10/10 Gefahrenhinweise H336 H361d H373 H410 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 16.6. Schulungshinweise 16.7. Zusätzliche Hinweise Sonstige Hinweise Geändertes Datenblatt Datenblatt ausstellender Bereich TR-Beratungen c/o Chiresa AG Landstrasse 2 CH-5300 Turgi Tel.: +41 79/474 51 99