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Transkript:

Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Geisaerstrasse 13 D-36039 Fulda Telefon: +49-661-9527600 Telefax: +49-661-95276012 E-Mail: Ansprechpartner: Internet: wepp@wepp.de Tim Behrens www.wepp.de 1.4. Notrufnummer: +49-661-9527600 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs R-Sätze: Entzündlich. Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. 2.2. Kennzeichnungselemente R-Sätze 10 Entzündlich. 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. S-Sätze 23 Aerosol nicht einatmen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

Seite 2 von 5 Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. 265-150-3 64742-48-9 204-696-9 124-38-9 Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere; Naphtha, wasserstoffbehandelt, niedrig siedend Xn - Gesundheitsschädlich R10-65-66 Resp. Sens. 1; H304 Kohlendioxyd Anteil 85-95 % 0-5 % Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Gegebenenfalls Sauerstoffbeatmung. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort Arzt konsultieren. Kein Erbrechen herbeiführen. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. Schaum. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Produkt aus Brandbereich entfernen. Abführung der Wärme zur Vermeidung von Drucksteigerung. Gefahr des Berstens des Behälters. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Schützen gegen: UV-Einstrahlung/Sonnenlicht. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Lagertemperatur: bis C: 50

Seite 3 von 5 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art 124-38-9 Kohlenstoffdioxid 5000 9100 2(II) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Handschutz Geeignetes Material: Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: ph-wert : Aerosol farblos charakteristisch Prüfnorm Zustandsänderungen Flammpunkt: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck: Dichte : Wasserlöslichkeit: Dyn. Viskosität: 0,6 nicht bestimmt 3,5 hpa 0,77 g/cm³ praktisch unlöslich ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Überschreitung der Lagertemperatur: Gefahr des Berstens des Behälters. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen

Seite 4 von 5 Reiz- und Ätzwirkung Längerer/wiederholter Hautkontakt kann entfettend wirken und zu Dermatitis führen. Sensibilisierende Wirkungen Einatmen verursacht narkotische Wirkung/Rausch. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Wassergefährdungsklasse: 1 Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produktreste 160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 160504 ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: 1650 Druckgaspackungen (Aerosolpackungen). 2 5F 2.1 Seeschiffstransport (IMDG) Marine pollutant: Lufttransport (ICAO) 1950 2-1950 2.1

Seite 5 von 5 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 1 - schwach wassergefährdend Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 10 Entzündlich. 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)