Amtsblatt. für die Gemeinde Letschin



Ähnliche Dokumente
Transkript:

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 12. Jahrgang Letschin, den 23. Oktober 2014 Nr. 9 Inhaltsverzeichnis Seite Bekanntmachungen der Gemeinde Letschin Allgemeinverfügung Rücknahme der Teileinziehung 6 Abs. 4, 2. Alt. i.v.m. 6 Abs. 1 i.v.m. 8 Abs. 1, S. 2 Brandenburgisches Straßengesetz 2-3 Beschlüsse Gemeindevertretung 4 I. Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Potsdam OT Groß Glienicke Öffentliche Bekanntmachung Bodenordnungsverfahren (BOV) Neulewin, Verf.-Nr.: 5-003-C; Bekanntgabe des Nachtrages I 5 II. Termine Sitzungstermine 6 Vorankündigung Sitzung der Gemeindevertretung 6 Impressum 8

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 2 - Bekanntmachungsanordnung Bekanntmachung der Gemeinde Letschin Hiermit ordne ich die Bekanntmachung Allgemeinverfügung Rücknahme der Teileinziehung 6 Abs. 4, 2. Alt. i.v.m. 6 Abs. 1 i.v.m. 8 Abs. 1, S. 2 Brandenburgisches Straßengesetz (Beschluss-Nr.: GV-040/2014) im Amtsblatt für die Gemeinde Letschin an. Letschin, den 20.10.2014 Böttcher Bürgermeister Allgemeinverfügung Rücknahme der Teileinziehung 6 Abs. 4, 2. Alt. i.v.m. 6 Abs. 1 i.v.m. 8 Abs. 1, S. 2 Brandenburgisches Straßengesetz Die Teileinziehungsverfügung vom 18.07.2011, bekannt gemacht am 19.07.2011, wird hiermit zurückgenommen. Gleichzeitig wird hiermit der Bereich des Deichweges/ Hafenstraße im Abschnitt zwischen Redlerbrücke und der Einmündung zur Alten Dorfstraße, zugleich Teilfläche des Flurstückes 4226-2-878 und des Flurstückes 4226-2-880 Gemarkung Groß Neuendorf dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Begründung: Die Gemeindevertretung von Letschin hat mit Beschluss vom 18.09.2014 (GV-040/2014) bestimmt, die Teileinziehungsverfügung zurückzunehmen. Der benannte Bereich soll vielmehr auch dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr wieder zur Verfügung stehen. Mit der hier verfügten Rücknahme der Teileinziehung gemäß 6 Abs. 4, 2. Alt. i.v.m. 6 Abs. 1 i.v.m. 49 VwVfG analog wird die Beschränkung aufgehoben und der Bereich auch dem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr wieder zugänglich gemacht. Mit der Teileinziehungsverfügung vom 18.07.2011 wurde der Bereich des Deichweges/Hafenstraße im Abschnitt zwischen Redlerbrücke und der Einmündung zur Alten Dorfstraße, zugleich Teilfläche des Flurstückes 4226-2-878 und des Flurstückes 4226-2-880 Gemarkung Groß Neuendorf, gemäß 8 Abs. 1,S. 2 Brandenburgisches Straßengesetz aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.11.2010 Gemeingebrauch für die Benutzungsart Kraftfahrzeuge teileingezogen. Der Ortsbeirat von Groß Neuendorf hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 sich einstimmig dafür ausgesprochen, den benannten Bereich für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen wieder zugänglich zu machen. Als Argumente werden angeführt: positive Effekte für das Gewerbe insbesondere für die Gastronomen, Beseitigung von Nutzungskonflikten im Bereich der Alten Dorfstraße. Schließlich stellt die Möglichkeit der Durchfahrt mit dem PKW auf dem Deich ein Alleinstellungsmerkmal sowie ein wichtiges Element im täglichen Leben der Anwohner dar.

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 3 - Im Gegensatz dazu wird der durch die Einziehung bewirkte gefahrvermindernde Effekt nach Beobachtung der vergangenen 3 Jahre als gering eingeschätzt. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen dem Interesse am Durchfahrverbot für Kraftfahrzeuge. Der Bereich der Rücknahme der Teileinziehung ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt. Diese Allgemeinverfügung wird im Zeitpunkt ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Letschin, Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin einzulegen. Letschin, den 20.10.2014 Böttcher Bürgermeister

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 4 - Die Gemeindevertretung von Letschin hat auf der 4. Sitzung am 16.10.2014 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: GV-044/2014: die Rahmenkonzeption für die Kinder- und Jugendarbeit in der vorliegenden Fassung Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: GV-045/2014 beruft folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der LOGmbH: SPD Norbert Kaul und Sieglinde Treptow FWL Matthias Brückner WiO Mario Forner CDU Hans-Dietrich Augustin Bürgermeister Michael Böttcher Mitarbeiter der Gemeinde Stefanie Kurth Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Beschluss-Nr.: GV-046/2014 bestellt Herrn Wilfried Ewald als Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr.: GV-043/2014: die Zuschlagserteilung entsprechend Angebot Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 2

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 5 - I. Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Potsdam OT Groß Glienicke Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Öffentliche Bekanntmachung Bodenordnungsverfahren (BOV) Neulewin, Verf.-Nr.: 5-003-C I. Bekanntgabe des Nachtrages I Die Bekanntgabe des Nachtrags I zum Bodenordnungsplan Neulewin findet für die Teilnehmer und die Nebenbeteiligten durch Auslegung seiner Bestandteile am Mittwoch, den 03.12.2014 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus Neulewin, Neulewin 151a, 16259 Neulewin statt. Während der Auslegungszeit werden Auskünfte über den Nachtrag I zum Bodenordnungsplan erteilt. II. Ladung zum Anhörungstermin Der Anhörungstermin des Nachtrags I zum Bodenordnungsplan Neulewin findet für die Teilnehmer und die Nebenbeteiligten am Donnerstag, den 04.12.2014 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus Neulewin, Neulewin 151a, 16259 Neulewin statt. Die Beteiligten können sich im Auslegungs- und im Anhörungstermin vertreten lassen. Der Vertreter hat im Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Rechtsbehelfsbelehrung Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Nachtrag I zum Bodenordnungsplan müssen zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin oder innerhalb von zwei Wochen nach diesem schriftlich bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke erhoben werden. Groß Glienicke, den 09.10.2014 gez. Großelindemann

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 6 - II. Termine Sitzungsplan 2014 Beginn jeweils 19 Uhr November Dezember Gemeindevertretung 20.11. 18.12. Hauptausschuss - 04.12. Wirtschafts- und Bauausschuss 04.11. - Ausschuss für Soziales - 01.12. An alle Bürger/Innen der Gemeinde Letschin!!! Die 5. Sitzung der Gemeindevertretung von Letschin findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 20. November 2014 um 19.00 Uhr im Kino Letschin Haus Lichtblick statt. Werte Bürger/Innen, Sie werden gebeten, sich in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Letschin ca. 7 Tage vor dem Termin über die Tagesordnung der jeweiligen Gemeindevertretersitzung zu unterrichten. Kaul Vorsitzender der Gemeindevertretung Böttcher Bürgermeister

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 7 -

23.10.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Seite - 8 - IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Letschin Der Bürgermeister Bahnhofstraße 30 a 15324 Letschin * Tel.: 033475/6059-0 * Fax: 033475/279 Redaktion: Frau Düsterhöft 033475/6059-11, e-mail: dagmar.duesterhoeft@letschin.de bzw. kontakt@letschin.de Herstellung: Eigendruck Bezugsmöglichkeiten und bedingungen: Das Amtsblatt für die Gemeinde Letschin erscheint nach Bedarf in der Regel monatlich. Es kann im Dienstgebäude der Gemeinde Letschin, Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin, Zimmer 3 bezogen werden. Bei Selbstabholung wird das Amtsblatt kostenfrei abgegeben; beim postalischen Bezug sind die Versandkosten zu erstatten. Das Amtsblatt kann gegen Erstattung der Versandkosten abonniert werden. Das Abonnement gilt für ein Kalenderjahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht bis zum 30. November des Jahres gekündigt wird. Das Amtsblatt für die Gemeinde Letschin steht außerdem zum kostenlosen Herunterladen und Ausdruck im Internet unter der Adresse www.letschin.de zur Verfügung.