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Transkript:

Druckdatum: 12.02.2014 Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Wasch- und Reinigungsmittel (inklusive lösungsmittelbasierte Produkte) 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Chemievertrieb Schillerstr. 32 D-64390 Erzhausen Telefon: 0157-72910710 E-Mail: k.meyer-erzhausen@t-online.de Ansprechpartner: Hr. Meyer Telefon: 0157-72910710 Auskunftgebender Bereich: 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs 0157-72910710 +49-6131-19240 R-Sätze: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. GHS-Einstufung Gefahrenkategorien: Entzündbare Flüssigkeiten: Entz. Fl. 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gewässergefährdend: Aqu. chron. 4 Gefahrenhinweise: Brennbare Flüssigkeit. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. 2.2. Kennzeichnungselemente Signalwort: Piktogramme: Achtung GHS07 Gefahrenhinweise H227 H315 H319 H413 Sicherheitshinweise P210 Brennbare Flüssigkeit. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen

Druckdatum: 12.02.2014 Seite 2 von 5 Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P264 Nach Gebrauch... gründlich waschen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P321 Besondere Behandlung (siehe... auf diesem Kennzeichnungsetikett). P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P370+P378 Bei Brand:... zum Löschen verwenden. P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter... zuführen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. 68551-19-9 Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Kohlenwasserstoffe, C12-14, KP 207-251 Xn - Gesundheitsschädlich R65-66 Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 4; H304 H413 Anteil 60-70 % 249-598-7 Dowanol PnB 29387-86-8 Xi - Reizend R36/38 Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2; H315 H319 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 15 - < 20 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Produkt selbst brennt nicht. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.

Druckdatum: 12.02.2014 Seite 3 von 5 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse nach TRGS 510: 3B ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Handschutz Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374) Geeignete Materialien auch bei längerem, direktem Kontakt (Empfohlen: Schutzindex 6, entsprechend > 480 Minuten Permeationszeit nach EN 374): z.b. Nitrilkautschuk (0,4 mm), Chloroprenkautschuk (0,5mm), Polyvinylchlorid (0,7 mm), u.a. Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluss von ähnlichen Stoffen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.b. Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann. Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten. Augenschutz Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.b. EN 166) ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: Zustandsänderungen flüssig farblos klar schwach Prüfnorm

Druckdatum: 12.02.2014 Seite 4 von 5 Flammpunkt: 61-65 C Dichte (bei 20 C): 0,79-0,80 g/cm³ ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Reiz- und Ätzwirkung Vorsicht bei Erbrechen: Aspirationsgefahr! Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Wirkt entfettend auf die Haut. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Weitere Hinweise Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Muss unter Beachtung der örtlichen Vorschriften, z. B. einer geeigneten Deponie oder einer geeigneten Verbrennungsanlage, zugeführt werden. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Wasser (mit Reinigungsmittel). Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Binnenschiffstransport (ADN) Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Seeschiffstransport (IMDG) Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Lufttransport (ICAO) Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein

Druckdatum: 12.02.2014 Seite 5 von 5 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur VOC-Richtlinie: Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Status: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 100 % 1 - schwach wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 36/38 Reizt die Augen und die Haut. 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 H227 Brennbare Flüssigkeit. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)