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1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

Transkript:

01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Fräselemente aus Andere Bezeichnungen REACH-Registrierungsnr. Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Fräselemente aus Keramik Hersteller/Lieferant Institut Straumann AG Straße/Postfach Peter Merian-Weg 12 Nat.-Kenn./PLZ/Ort CH- 4052 Basel Kontaktstelle für technische Information Siehe oben Telefon / Telefax / E-Mail +41 61 965 11 11 / +41 61 965 11 01 / info@straumann.com Notfallauskunft +41 44 251 51 51 Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum 02. Mögliche Gefahren Einstufung Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Keine Einstufung als gefährliches Produkt. Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Schleifstaub 03. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung Keramik (CAS-Nr. 66402-68-4) > 95 %; Pigmentanteil < 5 % Gefährliche Inhaltsstoffe Stoffname: EG-Nr.: CAS-Nr.: REACH-Registrierungsnr.: Anteil : Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Seite : 1 / 7

Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerten Stoffname: EG-Nr.: CAS-Nr.: REACH-Registrierungsnr.: Anteil : Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG: Der Wortlaut der angeführten R- und H-Sätze ist Abschnitt 16 zu entnehmen. 04. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei sachgemässem Umgang sind Gefahren zu erwarten. Direkter Kontakt mit Schleifstaub kann Reizungen von Augen und Haut verursachen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Einatmen Schleifstaub: an die frische Luft bringen. Nach Hautkontakt Keine besonderen Massnahmen erforderlich. Nach Augenkontakt Schleifstaub: Sofort mit viel Wasser spülen. Reizung erfolgt aufgrund mechanischer Einwirkung. Nach Verschlucken Bei Verschlucken sind Gesundheitsrisiken zu erwarten. Hinweise für den Arzt 05. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Nicht brennbar. Feuerlöschmassnahmen an die Umgebung anpassen. Ungeeignete Löschmittel bekannt Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Zusätzliche Hinweise 06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Ausreichender Atemschutz, Absaugung, Staubentwicklung vermeiden. Seite : 2 / 7

Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Massnahmen erforderlich. Verfahren zur Reinigung / Aufnahme Mechanisch aufnehmen, ansonsten Massnahmen erforderlich. Zusätzliche Hinweise 07. Handhabung und Lagerung Hinweise zum sicheren Umgang Dieses Produkt darf nur durch ausreichend geschultes Personal verarbeitet werden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Massnahmen erforderlich. Weitere Hinweise Angaben zu den Lagerbedingungen Trocken lagern. Anforderungen an Lagerräume und Behälter siehe oben Lagerklasse VCI: Nicht verfügbar Bestimmte Verwendungen Nur für geschulte Anwender: Einsatz als Medizinprodukt. 08. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte (D) Stoffname: CAS-Nr.: 66402-68-4 Spezifizierung : Vom Hersteller empfohlener Arbeitsplatzgrenzwert Wert : 1.5 mg/m 3 Spitzenbegrenzung: Fruchtschädigend: Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Allg.: Üblicher Gebrauch der Schutzausrüstung. Atemschutz Atemschutz, Schleifstaub nicht einatmen. Bei Staubentwicklung zugelassenes Filtergerät mit Partikelfilter benutzen. Seite : 3 / 7

Handschutz Bei Vollkontakt: nicht erforderlich Handschuhmaterial / Schichtstärke (mm): Durchdringungszeit (min): Bei Spritzkontakt: nicht erforderlich Handschuhmaterial / Schichtstärke (mm): Durchdringungszeit (min): Augenschutz Spezieller Augenschutz ist nicht erforderlich. Körperschutz Geeignete Schutzkleidung. Angaben zur Arbeitshygiene Berufsübliche Hygienemassnahmen einhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Umweltschutzmaßnahmen Allgemeine Umweltschutzmassnahmen beachten. 09. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand: Farbe : Geruch : fest lila/blau geruchlos Sicherheitsrelevante Daten Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich Untere Explosionsgrenze : Obere Explosionsgrenze : Dampfdruck : Dichte : 2,5 ± 0.1 g/cm 3 Auslaufzeit : Wasserlöslichkeit: unlöslich ph-wert Siedepunkt/-bereich : Flammpunkt : Zündtemperatur : 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Keine Angaben vorhanden. Zu vermeidende Stoffe Keine Angaben vorhanden. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemässer Verwendung bekannt. Seite : 4 / 7

11. Toxikologische Angaben Toxikologische Prüfungen Kein gefährliches Produkt im Sinne der EG Kriterien. Erfahrungen aus der Praxis Bei sachgemässem Umgang und bestimmungsgemässer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den vorliegenden Informationen gesundheitsschädlichen Wirkungen. Angaben zu den Inhaltsstoffen 12. Umweltbezogene Angaben Ökotoxizität Es liegen zurzeit ökotoxikologischen Bewertungen vor. Bei sachgemässer Handhabung und Verwendung sind ökologischen Probleme zu erwarten. Mobilität Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotential Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Andere schädliche Wirkungen 13. Hinweise zur Entsorgung Stoff / Zubereitung Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften ordnungsgemäss beseitigen. Empfehlung Kein gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung. Abfallschlüssel Europäischer Abfallkatalog (EAV) EWC-Code: 08 02 99 - Abfälle a.n.g. Verpackung/ Verunreinigte Verpackung Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften ordnungsgemäss beseitigen. 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID Keine speziellen Vorkehrungen erforderlich / Kein gefährliches Transportgut. Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: Keine speziellen Vorkehrungen erforderlich / Kein gefährliches Transportgut. Seite : 5 / 7

Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR Keine speziellen Vorkehrungen erforderlich / Kein gefährliches Transportgut. 15. Rechtsvorschriften Stoffsicherheitsbeurteilung Es wurde Stoffsicherheitsbeurteilung erstellt, da kein Gefahrenstoff. Kennzeichnung nach EG-Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG: Das Produkt ist nach den oben genannten EG-Richtlinien nicht kennzeichnungspflichtig. Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts Gefahrenbestimmende Komponente für die Etikettierung enthält: R-Sätze R-Sätze S-Sätze S-Sätze Kennzeichnung nach Verordnung EG Nr 1272/2008: Das Produkt ist nach der oben genannten EG-Richtlinie nicht kennzeichnungspflichtig. GHS Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente für die Etikettierung enthält: Gefahrenhinweise vorhanden Sicherheitshinweise Keine vorhanden EU-Vorschriften Das Material fällt unter die Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte. Nationale Vorschriften Das Material fällt unter die Schweizer Medizinprodukteverordnung vom 17. Oktober 2001 (MepV). Wassergefährdungsklasse Klasse : (nicht bestimmt) 16. Sonstige Angaben Mitgeltende EG-Richtlinien Sicherheitsdatenblatt gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung Nur für gewerbliche Verwendung kein Publikumsprodukt. Sätze auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird - Sätze gelten für die Inhaltsstoffe und nicht für das Produkt. - R-Sätze H-Sätze Seite : 6 / 7

Sonstige Hinweise www.straumann.ch Änderungen gegenüber der letzten Fassung Sicherheitsdatenblatt an die REACH Vorgaben (Verordnung (EG) 1272 / 2008 angepasst. Datenblatt ausstellender Bereich Product Safety Officer, Institut Straumann AG Seite : 7 / 7