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SICHERHEITSDATENBLATT Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Handelsname: DMEM mit 3,7 g/l NaHCO 3, mit 4,5 g/l D-Glucose, mit Na-Pyruvat Kat.-Nr.: F 0445 F 0445

Transkript:

Seite: 1/7 * 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Artikelnummer: 001-9362/3 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung beispielsweise als / zu: Alkalischer Reiniger für die industrielle Anwendung. Hersteller/Lieferant: Friedrich Scharr KG Liebknechtstr. 50 70565 Stuttgart Tel. 0711 / 78 68-1 Auskunftgebender Bereich: E-Mail: k.schif@scharr.de Abteilung Chemie Notfallauskunft: 0711/78 68-1 Außerhalb der Geschäftszeiten: Giftinformationszentrale Freiburg Telefon: 0761/19240 * 2 Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: C Ätzend Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: as Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 34 Verursacht Verätzungen. R 37 Reizt die Atmungsorgane. Klassifizierungssystem: ie Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. Gefahren für die Umwelt: Wassergefährdender Stoff im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. * 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 10213-79-3 EINECS: 229-912-9 CAS: 68411-30-3 EINECS: 270-115-0 Natriummetasilikat-5-Hydrat C, Xi; R 34-37 Benzolsulfonsäure, C 10-13-Alkylderivate,Natriumsalze Xn, Xi; R 22-38-41 Inhaltsstoffe (gemäß etergenzienverordnung 648/2004/EG) Anionische Tenside: < 5% Nichtionische Tenside: < 5% > 80% 1-5% (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/7 weitere Inhaltsstoffe: Silikate zusätzl. Hinweise: er Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. (Fortsetzung von Seite 1) * 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. In allen Fällen schwerer Verletzungen, schwerer Erkrankungen und Störungen des Bewußtseins die betroffene Person nicht transportieren, sondern Arzt rufen. Unfallhergang und Art der Einwirkung mit Menge und Einwirkdauer ermitteln. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Verunglückten/Verletzten aus der Gefahrenzone bringen. nach Einatmen: Ärztlicher Behandlung zuführen. Für Frischluft sorgen Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Stäube können in Verbindung mit Feuchtigkeit Entzündungsauslösend und stark ätzend wirken. Gefahr von Kehlkopf- und Lungenödem. Letzteres kann mit einer Verspätung von bis zu 2 Tagen auftreten. nach Hautkontakt: Verschmutzte Kleidung unverzüglich entfernen und betroffene Hautpartien mit viel Wasser und Seife waschen. Bei andauernden Beschwerden ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen können. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt konsultieren. nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. * 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. as Produkt selbst brennt nicht. Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Beim Erhitzen oder im Brandfall kann freigesetzt werden: Schwefeloxide (SOx) Kohlenoxide (COx) Besondere Schutzausrüstung: Im Brandfall umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Schutzanzug anlegen. Weitere Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. * 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung: Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Alle Personen deren Anwesenheit nicht erforderlich ist, aus dem betroffenen Gebiet entfernen. Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Staubbildung vermeiden. (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/7 (Fortsetzung von Seite 2) Schutzausrüstung Prüfen Sie mit dem Hersteller von Schutzausrüstungen ob der gewählte Schutz ausreichend ist. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen, Staubbildung vermeiden as aufgenommene Produkt in gekennzeichnete und verschließbare Behälter überführen as aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Reste mit viel Wasser wegspülen. * 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Längeren oder wiederholten Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Gute Entstaubung. Staubbildung vermeiden. ie im Umgang mit Chemikalien üblichen Schutzmaßnahmen sind zu beachten. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Allgemeine Regeln des vorbeugenden Brandschutzes befolgen. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: as Wasserhaushaltsgesetz bezüglich der Lagerung wassergefährdender Stoffe ist zu beachten. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse (VCI-Konzept): 8B "Nichtbrennbare ätzende Stoffe" Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - * 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Gute Entstaubung Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS-Nr. Bezeichnung des Stoffes % Art Wert Einheit Allgemeiner Staubgrenzwert 1,5 mg/m³ für alveolengängige Fraktion (A; früher: Feinstaub), Konzentration des einatmenbaren Anteils (E; früher: Gesamtstaub) = 4 mg/m³ Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Prüfen Sie mit dem Hersteller von Schutzausrüstungen ob der jeweils gewählte Schutz ausreichend ist. Atemschutz: Staubschutzmaske erforderlich beim Auftreten von Stäuben Handschutz: as Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der urchbruchzeiten, Permeationsraten und der egradation. Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374). Handschuhmaterial Handschuhe aus Gummi. (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/7 (Fortsetzung von Seite 3) Chloroprenkautschuk ie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen (z.b. Schichtdicke) abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. urchdringungszeit des Handschuhmaterials ie genaue urchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: ichtschließende Schutzbrille. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Farbe: Geruch: Pulver weiß geruchlos Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt Flammpunkt: Nicht anwendbar Selbstentzündlichkeit: as Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: as Produkt ist nicht explosionsgefährlich. ichte: Nicht bestimmt Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: löslich ph-wert (10 g/l) bei 20 C: 11,3-12,7 * 10 Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Stoffe: Säuren Gefährliche Reaktionen Reaktion mit Säuren führt zur Wärmeentwicklung Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. * 11 Toxikologische Angaben Akute Toxizität: Einstufungsrelevante L/LC50-Werte: 10213-79-3 Natriummetasilikat-5-Hydrat Oral L50 1400 mg/kg (Ratte) Primäre Reizwirkung: an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. am Auge: Starke Ätzwirkung Reizwirkung auf die Atmungsorgane: Reizend bzw. ätzend für die Atmungsorgane Reizwirkung beim Verschlucken: Beim Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/7 (Fortsetzung von Seite 4) * 12 Umweltspezifische Angaben Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit): Abbaubarkeit: ie Abbaubarkeit der im Produkt enthaltenen Tenside genügt der EU etergenzeinverordnung (EG/648/2004). Alle im Produkt enthaltenen Tenside sind zu > 90 % primärabbaubar. Ökotoxische Wirkungen: Aquatische Toxizität: Akute Toxizität, Fische: LC50: > 100 mg/l Bemerkung: Wird nicht neutralisiert, ist der ph-wert zu beachten. ie toxische Wirkung für Fische und Bakterien beginnt unterhalb ph-wert = 6 bzw. über ph-wert = 9. Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. arf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen. Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur ph-wert-erhöhung führen. Ein hoher ph-wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration reduziert sich der ph-wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken. 13 Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: arf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. ie Wahl des Entsorgungsverfahrens ist von der Zusammensetzung des Produktes zum Entsorgungszeitpunkt und den örtlichen Entsorgungsmöglichkeiten abhängig. Abfallschlüsselnummer: Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. ie Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem Entsorger / Hersteller / der Behörde festzulegen. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14 Angaben zum Transport Landtransport AR/RI und GGVSE (grenzüberschreitend/inland): AR/RI-GGVS/E Klasse: 8 (C6) Ätzende Stoffe Kemler-Zahl: 80 UN-Nummer: 3253 Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 8 (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite: 6/7 Stoffbezeichnung: 3253 INATRIUMTRIOXOSILICAT Seeschiffstransport IMG/GGVSee: (Fortsetzung von Seite 5) IMG/GGVSee-Klasse: 8 UN-Nummer: 3253 Label 8 Verpackungsgruppe: III EMS-Nummer: F-A,S-B Proper Shipping Name: ISOIUM TRIOXOSILICATE Lufttransport ICAO-TI und IATA-GR: ICAO/IATA-Klasse: 8 UN/I-Nummer: 3253 Label 8 Verpackungsgruppe: III Proper Shipping Name: ISOIUM TRIOXOSILICATE 15 Angaben zu Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: as Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Natriummetasilikat-5-Hydrat R-Sätze: 34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane. S-Sätze: 22 Staub nicht einatmen. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. (Fortsetzung auf Seite 7)

Seite: 7/7 (Fortsetzung von Seite 6) * 16 Sonstige Angaben: ie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante R-Sätze 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane. 38 Reizt die Haut. 41 Gefahr ernster Augenschäden. atenblatt ausstellender Bereich: Labor Ansprechpartner: Frau Schif Wesentliche Änderungen: ieses ersetzt die Ausgabe vom: 25.04.2003 Änderungen: Allgemeine Überarbeitung und Ergänzungen: alle Kapitel betreffend. * aten gegenüber der Vorversion geändert