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Transkript:

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Stanzöl für die Umformung von Stahl, Edelstahl, Aluminium und Messing 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : hebro chemie- ZN der Rockwood Specialties Group GmbH Rostocker Str. 40 41199 Mönchengladbach Ansprechpartner : Wolfgang Schaffers Telefon : +49 (0) 2166 6009-0 Telefax : +49 (0) 2166 6009-99 Ansprechpartner Produktsicherheit Abteilung Produktsicherheit Telefon : +49(0)2166 6009-176 Email-Adresse : wolfgang.schaffers@chemetall.com 1.4 Notrufnummer : Giftinformationszentrum Erfurt: +49 (0) 361 730 730 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Augenreizung, Kategorie 2 Aspirationsgefahr, Kategorie 1 Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 3 Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich H319: Verursacht schwere Augenreizung. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. R65: Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen 1 / 12

haben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise : Prävention: P273 P280 Reaktion: P301 + P310 P331 P337 + P313 Entsorgung: P501 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG) Gefahrenpiktogramme : Gesundheitss chädlich R-Sätze : R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 2 / 12

R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S-Sätze : S60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten 2.3 Sonstige Gefahren Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält die notwendigen Informationen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung : Zubereitung aus Mineral- und Pflanzenölen, sowie EP- Additiven Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung Kohlenwasserstoffe, C15-C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten Zinkbis[O,O-bis(2- ethylhexyl)]bis(dithioph osphat) CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnum mer 01-2119827000-58 4259-15-8 224-235-5 01-2119493635-27 Einstufung (67/548/EWG) Einstufung (VERORDNUN G (EG) Nr. 1272/2008) Xn; R65 Asp. Tox. 1; H304 Xi; R41 N; R51/53 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 2; H411 Konzentration [%] >= 65 - < 80 >= 3 - < 5 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Den Volltext der hier genannten Notas finden Sie in Abschnitt 16. 3 / 12

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen, Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen Nach Hautkontakt Nach Augenkontakt Nach Verschlucken : Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. : Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen. : Sofort Arzt hinzuziehen. Ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar. Risiken : Keine Information verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel : Alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid (CO2) Löschpulver Wassernebel : Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung : Beim Verbrennen kann entstehen: Kohlendioxid (CO2) Kohlenmonoxid Schwefeldioxid (giftig) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung 4 / 12

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Weitere Information : Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. : Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8 und 13 : Das verschüttete Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.b. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. : Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 5 / 12

Anforderungen an Lagerräume und Behälter Weitere Angaben zu Lagerbedingungen : Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. : Vor Hitze schützen. Bei Temperaturen zwischen 5 C und 40 C aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise : Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Lagerklasse (LGK) : 10 Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht Lagerklasse 3 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Stanzöl für die Umformung von Stahl, Edelstahl, Aluminium und Messing ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. DNEL/DMEL Zinkbis[O,O-bis(2- ethylhexyl)]bis(dithiophospha t) : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 6,6 mg/m³ 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang Bei Konzentrationen über den AGW-Werten ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu tragen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Handschutz : Chemikalienschutzhandschuh aus Butylkautschuk oder Nitrilkautschuk der Kategorie III gemäß EN 374. Augenschutz : Schutzbrille mit Seitenschutz 6 / 12

Haut- und Körperschutz Schutzmaßnahmen : Schutzanzug : Bei Überschreitung der arbeitsplatzbezogenen Grenzwerte und/oder bei Freisetzung (Staub) ist der angegebene Atemschutz zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Hautschutzplan beachten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : flüssig Farbe : gelb Geruch : mild Flammpunkt : 160 C Zündtemperatur : 230 C ph-wert : Nicht anwendbar Siedepunkt/Siedebereich : 260 C Methode: DIN 51751 Dichte : 0,85 g/cm³ bei 20 C Methode: DIN 51757 Wasserlöslichkeit : unlöslich Viskosität, dynamisch : 8 mpa*s bei 40 C 9.2 Sonstige Angaben 7 / 12

Explosionsgefährlichkeit : Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzungsrisiko. : Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. : Starke Säuren und Oxidationsmittel : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte entstehen: Kohlenmonoxid,Kohlendioxid. Rauch Schwefeldioxid (giftig) ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Akute orale Toxizität Kohlenwasserstoffe, C15- C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten Zinkbis[O,O-bis(2- ethylhexyl)]bis(dithiophospha t) Akute inhalative Toxizität Kohlenwasserstoffe, C15- C20, n-alkane, Isoalkane, : LD50: > 5.000 mg/kg Spezies: Ratte : LD50: Spezies: Ratte : LC50: Expositionszeit: 4 h Spezies: Ratte 8 / 12

Cycloalkane, < 0,03% Aromaten Akute dermale Toxizität Kohlenwasserstoffe, C15- C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Hautreizung : LD50: > 3.160 mg/kg Spezies: Kaninchen : Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum Austrocknen der Haut. Kann Augen- und Hautreizungen verursachen. Schwere Augenschädigung/-reizung Augenreizung : Flüssigkeitsspritzer, die in die Augen gelangen, können Reizungen und reversible Schäden verursachen. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung : Keine Informationen verfügbar. Karzinogenität Anmerkungen : Nicht als krebserzeugendes Produkt für den Menschen einstufbar. Weitere Information : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen : Keine Daten verfügbar Toxizität gegenüber Fischen Kohlenwasserstoffe, C15- C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten : EC50: > 1.028 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Fisch 9 / 12

Zinkbis[O,O-bis(2- ethylhexyl)]bis(dithiophospha t) : LC50: 1-10 mg/l Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren Kohlenwasserstoffe, C15- : EC50: > 3.193 mg/l C20, n-alkane, Isoalkane, Expositionszeit: 48 h Cycloalkane, < 0,03% Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Aromaten Zinkbis[O,O-bis(2- ethylhexyl)]bis(dithiophospha t) : EC50: 1-10 mg/l Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Toxizität gegenüber Algen Kohlenwasserstoffe, C15- C20, n-alkane, Isoalkane, Cycloalkane, < 0,03% Aromaten : EC50: > 10.000 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Algen 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit : Keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulation : Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Mobilität : Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vpvb) eingestuft sind. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 10 / 12

Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Verpackung Verunreinigte Verpackungen Abfallschlüssel-Nr. : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Die auf dem Etikett aufgeführten Gefahren- und Warnhinweise gelten auch für alle im Behälter verbleibenden Restmengen. : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. : 120107 halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend VWVWS A4 Sonstige Vorschriften : Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Regionale oder nationale GHS Implementationen enthalten möglicherweise nicht alle Gefahrenklassen und -kategorien. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich. 11 / 12

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R41 Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. H304 H318 H319 H411 H412 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Volltext der in Abschnitt 3 aufgeführten Notas Weitere Information Die vorstehenden Angaben basieren auf unserem derzeitigen Kenntnis- bzw. Erfahrungsstand und beziehen sich auf das Produkt im Auslieferungszustand. Soweit sie Produkteigenschaften enthalten, werden diese nicht zugesichert. Die Übermittlung dieses Sicherheitsdatenblattes entbindet den Empfänger des Produktes nicht von der Verpflichtung, die für das Produkt einschlägigen Gesetze und Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 12 / 12