Sicherheitsdatenblatt Version 1.0 Revision 08.10.2015 Ausgabe 08.10.2015 Seite 1 von 6 1 Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisches Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisch Bezeichnung des Stoffes Benzylidene-bis(tricyclohexylphosphine)dichlororuthenium bzw. des Gemisch Zusatz Bezeichnung Grubbs Catalyst, 1st Generation; Bis(tricyclohexylphosphine)benzylidine ruthenium(iv) dichloride Biosynth Katalognummer Y-200056 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Anwendung andere Biochemicalien Anwendungseinschränkung kein Nahrungs- / Arzneimittel, nur für den Laborgebrauch Firma BIOSYNTH AG Rietlistrasse 4 9422 STAAD SWITZERLAND Telefon +41 (0)71 858 20 20 Mail welcome@biosynth.ch Notrufnummer Telefon +41 (0)71 858 20 20 zu Bürozeiten 2 Mögliche Gefahren Mögliche Gefahren (Zusammenfassung) Physikal./chemische Gefahren Brennbare Feststoffe (Kategorie 2) Haut Augen Zielorgane Verätzung der Haut / Reizung (Kategorie 2) Schwere Augenschädigung / Augenreizung (Kategorie2) Einmalige Exposition: Reizung der Atemwege (Kategorie 3) GHS-Kennzeichnung Gesetzliche Liste EC1272/08 Verordnung (EG) 1272/2008 (GHS/CLP) Symbol GHS02 GHS07 Signalwort Flamme Ausrufezeichen
Sicherheitsdatenblatt Y-200056 Seite 2 von 6 Gefahrenhinweis Sicherheitshinweis P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosolvermeiden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Kennzeichnung (EU) Zusatzinformation! Nach unserem Wissen wurden die toxikologischen Eigenschaften dieses Materials nie genau untersucht. 3 Zusammensetzung zu Bestandteilen Angaben zum Stoff Stoffname Benzylidene-bis(tricyclohexylphosphine)dichlororuthenium Synonyme Grubbs Catalyst, 1st Generation; Bis(tricyclohexylphosphine)benzylidine ruthenium(iv) dichloride CAS Nr. [172222-30-9] Formel C 43 H 72 Cl 2 P 2 Ru 4 Erste Hilfe Erste Hilfe nach Augenkontakt Sofort Augen bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Erste Hilfe nach Hautkontakt Sofort mindestens 15 Minuten mit viel Wasser undseife waschen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe entfernen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Arzt aufsuchen. Erste Hilfe nach Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen, vorausgesetzt die Person ist bei Bewusstsein. Arzt konsultieren. Erste Hilfe nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen und warmund ruhig halten. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Einen Arzt rufen. Hinweise für Arzt: Behandlung Symptomatische Behandlung. 5 Massnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignet Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), Sprühwasser
Sicherheitsdatenblatt Y-200056 Seite 3 von 6 Gefährdung bei Brandbekämpfung toxische Gase Schutzausrüstung Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Brandbekämpfung / Zusätzliche Hinweise Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darfnicht in die Kanalisation gelangen. Wenn gefahrlos möglich unbeschädigte Behälter ausder Gefahrenzone entfernen. 6 Massnahmen bei Freisetzung Personbezogene Vorsichtsmaßnahmen Bei Einwirkungen von Dämpfen/Stäuben/Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangenlassen. Sicherstellen, dass alle Abwässer aufgefangen undeiner Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden. Verfahren zur Reinigung oder Aufnahme nicht verfügbar Zusätzliche Hinweise bei Freisetzung In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen. Den betroffenen Bereich belüften. 7 Handhabung und Lagerung Handling Handhabungshinweis Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Einnahme und Einatmen vermeiden. Langes und wiederholtes Ausgesetztsein vermeiden. Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiedergebrauch waschen. Nach Bearbeitung gut waschen. Lagerung Lagertemperatur bei 5 C lagern Anforderungen Lagerung (SDB) Von unverträglichen Substanzen fern halten. Von Hitze, Funken und Flammen fernhalten. Wenn nicht in Gebrauch, Behälter gut verschließen. 8 Überwachung persönlich Schutzausrüstun Begrenzung Überwachung der Exposition Hygienemaßnahmen mechanische Ablufteinrichtung nötig. Notfall- und Augendusche.
Sicherheitsdatenblatt Y-200056 Seite 4 von 6 Persönliche Schutzkleidung Atemschutz Ein NISHO/MSHA oder EU Standard EN 149 annerkanntes Atemschutzgerät tragen. Handschutz Chemikalienresistente Handschuhe tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Augenschutz Passende Gestellbrille oder Schutzbrille nach OSHA tragen. Körperschutz Chemikalienresistente Handschuhe und Schutzkleidung tragen, um Hautkontakt zu vermeiden. Hinweise zum sicheren Umgang Kontaminierte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Passende Schutzkleidung tragen, um Kontakt zu vermeiden. 9 physikalische/chemische Eigenschaften Farbe violett Form Pulver Phasenübergang fest/flüssig 153,00 C Molare Masse 822,96 g/mol 10 Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen (SDB) unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe (SDB) starke Oxidationsmittel Zersetzungsprodukte Phosphoroxide, Kohlendioxid (CO2), Chlorwasserstoff (HCl), Kohlenmonoxid 11 Toxikologische Angaben Sonstige Hinweise zur Toxizität Es sind uns keine Daten zur Toxizität bekannt. 12 Umweltbezogene Angaben Biologischer Abbau keine Daten verfügbar Bioakkumulation keine Daten verfügbar Verteilung in der Umwelt keine Daten verfügbar 13 Hinweise zur Entsorgung
Sicherheitsdatenblatt Y-200056 Seite 5 von 6 Hinweise zur Entsorgung und Verpackung Hinweise zur Entsorgung Material mit einem brennbaren Lösungsmittel auflösen oder mischen und ineiner Verbrennungsanlage mit Nachbrenner und Abluft, Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Hinweise zur Verpackung nicht verfügbar 14 Angaben zum Transport Straßentransport (ADR/GGVS) UN Nr. 1325 Offizielle Benennung für die Beförderung Lufttransport (IATA) UN Nr. Offizielle Benennung für die Beförderung 15 Sonstige Vorschriften Sonstige Vorschriften nicht verfügbar 16 Zusatzinformationen 4.1 II Entzündbarer Stoff, fest, organisch, n.a.g. (Benzylidene-bis (tricyclohexylphosphine)-dichlororuthenium) 1325 4.1 II Entzündbarer Stoff, fest, organisch, n.a.g. (Benzylidene-bis (tricyclohexylphosphine)-dichlororuthenium)
Sicherheitsdatenblatt Y-200056 Seite 6 von 6 GHS-Kennzeichnung Gesetzliche Liste EC1272/08 Verordnung (EG) 1272/2008 (GHS/CLP) Symbol GHS02 GHS07 Signalwort Gefahrenhinweis Flamme Ausrufezeichen Sicherheitshinweis P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosolvermeiden. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. BIOSYNTH stellt dieses MSDS in gutem Glauben zur Verfügung. Zur Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten wird keine Erklärung gegeben, und BIOSYNTH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler in den Daten. Es wird keine Erklärung zur Eignung der Daten oder der Materialien für einen bestimmten Zweck gegeben. Es wird keine Erklärung oder Garantie hinsichtlich Schäden oder Verletzungen gegeben. Der Anwender trägt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung aller im Zusammenhang mit der Verwendung dieses Materials geltenden Gesetze und Vorschriften.