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Version: 2.2 Überarbeitet am Druckdatum ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens

Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Punkt 16 zu entnehmen.

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3 Mögliche Gefahren

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Transkript:

R Seite: 1/6 * 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Artikelnummer: 700.406 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Poliermittel Hersteller/Lieferant: Knuchel Farben AG Farben + Lacke Steinackerweg 11 CH-4537 Wiedlisbach Tel.: ++41 (0)32 636 50 40 Fax: ++41 (0)32 636 50 45 Email: adrian.knuchel@knuchel.ch Auskunftgebender Bereich: Labor Notfallauskunft: 145 +41 (0)44 251 51 51 * 2 Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: Entfällt. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: as Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Klassifizierungssystem: ie Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. * 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 64742-48-9 EINECS: 265-150-3 EG-Nummer: 649-327-00-6 CAS: 7779-90-0 EINECS: 231-944-3 EG-Nummer: 030-011-00-6 CAS: 141-43-5 EINECS: 205-483-3 EG-Nummer: 603-030-00-8 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Carc. Cat. 2; Xn; R 10-65-66 Trizinkbis(orthophosphat) N; R 50/53 2-Aminoethanol C, Xn; R 20/21/22-34 12,5-25% Zusätzliche Hinweise: er Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 1-5% <1% 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. (Fortsetzung auf Seite 2)

R Seite: 2/6 Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. (Fortsetzung von Seite 1) 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Nicht erforderlich. Umweltschutzmaßnahmen: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Verfahren zur Reinigung/ Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Zusätzliche Hinweise: Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen. Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - * 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 141-43-5 2-Aminoethanol AGW 5,1 mg/m³, 2 ml/m³ 2(I);FG, H, Y Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: ie üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit der Haut vermeiden. Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes. Atemschutz: Nicht erforderlich. Handschutz: Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen. Nach der Verwendung von Handschuhen Hautreinigung- und Hautpflegemittel einsetzen. Akemi Hautschutz-Creme-Empfehlungen für präventiven Hautschutz ohne Verwendung von Schutzhandschuhen: STOKOERM (http://www.stoko.com) Akemi Hautschutz-Creme- Empfehlung für präventiven Hautschutz unter Einsatz von Schutzhandschuhen: STOKO EMULSION (http://www.stoko.com) (Fortsetzung auf Seite 3)

R Seite: 3/6 (Fortsetzung von Seite 2) Akemi Hautschutz-Empfehlungen für nachsorgende Hautreinigung: FRAPANTOL (http://www.stoko.com) Akemi Hautschutz-Creme-Empfehlungen für nachsorgende Hautpflege: STOKO VITAN (http://www.stoko.com) Schutzhandschuhe Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der urchbruchzeiten, Permeationsraten und der egradation. as Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. ie einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, wie beispielsweise der nachfolgend aufgeführte Handschuhtyp. ie genannten urchbruchzeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen der Firma KCL nach EN374 ermittelt. iese Empfehlung gilt nur für das im genannte Produkt, das geliefert wird und für den angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen, muss der Lieferant von CE-genehmigten Handschuhen kontaktiert werden (z.b. KCL GmbH, -36124 Eichenzell, Internet: www.kcl.de). Handschuhmaterial ie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Nitrilkautschuk urchdringungszeit des Handschuhmaterials Für den auerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: ie genaue urchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Wert für die Permeation: Level 5, 480 min Nitrilkautschuk Camatril (KCL, Art No. 730, 731, 732, 733) Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Nitrilkautschuk Camatril (KCL, Art No. 730, 731, 732, 733) Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Handschuhe aus Leder Handschuhe aus dickem Stoff Augenschutz: Nicht erforderlich. * 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Flüssig Farbe: Weißlich Geruch: Schwach, charakteristisch Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich: 155 C Flammpunkt: Nicht anwendbar. Selbstentzündlichkeit: as Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: as Produkt ist nicht explosionsgefährlich. (Fortsetzung auf Seite 4)

R Seite: 4/6 Explosionsgrenzen: Untere: 0,6 Vol % Obere: 7,0 Vol % ampfdruck bei 20 C: 23 hpa ichte bei 20 C: 0,98 g/cm³ Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Viskosität: ynamisch bei 20 C: Emulgierbar. 600 mpas (Fortsetzung von Seite 3) 10 Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. * 11 Toxikologische Angaben Akute Toxizität: Einstufungsrelevante L/LC50-Werte: 64742-48-9 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Oral L50 >5000 mg/kg (rat) ermal L50 >3000 mg/kg (rabbit) 7779-90-0 Trizinkbis(orthophosphat) Oral L50 >5000 mg/kg (rat) 141-43-5 2-Aminoethanol Oral L50 1510 mg/kg (rat) ermal L50 1000 mg/kg (rbt) Primäre Reizwirkung: an der Haut: Keine Reizwirkung. am Auge: Keine Reizwirkung. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. * 12 Umweltspezifische Angaben Ökotoxische Wirkungen: Aquatische Toxizität: 7779-90-0 Trizinkbis(orthophosphat) EC50/48h 28,2 mg/l (daphnia magna) ErC50/72h 11 mg/l (esmodesmus subspicatus) LC50/96h 1,0 mg/l (Oncorhynchus mykiss) 141-43-5 2-Aminoethanol EC50 110 mg/l (pseudomonas putida) 17h EC50/48h 65 mg/l (daphnia magna) EC50/72h 22 mg/l (Scenedesmus subspicatus) LC50/96h 170 mg/l (carassius auratus) Bemerkung: Schädlich für Fische. Allgemeine Hinweise: Im allgemeinen nicht wassergefährdend (Fortsetzung auf Seite 5)

R Seite: 5/6 schädlich für Wasserorganismen (Fortsetzung von Seite 4) * 13 Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden. Europäischer Abfallkatalog 16 00 00 ABFÄLLE, IE NICHT ANERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIN 16 03 00 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse 16 03 05 organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. 14 Angaben zum Transport Landtransport AR/RI und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inland): AR/RI-GGVS/E Klasse: - Seeschiffstransport IMG/GGVSee: IMG/GGVSee-Klasse: - Marine pollutant: Nein Lufttransport ICAO-TI und IATA-GR: ICAO/IATA-Klasse: - * 15 Angaben zu Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: ie beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. as Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. R-Sätze: 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze: 2 arf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 25 Berührung mit den Augen vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: Im allgemeinen nicht wassergefährdend. BG-Merkblatt: M 017 "Lösemittel" VOC EU 547,2 g/l VOC Schweiz 18,70 % (Fortsetzung auf Seite 6)

R Seite: 6/6 (Fortsetzung von Seite 5) * 16 Sonstige Angaben ie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante R-Sätze 10 Entzündlich. 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. 34 Verursacht Verätzungen. 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Empfohlene Einschränkung der Anwendung siehe hierzu "Technisches Merkblatt" atenblatt ausstellender Bereich: Labor * aten gegenüber der Vorversion geändert Anpassung gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006