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2 Mögliche Gefahren. * 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Transkript:

Seite: 1/6 * 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Artikelnummer: 80002 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Abdichtungsmittel Auskunftgebender Bereich: ieter Zimmermann @mail_.zimmermann@akemi.de Labor Notfallauskunft: Abteilung Produktsicherheit AKEMI chemisch technische Spezialfabrik GmbH Tel. +49 (0)911-64296-59 Erreichbar zu folgenden Bürozeiten: Montag - onnerstag von 07.30 bis 16.30 Uhr Freitag von 07.30 bis 13.30 Giftinformationszentrum-Nord Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie Universität Göttingen - Bereich Humanmedizin - Robert-Koch-Straße 40-37075 Göttingen NOTRUFNUMMER: 0551-19 240 * 2 Mögliche Gefahren Gefahrenbezeichnung: Entfällt. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: as Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Klassifizierungssystem: ie Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 56-81-5 Protol 1-5% EINECS: 200-289-5 Zusätzliche Hinweise: er Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Weitere Angaben Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/6 (Fortsetzung von Seite 1) 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Nicht erforderlich. Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung/ Aufnahme: Mechanisch aufnehmen. Zusätzliche Hinweise: Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. * 7 Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Frost schützen. Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - * 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 56-81-5 Protol MAK 50E mg/m³ Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: ie üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes. Atemschutz: Nicht erforderlich. Handschutz: Vorbeugender Hautschutz durch Verwendung von Hautschutzmittel wird empfohlen. Nach der Verwendung von Handschuhen Hautreinigung- und Hautpflegemittel einsetzen. Akemi Hautschutz-Creme-Empfehlungen für präventiven Hautschutz ohne Verwendung von Schutzhandschuhen: STOKOERM (http://www.stoko.com) Akemi Hautschutz-Creme- Empfehlung für präventiven Hautschutz unter Einsatz von Schutzhandschuhen: (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/6 (Fortsetzung von Seite 2) STOKO EMULSION (http://www.stoko.com) Akemi Hautschutz-Empfehlungen für nachsorgende Hautreinigung: FRAPANTOL (http://www.stoko.com) Akemi Hautschutz-Creme-Empfehlungen für nachsorgende Hautpflege: STOKO VITAN (http://www.stoko.com) Schutzhandschuhe as Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der urchbruchzeiten, Permeationsraten und der egradation. ie einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, wie beispielsweise der nachfolgend aufgeführte Handschuhtyp. ie genannten urchbruchzeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen der Firma KCL nach EN374 ermittelt. iese Empfehlung gilt nur für das im genannte Produkt, das geliefert wird und für den angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen, muss der Lieferant von CE-genehmigten Handschuhen kontaktiert werden (z.b. KCL GmbH, -36124 Eichenzell, Internet: www.kcl.de). Handschuhmaterial Nitrilkautschuk Chloroprenkautschuk Handschuhe aus Neopren Butylkautschuk Fluorkautschuk (Viton) ie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. urchdringungszeit des Handschuhmaterials ie genaue urchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Wert für die Permeation: Level 6, 480 min nicht bestimmt Für den auerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Camatril (KCL, Art No. 730, 731, 732, 733) Camapren (KCL, Art No. 720, 722, 726) ermatril (Art No. 740, 741, 742) Nitopren (KCL, Art No. 717) Lapren (KCL, Art No. 706) Butoject (KCL, Art No. 897, 898) Vitoject (KCL, Art No. 890) Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: ermatril (KCL, Art No. 740, 741, 742) Camatril (KCL, Art No. 730, 731, 732, 733) Camapren (KCL, Art No. 720, 722, 726) Lapren (KCL, Art No. 706) Nicht geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialen: Augenschutz: Schutzbrille Handschuhe aus Leder Handschuhe aus dickem Stoff (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/6 (Fortsetzung von Seite 3) * 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Allgemeine Angaben Form: Pastös Farbe: unkelgrau Geruch: Geruchlos Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich: > 100 C Flammpunkt: Nicht anwendbar. Selbstentzündlichkeit: as Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: as Produkt ist nicht explosionsgefährlich. ichte bei 20 C: 1,58 g/cm³ Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: ph-wert bei 20 C: 10 Viskosität: ynamisch bei 20 C: Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 0,0 % ispergierbar. 85000 mpas * 10 Stabilität und Reaktivität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. Gefährliche Reaktionen Reaktionen mit Säuren. Exotherme Reaktion. Gefährliche Zersetzungsprodukte: * 11 Toxikologische Angaben Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. Akute Toxizität: Einstufungsrelevante L/LC50-Werte: 1310-58-3 Kaliumhydroxid Oral L50 365 mg/kg (rat) Primäre Reizwirkung: an der Haut: Keine Reizwirkung. am Auge: Keine Reizwirkung. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Zusätzliche toxikologische Hinweise: as Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung. Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/6 (Fortsetzung von Seite 4) 12 Umweltspezifische Angaben Allgemeine Hinweise: Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Wassergefährdungsklasse 1 (VwVwS): schwach wassergefährdend * 13 Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Kleinere Mengen können gemeinsam mit Hausmüll deponiert werden. Europäischer Abfallkatalog 16 00 00 ABFÄLLE, IE NICHT ANERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIN 16 03 00 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse 16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden. * 14 Angaben zum Transport Landtransport AR/RI und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inland): AR/RI-GGVS/E Klasse: - Seeschiffstransport IMG/GGVSee: IMG/GGVSee-Klasse: - Marine pollutant: Nein Lufttransport ICAO-TI und IATA-GR: ICAO/IATA-Klasse: - UN "Model Regulation": - * 15 Angaben zu Rechtsvorschriften Kennzeichnung nach EWG- Richtlinien: ie beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. as Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. S-Sätze: 2 arf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (VwVwS): schwach wassergefährdend. VOC EU g/l (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite: 6/6 VOC Schweiz 0,00 % (Fortsetzung von Seite 5) * 16 Sonstige Angaben ie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Empfohlene Einschränkung der Anwendung siehe hierzu "Technisches Merkblatt" atenblatt ausstellender Bereich: Labor Ansprechpartner: r. Christian Schelle Fon ++49 (0)911 64296-59 @mail C.Schelle@akemi.de Abkürzungen und Akronyme: AR: Accord européen sur le transport des marchandises angereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of angerous Goods by Road) RI: Reglement internationale concernent le transport des merchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of angerous Goods by Rail) IMG: International Maritime Code for angerous Goods IATA: International Air Transport Association IATA-GR: angerous Goods Regulations by the "International Air Transport Association" (IATA) ICAO: International Civil Aviation Organization ICAO-TI: Technical Instructions by the "International Civil Aviation Organization" (ICAO) GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany) LC50: Lethal concentration, 50 percent L50: Lethal dose, 50 percent * aten gegenüber der Vorversion geändert Anpassung gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006