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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt (In Übereinstimmung mit KOMMISSIONSREGULATION (EU) Nr 453/2010) ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Produktcode 100020726 Nicht zutreffend REACH-Registrierungsnumm Für diese Substanz/Substanzen in dieser Mischung ist keine Registrationsnummer er angegeben, da die jährliche Importmenge weniger als eine Tonne pro Jahr beträgt oder die Transitionsperiode für die Registrierung nach Artikel 23 von REACH noch nicht abgelaufen ist. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevant identified uses Beschreibungscode verwenden Verwendungen, von denen abgeraten wird Nur für Forschungszwecke. SU22 - Öffentlichkeit (Verwaltung, Ausbildung, Unterhaltung, Dienstleistung, Handwerker), PROC15 - Verwendung als Laborreagenz, PC21 - Laborchemikalien, SU24 - Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung Nicht für die Verwendung durch den Verbraucher Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Manufacturer/Supplier LIFE TECHNOLOGIES EUROPE BV KWARTSWEG 2 2665 NN BLEISWIJK NETHERLANDS 31-(0)180 392 400 Email: MSDS@lifetech.com Notrufnummer +1-866-536-0631 +1-301-431-8585 Outside of the U.S. +1-301-431-8585 Country specific Emergency Number (if available): Seite 1 / 10

Einstufung des Stoffs oder Gemischs Klassifizierung gemäß Regulation (EU) Nr 1272/2008 [CLP]. Physikalische Gefahren Ungefährlich Gesundheitsgefahren Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 Schwere Augenschädigung /-reizung Kategorie 1 Umweltgefahren Ungefährlich Einstufung gemäß 67/548/EWG oder 1999/45/EG ätzend; C; R34,R41 Additional information Wortlaut der R-Sätze siehe unter Abschnitt 16 Kennzeichnungselemente Beschriftung gemäß Regulation (EU) Nr 1272/2008 [CLP]. Gefahrenpiktogramme ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren SIGNALWORT GEFAHR Gefahrenhinweise H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Sicherheitshinweise P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P303 + P361 + P353 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen P304 + P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen Sonstige Gefahren Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT oder vpvb klassifiziert wurden Seite 2 / 10

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen CAS-Nr. EINECS-Nr. 215-185-5 Gewichtsprozent REACH-Registrierun gsnummer 5-10 01-2119457892-27-X XXX Classification according to Regulation (EC) No 1272/2008 [CLP] Met. Corr. 1 - H290 Corr. 1A - H314 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Hautkontakt Augenkontakt VERSCHLUCKEN Einatmen Hinweise an den Arzt Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang abwaschen. Verunreinigte Kleidung und Handschuhe entfernen und vor dem Wiederverwenden waschen, auch von innen. Umgehende medizinische Behandlung ist erforderlich. Sofort gründlich mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Umgehende medizinische Behandlung ist erforderlich. Niemals einer bewusstlosen Person Wasser geben. Ohne ärztliche Anweisung kein Erbrechen herbeiführen. Bei Auftreten von Symptomen medizinische Hilfe aufsuchen. An die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand mit zusätzlichem Sauerstoff künstlich beatmen. Bei bleibenden Symptomen einen Arzt hinzuziehen. Symptomatische Behandlung. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen Löschmittel ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Hinweise für die Brandbekämpfung Sprühwasser. Kohlendioxid (CO2). Schaum. Trockenlöschmittel. Es liegen keine Informationen vor. Nicht bekannt Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen Seite 3 / 10

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Ausreichende Belüftung sicherstellen. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 8. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten An einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. In richtig beschrifteten Behältern aufbewahren. Gemäß den örtlichen Vorschriften lagern. Spezifische Endanwendungen Nur für Forschungszwecke ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Umweltschutzmaßnahmen besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. Wenn möglich soll der Abfluss in Abwasserleitungen und Wasserläufe vermieden werden Verweis auf andere Abschnitte Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 8 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Tragen Sie stets die empfohlene persönliche Schutzausrüstung. Weitere Einzelheiten siehe Abschnitt 8. Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Nicht einnehmen. Wenn das Material bei normalem Gebrauch eine Gefahr für die Atemwege darstellt, nur bei ausreichender Belüftung verwenden und/oder einen geeigneten Atemschutz tragen. Seite 4 / 10

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zu überwachende Parameter Expositionsgrenzen EU OEL (TWA) EU OEL (STEL) EU Skin Notation Österreich 2 mg/m 3 Belgium (TWA) Denmark (TWA) Finland OEL (TWA) 2 mg/m³ France OEL (VME) Germany OEL (TWA) Ireland (TWA) 2 mg/m 3 Italy OEL (TWA) Sweden - Occupational Exposure Limits - TLVs (LLVs) Netherlands OEL (MAC) Spain OEL (TWA) Großbritannien 1 mg/m 3 LLV (inhalable dust) Europäische Union Großbritannien France OEL (VME) Germany OEL (TWA) 2 mg/m 3 Italy OEL (TWA) Portugal Netherlands OEL (MAC) Finland OEL (TWA) 2 mg/m³ Österreich Dänemark Polen Schweiz 2 mg/m 3 Irland Norwegen Lithuania OEL (TWA) Spain OEL (TWA) Technische Maßnahmen Für angemessene Belüftung sorgen, vor allem in geschlossenen Räumen Begrenzung und Überwachung der Exposition Personal protection equipment Atemschutz Handschutz Augenschutz Im Fall ungenügender Ventilation tragen Sie ein Atemschutzgerät und Komponenten, die unter den entsprechenden Regierungsstandards geprüft und genehmigt wurden. Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk mit Stärke (mm) :5 Durchbruchzeit (Stunden) :<1 Der empfohlene Handschuhtyp ist nicht für die Verwendung mit diesem Produkt getestet worden Die Informationen beruhen auf beruflichen Kenntnissen Dichtschließende Schutzbrille Seite 5 / 10

Haut- und Körperschutz Hygienische Maßnahmen Laborkittel zum Schutz des Körpers tragen Mit einer guten Arbeitshygiene und Sicherheitstechnik handhaben Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition besonderen Vorsichtsmaßnahmen für die Umgebung erforderlich Wenn möglich soll der Abfluss in Abwasserleitungen und Wasserläufe vermieden werden ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Flüssigkeit Geruch Geruchsschwelle ph-wert >11.5 Schmelzpunkt/Schmelzbereich C Siedepunkt / Siedebereich C Flash point C Selbstentzündungstemperatur C Zersetzungstemperatur C Evaporation rate Flammpunkt (Feststoff, Gas) Nicht zutreffend Obere Explosionsgrenze Untere Explosionsgrenze Dampfdruck Relative Dichte Specific gravity Löslichkeit Verteilungskoeffizient: Daten verfügbar n-octanol/wasser Viskosität Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften F F F F F SONSTIGE ANGABEN Daten verfügbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Chemische Stabilität Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Zu vermeidende Bedingungen Unverträgliche Materialien Gefährliche Zersetzungsprodukte bekannt Unter normalen Bedingungen stabil Es wurde keine gefährliche Reaktion gemeldet Oxidationsmittel. Entzündbarer flüssiger Stoff, Oxidationsmittel, Gifte, Säuren No known hazardous decomposition products Seite 6 / 10

Angaben zu toxikologischen Wirkungen ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Hauptexpositionswege, LD50 (oral,rat/mouse) Daten verfügbar LD50 (dermal,rat/rabbit) LC50 (inhalation,rat/mouse) 1350 mg/kg Daten verfügbar Reizung Ätzwirkung Sensibilisierung STOT - Einmaliger Kontakt Verursacht schwere Verätzungen Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden Überzeugend, aber nicht genügend zur Klassifizierung Überzeugend, aber nicht genügend zur Klassifizierung STOT - Wiederholter Kontakt Conclusive but not sufficient for classification Karzinogenität Mutagenität Reproduktionstoxizität Conclusive but not sufficient for classification Überzeugend, aber nicht genügend zur Klassifizierung Überzeugend, aber nicht genügend zur Klassifizierung ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Enthält keine Stoffe, die bekanntermaßen umweltgefährlich sind oder die in Kläranlagen nicht abgebaut werden Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotenzial Es liegen keine Informationen vor Es liegen keine Informationen vor Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT oder vpvb klassifiziert wurden Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Die Erzeugung von Abfall sollte soweit möglich vermieden oder minimiert werden. Leere Behälter oder Auskleidungen könnten Produktreste enthalten. Dieses Material und sein Behälter muss der den genehmigten Beseitigungsverfahren entsprechend entsorgt werden. Die Entsorgung dieses Produkts, seiner Lösungen oder Beiprodukte muss die Anforderungen aller zutreffenden lokalen, regionalen oder nationalen/staatlichen Regulationen erfüllen. Seite 7 / 10

IATA / ADR / DOT-US / IMDG Dieses Produkt unterliegt den "de minimis"-ausnahmen für gefährliche Waren / Materialien in Übereinstimmung mit folgenden Regulierungen: IATA 2.6.10, ADR 3.5.1.4 und U.S. DOT 49 CFR 173.4b. UN-Nummer 1824 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Transport hazard class(es) Verpackungsgruppe (VG) Umweltgefahren Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Sodium hydroxide solution 8 II Ungefährlich Nicht zutreffend Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht zutreffend Seite 8 / 10

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Substanzen mit sehr hohen Bedenken Beschränkte Substanzen unter EC 1907&2006, Anhang XVII Unter Anhang I der Regulation (EC) Nr 689/2008 aufgeführte Substanzen Beschränkte Substanzen unter Anhang V der Regulation (EC) Nr. 689/2008 Substanzen unter Regulation (EC) Nr 850/2004 des europäischen Parlaments und des Rats vom 29. April 2004 über beständige organische Schadstoffe und Abändern der Verordnung 79/117/EEC Deutsche Wassergefährdungsklassen Gewichtsprozent Deutschland Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) Anhang1 5-10 Weitere internationale Bestandsaufnahmen EINECS ELINCS ENCS PICCS Listed - Listed Listed AICS KECL DSL NDSL Listed Listed Listed - Stoffsicherheitsbeurteilung Es wurde keine Bewertung der chemischen Sicherheit ausgeführt Deutschland Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) Anhang2 Wassergefährdungsklasse n hazard class 1 - low hazard to waters Deutschland Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) Anhang3 Seite 9 / 10

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Revisionsgrund R-Sätze Aktualisierung gemäß Kommissionsregulation (EU) Nr 453/2010. R34 - Verursacht Verätzungen R41 - Gefahr ernster Augenschäden Klassifizierung und Verfahren zur Ableitung der Klassifikation von Gemischen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung /-reizung Kategorie 1 Kategorie 1 Berechnungsverfahren Berechnungsverfahren Die obigen Informationen wurden durch sorgsame Suche und/oder Forschung und die auf umsichtiger Anwendung professioneller Beurteilungen basierenden Empfehlungen erworben. Die Informationen sollen nicht als allumfassend betrachtet werden und dienen nur als Richtwerte. Alle Materialen und Mischungen können unbekannte Gefahren bergen und sollten mit Vorsicht verwendet werden. Da das Unternehmen die eigentlichen Methoden, Mengen oder Umgebungsbedingungen nicht kontrollieren kann, ist das Unternehmen nicht für allfällige Schäden oder Verluste haftbar, die aus der Handhabung des hier beschriebenen Produkts oder dem Kontakt damit entstehen. DIE INFORMATIONEN IN DIESEM SDS STELLT KEINE GARANTIE DAR, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH ALLER IMPLIZITEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK Seite 10 / 10