Vertrag zwischen dem Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. als Träger des Betreuungsangebotes an der Kath. Grundschule Ostenland und den Erziehungsberechtigten Vor- und Zuname der Erziehungsberechtigten des Kindes Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes wird folgender Vertrag geschlossen: 1) Der Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. stellt der Schulleitung der Kath. Grundschule Ostenland ( KGO) unentgeltlich das notwendige Personal zur Verfügung, damit in Verantwortung und unter Aufsicht der Schulleitung für die Schüler der KGO ein Betreuungsangebot a) in der Zeit von 11.25 Uhr bis 13.15 Uhr ( 8-1 ) oder b) in der Zeit von 11.25 Uhr bis 15.15 Uhr ( 13+ ) während des Schuljahres angeboten werden kann. Da das Betreuungsangebot in Verantwortung und unter Aufsicht der Schule durchgeführt wird, handelt es sich um eine Schulveranstaltung. 2) Durch das Betreuungsanbot an der KGO außerhalb des planmäßigen Unterrichts soll die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessert werden. Dieses Ziel wird erreicht, in dem Schülern innerhalb eines feststehenden zeitlichen Rahmens ein Verbleib in den Räumlichkeiten der KGO über den planmäßigen Unterricht hinaus in geleiteter Betreuung ermöglicht wird. Die Betreuung ist keine ergänzende Unterrichtsveranstaltung. Der Schwerpunkt des Betreuungsangebotes liegt in der altersgerechten Betreuung, Erziehung sowie Bildungs- und Entwicklungsförderung. Eine Hausaufgabenbetreuung findet nur bei Buchung der Variante 13+ statt. 3) Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird dem o.g. Schulkind die Möglichkeit eröffnet, a) in der Zeit von 11.25 Uhr bis 13.15 Uhr ( 8-1 ) oder b) in der Zeit von 11.25 Uhr bis 15.15 Uhr ( 13+ ) Stand: 16.08.2015 1
an dem Betreuungsangebot teilzunehmen. In den Schulferien findet teilweise eine Betreuung statt. Näheres entnehmen Sie den aktuellen Vereinsmitteilungen. 4) Da im Interesse der Kinder allen Beteiligten ersichtlich sein muss, ob die Nichtanwesenheit eines Kindes Anlass zur Besorgnis gibt, ist mit der Anmeldung des Kindes zum Betreuungsanbot eine formlose schriftliche Erklärung über die Zeiten der regelmäßigen Teilnahme am Betreuungsangebot abzugeben. Diese schriftliche Erklärung ist bei Bedarf zu erneuern, wenn sich die Betreuungszeiten seitens der Eltern verändern. Bei einem unerwarteten Fernbleiben oder zusätzlicher Inanspruchnahme ist die Schulleitung oder die Betreuungskraft, durch den oder die Erziehungsberechtigten im Vorhinein zu verständigen. 5) Für die erforderliche Aufsicht auf dem Weg zur und von der Schule sind die Eltern des Kindes verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Betreuungskraft beginnt, wenn das Kind innerhalb der genannten Öffnungszeiten in Empfang genommen wird und endet mit der Verabschiedung des Kindes bzw. mit dem offiziellen Ende der Betreuungszeit. 6) Die Kinder sind, sofern sie nicht allein nach Hause gehen dürfen, entsprechend der gebuchten Betreuungszeit, pünktlich abzuholen. Bei Verspätung ist die entsprechende Betreuerin umgehend telefonisch zu informieren. Bei Verspätungen von mehr als 5 Minuten, werden pro angefangene halbe Stunde 5,- EUR in bar fällig, die dann direkt an die Betreuerin zu bezahlen sind, um die entstandenen Überstunden zu begleichen. 7) Gegenüber dem Verein werden jegliche Haftungsansprüche ausgeschlossen. 8) Die Erziehungsberechtigten sind nach dem Bundesseuchenschutzgesetz verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres Kindes oder eines anderen Familienangehörigen, z.b. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten und ähnliche Krankheiten, unverzüglich der Schulleitung und der Betreuungskraft zu melden und die Kinder sofort vom Besuch der Betreuung zurückzuhalten. Das Kind darf erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests wieder teilnehmen. 9) Für die Möglichkeit der Teilnahme an dem Betreuungsangebot ist die Mitgliedschaft im Verein Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. notwendig. 10) Für die Betreuung a) 8-1 beträgt der monatliche auch in den Ferienmonaten an den Verein zu zahlende Beitrag zur Zeit 25,- pro Kind. Die Mitgliedschaft im Verein ist zur Zeit kostenfrei. oder Stand: 16.08.2015 2
b) für die Betreuung 13+ beträgt der monatliche auch in den Ferienmonaten an den Verein zu zahlende Beitrag zur Zeit 65,- pro Kind. Die Mitgliedschaft im Verein ist zur Zeit kostenfrei 11) Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Einziehung der Beträge zum 1. des laufenden Monats mittels Sepa-Lastschriftmandats einverstanden. Weder die eingeschränkte Teilnahme am Betreuungsangebot noch sonstiges Fernbleiben berechtigen die Erziehungsberechtigten zur Minderung der vorgenannten Beträge. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Bedingungen lässt sich nicht ausschließen, dass eine angemessene Anpassung der Betreuungsbeiträge im Laufe der Vertragslaufzeit notwendig wird. Dieser Betrag ist so lange zu zahlen, bis eine schriftliche, fristgerechte Kündigung beim Vorstand oder der Geschäftsführung eingeht. Die Ferienbetreuung ist in diesen Kosten nicht enthalten und wird separat, je nach Teilnahme, bezahlt. 12) Der Vertrag wird mindestens für die Dauer eines Schuljahres geschlossen (bis 31.07. j.j.) und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Schuljahr wenn nicht mindestens 6 Wochen vor Anfang des neuen Schuljahres (bis 15.06.j.J.) eine schriftliche Kündigung vorliegt. In schriftlich begründeten Fällen sind Kündigungen innerhalb eines Schuljahres, z.b. auf Grund von Wohnortwechsel, möglich. Dies muss mindestens einen Monat vor dem gewünschten Termin geschehen. Der Vorstand des Fördervereins entscheidet in jedem Einzelfall über die Wirksamkeit der Kündigung. 13) Eine Kündigung durch den Verein ist möglich, wenn a) der Elternbeitrag trotz zweimaliger Aufforderung nicht gezahlt wird, b) das Betreuungsangebot nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, c) das Kind länger als vier Wochen unentschuldigt fehlt oder d) das Kind auf Grund gravierender Verstöße gegen die Verhaltensregeln der Schule bzw. der Betreuung nach Auffassung der Betreuungskraft und des Vorstandes in der Einrichtung nicht mehr betreut werden kann. 14) Weiterhin wird der Schulleitung ausdrücklich das Recht eingeräumt, das Kind mit sofortiger Wirkung vom Betreuungsangebot auszuschließen, wenn a) der vorgenannte Betreuungsbeitrag trotz zweimaliger schriftlicher Anmahnung nicht bezahlt wird, oder b) gegen die Schulordnung grob verstoßen wird oder c) gegen die hier genannten Vertragspflichten grob verstoßen wird, soweit eine vorherige schriftliche Information bzw. Mahnung an die Erziehungsberechtigten ohne Wirkung geblieben ist. Stand: 16.08.2015 3
15) Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, das eine ausreichende Zahl von Kindern das Betreuungsangebot nutzt. Bei Unterschreitung einer Mindestgruppenstärke a) von neun Kindern bei der Betreuung 8 1 oder b) von neun Kindern bei der Betreuung 13+ kann das Angebot seitens des Vereins nicht mehr aufrecht erhalten werden. 16) Die teilnehmenden Kinder leisten den Anweisungen der Betreuungskräfte und den in der Betreuung geltenden Regeln folge. Grundregel hierbei ist, dass weder Menschen noch Gegenstände verletzt oder beschädigt werden dürfen. Hierzu zählen sowohl körperliche Aktivitäten als auch verbale Äußerungen. 17) Bei Verstößen kommt folgender, je nach Schwere des Verstoßes gestaffelter Maßnahmenkatalog zur Anwendung: a) mündliche Ermahnung. Nach dreimaliger Ermahnung folgt die b) Verbringung des Kindes ins Rektorat zur Beruhigung mit anschließender c) Information der Eltern. Bei fortgesetzten Verstößen folgt der d) Ausschluss von der Betreuung für 1 Woche nach vorheriger Mitteilung an e) die Eltern. Sollte sich daraus keine Besserung ergeben, erfolgt ein f) dauerhafter Ausschluss durch den Vorstand und / oder die Schulleitung 18) Den Kindern der Betreuung 13+ stehen während der Betreuungszeit Wasser und Tee als Getränke kostenlos zur Verfügung. Weiterhin wird mittags im Regelfall eine warme Mahlzeit angeboten. Dieses erfolgt durch einen externen Caterer und ist nicht Bestandteil des Betreuungsvertrages und nicht in den Betreuungskosten enthalten. Die Abrechnung hierfür erfolgt separat mit den Eltern. Sollten Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen wollen, geben Sie Ihrem Kind bitte ausreichend Verpflegung von zu Hause mit, damit alle die Mahlzeit gemeinsam einnehmen können. 19) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und sonstige einzelvertragliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Delbrück-Ostenland, den Verein Erziehungsberechtigte/r Stand: 16.08.2015 4
Beitrittserklärung für die Betreuungsvariante 8 1 (11.25 Uhr bis 13.15 Uhr) Name: Vorname: Geburtsdatum: Tel.-Nr: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Hiermit erkläre ich meine Mitgliedschaft für den Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. und verpflichte mich, die Bestimmungen der Vereinssatzung einzuhalten. Datum, Unterschrift Erklärung Mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) soll gemäß Betreuungsvertrag nach Unterrichtschluss von der Betreuungsperson des Vereins Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. in den Räumen der Kath. Grundschule Ostenland betreut werden. Mir ist bekannt, dass die Betreuung nur in der Zeit von 11:25 Uhr bis 13:15 Uhr an den Unterrichtstagen gewährleistet ist. Es ist mit der Betreuungskraft abzusprechen, in welcher Zeit das Kind an der Betreuung teilnimmt. Falls das Kind aus irgendwelchen Gründen zu den abgesprochenen Zeiten nicht zur Betreuung kommen kann, ist dieses der Betreuungskraft mitzuteilen. Mein Kind: (bitte vollständig ausfüllen!) - Wird nach Ende der Betreuung von mir oder folgenden berechtigten Personen abgeholt: - Darf ab Uhr allein den Heimweg antreten. - Hat folgende Allergien/Unverträglichkeiten: - Notfalltelefonnummern: zu Hause: Arbeitsstelle: Handy Mutter: Handy Vater: Verwandte/Freunde: - E-Mailadresse für Elterninformationen (vereinsbezogen bitte unbedingt angeben!) Datum, Unterschrift Stand: 16.08.2015 5
Beitrittserklärung für die Betreuungsvariante 13+ (11.25 Uhr bis 15.15 Uhr) Name: Vorname: Geburtsdatum: Tel.-Nr: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Hiermit erkläre ich meine Mitgliedschaft für den Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. und verpflichte mich, die Bestimmungen der Vereinssatzung einzuhalten. Datum, Unterschrift Erklärung Mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) soll gemäß Betreuungsvertrag nach Unterrichtschluss von der Betreuungsperson des Vereins Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. in den Räumen der Kath. Grundschule Ostenland betreut werden. Mir ist bekannt, dass die Betreuung nur in der Zeit von 11:25 Uhr bis 15:15 Uhr an Unterrichtstagen gewährleistet ist. Es ist mit der Betreuungskraft abzusprechen, in welcher Zeit das Kind an der Betreuung teilnimmt. Falls das Kind aus irgendwelchen Gründen zu den abgesprochenen Zeiten nicht zur Betreuung kommen kann, ist dieses der Betreuungskraft mitzuteilen. Mein Kind: (bitte vollständig ausfüllen!) - Wird nach Ende der Betreuung von mir oder folgenden berechtigten Personen abgeholt: - Darf ab Uhr allein den Heimweg antreten. - Hat folgende Allergien/Unverträglichkeiten: - Notfalltelefonnummern: zu Hause: Arbeitsstelle: Handy Mutter: Handy Vater: Verwandte/Freunde: - E-Mailadresse für Elterninformationen (vereinsbezogen bitte unbedingt angeben!) Datum, Unterschrift Stand: 16.08.2015 6
Im Original an Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. Osterloher Str. 83-85 33129 Delbrück Gläubiger-Identifikationsnummer: DE84ZZZ00000353574 Hinweise: Die Angabe der IBAN und BIC-Nummer sind zwingend erforderlich. Eine Rückgabe des Lastschrift-Mandats ist nur im Original, nicht jedoch als Fax oder E-Mail zulässig. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich. Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats (Kombi-Mandat) 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. widerruflich, die von mir (uns) zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem (unserem) Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v., Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die vom Elternverein Betreute Grundschule Ostenland e.v. auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Sowohl die Einzugsermächtigung als auch das SEPA-Lastschriftmandat gelten für Zahlungen für (bitte angeben): Betreuungskosten / monatlich Im Original an den Elternverein, Faxe und E-Mails sind nicht zulässig!! Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird mich (uns) der oben genannte Zahlungsempfänger über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. Wichtig: Der Betrag ist solange zu zahlen, bis eine schriftliche, fristgerechte Kündigung beim Vorstand eingeht. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Angaben zum Zahlungspflichtigen Vorname und Name Straße und Hausnummer PLZ und Ort Angaben zum Kontoinhaber (falls der Kontoinhaber vom Zahlungspflichtigen abweicht) Vorname und Name Straße und Hausnummer PLZ und Ort Bankverbindung IBAN D E BIC / SWIFT Ort, Datum Unterschrift des Zahlungspflichtigen Unterschrift des Kontoinhabers Stand: 16.08.2015 7
Elterninformation Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für den Anteil des Betreuungsbeitrages für Geschwisterkinder durch den Kreis Paderborn, wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie gleichzeitig ein Betreuungsangebot besuchen. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beträge, ist der höhere Betrag selbst zu tragen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen und die Antragstellung an den Kreis Paderborn, Frau Isenbügel unter Tel. (05251) 308-5128 Stand: 16.08.2015 8