Datenschutz im (gescheiterten) Case Management Informationsbedürfnis des Versicherers Lic.iur. Simone Duarte, Die Mobiliar Strategisches Case Management Agenda Fallauswahl = Triage Commitment zum Case Management Ressourcenklärung Informationsbedürfnis Versicherer Abschluss = Ende Case Management Fazit Vorbemerkung: Diese Ausführungen beziehen sich auf einen Haftpflichtfall mit einem externen Case Manager. 2
Fallauswahl Entscheid, dass der Gast für eine Bergtour geeignet wäre. Triage = welcher Fall hat Potenzial, damit Reintegration erfolgreich und nutzbringend ist Entscheidung (falls möglich) innerhalb 3 Monaten ab Unfall Unterlagen sind im Entscheidungszeitpunkt noch unvollständig 3 Commitment zum Case Management Klient ist einverstanden und motiviert, ein Case Management zu starten = Assessment Entbindungserklärung des Klienten wird vom externen Case Manager eingeholt Gast will selber auf den Berg steigen, aber... Aufklärung des Klienten, welche Informationen weshalb beschafft werden Externer Case Manager beschafft die relevanten Informationen 4
Ressourcenklärung... Bergführer muss wissen, was sein Gast im Rucksack hat. Externer Case Manager macht sich ein Bild über die Ausgangslage Ressourcen suchen = Was kann der Klient Ziele vereinbaren = Gipfel ansteuern 5 Informationsbedürfnis Versicherer 1/3 Grundsatz: Schritt für Schritt... Externer Case Manager leitet dem (Haftpflicht-)Versicherer sämtliche Daten (Gesundheit, Arbeit, finanzielle Lage, soziale Situation), welche er erhebt und die für die Reintegration von Belang sind, weiter. Beispiele: Momentaner Führerausweisentzug wegen FiaZ Arbeitsplatzprobleme vor Unfall Schulden wegen Spielsucht Trennung Ehemann 6
Informationsbedürfnis Versicherer 2/3 Ausnahme: Keine Weitergabepflicht von schützenswerten Daten, die für eine Reintegration nicht von Belang sind z.b: Straftat vor 20 Jahren Denn: Bergführer wird sehen, was sein Gast kann! Case Manager hat die Persönlichkeitsrechte des Klienten zu respektieren Case Manager ist nicht nur Fachperson, sondern auch Vertrauensperson des Klienten 7 Informationsbedürfnis Versicherer 3/3 Fazit: Es gibt keinen Kriterienkatalog, (z.b. zeitliches Element, ICD / ICF, etc.) welche Informationen der externe Case Manager erheben und an den Versicherer weiterleiten darf. Externer Case Manager ist Fachperson und weiss, welche Fakten im Zusammenhang mit dem Reintegrationsprozess stehen. Die meisten zurückbehaltenen Fakten werden im gescheiterten Case Management spätestens bei der medizinischen Begutachtung oder im Prozessfall zu Tage treten. 8
Abschluss = Ende CM Wenn CM erfolgreich: Gipfel erreicht! Berg war Herausforderung Klient ist selber geklettert Bergführer hat motiviert Ausrüstung war richtig 9 Abschluss = Ende CM Wenn CM scheitert: Berg war schwierig Wetter war schlecht Klient wollte / konnte nicht laufen Bergführer hat nicht motiviert Rückkehr zur Hütte = Juristische Fallbearbeitung (Defizitorientiert) Ausrüstung war falsch 10
Fazit Datenschutz im (gescheiterten) Case Management: Informationsbedürfnis des Versicherers Einwilligung / Entbindungserklärung liegt vor, Persönlichkeitsrechte werden respektiert. Datenbearbeitung untersteht dem DSG. Grundsatz: Versicherer muss über sämtliche Umstände, die der Case Manager erfährt, Kenntnis haben. Ausnahme: Schützenswerte Daten ohne Integrationsbezug. Es gibt keinen Kriterienkatalog, welche Fakten der Case Manager an den Versicherer weiterleiten darf. Wichtig ist, dass diese Informationen einen Bezug zum Reintegrationsprozess haben. Case Management ist ressourcenorientiert, juristische Fallarbeit defizitorientiert. 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12