Dipl.-Ing. Sebastian Hetzel Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation / Amt für Verkehr und Straßenwesen



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Parken in Hamburg Dipl.-Ing. Sebastian Hetzel Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation / Amt für Verkehr und Straßenwesen ADAC - Expertenreihe Parken in Städten und Gemeinden Parkraummanagement, Stellplatzprivilegierung, Parkhäuser und Tiefgaragen, Trends und neue Regelwerke 27.03.2014

Parken in Hamburg Gliederung 1.Verwaltungsgliederung in Hamburg 2.Rechtliche Grundlagen 3.Parken in der Innenstadt 4.Konzeption 5.Parkgebühren 6.Projekt Parkraumüberwachung 7.Parkleitsysteme 8.Bewohnerparken 9.P+R in Hamburg 10.Ausblick

Zuständigkeiten im Verkehr in Hamburg BWV I Amt V - Verkehr und Straßenwesen Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Verkehrsentwicklungsplanung, Verkehrskonzepte, Aufgabenträger ÖPNV, Projektentwicklung BFStr. und HVStr., Konzepte des ruhenden Verkehrs u. a. Planung, Entwurf und Bau von Hauptverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen, Autobahn- und Tunnelbetrieb einschließlich Bau, Unterhaltung und Betrieb der Parkscheinautomaten BIS 7 Bezirke A3 - Grundsatzabteilung Landesbetrieb Verkehr Verkehrsdirektion der Polizei Projekt Parkraumüberwachung Fachämter Management des öffentlichen Raums Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Verkehrssicherheit Führerscheine, Kfz-Zulassungen, Technische Prüfstelle Polizei, inkl. Verkehrsleitzentrale und Straßenverkehrsbehörde Intensive Überwachung des bewirtschafteten Parkraums in einem begrenzten Überwachungsbereich Planung, Entwurf, Bau Bezirksstraßen; Unterhaltung aller Straßen; Sondernutzungserlaubnisse; Genehmigung von Bewohnerparkausweisen, Betrieb von P+R-Plätzen, bisher:parkraumüberwachung durch die BOD

Rechtliche Grundlagen Straßenverkehrsrecht des Bundes Straßenverkehrsgesetz (StVG) Berechtigung zum Erheben von Parkgebühren ( 6 StVG) Straßenverkehrsordnung (StVO) Grundsätze zum Halten und Parken ( 12 StVO) Einrichtungen zum Überwachen der Parkzeit ( 13 StVO) Verkehrszeichen zum Halten und Parken ( 41,42 StVO) Einrichtung von Bewohnerparkgebieten ( 45 StVO)

Rechtliche Grundlagen Hamburgische Bauordnung (HBauO) Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze ( 48) Regelung der Anzahl notwendiger Stellplätze, Definition Abminderungsgebiet (City) Zahlung von Ausgleichsbeträgen bei tatsächlicher Unmöglichkeit, Zweckbindung der Mittel für Parkierungsanlagen, Einrichtungen des ÖPNV, Parkleitsysteme und Radverkehrsanlagen ( 49) Garagenverordnung (GarVO, Hamburg 1995)

Rechtliche Grundlagen Planungshinweise für Stadtstraßen Anlagen für den Ruhenden Verkehr (Plast 6- Ausgabe 2005) Richtlinie für die Planung neuer Parkierungsflächen im Straßenraum Zur Sicherstellung der verkehrlichen, rechtlichen, gestalterischen und technischen Anforderungen Bemessungsgrundlagen Befestigungen Beispiele

Parken in der Innenstadt Parkraumbilanz Innenstadt 33.000 Parkstände und Stellplätze 16.200 öffentlich zugängliche Plätze mehr als 13.000 Plätze in Parkhäusern und Tiefgaragen rd. 3.400 Plätze an Parkscheinautomaten und Parkuhren rd. 2.700 Plätze mit Parkscheibe, für Bewohner, Sondernutzung rd. 15.000 private Stellplätze rd. 1.800 in Ladezonen, Baustelleneinfluss, etc. Größenordnung von ca. 30.000 Stellplätzen seit 1976 rel. Konstant Abminderungsgebiet nach HBauO/ Globalrichtline: für Büro- und Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten und gewerbliche Anlagen dürfen nur 25% der tatsächlich herzustellenden Plätze errichtet werden Begründung: überlastete Zufahrtswege und gute ÖPNV-Erschließung

Konzeption Lenkung des Ruhenden Verkehrs Begrenzung des Stellplatzangebotes in der Innenstadt Reduzierung der bei Neubauten tatsächlich herzustellenden Stellplätze auf 25% als Steuerungsinstrument; Voraussetzung: gute ÖPNV-Anbindung Einsatz von dynamischen Parkleitsystemen zur Lenkung des Parksuchverkehrs Gebührenstaffelung für das Parken im Straßenraum in Abhängigkeit von der Knappheit des Angebotes und der Nachfrage zur Förderung des kurzfristigen Parkens (wirtschaftlicher Wert des Parkplatzes)

Konzeption Lenkung des Ruhenden Verkehrs Aufgabenteilung zwischen öffentlichen Parkständen am Straßenrand und den öffentlichen zugänglichen Parkhäusern Angemessene Überwachung als Voraussetzung für Akzeptanz und Funktionieren der Parkraumbewirtschaftung Förderung von Park & Ride / Bike & Ride (Förderung von Quartiersgaragen) zusätzliche Stellplätze in verdichteten Altbauquartieren

Parkgebühren Parkgebührenregelung in Hamburg Bedarfsgerechte räumliche u. zeitliche Staffelung der Parkgebühren dort, wo Parkraum besonders knapp und wertvoll ist zu Zeiten, in denen Probleme erfahrungsgemäß auftreten in der Innenstadt, den Bezirkszentren und anderen besucherintensiven Straßenräumen mit zentralörtlicher Bedeutung Arbeitsteilung mit Parkhäusern Ziel der Bewirtschaftung Durch die Gebührenhöhe möglichst Langzeitparken vermeiden häufiger Wechsel für größeren Nutzerkreis Bedarfslage der anliegenden Geschäfte und Nutzungen beachten

Parkgebühren Parkgebührenregelung in Hamburg Ermächtigung für Länder in 6 StVG, Gebührenordnungen zu erlassen Hamburger Gebührenordnung vom 16. Februar 1993, 1 geändert durch Verordnung vom 5. März 2013 Parkgebührenerhöhungen in 1984, 1990, 1993 und 2013 Parkgebührenstaffelung in drei Zonen: Zone I: 1,00 / 30 Min. extrem starke Nachfrage/ City Zone II: 0,50 / 30Min. starke Nachfrage/ Altona, Harburg, Zone III: 0,25 / 30 Min. regelungsnotwendige Nachfrage Geltungsdauer : Mo.-Sa. 9.00-20.00/24.00 Uhr Ca. 620 Parkscheinautomaten und ca. 100 einzelne Parkuhren ca. 11.000 kostenpflichtig bewirtschaftete Parkstände Einnahmen seit 1995 rel. konstant. ca. 7 Mio. pro Jahr Höchstparkdauer von 1 Stunde (Zone I) und 2 Stunden (Zone II und III)

Parkgebühren Kostenloses Kurzparken an Parkscheinautomaten Einführung in vier Pilotgebieten City, Bezirkszentren, Stadtteilzentren ersten 15 Minuten kostenlos Einführung seit 2005 Umstellung von 57 Automaten parallel Anpassung der Gebührenordnung Kontorhausviertel rund um den Burchardplatz

Parkgebühren Kostenloses Kurzparken an Parkscheinautomaten Burchardplatz Osterstraße Fuhlsbüttler Straße Zentrum Bergedorf

Projekt Parkraumüberwachung Einführung in das Projekt: Hintergrund: Rechnungshofbericht, Beschluss der Bürgerschaft Drucksache 20/ 6252: Hamburg 2020: Intensivierung der Überwachung des bewirtschafteten Parkraumes zur Herstellung der Gebührengerechtigkeit und der verkehrspolitischen Steuerungswirkungen Ziele des Senats: - Alle Autofahrer sollen eine faire Chance auf einen Parkplatz in der Hamburger City haben - Gebührengerechtigkeit für alle Autofahrer - mehr freie Parkplätze Parkraumüberwachung erfolgt in mehreren Phasen : Startphase Innenstadt; sukzessive Ausweitung des Überwachungsgebietes Projekt soll in eine dauerhafte Organisation überführt werden

Parkleitsysteme Dynamische Parkleitsysteme in Hamburg Centrum (Grunderneuerung im November 1998) Harburg (Bezirkszentrum) Veranstaltungsbereich im Volkspark (seit August 2004) Flughafen Hamburg (seit 2005) HafenCity (ab 2012, Centrum erweitert um den Bereich Hafencity)

Parkleitsysteme Dynamisches Parkleitsystem Centrum 31 Parkhäuser mit ca. 13.000 Stellplätzen Bereiche Jungfernstieg, Hafen/ Michel, Mönckebergstraße, HafenCity Vorankündigung, Bereichswegweiser, Parkhauswegweiser mit Restplatzanzeige Systemaufbau Prinzip der Wegweisung

Parkleitsysteme Dynamisches Parkleitsystem Hafencity 5 Parkhäuser mit ca. 2.000 Stellplätzen: Elbphilharmonie Speicherstadt Überseequartier Nord Überseequartier Süd Cruise Center HafenCity Herstellung von neuen dynamischen und statischen Schilderstandorten und Anpassungen Innenstadt 35 Schilder wurden bereits aufgestellt. Bis 2025 sollen die dazugehörigen Parkhäuser und Parkplätze fertiggestellt werden.

Parken in der Innenstadt Parkinformationen im Internet www.hamburg.de/verkehr Freie Parkplätze in Parkhäusern Park & Ride in der Metropolregion Empfehlungen für Besucher Motorradparkplätze

Bewohnerparken Allgemeine Randbedingungen Einführung in StVO als sog. Bewohnerparken (früher: Anwohnerparken) Parkraumbewirtschaftung in innerstädtischen Quartieren Privilegierung von Bewohnern durch Sonderparkrechte Nutzungskonkurrenzen durch Fremdparker (Wirtschaft, Einkauf, Freizeit) Anpassung der Regelungen nach Urteil Bundesverwaltungsgericht: maximale Ausdehnung: 1.000 m max. Reservierung für Bewohner: tagsüber: 50%/ nachts: 75% Mischungsprinzip: alle Parkstände bewirtschaftet und Bewohner mit Parkausweis ausgenommen

Bewohnerparken sechs Bewohnerparkgebiete in Hamburg Großneumarkt Schaarmarkt Cremon St. Pauli Flughafen Kontorhausviertel

Bewohnerparken Bewohnerparkgebiet Großneumarkt Gebietscharakteristik Fläche: 0,23 km² Ausdehnung: 0,66 km Bewohner: ca. 5.000 Parkstände insgesamt: ca. 1.100 Bewirtschaftete Parkstände Parkscheibe: / Parkscheinautomat: 43 Reservierte Parkstände: 723 Mischungsprinzip: 228 Parkausweise: 1.147

Bewohnerparken Bewohnerparkgebiet Schaarmarkt Gebietscharakteristik Fläche: 0,38 km² Ausdehnung: 0,73 km Bewohner. ca. 5.400 Parkstände insgesamt: ca.1.300 Bewirtschaftete Parkstände Parkscheibe: / Parkscheinautomat: 40 Reservierte Parkstände: / Mischungsprinzip: 1.084 Parkausweise. 892

Bewohnerparken Bewohnerparkgebiet Cremon Gebietscharakteristik Fläche: 0,18 km² Ausdehnung: 0,95 km Bewohner: ca. 900 Parkstände insgesamt: ca. 700 Bewirtschaftete Parkstände Parkscheibe: / Parkscheinautomat: 305 Reservierte Parkstände: 197 Mischungsprinzip: 89 Parkausweise: 221

Bewohnerparken Bewohnerparkgebiet St. Pauli Gebietscharakteristik Fläche: 0,26 km² Ausdehnung: 0,90 km Bewohner. ca. 7000 Parkstände insgesamt: 1.150 Bewirtschaftete Parkstände Parkscheibe: 927 Parkscheinautomat: / Reservierte Parkstände: 18 Mischungsprinzip: 927 Parkausweise: 962

Bewohnerparken Bewohnerparkgebiet Flughafen Gebietscharakteristik Fläche: 0,29 km² Ausdehnung: 1,10 km Bewohner: ca. 2800 Parkstände insgesamt: ca. 710 Bewirtschaftete Parkstände Parkscheibe: 702 Parkscheinautomat: / Reservierte Parkstände: / Mischungsprinzip: 702 Parkausweise: 660

Bewohnerparken Bewohnerparkgebiet Kontorhausviertel Gebietscharakteristik Fläche: 0,17 km² Ausdehnung: 0,80 km Bewohner: 500 Parkstände insgesamt: ca. 650 Bewirtschaftete Parkstände Parkscheibe: / Parkscheinautomat: 24 Reservierte Parkstände:/ Mischungsprinzip: 650 Parkausweise: 159

Park & Ride Bedeutung von Park & Ride Schnittstelle zwischen MIV und ÖPNV Ausnutzung der jeweiligen Vorteile der Verkehrsträger Einsatzgebiete: Fußwege zur Haltestelle zu lang, unzureichende Busanbindung, Aufsuchen von weiteren Zielen in der Wegekette an Schnellbahnhaltestellen in der Äußeren Stadt und im Umland P+R-Platz Meiendorfer Weg (U1) P+R Veddel (S3/S31) P+R Parkhaus Neugraben (S3/S31)

Park & Ride Park & Ride HVV: rd. 18.250 Stellplätze an 120 Haltestellen (Gesamtbereich) Hamburg: rd. 9.100 Stellplätze an 40 Haltestellen (48 Anlagen) (noch) kostenlos für ÖPNV-Nutzer hochfrequentierte Anlagen mit Zugangskontrolle begrenzte Möglichkeit der Stellplatzanmietung Hamburg: Auslastung 88% (Erhebung 2012) Fahrradständer im Parkhaus P+R-Parkhaus Rahlstedt Dyn. Restplatzanzeige für jede Ebene

Park & Ride Park & Ride-Entwicklungskonzept aus 2013: Quelle: P+R-Betriebsgesellschaft

Park & Ride P+R Poppenbüttel Ausbau der P+R-Anlage am Stormarnplatz 366 Stellplätze; Kosten ca. 7,2 Mio Erschließung über Saseler Damm (Ring 3) Baubeginn: 2014; Eröffnung Ende 2014/ Anfang 2015

Ziele der Stadt Hamburg Ausblick Konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs in bewirtschafteten Gebieten Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer verbessern und bedarfsgerecht erweitern (z.b. Neuordnung Handyparken, Ausweitung der Online-Angebote durch APP, P+R- Auslastung + -prognose etc.) P+R kontinuierlich qualitativ und quantitativ ausbauen B+R-Konzeption Weitere Integration der HafenCity in das Parkleitsystem Centrum Bedarfsgerechte Ausweitung von Parkleitsystemen Arena, Flughafen, Bezirkszentren (u. a. IKEA-Altona) Perspektivisch Anpassung der Bewohnerparkgebiete Nach Bedarf und Möglichkeiten Schaffung von zusätzlichem Parkraum in den verdichteten Quartieren (Blockinnenbereiche, unter zentralen Plätzen)

Verkehrs-/Lebensräume gestalten

Parken in Hamburg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!