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Transkript:

Produktsicherheitsinformation 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verkaufsname: Anwendung von Siliciumpulver: Anschrift/Telefonnummer: Silicium - Legieren von Aluminiumschmelzen; - Herstellung von Siliconen (Siloxanen) über Dimethyldichlorsilan, - Herstellung von Reinsilicium für die Elektronik über Trichlorsilan, - andere Industrielle Anwendungen. Elkem AS Silicon Division P.O. Box 334 Skøyen N-0213 Oslo, Norwegen Telephone: + 47 22 45 01 00 Telefax: + 47 22 45 01 11 http://www.silicon.elkem.com Kontaktperson: Dr. Bernd Friede E-mail: bernd.friede@elkem.no REACH Registrierungsnummer: 01-2119480401-47-0065 REACH and CLP helpdesk: Notrufnummer: REACH Internetseite: http://echa.europa.eu/help/nationalhelp_contact_en.asp CLP Internetseite: http://echa.europa.eu/clp/clp_help_en.asp 030-19240 (Giftnotruf Berlin) 2. Mögliche Gefahren Klassifizierung des Produktes: Das Produkt erfüllt nicht die Einstufungskriterien nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig. Gefahrensymbol/Gefahrenpiktogramm: Gefahrenkategorie: Signalwort: R-/H-Sätze: S-/P-Sätze: keins keins In Luft suspendierter Siliciumstaub kann unter bestimmten Verhältnissen zur Staubexplosion führen (siehe Abschnitt 10). 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Alternative Namen: Silicium-Metall: Standard (Std) und Raffiniert (Raff) IUPAC Name: Silicium CAS No.: 7440-21-3 EINECS No.: 231-130-8 Reinheit (Gewichts-%): > 96 % COPYRIGHT ELKEM AS 2014 301/PSI/DEU Seite 1 von 5

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Reizung durch Staub: Frischluft einzuatmen. Hautkontakt: Abwaschen mit Wasser und Seife. Augenkontakt: Die Augen sind mit Wasser/Salin-Lösung zu spülen. Bei anhaltendem Unbehagen ist der Arzt aufzusuchen. Verschlucken: Entferne den Betroffenen aus exponiertem Gebiet. Siehe Einatmen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: Trockener Sand, CO 2 oder trockenes Pulver. Trockenes Silicium in Stückform ist nicht brennbar. Bei Partikelgrößen < 75 m wird Silicium brennbar. In Luft suspendierter Siliciumstaub kann unter bestimmten Verhältnissen zur Staubexplosion führen (siehe Abschnitt 10). 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Beim Umgang mit Silicium ist Staubentwicklung weitgehendst zu vermeiden. Trockenes, staubförmiges Material ist in geeigneten Behältern zu sammeln. Trockener Staub ist vorsichtig aufzufegen oder aufzusaugen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Lagerung: Beim Umgang mit Silicium ist Staubentwicklung weitgehendst zu vermeiden. Im exponierten Bereich dürfen Zündquellen (z.b. Schweißen) vorhanden sein. Zusatz von feuchtem Material in Schmelzen kann Explosionen verursachen (siehe Abschnitt 10). Silicium muß trocken gelagert werden. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen A. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz In den Lagerräumen ist für eine gute Belüftung zu sorgen. Wo dies nicht ausreichend möglich ist, sind CE-markiert Atemschutzgeräte mit Staubfilter nach EN 149 FFP 2S (bzw. entsprechende Normen) zu benutzen. Prinzipiell sind Schutzhandschuhe und Augenschutz zu tragen. Maximale Arbeitsplatzkonzentration (TRGS 900, 2014): MAK Spitzenbegrenzung, Kat. ppm mg/m 3 Allgemeiner Staubgrenzwert - einatembarer Staubanteil - 4 E - - alveolengängier Staubanteil - 1,5 A - 301/PSI/DEU Seite 2 von 5

B. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Siehe Abschnitt 6, 7 und 12. Grenzwerte für Partikel in der Luft (Richtlinie 2008/50/EG): Mittelungszeitraum Grenzwert Zeitpunkt, bis zu dem der Grenzwert zu erreichen ist PM 10 24 Stunden 50 μg/m 3 1. Januar 2005 PM 10 Kalenderjahr 40 μg/m 3 1. Januar 2005 PM 2,5 Kalenderjahr 25 μg/m3 1. Januar 2010 PM 2,5 Kalenderjahr 25 μg/m3 1. Januar 2015 dürfen nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Struktur : kristallin. Form : Feststoff. Farbe : silberglänzend mit grauschwarzer Oxidschicht Geruch : geruchlos. Löslichkeit (Wasser) : unlöslich/schwerlöslich. Schmelzpunkt ( C) : ca. 1410 Siedepunkt ( C) : ca. 2355 Dichte (Wasser = 1) : ca. 2,3 10. Stabilität und Reaktivität In den meisten Säuren ist Silicium unlöslich. Silicium löst sich in einem Gemisch aus Flußsäure (HF) und Salpetersäure (HNO 3) unter Freisetzung von gefährlichen Gasen. Im Silicium vorhandene Verunreinigungen (z.b. Al und Ca) können mit verdünnten Säuren ebenfalls unter Freisetzung gefährlicher Gase reagieren (siehe unten). Silicium ist in verdünnten Laugen gut löslich. Zu vermeidende Bedingungen: Die in Luft suspendierten Silicium-Staubpartikel können bei einer Konzentration von 100 g/m 3 zur Staubexplosion führen. Deshalb sind in Bereichen hoher Staubkonzentration Funken und andere Zündquellen (z.b. Schweißen) zu vermeiden. Mit abnehmender Staubpartikelgröße nehmen Zündfähigkeit und Explosionsstärke zu. Bei einem Partikeldurchmesser von über 40 m ist die Explosionsgefahr unwahrscheinlich. Die Zündtemperatur (heiße Fläche) beträgt 800 C. Der Zusatz von feuchtem Silicium in Metallschmelzen kann Explosionen verursachen. Zu vermeidende Stoffe: Säuren (siehe unten). Gefährliche Zersetzungsprodukte: Reaktionen mit Flußsäure (HF) oder Salpetersäure (HNO 3) führen zur Entwicklung von giftigen Gasen, wie Siliciumtetrafluorid (SiF 4) bzw. Stickoxiden (NO x). In Silicium Vorhandene Verunreinigungen können mit verdünnten Säuren reagieren, dabei werden brennbare und schädliche Gase, wie Wasserstoff (H 2) und Silan (SiH 4) freigesetzt. Bei Zusatz von feuchtem Silicium in eine Metallschmelze wird das anhaftende Wasser zersetzt. Es entsteht gasförmiger Wasserstoff (brennbar). 301/PSI/DEU Seite 3 von 5

11. Angaben zur Toxikologie Das Produkt erfüllt nicht die Einstufungskriterien nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Akute Wirkungen: Einatmen: Hautkontakt : Augen: Verschlucken: Chronische Wirkungen: Feinstaub kann reizend und austrocknend auf Schleimhäuten wirken. Staub kann reizend wirken. Kann reizend und austrocknend wirken. Kann reizend und austrocknend auf Schleimhäuten wirken. Es sind chronischen Wirkungen bekannt. 12. Angaben zur Ökologie Das Produkt wird als nicht umweltgefährdend beschrieben. MOBILITÄT: Umwelt. PERSISTENZ: BIOAKKUMULATION: UMWELTGIFTIGKEIT: Legierungen sind unter normalen Umweltbedingungen nicht mobil in der Nicht relevant für Metalle. Nicht relevant für massive Legierungen wegen der niedrigen Mobilität und der nicht-dispersiven Verwendung. Das Produkt erfüllt nicht die Einstufungskriterien nach Richtlinie 67/548/EWG (DSD) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). 13. Hinweise zur Entsorgung Das Material sollte womöglich durch Recycling zurückgewonnen werden. Das gelieferte Produkt ist nicht als Sondermüll gemäß die Entscheidung der Kommission 2000/532/EG und 2001/118/EG eingestuft. Abfälle und Rückstände dieses Materials sollten gemäß den geltenden Vorschriften und den einschlägigen Regelungen der Abfallbeseitigungsbehörden entsorgt werden. 14. Angaben zum Transport UN no. IMDG-Kode: ICAO/IATA: ADR/RID: Keine. 15. Vorschriften Eine Stoffbewertung (CSA) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde durchgeführt. Das vorliegende Datenblatt wurde gemäß folgender Verordnung und Richtlinie angefertigt: - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP). 301/PSI/DEU Seite 4 von 5

16. Sonstige Angaben Laut Kapitel 1.5.2 des Global Harmonisierten Systems der vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UN-GHS) und Artikel 58 (2)(a) bzw. Artikel 59 (2)(b) der CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008), welche REACH Artikel 31(1) ersetzen, müssen Sicherheitsdatenblätter (SDS) nur für Stoffe und Stoffgemische erstellt werden, die die harmonisierten Einstufungskriterien für physikalische Gefahren als auch für Gefahren für die menschliche Gesundheit und Umwelt erfüllen. Da dieses Produkt die Einstufungskriterien nicht erfüllt, ist ein Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) Nr. 453/2010 nicht erforderlich. Um dennoch relevante Informationen bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zu vermitteln, wurden diese Produktsicherheitsinformationen (PSI) erstellt. Laut REACH Artikel 31(7) müssen relevante Expositionsszenarien aus dem Stoffsicherheitsbericht (CSR) dem Sicherheitsdatenblatt (SDS) als Anlage beigefügt werden. Laut REACH Anhang I, Kapitel 0 (Einleitung), Unterkapitel 0.6, Punkt 4 und 5, sind Expositionsszenarien jedoch nur für Gefahrstoffe erforderlich. Da dieses Produkt nicht als Gefahrstoff nach der CLP-Verordnung klassifiziert ist, besteht auch Notwendigkeit zur Erstellung eines Expositionsszenarios. Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss: Dieses Blatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann Gewähr für die Fehlerfreiheit der enthaltenen Daten und Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung der Seiten entstehen, wird hiermit ausgeschlossen. Literaturverweise sind auf Anfrage beim Hersteller erhältlich. 301/PSI/DEU Seite 5 von 5